2767/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2769/J betreffend Untersuchung einer neuen Trassenvariante für
die B 301, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und
Freunde am 10.7.1997 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist1 stelle ich
fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Entscheidung über die Beauftragung einer neuen Trassen-
variante obliegt ausschließlich der Geschäftsführung der Öster-
reichischen Autobahnen- und Schnellstraßen AG und wurde auch von
dieser getroffen. Der Vorschlag für die von Ihnen genannte
Trassenvariante wurde von einem unabhängigen zivilingenieur vor-
gebracht und im Rahmen eines informellen Gespräches im Wirt-
schaftsministerium gemeinsam mit Vertretern
der ÖSAG erörtert.
Aufträge oder Weisungen wurden seitens des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten nicht erteilt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Ich habe dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Schwechat im Rahmen
eines Gespräches von dieser neuen Trassenvariante berichtet.
Detaillierte Informationen konnten nicht zur Verfügung gestellt
werden, da die Untersuchungen und Planungen der ÖSAG noch nicht
abgeschlossen sind.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Wie bereits ausgeführt wurde, liegt die Entscheidung über die
Beauftragung neuer Trassenvarianten ausschließlich im Verantwor-
tungsbereich der ÖSAG. Ich bin jedoch der Ansicht, daß es für
eine seriöse Entscheidungsfindung unumgänglich ist, alle zur
Diskussion stehenden Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und einander
in objektiver und nachvollziehbarer Weise gegenüber zu stellen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Wie Sie richtigerweise ausführen, ist der Trassenverlauf der von
Ihnen angesprochenen Variante noch nicht festgelegt. Bei dieser
zur Diskussion stehenden Lösungsmöglichkeit ist vorgesehen, die
B 301 ab der geplanten AnschluBstelle Rannersdorf nach Norden zu
verschwenken und dann unmittelbar östlich neben der Schnellbahn-
linie 5 7 - teilweise in Tieflage - zu führen und etwa im Bereich
der Landesgrenze Wien/Niederösterreich an die A 4 Ost Autobahn
anzubinden.
Antwort zu den Punkten 8, 9 und 12 der Anfrage:
Der künftige Querschnitt einer derartigen Trassenvariante wird
auf Grundlage der Ergebnisse einer - noch
durchzuführenden -
Verkehrsuntersuchung nach den dafür verbindlichen Planungsricht-
linien zu dimensionieren sein.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Die Höhenlage dieser neuen Trassenvariante ist im einzelnen noch
nicht fixiert, sie wird sich jedoch einerseits an den topographi-
schen Verhältnissen und andererseits an den Erfordernissen nach
Schutz der Anrainer zu richten haben. über allfällige Bauweisen
von Tieflagen oder Tunnelbauwerken kann zum gegenwärtigen Zeit-
punkt noch keine Aussage getroffen werden.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Analog den bisherigen Planungen für die B 301 soll auch die neue
Trassenvariante eine Anbindung an die A 4 Ost Autobahn und an das
Straßennetz in Wien (Simmeringer Hauptstraße) erhalten. Nähere
Details werden den - noch nicht abgeschlossenen - Planungen vor-
behalten bleiben.
Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Wie bereits ausgeführt wurde, soll die neue Trassenvariante west-
lich von Schwechat verlaufen, allfällige zusätzliche Umfahrungs-
trassen im Süden oder Osten von Schwechat müßten einer gesonder-
ten Planung - unter Beachtung des im Verzeichnis 3 zum Bundes-
straßengesetz festgelegten Verlaufes der dafür in Frage kommenden
Bundesstraßen - vorbehalten bleiben.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Untersuchungsgegenstand der Umweltverträglichkeitserklärung
können laut Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz nur eine
bestimmte Trasse und nicht mehrere
Trassenvarianten sein. - Es
sind lediglich die umweitrelevanten Vor— und Nachteile der vom
Projektwerber geprüften Trassenvarianten darzulegen.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Die Umweltverträglichkeitserklärung wird derzeit von der Öster-
reichischen Autobahnen- und Schnellstraßen AG vorbereitet; die
Fertigstellung wird voraussichtlich noch dieses Jahr erfolgen.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Der große Zeitaufwand ergibt sich aus der Größe des Projektes
sowie der fehlenden Erfahrung mit Großprojekten dieser Art und
dem Versuch, durch umfangreiche Informationen der Bevölkerung
sowie weitgehende Berücksichtigung und Einarbeitung des Ergeb-
nisses des „Vorverfahrens“ zur Abklärung des untersuchungsrahmens
eine beschleunigte Abwicklung des eigentlichen Umweltverträglich-
keitsprüfungsverfahrens sowie eine größere Akzeptanz der Bevölke-
rung zu erzielen.
Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Planungen der B 301 obliegt
ausschließlich der ÖSAG. Detaillierte Informationen sowie Angaben
über die mit der neuen Trassenvariante verbundenen Investitions-
und Betriebskosten können erst nach Abschluß der laufenden Unter-
suchungen und Planungen erfolgen. Ich gehe jedenfalls davon aus,
daß seitens der ÖSAG bei diesen Planungen besonderes Augenmerk
auf die Wirtschaftlichkeit der projektierten Maßnahmen gelegt
wird.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Die Frage der Finanzierung für den Ausbau der B 301 ist im Bun-
desstraßenfinanzierungsgesetz und im Infrastrukturfinanzierungs-
gesetz geregelt.
Antwort zu den Punkten 22 und 23 der Anfrage:
Eine Fortsetzung der B 301 mit einer neuen Donauquerung ist der-
zeit weder Gegenstand von Planungen der ÖSAG noch des Wirt-
schaftsministeriums
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:
Nachdem sich die Stadt Wien im Rahmen der generellen Planungen
für die B 301 ausdrücklich gegen die Errichtung eines Anschlusses
an die A 23 im Bereich der Hanssonkurve ausgesprochen hat, wurde
diese Möglichkeit in die weiteren Planungen der B 301 nicht mehr
aufgenommen. Es ist jedoch bekannt, daß die zuständige Magistrats-
abteilung in Wien derzeit diesbezügliche Trassenführungen über-
legt.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Die Untersuchungen für die Verkehrsauswirkungen des geplanten
Magna Globe Ressort Projektes werden derzeit im Rahmen der Bun-
desstraßenverwaltung Niederösterreich geprüft und liegen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten noch nicht
vor.