2799/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und Kollegen haben am 9. Juli 1997 unter der

Nr. 2713/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "unerledigte

Anregungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d.B., XX. GP)“ gerichtet,

die folgenden Wortlaut hat:

"1 Schaffung einer Rechtsgrunglage für die 4 Massafonds der Wachekörper des Bundes bzw.

Übergang von der Beschaffung der Dienstkleidung durch einen Fonds ( Massasystem ) auf

eine Anschaffung unmittelbar aus Haushaltsmitteln ( Etatsystem ) des Bundes

a) Liegen die für Ende 1996 angekündigten Grundlagen bzgl. der neuorganisierten Bewirt-

schaftung der Dienstkleidung für Exekutivbeamte bereits vor?

b) Wenn ja, welche Änderungen wird es geben?

c) Wenn nein, wann werden die diesbezüglichen Überlegungen und Beratungen abgeschlossen

sein?

2. Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Bereich des

Fundwesens und zeitgemäße Anpassung der diesbezüglichen zivielrechtlichen Regelungen im

ABGB

a) In welchem Stadium befinden sich derzeit die Beratungen bzgl. Bestimmungen für den

öffentlich-rechtlichen Bereich des Fundwesens?

b) Wann ist mit dem Abschluß der Beratungen und wann mit dem Fertigstellen einer

diesbezüglichen Regierungsvorlage zu rechnen, sofern nicht wieder Ereignisse eintreten, die

wichtiger als diese Arbeiten sind?

c) Welche Anpassungen im ABGB sind aus derzeitiger Sicht geplant?

3) Schaffung der erforderlichen Ausstattung für die in neuerbauten Amtsgebäuden

eingerichteten Schutzräume, um Ihre Benutzbarkeit im Bedarfsfall zu ermöglichen

a) Ist die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der haustechnischen Einrichtungen in den

bestehenden Schutzräumen der Bundespolizeidirektion Wien mittlerweile abgeschlossen?

b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche weiteren Schritte wurden aufgrund dieser

Erkenntnisse bislang eingeleitet?

c) Wenn nein, wie ist der Zwischenstand der bisherigen Ermittlungen und wann soll die

Überprüfung abgeschlossen sein?

c) Wenn nein, wie ist der Zwischenstand der bisherigen Ermittlungen und wann soll die

Überprüfung abgeschlossen sein?

4.Ersetzung der beim BMI ( Zentralleitung) im Verwaltungsdienst eingesetzten

Exekutivbeamten durch Verwaltungsbedienstete

a) Wieviel Exekutivbeamte können aus derzeitiger Sicht durch Verwaltungsbeamte ersetzt

werden?

b) Wieviele Planstellen für Verwaltungsbedienstete wurden seitens des Innenministeriums

jeweils in den letzten fünf Jahren im Zuge der Budgetverhandlungen beantragt?

c) Aus welchen Gründen wurde der Einsatz von Verwaltungsbediensteten anstelle von

Exekutivbeamten bislang vom Finanzministerium abgelehnt?

d) Welche Kosteneinsparungen können bei einem ausbildungsgerechten Einsatz von Beamten

erreicht werden?

5.Einstellung der wegen ihrer Dauer unzulässigen und unwirtschaftlichen Zuteilungspraxis

zum BMI ( Zentralleitung) im Bereich des Kriminaldienstes

a) Welche Umschichtungen im Stellenplan wären notwendig, um die Empfehlungen des

Rechnungshofes umsetzen zu können?

b) Bis wann will man sämtliche länger dauernden Zuteilungen in Versetzungen umwandeln und

so die Anregungen des Rechnungshofes erfüllen?

6.Durchführung der nach dem Bundeshaushaltsgesetz ab 1. Jänner 1987 vorgesehen

Trennung zwischen Anordnung und Vollzug

a) Wie lange ist die Rückstellung dieses Vorhabens geplant bzw. wann soll die Umsetzung

dieses Vorhabens wieder aufgenommen werden?

b) Welche Vorteile erhofft sich der Rechnungshof aus dieser Maßnahme und inwieweit teilt

das Innenministerium diese Meinung?

7. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einsatz aller Organe des

öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Schiffahrtspolizei sowie Erarbeitung eines

Organiasations- und Kontrollkonzeptes für einen zielgerichteten Personal- und Sacheinsatz

a) Wann wird es vom Innenministerium die angesprochene Novelle zum Sicherheitspolizei-

gesetz geben?

b) Welche konkreten Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz sind vorgesehen?

c) Wann soll die angesprochene Verordnung zum Schiffahrtsgesetz erlassen werden und

welchen Inhalt wird sie haben?

