2777/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert TRATTNER und Kollegen haben am
11. Juli 1997 unter der Nr. 2836/J-NR/1 997 eine schriftliche parlamentarische Anfrage an
mich eingebracht, die folgenden Wortlaut hat:
„1. In welchen Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgremien
und ähnlichen Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienstrechtlichen
Aufgaben) ist Ihr Ressort vertreten bzw. in welchen Institutionen ist Ihr Ressort in
weiteren Aufsichtsfunktionen z.B. mit Aufsichtskommissären, Staatskommissären,
vertreten?
2. Welche Bediensteten des Ressorts waren zum Stichtag 1. Juli 1997 mit der
Vertretung des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen
betraut?
3. Welche sonstigen Personen waren zum Stichtag 1. Juli 1997 mit der Vertretung des
Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen betraut?
4. Welche Erwägungen waren für die Auswahl und Entsendung der einzelnen Vertreter
maßgebend?
5. In welchen Fällen wurden die Vertreter auf Grund eines öffentlichen
Ausschreibungsverfahrens ermittelt?
6. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten Bediensteten des Ressorts aus den
Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen?
7. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten sonstigen Personen aus den
Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Hinsichtlich jener Aufsichtsräte, Beiräte, Kommissionen, Fachgremien und ähnlichen
Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienstrechtlichen Aufgaben) bzw. jener
Institutionen, in denen das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in weiteren
Aufsichtsfunktionen vertreten ist, verweise ich auf die beigeschlossene Aufstellung ,,A".
Zur Frage 2:
Bezüglich jener Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten,
die zum Stichtag 1. Juli 1997 mit der Vertretung desselben in den einzelnen Gremien bzw.
Aufsichtsfunktionen betraut gewesen sind, verweise ich auf die beigeschlossene
Aufstellung "B".
Zur Frage 3:
Seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten waren am Stichtag
ausschließlich Bedienstete, also keine anderen Personen mit der Vertretung dieses
Ressorts in Gremien im Sinne der vorliegenden Anfrage betraut.
Zur Frage 4 und 5:
Hinsichtlich zahlreicher Gremien (siehe Beilage ,,A“), in die das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten jeweils Vertreter entsendet bzw. zu entsenden hat, besteht
eine durch Bundesgesetz (siehe z.B. den „Rat für Auswärtige Angelegenheiten“ oder das
„Kuratorium der Diplomatischen Akademie“) oder Ministerratsbeschluß oder durch die
einschlägigen Statuten (siehe z.B. den „Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für
Außenpolitik und Internationale Beziehungen“) vorgegebene Regelung betreffend die
Entsendung der Ressortvertreter.
Soweit keine derartige Regelung besteht, sind im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten für die jeweilige Entsendung der einzelnen Ressortvertreter sachliche
Erwägungen, nämlich solche bezüglich der fachlichen Qualifikation der betreffenden
Personen, maßgeblich: wie aus der in Beantwortung der Frage 2 beigeschlossenen
Aufstellung ,,B“ ersichtlich ist, werden grundsätzlich jene Bediensteten als Ressortvertreter
in ein Gremium im Sinne der vorliegenden Anfrage entsendet, die als Leiter einer
Organisationseinheit meines Ressorts dienstlich
für die Wahrnehmung einschlägiger
Aufgabenbereiche zuständig sind. Da der Bestellung der Abteilungs-, Gruppen- und
Sektionsleiter die Feststellung ihrer diesbezüglichen Eignung gemäß dem
Ausschreibungsgesetz 1989 vorangeht, werden die betreffenden Leitungsorgane auch zur
Vertretung des Ressorts in solchen Gremien für geeignet erachtet, die für jeweils ihrem
dienstlichen Wirkungsbereich vergleichbare Sachgebiete eingerichtet sind.
Eine separate öffentliche Ausschreibung der Vertretungsfunktionen erfolgt mangels
diesbezüglicher gesetzlicher Grundlagen bislang nicht und erscheint im Hinblick auf die
vorstehend dargelegte bewährte Praxis der Bestellung von Ressortvertretern auch in
Zukunft nicht erforderlich.
Zur Frage 6:
Die Ressortvertretung in den maßgeblichen Gremien (siehe Aufstellung .A“) hat in der
weitaus überwiegenden Zahl der Fälle ehrenamtlichen Charakter, so daß die betreffenden
Ressortvertreter daraus keine Einkünfte erzielen.
