2768/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2777/J betreffend Elektroheizungen in Bundesgebäuden, welche die

Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde am 10.7.1997 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die Nutzer der einzelnen Bundesdienststellen melden den jeweili-

gen Energieverbrauch mittels Erhebungsformular des Österreichi-

schen Statistischen Zentralamtes. Bei dieser verbrauchserhebung

wird beim Energieträger elektrischer Strom nur zwischen Beheizung

und sonstige Zwecke (Beleuchtung etc.) unterschieden.

Außerdem sind Vor-Ort in den meisten Fällen keine derart ge-

trennten Zähleinrichtungen vorhanden.

Aufgrund der o.a. zwei-Teilung ergibt sich folgende Tabelle:

Jahr                     Verbrauch zu la) in                          Verbrauch zu ib, c, d, e

                                    in GWh                                              in GWh*)

1990                                25,9                                       keine Werte erfaßt

1991                                30,9                                                 317,6

1992                                29,5                                                 336

1993                                29,3                                                 370,7

1994                                27,6                                                 423,5

1995                                26,6                                                 459,4

 

1996                            die Werte der Energiestatistik 1996 liegen noch

                                   nicht auf

*) der ansteigende Trend im Verbrauch ist nicht nur auf Mehrver-

brauch, sondern auf die laufend höhere Erfassungsdichte

zurückzuführen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

a) 1995 wurden 267 Dienststellen des Bundes elektrisch beheizt

(Verbrauch: 26,6 GWh; Rauminhalt: 1,658.093 m³). Die damit

verbundenen genauen Energiekosten können nur von den einzelnen

Nutzern über die Stromrechnungen ermittelt werden.

Rechnet man mit einem Durchschnittswert für ganz Österreich

ergeben sich Energiekosten von ca. öS 44,2 Mio.

b) Keine getrennten Verbrauchsaufzeichnungen - siehe Antwort zu

Frage 1 - Erfassung durch ÖSTAT-Formular.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Prinzipiell werden Anlagen nur dann ausgetauscht, wenn sie das

Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben oder durch häufige, auf-

wendig zu behebende Störungen den Betrieb des Gebäudes nicht mehr

gewährleisten. Der Austausch der Anlage bzw. eine Umstellung auf

andere Energieträger erfolgt dann nach den im Bundeshochbau er-

forderlichen Maximen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und den

wirtschaftlichen Überlegungen (ÖNORM M 7149 - wirtschaftliche

Vergleichsrechnung für Energieverbrauchssysteme ...).

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Bei gegebener Notwendigkeit und wenn auch die Wirtschaftlichkeit

von elektrischen Heizungen nachgewiesen wird (Antwort zu Fragen 3

und 4) besteht kein genereller Einwand gegen den Einbau von

Speicherheizungen und Wärmepumpen zur Raumwärmeerzeugung. Direkt-

heizungen werden nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:

Aufgrund der österreichischen Kompetenzverteilung wird ein sehr

großer Anteil der öffentlichen Gebäude seitens des Bundesmini-

steriums für wirtschaftliche Angelegenheiten betreut. Bereits

seit ca. 20 Jahren wird der Energieverbrauch dieser Gebäude durch

Energiesonderbeauftragte beobachtet, welche den Baudienststellen

Empfehlungen für Verbesserungen erteilen. Aufgrund dieser laufen-

den Kontrolle ist der energetische Zustand der betroffenen Ge-

bäude verhältnismäßig gut. Die Energiesonderbeauftragten des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten legen

jährlich einen Rechenschaftsbericht in Form einer Energiestati-

stik vor.

Die Möglichkeit der Drittfinanzierung entsprechend der RL 93/76/

EWG wurde erwogen und es konnten auch positive Erfahrungen gesam-

melt werden. Jedoch sind durch das bereits langjährige Wirken der

Energiesonderbeauftragten und den guten energetischen Zustand der

Gebäude weitere Energieeinsparungen nur mehr durch Maßnahmen mit

Amortisationszeiten von mehreren Jahrzehnten realisierbar (z.B.

Fenstererneuerungen, Fassadensanierungen). Dafür besteht jedoch

kaum Interesse seitens der Drittfinanzierenden.

Auf dem Gebiet des Bundeshochbaues fallen vertragsabschlüsse für

contracting in den Ressortbereich der Nutzer, denn die Finanzie-

rung erfolgt durch Einsparungen bei den Betriebskosten.

Der Einsatz der Drittfinanzierung im Bundeshochbau bleibt als

eine Option jedoch aufrecht, zumal die damit zusammenhängenden -

insbesondere haushaltsrechtlichen Fragen - zugunsten des Konzep-

tes der Drittfinanzierung (Schreiben des BMF vom 1.10.1996,

Zl. 36.0850/19-II/8/96) geklärt werden konnten.