2776/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Inge JÄGER, Genossinnen und Ge-

nossen haben am 10. Juli 1997 unter der Nr. 2789/J eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage betreffend Frauenanteil bei Botschafterinnen an

mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wieviele Botschafterinnen sind derzeit im Ausland tätig?

2. Wieviele Österreichische Honorarkonsulinnen gibt es?

3. Wieviele Frauen haben sich in den letzten Jahren (1995, 96

und 97) für den Posten als Botschafterin beworben?

3a. Wieviele weibliche Bewerberinnen wurden mit welcher Be-

gründung abgelehnt?

4. Nach welchen Auswahlkriterien wurden und werden diese Posten be-

setzt?

5. Welche Maßnahmen wird Ihr Ressort setzen, um in den nächsten Jah-

ren den Frauenanteil kontinuierlich zu erhöhen?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Derzeit sind im Ausland zwei Botschafterinnen für Österreich tätig, und zwar an

den Österreichischen Botschaften London und Preßburg. Um den Jahreswechsel

wird an der Österreichischen Botschaft Mexiko eine Botschafterin den Dienst an-

treten. Darüber hinaus werden drei Dienststellen des Bundesministeriums für aus-

wärtige Angelegenheiten im Ausland ebenfalls von Frauen geleitet (Österrei-

chisches Generalkonsulat Zürich, Österreichische Kulturinstitute Budapest und

Warschau). Die Leiterin der für Europäische Sicherheit und Zusammenarbeit zu-

ständigen Abteilung 11.7 des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten

ist zugleich die Ständige Vertreterin Österreichs bei der OSZE, der aufgrund dieser

Funktion ebenfalls die Stellung einer Botschafterin zukommt. Schließlich stehen an

der Spitze der Konsularabteilungen der Großbotschaften London und Paris eben-

falls Frauen mit dem Titel Generalkonsulin.

Zu Frage 2:

Derzeit gibt es vier Honorargeneral-, acht Honorar- und zwei Honorarvizekonsulin-

nen, die als Leiterinnen eines Österreichischen Honoraramtes im Ausland tätig sind

(insgesamt also vierzehn Leiterinnen von Honorarämtern). Daneben gibt es fünf

Honorarkonsulinnen und 26 Honorarvizekonsulinnen, die die stellvertretende Lei-

tung von Honorarämtern neben einem Honorargeneral- bzw. Honorarkonsul inne-

haben.

Zu den Fragen 3 und 3a:

Im Jahr 1995 bewarben sich zwei weibliche Bedienstete für 1996 zu besetzende

Botschafterposten, im Jahre 1996 drei für 1997 zu besetzende Botschafterposten.

Von den zwei Bewerberinnen 1995 bzw. drei Bewerberinnen 1996 konnte jeweils

eine nicht berücksichtigt werden. Im einen Fall wurde die Bewerbung zurückge-

stellt, da die Dauer der Inlandsverwendung der Bewerberin, welche unmittelbar

vorher zwei aufeinanderfolgende Leitungspositionen als Botschafterin im Ausland

innegehabt hatte, noch zu kurz war. Im anderen Fall wurde die Bewerberin im fol-

genden Jahr berücksichtigt, diese wird um den Jahreswechsel ihr neues Amt an-

treten.

Zu Frage 4:

Bei dem Posten einer Botschafterin bzw. eines Botschafters handelt es sich um

eine Funktion, die dem Ausschreibungsgesetz 1989 (BGBI. 85/1989) unterliegt. Vor

der Betrauung einer Person mit der Leitung einer Botschaft muß diese Funktion

vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten intern ausgeschrieben

werden.

Die einlangenden Bewerbungen sind von der nach § 7 Ausschreibungsgesetz zu

errichtenden Begutachtungskommission zu prüfen. Hiebei hat die Begutachtungs-

kommission die persönliche und fachliche Eignung der Kandidatinnen und Kandi-

daten für die Erfüllung der Aufgaben zu beurteilen, die mit der Verwendung als

Leiterin bzw. Leiter einer Botschaft verbunden sind.

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in den meisten Ver-

wendungs/Entlohnungsgruppen einen hohen Frauenanteil auf, lediglich im Ver-

wendungsbereich A/a und in den Leitungsfunktionen ist die im Bundes-

Gleichbehandlungsgesetz festgelegte Quote noch nicht erreicht. Der Frauenanteil

im Gehobenen Dienst verwendungs/Entlohnungsgruppe B/b) konnte mit 38% be-

reits sehr nahe an die im erwähnten Gesetz vorgesehene Quote herangeführt wer-

den. In den letzten Jahren ist es außerdem gelungen, den Frauenanteil im Höheren

Dienst von 21% (1993) auf 24% (1996) zu anzuheben.

Es bleibt ein besonderes Anliegen des Außenministeriums, den Frauenanteil in

Leitungsfunktionen zu erhöhen. Bei Ausschreibungen von Führungspositionen

werden daher die Mitarbeiterinnen des Ministeriums ausdrücklich eingeladen, sich

für diese zu bewerben. Allerdings ist der Anteil von Frauen in den höheren Dienst-

klassen des Verwendungsbereiches A/a, die für die Leitungsfunktion einer Bot-

schafterin in Frage kämen, noch immer relativ gering. Das ist vor allem auf die gro-

ßen Probleme zurückzuführen, die das Mobilitätsprinzip des Auswärtigen Dienstes

für die Familiengründung und den Erhalt der Familiengemeinschaft allgemein mit

sich bringt. Bei der Auslandsverwendung von Bediensteten des Außenministeriums

entfällt in der Regel die Möglichkeit der Berufsausübung für den Ehepartner. Dies

bedeutet eine wesentliche Verringerung des Familieneinkommens gegenüber

Doppelverdienern. Darüber hinaus stellt die periodische Rotation zwischen In- und

Ausland die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts vor besondere

Schwierigkeiten bei der Kindererziehung und -betreuung. Dazu kommt mit steigen-

dem Lebensalter die arbeitsmarktbedingte Unmöglichkeit für den (Ehe)Partner zum

Wiedereinstieg ins Berufsleben nach der Rückkehr ins Inland. Von diesen allge-

meinen Schwierigkeiten sind in der Praxis Frauen in höherem Maße betroffen als

Männer, was nicht selten zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Außenmini-

sterium führt.