8.Deutliche Abgrenzung und gegenseitige Abstimmung innerhalb des BMI hinsichtlich der

Aufgaben der Abteilung II/7 ( Staatsschutz) und der Sondereinheit " Einsatztruppe zur

Bekämpfung des Terrorismus"

a) Welche konkreten Änderungen und Auswirkungen hat die Einführung eines gemeinsamen

EDV-Systems gebracht?

b) Gibt es durch das gemeinsame EDV-System auch Einsparungen bei den Kosten und wenn

ja, welche Kosten konnten in welcher Höhe reduziert werden?

9.Konzentration der ( nachgeordneten) Staatsschutzarbeit bei den Sicherheitsbehörden

a) Wann plant man den Abschluß der Diskussion bzgl. der) Reform der Staatspolizei?

b) Welche Änderungen bei der Staatspolizei - aus derzeitiger Sicht - wird es geben?

c) Wann wird man mit der Umsetzung von Reformen beginnen und wann werden diese

abgeschlossen sein?“

Grundsätzlich verweise ich hinsichtlich der im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das

Jahr 1995 als bisher nicht verwirklichte Empfehlungen ausgewiesenen Themen auf die - in der

Beilage angeschlossene - gegenüber dem Rechnungshof abgegebene Stellungnahme.

Ergänzend beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Verbindliche Grundlagen bezüglich der Neuorganisation der Bewirtschaftung der

Dienstkleidung für Exekutivbeamte liegen noch nicht vor. In den letzten Monaten wurde der

Vorschlag einer Zusammenlegung der derzeit bestehenden vier Massafonds für Bundespolizei,

Bundesgendarmerie, Zoll- und Justizwache unter Federführung des Bundesministeriums für

Inneres in einer interministeriellen Arbeitsgruppe intensiv beraten.

Dabei ist man zu dem Ergebnis gekommen, daß die Ressorts eine Trennung von ihren

jeweiligen Versorgungsstellen (Massafonds) nicht als zweckmäßig erachten, zumal durch eine

Zusammenlegung auch nur ein geringer Einsparungseffekt erzielbar wäre. Man ist jedoch

übereingekommen, in Hinkunft ein größeres Augenmerk auf eine verstärkte Zusammenarbeit in

Form von gemeinsamen Beschaffungen, gemeinsamer Qualitätskontrolle und einen

intensivierten Erfahrungsaustausch zu legen. Weiters wurde die Einrichtung eines regelmäßig

tagenden Arbeitskreises der Massafonds der vier Wachekörper als sinnvoll erachtet.

Im Sinne dieses Ergebnisses konzentrieren sich weitere Überlegungen zur Reorganisation

nunmehr auf die beiden Massafonds im Innenressort, wobei eine Zusammenführung des

Polizei- und des Gendarmeriemassafonds unter gleichzeitiger erheblicher Verringerung des

bestehenden Personalstandes von rund 80 österreichweit für Dienstbekleidungszwecke

eingesetzten Mitarbeitern angestrebt wird.

In diesem Zusammenhang scheint es zweckmäßig zu sein, zunächst punktuelle Maßnahmen zu

setzen und diese nach Vorliegen und Auswertung einschlägiger Erfahrungen weiter zu

entwickeln. Ein Ansatzpunkt ist die Umsetzung des Aufnahmestopps, der bereits im letzten

Jahr zu Personalverringerungen im Uniformierungsbereich geführt hat und der auch in

Hinkunft speziell bei den Fonds rigoros eingehalten wird. Dazu kommt, daß die bereits

eingeleitete EDV-Ausstattung der Fonds zugig vorangeht und in den nächsten Monaten

abgeschlossen sein wird. Ziel dieser Maßnahme ist jedenfalls, daß sich nach Reduzierung des

Personalstandes und gleichzeitiger Verstärkung der EDV-Technik die Frage einer

Zusammenlegung der Fonds nicht mehr als Eingriff in eine bestehende Struktur darstellt,

sondern sich eher als logische Folge veränderter Umfeldbedingungen von selbst ergibt.

