2792/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser, Mag. Wurm und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend den Stand der Teilnahme Öster-
reichs am Förder- und Austauschprogramm für die Rechtsberufe („GROTIUS“>, ge-
richtet und folgende Fragen gestellt:
„1. Wie ist der aktuelle Stand des Programms GROTIUS?
2. Wer ist Österreichs Vertreter im genannten Ausschuß?
3. Gibt es schon Anträge aus Österreich bzw. mit österreichischer Beteiligung zu
diesem Programm?
4. Wurden/werden die vom Programm erfaßten Zielgruppen über die Möglichkei-
ten einer Antragstellung durch Aktivitäten Ihres Ressorts informiert und wenn
ja, in welcher Form?
5. Wenn nein, ist Ihnen bekannt, ob andere Ressorts potentielle Antragsteller aus
-ihrem Bereich über dieses Programm informieren?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Am 15. Mai 1997 hat die dritte und bisher letzte Sitzung des GROTIUS-Ausschus-
ses stattgefunden, die der Beschlußfassung über die für den Budgetzeitraum 1997
eingereichten Projektvorschläge diente.
Es wurden insgesamt 43 Projekte ange-
nommen, die Förderungssumme beträgt 1,989.803 ECU. Die Verteilung der ange-
nommenen Projekte nach Mitgliedstaaten stellt sich dar wie folgt:
|
Belgien |
5 |
|
Dänemark |
0 |
|
Deutschland |
5 |
|
Griechenland |
0 |
|
Spanien |
3 |
|
Frankreich |
7 |
|
Irland |
2 |
|
Italien |
7 |
|
Luxemburg |
1 |
|
Niederlande |
3 |
|
Portugal |
2 |
|
Finnland |
0 |
|
Schweden |
0 |
|
Großbritannien |
6 |
|
Österreich |
1. |
Nach Mitteilung der Kommission wird im September 1997 der Entwurf für das
Jahresprogramm 1998 an die Ausschußmitglieder übermittelt werden; sodann ist ei-
ne Ausschußsitzung vorgesehen. Gegen Ende des Jahres 1997 soll das Jahrespro-
gramm 1998 veröffentlicht werden. Endtermin für die Einbringung von Projektvor-
schlägen für den Budgetzeitraum 1998 ist der 31. März 1998; Mitte Mai 1998 wird
die Ausschußsitzung über die für das Jahr 1998 eingereichten projektvorschläge
stattfinden.
Zu 2:
Österreichs Vertreter im GROTIUS-Ausschuß sind:
1. Leitende Staatsanwältin Dr. Constanze KREN, Leiterin der Abteilung III 3 des
Bundesministeriums für Justiz und
2. Dr. Gerhard KURAS, Richter des OLG Wien.
Zu 3:
Von österreichischen Institutionen wurden für den Budgetzeitraum 1997 acht Pro-
jektvorschläge eingereicht, ein
Projektvorschlag wurde angenommen.
Zu 4 und 5:
Vom Bundesministerium für Justiz wurden sämtliche Dienstbehörden des Justizres-
sorts, nämlich der Präsident des Obersten Gerichtshofes, die Generalprokuratur, die
Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Oberstaatsanwaltschaften sowie ferner
der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, die Österreichische Notariatskam-
mer, die Vereinigung der österreichischen Richter und die Vereinigung der österrei-
chischen Staatsanwälte über das GROTIUS-Programm und die Möglichkeiten einer
Antragstellung mit Erlaß vom 9. Dezember 1996 in Kenntnis gesetzt. Diesem Erlaß
waren jeweils eine Textfassung des GROTIUS-Programms, die von der Europäi-
schen Kommission übersandten Finanzierungsrichtlinien und ein Antragsformular
für die Einreichung von Projektvorschlägen beigeschlossen.