Soweit aber Einkünfte aus den Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen laut beiliegender
Aufstellung ,,B“ von den Vertretern meines Ressorts bezogen werden und soweit derartige
Einkünfte überhaupt Gegenstand der Vollziehung im Sinne von Art. 52 (1) B-VG sind,
unterliegen sie dem Grundrecht auf Datenschutz. Eine personenbezogene Information
über solche Einkünfte ist deshalb nicht zulässig.
Zur Frage 7:
Im Hinblick auf die Antwort zur Frage 3 entfällt eine meritorische Beantwortung der Frage
nach den Einkünften sonstiger Personen aus dem Titel der Ressortvertretung in
einschlägigen Gremien.
Beilage,,A" zu BMaA -
GZ 306.01.02/41-VI.1/97
AUFSTELLUNG der Gremien, in denen das BMaA am 01. Juli1997 vertreten war,
zur Frage 1 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2836/J-NR/1 997 vom 11. Juli1997:
1. Rat für Auswärtige Angelegenheiten (BGBI. Nr.330/1976)
2. Kuratorium der Diplomatischen Akademie (BGBI. Nr.179/1996)
3. Studienkommission der Diplomatischen Akademie (BGBI. Nr.179/1996)
4. Kuratorium des Fonds zur Integration von Flüchtlingen
5. Präsidium des Auslandsösterreicherwerkes
6. Vorstand des Auslandsösterreicherwerkes
7. Vorstand des österr. Instituts für internationale Politik
8. Kuratorium des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche
9. Vorstand des Center for Democracy
10. Vorstand des Weltbunds der Österreicher im Ausland
11. Aufsichtsrat der „Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien (IAKW)“ AG
12. Aufsichtsrat der „Österreichisches Konferenzzentrum (ÖKZ)“ AG
13. Seniorenbeirat der Bundesregierung
14. Kuratorium des Stipendienfonds der Diplomatischen Akademie
15. Budgetkomitee des Europarates
16. Arbeitsgruppe „Krisenmanagement“ (Ministerratsbeschluß vom 03.11.1986)
17. Aufsichtsrat der BUWOG
18. Entwicklungshilfebeirat (BGBI. Nr.474/1974)
19. Koordinationskomitee für lnformationstechnik (BGBI. Nr.192/1992)
20. Vorstand der Österr. Gesellschaft für Außenpolitik und internationale Beziehungen
21. Statistische Zentralkommission
22. Außenhandelsbeirat
23. Außenwirtschaftspolitischer Beirat
24. Erweiterter Beirat nach dem Ausfuhrförderungsgesetz
25. Archäologischer Rat
26. Arbeitsgruppe Archäologische Forschung in der Türkei
27. Komitee für Internationale Sportbeziehungen
28. Rat der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)
29. Aufsichtsrat der Österr. Gesellschaft für Weltraumfragen (ASA)
30. Generalversammlung des Österr. Komitees für int. Studienaustausch (ÖKISTA)
31. Österreichische IIASA-Kommission
32. Aufsichtsrat der Österreich-Institut GmbH (BGBl. Nr.178/1996)
33. Finanzausschuß des Österr. Komitees für int. Studienaustausch
34. Vorstand des Vereins „Österreich-Kooperationen“ (Lektorenentsendung)
35. Beamtenkomitee „Internationale Großforschungseinrichtungen mit Sitz in Österreich"
36. Kuratorium des Österreichischen Akademischen Austauschdienstes (ÖAD)
37. COST-Ausschuß Hoher Beamter in Brüssel
38. Interministerielle Arbeitsgruppe „Österreichisches Sprachdiplom"
39. Generalversammlung „Europäisches Fremdsprachenzentrum in Graz“
40. Interessentenbeirat der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG)
41. Interministerielle Arbeitsgruppe „Kryptographie"
42. Kommission zum Schutz des Informationsaustausches mit Internationalen
Organisationen
2. Blatt der Beilage,,A“ zu BMaA -
GZ 306.01 .02141-VI.1/97
43. Beirat für nachhaltige Entwicklung
44. Österreichischer Klimabeirat
45. Interministerielles Komitee zur Koordinierung von Maßnahmen betreffend den Schutz
des globalen Klimas (IMK)
46. Forum für Atomfragen
47. Nationales Komitee der Alpenkonvention
48. Vorstand des Vereins zur Förderung der Lehre der Diplomatischen Akademie
Zusätzlich entsendet das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten laufend
Bedienstete in diverse Arbeitsgruppen des Rats der Europäischen Union sowie der
"Zentraleuropäischen Initiative (CEI)“, wobei die Auswahl der betreffenden Ressort-
vertreter jeweils nach dem zu erörternden Themenkreis und ihrer dienstlichen Zuständig-
keit erfolgt (siehe die Beantwortung der
Fragen 4 und 5).
