2789/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Sigl und Genossen haben am 11. Juli 1997 unter der

Nr. 2890/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Wehrpflichtigen-

aufkommen“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Auf Grund der vorliegenden Anfrage könnte der unzutreffende Eindruck entstehen, die

Einsatzorganisation würde ausschließlich durch die Beorderung von Truppenübungs-

pflichtigen gebildet. Tatsächlich umfaßt die Einsatzorganisation alle beorderten Wehr-

pflichtigen des Präsenz- und des Milizstandes unabhängig von einer Truppenübungsver-

pflichtung (vgl. § 1 Abs. 2 WG). Daraus folgt, daß die Gegenüberstellung der Anzahl von

Wehrpflichtigen mit einer Truppenübungsverpflichtung zu Wehrpflichtigen ohne eine solche

keine Aussagekraft über die Mobilmachungsfähigkeit des Bundesheeres hat.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 1. Juli 1997 wurden insgesamt rund 55.400 Wehrpflichtige

zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. Nach Bundesländern gegliedert entfielen

davon auf das Burgenland 4,5 %, Kärnten 7,5 %, Niederösterreich 17,2 %, Oberösterreich

17,7 %, Salzburg 7,1 %, Steiermark 19,1 %, Tirol 8,6 %, Vorarlberg 3,5 % und auf Wien

14,8 %.

Zu 2:

Im vorerwähnten Zeitraum haben rund 20.500 Wehrpflichtige einen Grundwehrdienst in der

Dauer von acht Monaten geleistet. Davon entfielen auf das Burgenland 4,0 %, Kärnten

5,7 %, Niederösterreich 20,4 %, Oberösterreich 17,3 %, Salzburg 8,4 %, Steiermark 15,7 %,

Tirol 9,9 %, Vorarlberg 4,5 % und auf Wien 14,1 %.

Zu3:

Seit 1. Jänner 1996 wurden etwa 9.000 Wehrpflichtige mit einer Truppenübungsver-

pflichtung entlassen. Davon entfielen auf das Burgenland 9,8 %, Kärnten 18,9 %, Nieder-

österreich 7,9 %, Oberösterreich 8,9 %, Salzburg 3,5 %, Steiermark 32,8 %, Tirol 6,5 %,

Vorarlberg 4,1 % und auf Wien 7,6 %.

Zu4:

Ja.