2783/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Trattner

und Kollegen vom 11. Juli 1997, Nr. 2843/J, betreffend Vertretung

in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Diesbezüglich darf auf die angeschlossene Beilapel verwiesen

werden.

Zu den Fragen 4 und 5:

Für die Entsendung der einzelnen Vertreter waren vor allem die

Fachkompetenz der betreffenden Bediensteten und die fachliche

Zuständigkeit deren Organisationseinheiten zur Vertretung des

Bundesministers bzw. des Bundesministeriums in Aufsichtsräten,

Beiräten, Kommissionen u.dgl. (z.B. in Vollziehung von Gesetzen,

Verordnungen, Staatsverträgen u.a.m.) maßgebend. Daher wurde

durchwegs dieses Kriterium als Entscheidungsgrundlage für die

Nominierung der betreffenden Personen herangezogen. Öffentliche

Ausschreibungsverfahren fanden nicht statt.

Zu den Fragen 6 und 7:

In denjenigen Fällen, wo die Entschädigung für die Vertretung

gesetzlich bzw. durch Verordnung geregelt ist, wird in der

vorzitierten Beilage darauf hingewiesen. Grundsätzlich ist

festzustellen, daß es sich bei der überwiegenden Zahl der von

Ressortbediensteten wahrgenommenen Vertretungsfunktionen um solche

handelt, wofür keine Entschädigung anfällt. Entschädigungen,

Vergütungen etc., welche in Einzelfällen festgesetzt wurden, können

aus Gründen des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden

(personenbezogene Daten im Sinne des § 1 des Datenschutzgesetzes).

In diesem Zusammenhang darf auch auf Art. 121 Abs. 4 B-VG hinge-

wiesen werden, wonach der Rechnungshof jedes zweite Jahr bei

Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen

und für welche eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat

besteht (z.B.: Gesellschaften m.b.H.) die durchschnittlichen Ein-

kommen der Organe und Beschäftigten zu erheben und dem Nationalrat

zu berichten hat.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden !!!