2767/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2769/J betreffend Untersuchung einer neuen Trassenvariante für

die B 301, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und

Freunde am 10.7.1997 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist1 stelle ich

fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Die Entscheidung über die Beauftragung einer neuen Trassen-

variante obliegt ausschließlich der Geschäftsführung der Öster-

reichischen Autobahnen- und Schnellstraßen AG und wurde auch von

dieser getroffen. Der Vorschlag für die von Ihnen genannte

Trassenvariante wurde von einem unabhängigen zivilingenieur vor-

gebracht und im Rahmen eines informellen Gespräches im Wirt-

schaftsministerium gemeinsam mit Vertretern der ÖSAG erörtert.

Aufträge oder Weisungen wurden seitens des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten nicht erteilt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Ich habe dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Schwechat im Rahmen

eines Gespräches von dieser neuen Trassenvariante berichtet.

Detaillierte Informationen konnten nicht zur Verfügung gestellt

werden, da die Untersuchungen und Planungen der ÖSAG noch nicht

abgeschlossen sind.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Wie bereits ausgeführt wurde, liegt die Entscheidung über die

Beauftragung neuer Trassenvarianten ausschließlich im Verantwor-

tungsbereich der ÖSAG. Ich bin jedoch der Ansicht, daß es für

eine seriöse Entscheidungsfindung unumgänglich ist, alle zur

Diskussion stehenden Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und einander

in objektiver und nachvollziehbarer Weise gegenüber zu stellen.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Wie Sie richtigerweise ausführen, ist der Trassenverlauf der von

Ihnen angesprochenen Variante noch nicht festgelegt. Bei dieser

zur Diskussion stehenden Lösungsmöglichkeit ist vorgesehen, die

B 301 ab der geplanten AnschluBstelle Rannersdorf nach Norden zu

verschwenken und dann unmittelbar östlich neben der Schnellbahn-

linie 5 7 - teilweise in Tieflage - zu führen und etwa im Bereich

der Landesgrenze Wien/Niederösterreich an die A 4 Ost Autobahn

anzubinden.

Antwort zu den Punkten 8, 9 und 12 der Anfrage:

Der künftige Querschnitt einer derartigen Trassenvariante wird

auf Grundlage der Ergebnisse einer - noch durchzuführenden -

Verkehrsuntersuchung nach den dafür verbindlichen Planungsricht-

linien zu dimensionieren sein.

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

Die Höhenlage dieser neuen Trassenvariante ist im einzelnen noch

nicht fixiert, sie wird sich jedoch einerseits an den topographi-

schen Verhältnissen und andererseits an den Erfordernissen nach

Schutz der Anrainer zu richten haben. über allfällige Bauweisen

von Tieflagen oder Tunnelbauwerken kann zum gegenwärtigen Zeit-

punkt noch keine Aussage getroffen werden.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Analog den bisherigen Planungen für die B 301 soll auch die neue

Trassenvariante eine Anbindung an die A 4 Ost Autobahn und an das

Straßennetz in Wien (Simmeringer Hauptstraße) erhalten. Nähere

Details werden den - noch nicht abgeschlossenen - Planungen vor-

behalten bleiben.

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

Wie bereits ausgeführt wurde, soll die neue Trassenvariante west-

lich von Schwechat verlaufen, allfällige zusätzliche Umfahrungs-

trassen im Süden oder Osten von Schwechat müßten einer gesonder-

ten Planung - unter Beachtung des im Verzeichnis 3 zum Bundes-

straßengesetz festgelegten Verlaufes der dafür in Frage kommenden

Bundesstraßen - vorbehalten bleiben.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

Untersuchungsgegenstand der Umweltverträglichkeitserklärung

können laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz nur eine

bestimmte Trasse und nicht mehrere Trassenvarianten sein. - Es

sind lediglich die umweitrelevanten Vor— und Nachteile der vom

Projektwerber geprüften Trassenvarianten darzulegen.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Die Umweltverträglichkeitserklärung wird derzeit von der Öster-

reichischen Autobahnen- und Schnellstraßen AG vorbereitet; die

Fertigstellung wird voraussichtlich noch dieses Jahr erfolgen.

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

Der große Zeitaufwand ergibt sich aus der Größe des Projektes

sowie der fehlenden Erfahrung mit Großprojekten dieser Art und

dem Versuch, durch umfangreiche Informationen der Bevölkerung

sowie weitgehende Berücksichtigung und Einarbeitung des Ergeb-

nisses des „Vorverfahrens“ zur Abklärung des untersuchungsrahmens

eine beschleunigte Abwicklung des eigentlichen Umweltverträglich-

keitsprüfungsverfahrens sowie eine größere Akzeptanz der Bevölke-

rung zu erzielen.

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

Die Öffentlichkeitsarbeit für die Planungen der B 301 obliegt

ausschließlich der ÖSAG. Detaillierte Informationen sowie Angaben

über die mit der neuen Trassenvariante verbundenen Investitions-

und Betriebskosten können erst nach Abschluß der laufenden Unter-

suchungen und Planungen erfolgen. Ich gehe jedenfalls davon aus,

daß seitens der ÖSAG bei diesen Planungen besonderes Augenmerk

auf die Wirtschaftlichkeit der projektierten Maßnahmen gelegt

wird.

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

Die Frage der Finanzierung für den Ausbau der B 301 ist im Bun-

desstraßenfinanzierungsgesetz und im Infrastrukturfinanzierungs-

gesetz geregelt.

Antwort zu den Punkten 22 und 23 der Anfrage:

Eine Fortsetzung der B 301 mit einer neuen Donauquerung ist der-

zeit weder Gegenstand von Planungen der ÖSAG noch des Wirt-

schaftsministeriums

Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Nachdem sich die Stadt Wien im Rahmen der generellen Planungen

für die B 301 ausdrücklich gegen die Errichtung eines Anschlusses

an die A 23 im Bereich der Hanssonkurve ausgesprochen hat, wurde

diese Möglichkeit in die weiteren Planungen der B 301 nicht mehr

aufgenommen. Es ist jedoch bekannt, daß die zuständige Magistrats-

abteilung in Wien derzeit diesbezügliche Trassenführungen über-

legt.

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

Die Untersuchungen für die Verkehrsauswirkungen des geplanten

Magna Globe Ressort Projektes werden derzeit im Rahmen der Bun-

desstraßenverwaltung Niederösterreich geprüft und liegen dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten noch nicht

vor.