2769/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2778/J betreffend Entgang von Lkw-Mauteinnahmen in dreistelliger
Millionenhöhe durch fehlende Umsetzung der parlamentarischen
Entschließung vom November 1995, welche die Abgeordneten An-
schober1 Freundinnen und Freunde am 10. Juli 1997 an mich richte-
ten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
gelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Entschließung des Nationalrates besagt u.a., daß nach In-
kraf treten der Euro 2-Norm der ermäßigte Mauttarif auf Fahr-
zeuge, die diese Norm erfüllen, eingeschränkt werden soll.
Zum Zeitpunkt der Entschließung des Nationalrates waren die heu-
tigen Randbedingungen nicht bekannt:
Die europäische Kommission hat im Zuge eines vertragsverletzungs-
verfahrens Ende Juli beschlossen, Österreich wegen der derzeit
gültigen LKW-Mauttarife beim EUCH zu klagen.
Österreich ist intensiv bemüht, in der in Vorbereitung stehenden
Novelle zur wegekostenrichtlinie durch Aufnahme einer sonderrege-
lung in Form einer sogenannten „Alpenklausel“ die Brennermaut-
problematik einer langfristigen Lösung zuzuführen. Eine Umsetzung
der Nationalratsentschließung, die für mehr als die Hälfte der
LKW auf der Brennerautobahn eine 30-prozentige Mauterhöhung be-
deuten würde, wäre in Bezug auf die genannten Randbedingungen zum
jetzigen Zeitpunkt in hohem Maße kontraproduktiv.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Unter der Annahme, daß die ermäßigten Tarife ab 1.10.1996 nur
mehr auf „Euro 2-Fahrzeuge“ eingeschränkt worden wären, wären die
Mauteinnahmen der Brennerautobahn im Zeitraum Oktober 1996 bis
Juni 1997 ohne Berücksichtigung eventueller Änderungen durch die
bedingten Frequenzänderungen um 129,2 Mio. 5 höher gelegen. Auf
die einzelnen Monate entfallen davon folgende Beträge:
Oktober 1996 16,5 Mio. 5
November 1996 15,2 Mio. 5
Dezember 1996 12,5 Mio. 5
Jänner 1997 14,2 Mio. 5
Februar 1997 14,0 Mio. 5
März 1997 14,3 Mio. 5
April 1997 15,0 Mio. 5
Mai 1997 13,3 Mio. 5
Juni 1997 14,2 Mio. 5
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die bei der Umsetzung der Nationalratsentschließung voraussicht-
lich erzielbaren Mautmehrerträge betragen nach Schätzungen der
Alpen Straßen AG
für das 2. Halbjahr 1997 85 Mb. 5
für das 1. Halbjahr 1998 83 Mio. S
für das 2. Halbjahr 1998 80 Mio. 5
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Diese Berechnungen entsprechen nicht den Tatsachen. Wie schon zur
Frage 3 ausgeführt, hätten bei Einschränkung der ermäßigten Tan—
fe nur mehr auf Euro-2-Norm-kompatible LKW ab 1. Oktober 1996
theoretische Mautmehreinnahmen von 129,2 Mio. 5 erzielt werden
können.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Gemäß der Angaben der Alpen Straßen AG wurden zwischen 1. Oktober
1996 und 30. Juni 1997 insgesamt 3.158 COP-Mautausweise für Fahr-
zeuge mit einem NOx-Wert von 8 oder 9 g ausgegeben. Im Zeitraum
1. bis 27. Juli 1997 waren es zuletzt weitere 238 Stück.
Antwort zu Funkt 7 der Anfrage:
Da es sich bei den COP-Mautausweisen um Fahrzeug-Kennzeichen-be-
zogene Berechtigungen handelt, sind die Fahrzeugdaten bei der
Alpen Straßen AG erfaßt. Die ermäßigten Mauttarife wurden jedoch
von Fahrzeugen der Klassen „Euro 1“ und „Euro 2“ nicht zu Unrecht
in Anspruch genommen, da die Mautordnung für diese Fahrzeuge die
Möglichkeit ermäßigter Tarife vorsieht, wenn die entsprechenden
Nachweise erbracht wurden.
Eine Nachforderung von Mautentgelten kann daher nicht zur Dis-
kussion stehen.