2779/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2776/J-NR/1997, betreffend Weiterführung bzw.
Auflassung der Außerfernerbahn, die die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
am 10. Juli 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Wie weit sind die Gespräche zwischen den ÖBB und dem Land Tirol wegen
der Fortführung der Außerfernerbahn gediehen?
Antwort:
Die ÖBB führen gegenwärtig Verhandlungen mit dem Land Tirol über die Finanzierung des
Nahverkehrs. Ziel ist der Abschluß eines entsprechenden Verkehrsdienstevertrages.
Im Rahmen dieser Gespräche ist u.a. die Fortführung des Personenverkehrs auf der Außerfern-
bahn ein wichtiger Verhandlungspunkt.
2. und 3. Welche Angebote wurden seitens der DB den ÖBB in diesem Zusammen-
hang tatsächlich unterbreitet?
Inwieweit sind diese allfälligen Angebote für Sie respektive die ÖBB akzep-
tabel?
Antwort:
Die DB-AG hat den ÖBB im Zusammenhang mit der Außerfernbahn keine Angebote unter-
breitet.
4. Wie sieht die Zukunftsperspektive für die Außerfernerbahn aus Ihrer Sicht
aus?
Antwort:
Mein Ressort verschließt sich keineswegs neuen, erlössteigernden Konzepten bei Regionalbah-
nen. Durch die exponierte Lage der Außerfernbahn ergeben sich jedoch naturgemäß Erschwer-
nisse in der Betriebsabwicklung, die mit hohen Kosten verbunden sind.
Im Falle einer Einigung zwischen ÖBB und Land Tirol bezüglich eines Verkehrsdienstever-
trages über die Finanzierung des Betriebsabganges der Außerfernbahn werden zwischen
meinem Ressort und dem Land Tirol Verhandlungen hinsichtlich der Finanzierung der notwen-
digen Infrastrukturerfordernisse aufgenommen.
Die Zukunft der Außerfernbahn kann auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht von den
ÖBB allein gestaltet werden. Dazu bedarf es insbesondere einer überregionalen Konzeption, die
neben dem Außerfern auch die angrenzenden deutschen Regionen miteinschließt.
5. Ist aus Ihrer Sicht eine Einstellung a) des Personenverkehrs und/oder b) des
Güterverkehrs auf dieser Strecke (gänzlich oder partiell) denkbar?
Antwort:
Da nach dem Bundesbahngesetz 1992 eine Finanzierung des Betriebsabganges von (ehemali-
gen) Nebenbahnen durch den Bund nicht mehr vorgesehen ist, haben die ÖBB die Frage der
Einstellung oder Fortführung des Personen- bzw. Güterverkehrs grundsätzlich nach betriebs-
wirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde seitens der ÖBB
jedoch kein Antrag auf Enthebung von der Betriebspflicht auf der Außerfernbahn an mein
Ressort gestellt.
6. und 7. Welche ÖV-Alternative könnte es bei einer allfälligen Auflassung der
Außerfernerbahn für diesen Bereich geben?
Wäre es für Sie vorstellbar, einen privaten Betreiber mit der Erbringung
eines Leistungsauftrags auf der
Außerfernerbahn zu beauftragen? Wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Sollten die ÖBB aus betriebswirtschattlichen Gründen die Einstellung des Personenverkehrs
auf der Außerfernbahn beantragen, wären für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs
zwei Varianten denkbar:
- Abschluß eines Verkehrsdienstevertrages mit einem anderen Eisenbahnunternehmen oder
- Übernahme des gesamten öffentlichen Personenverkehrs durch Kraftfahrlinien.