Beilage ,,B“ zu BMaA -
GZ 306.01.02/41-VI.1/97
AUFSTELLUNG der Ressortvertreter, die seitens des BMaA am 01. Juli1997 in die
einzelnen Gremien laut Beilage .A“ entsendet gewesen waren, zur Frage 2 der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2836/J-NR/1997 vom 11.07.1997:
Nummer des Gremiums Ressortvertreter des
laut Aufstellung ,,A“: BMaA zum Stichtag:
01 Generalsekretär
02 Generalsekretär,
Leiter der Sektion VI,
Leiter der Gruppe I.A und
Leiter der Abteilung VI.3
(Ersatzmitglieder:
Leiter des Kabinetts der
Frau Staatssekretärin,
Leiter der Abteilung VI.1 und
Leiter des Referates V.3.c)
03 Leiter der Abteilung III.1
04 Leiter der Abteilung IV.6
05 Generalsekretär
06 Leiter der Abteilung IV.4
07 Generalsekretär
08 Generalsekretär
09 Generalsekretär
10 Leiter der Abteilung IV.4
(Beobachter)
11 Leiter der Abteilung I.5
12 Leiter der Abteilung I.5
13 Leiter der Abteilung III.5
(Ersatzmitglied:
Leiter der Abteilung VI.1)
14 Leiter der Abteilung VI.3
15 Leiter der Abteilung VI.3
16 Leiterin des General-
sekretariats und Leiter der
Koordinationsstelle für
besondere Angelegenheiten
17 Leiter der Sektion VI
18 Leiter der Sektion VII
19
Leiter der Abteilung VI.7
2. Blatt der Beilage ,,B“ zu BMaA-
GZ 306.01.02/41-VI.1/97
20 Generalsekretär
21 Leiter der Abteilung III.1 und
Leiter der Abteilung III.3
(Ersatzmitglieder:
Leiterin des Referats III.1.b u.
Leiter des Referats III.3.a)
22 Leiter des Referats II.11.a
23 Leiter der Abteilung III.3 und
Leiter des Referats III.3.a
24 Leiter der Abteilung III.3 und
Leiter des Referats III.3.a
25 Leiter der Abteilung V.5
26 Leiter der Abteilung V.5
27 Leiter der Abteilung V.3
28 Leiter der Abteilung V.5
29 Leiter der Abteilung V.5
30 Leiter der Abteilung V.5
31 Leiter der Abteilung V.5
32 Leiter der Abteilung V.5
33 Leiter der Abteilung V.5
34 Leiter der Abteilung V.5
35 Leiter der Abteilung V.5
36 Leiter der Abteilung V.5
37 Leiter des Referats V.5.a
38 Leiter der Abteilung V.5
39 Leiter der Abteilung V.5
40 Leiter der Abteilung VI.5
(Ersatzmitglied:
Leiter der Abteilung VI .4)
41 Leiter der Abteilung VI.6
42 Leiter der Abteilung I.9 und
Referentin d. höheren ausw.
Dienstes d. Generalsekretärs
43 Leiter der Abteilung III.6
44 Leiter der Abteilung III.6
45 Leiter der Abteilung III.6
46 Leiter der Abteilung III.6
47 Leiter der Abteilung III.6
48 Referent d. höheren ausw.
Dienstes im Kabinett des
Bundesministers
3. Blatt der Beilage "B“ zu BMaA-
GZ 306.01.02/41-VI.1/97
Anmerkung:
Soweit in obiger Aufstellung nicht ausdrücklich Ersatzmitglieder angeführt sind,
werden die vom BMaA entsandten Mitglieder auch in den betreffenden Gremien
jeweils durch jene Bediensteten vertreten, die sie in der für ihre Entsendung maß-
geblichen amtlichen Funktion zu vertreten haben; so vertritt beispielsweise den
Leiter der Abteilung IV.4 erforderlichenfalls dessen Stellvertreter auch in den
Gremien Nr.6 und Nr.10.