2769/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2778/J betreffend Entgang von Lkw-Mauteinnahmen in dreistelliger

Millionenhöhe durch fehlende Umsetzung der parlamentarischen

Entschließung vom November 1995, welche die Abgeordneten An-

schober1 Freundinnen und Freunde am 10. Juli 1997 an mich richte-

ten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

gelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Die Entschließung des Nationalrates besagt u.a., daß nach In-

kraf treten der Euro 2-Norm der ermäßigte Mauttarif auf Fahr-

zeuge, die diese Norm erfüllen, eingeschränkt werden soll.

Zum Zeitpunkt der Entschließung des Nationalrates waren die heu-

tigen Randbedingungen nicht bekannt:

Die europäische Kommission hat im Zuge eines vertragsverletzungs-

verfahrens Ende Juli beschlossen, Österreich wegen der derzeit

gültigen LKW-Mauttarife beim EUCH zu klagen.

Österreich ist intensiv bemüht, in der in Vorbereitung stehenden

Novelle zur wegekostenrichtlinie durch Aufnahme einer sonderrege-

lung in Form einer sogenannten „Alpenklausel“ die Brennermaut-

problematik einer langfristigen Lösung zuzuführen. Eine Umsetzung

der Nationalratsentschließung, die für mehr als die Hälfte der

LKW auf der Brennerautobahn eine 30-prozentige Mauterhöhung be-

deuten würde, wäre in Bezug auf die genannten Randbedingungen zum

jetzigen Zeitpunkt in hohem Maße kontraproduktiv.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Unter der Annahme, daß die ermäßigten Tarife ab 1.10.1996 nur

mehr auf „Euro 2-Fahrzeuge“ eingeschränkt worden wären, wären die

Mauteinnahmen der Brennerautobahn im Zeitraum Oktober 1996 bis

Juni 1997 ohne Berücksichtigung eventueller Änderungen durch die

bedingten Frequenzänderungen um 129,2 Mio. 5 höher gelegen. Auf

die einzelnen Monate entfallen davon folgende Beträge:

                  Oktober 1996               16,5 Mio. 5

                  November 1996            15,2 Mio. 5

                  Dezember 1996             12,5 Mio. 5

                  Jänner 1997                  14,2 Mio. 5

                 Februar 1997                 14,0 Mio. 5

                 März 1997                      14,3 Mio. 5

                 April 1997                      15,0 Mio. 5

                 Mai 1997                        13,3 Mio. 5

                 Juni 1997                       14,2 Mio. 5

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die bei der Umsetzung der Nationalratsentschließung voraussicht-

lich erzielbaren Mautmehrerträge betragen nach Schätzungen der

Alpen Straßen AG

                 für das 2. Halbjahr 1997                   85 Mb. 5

                 für das 1. Halbjahr 1998                   83 Mio. S

                 für das 2. Halbjahr 1998                   80 Mio. 5

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Diese Berechnungen entsprechen nicht den Tatsachen. Wie schon zur

Frage 3 ausgeführt, hätten bei Einschränkung der ermäßigten Tan—

fe nur mehr auf Euro-2-Norm-kompatible LKW ab 1. Oktober 1996

theoretische Mautmehreinnahmen von 129,2 Mio. 5 erzielt werden

können.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Gemäß der Angaben der Alpen Straßen AG wurden zwischen 1. Oktober

1996 und 30. Juni 1997 insgesamt 3.158 COP-Mautausweise für Fahr-

zeuge mit einem NOx-Wert von 8 oder 9 g ausgegeben. Im Zeitraum

1. bis 27. Juli 1997 waren es zuletzt weitere 238 Stück.

Antwort zu Funkt 7 der Anfrage:

Da es sich bei den COP-Mautausweisen um Fahrzeug-Kennzeichen-be-

zogene Berechtigungen handelt, sind die Fahrzeugdaten bei der

Alpen Straßen AG erfaßt. Die ermäßigten Mauttarife wurden jedoch

von Fahrzeugen der Klassen „Euro 1“ und „Euro 2“ nicht zu Unrecht

in Anspruch genommen, da die Mautordnung für diese Fahrzeuge die

Möglichkeit ermäßigter Tarife vorsieht, wenn die entsprechenden

Nachweise erbracht wurden.

Eine Nachforderung von Mautentgelten kann daher nicht zur Dis-

kussion stehen.