2783/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Trattner
und Kollegen vom 11. Juli 1997, Nr. 2843/J, betreffend Vertretung
in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Diesbezüglich darf auf die angeschlossene Beilapel verwiesen
werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Für die Entsendung der einzelnen
Vertreter waren vor allem die
Fachkompetenz der betreffenden Bediensteten und die fachliche
Zuständigkeit deren Organisationseinheiten zur Vertretung des
Bundesministers bzw. des Bundesministeriums in Aufsichtsräten,
Beiräten, Kommissionen u.dgl. (z.B. in Vollziehung von Gesetzen,
Verordnungen, Staatsverträgen u.a.m.) maßgebend. Daher wurde
durchwegs dieses Kriterium als Entscheidungsgrundlage für die
Nominierung der betreffenden Personen herangezogen. Öffentliche
Ausschreibungsverfahren fanden nicht statt.
Zu den Fragen 6 und 7:
In denjenigen Fällen, wo die Entschädigung für die Vertretung
gesetzlich bzw. durch Verordnung geregelt ist, wird in der
vorzitierten Beilage darauf hingewiesen. Grundsätzlich ist
festzustellen, daß es sich bei der überwiegenden Zahl der von
Ressortbediensteten wahrgenommenen Vertretungsfunktionen um solche
handelt, wofür keine Entschädigung anfällt. Entschädigungen,
Vergütungen etc., welche in Einzelfällen festgesetzt wurden, können
aus Gründen des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden
(personenbezogene Daten im Sinne des § 1 des Datenschutzgesetzes).
In diesem Zusammenhang darf auch auf Art. 121 Abs. 4 B-VG hinge-
wiesen werden, wonach der Rechnungshof jedes zweite Jahr bei
Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen
und für welche eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat
besteht (z.B.: Gesellschaften m.b.H.) die durchschnittlichen Ein-
kommen der Organe und Beschäftigten zu erheben und dem Nationalrat
zu berichten hat.
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!