Zu Frage 2:

a) und b) Die Vorarbeiten zur Erstellung einer Regierungsvorlage haben kürzlich begonnen

Ein Termin für die Fertigstellung kann zum derzeitigen Zeitpunkt seriöserweise noch nicht

genannt werden; dieser müßte auch noch mit dem Bundesministerium für Justiz abgestimmt

werden

c) Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

Zu Frage 3.

a) bis c)

Die Schutzräume in den Objekten

BPK Margareten

 5., Viktor-Christ-Gasse 19

BAG Liechtenwerder Platz

 9., Liechtenwerder Platz 5

BAG Wasagasse

 9., Wasagasse 20

BPK Ottakring

 16., Wattgasse 15

BPK Donaustadt

 22., Wagramer Straße 89

BPK Liesing

 23., Lehmanngasse 3 a

entsprechen nach Auskunft der Bundesbaudirektion Wien (BBD) hochbaulich den technischen

Richtlinien des Wirtschaftsressorts hinsichtlich des Grundschutzes.

In den Objekten

BPD Wien

 1., Schottenring 7-9

BPK Penzing

 14., Leyserstraße 2

sind umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Komplettierung der Grundschutzräume

erforderlich.

Mit der BBD wurde vereinbart, die Vorhaben in das Rahmenbauprogramm 1997 aufzunehmen.

Da die der BBD nachgeordnete Gebäudeverwaltung 26 für bauliche Maßnahmen beim

Amtsgebäude in Wien 14, Leyserstraße 2 eine Kostenübernahme ablehnte, hat das

Bundesministerium für Inneres 2,000.000,-- Schilling zur Realisierung des Projektes reserviert.

Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen von der Gebäudeverwaltung 26 an die

Bundesbaudirektion Wien übermittelt. Die Kreditmittel könnten noch im laufenden Budgetjahr

aufgewendet werden.

Für das Objekt 1., Schottenring 7-9 ist laut Gebäudeverwaltung 25 bereits eine Planerleistung

in Auftrag gegeben und mit einer Ausführung ist im Jahr 1998 zu rechnen.

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Inneres war schon in der Vergangenheit bestrebt, das Ausmaß der

exekutivdienstlichen Verwendungen in der Zentralleitung auf ein unabdingbares Minimum zu

reduzieren. Daher wurden zum einen Exekutivbeamte, welche die Voraussetzungen für die

Überstellung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst erfüllten, auf entsprechende Planstellen

ernannt, zum anderen erfolgte die Umsystemisierung von Arbeitsplätzen für Beamte des

Exekutivdienstes in solche des Allgemeinen Verwaltungsdienstes.

Der Einsatz von Exekutivbeamten beschränkt sich vorwiegend auf jene Verwendungen, die in

der Wahrnehmung exekutivdienstlicher Funktionen (beispielsweise: kriminal- und

staatspolizeiliche Aktivitäten) bestehen; in sonstigen Fachbereichen werden Exekutivbeamte

nur insoweit eingesetzt, als das Einbringen spezifischer Erfahrung unverzichtbar erscheint.

Was die Zuweisung von Planstellen im Rahmen der Stellenpläne für die letzten fünf Finanzjahre

betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß im Hinblick auf die vorgegebenen Budgetrestriktionen den

Erfordernissen nach zusätzlichen Verwaltungsplanstellen nur zu einem geringen Teil Rechnung

getragen werden konnte; in den Jahren 1996 und 1997 wurden sogar Absystemisierungen von

Planstellen vorgenommen, um den Vorgaben der Budgetkonsolidierung zu entsprechen.

Wie bereits zuvor dargelegt wurde, werden gegenwärtig Exekutivbeamte im administrativen

Bereich nur zu einem geringen Teil und auch nur dort, wo auf spezifische Kenntnisse nicht

verzichtet werden kann, eingesetzt. Ein weitergehender Ersatz von Exekutivbeamten durch

Bedienstete des Allgemeinen Verwaltungsdienstes wäre daher einerseits nicht sachgerecht und

würde andererseits zu einem weiteren Ansteigen der Planstellenstärke im Verwaltungsbereich

führen, wobei eine entsprechende Reduktion im Exekutivbereich nicht erfolgen kann, zumal

jeweils unterschiedliche Ernennungserfordernisse gelten und Überstellungen daher nur in einem

sehr beschränkten Ausmaß möglich sind.

Hinsichtlich allfälliger Kosteneinsparungen bei einem ausbildungskonformen Einsatz von

Beamten ist im Sinne der vorstehenden Ausführungen anzumerken, daß Exekutivbeamte

aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Fachwissens im wesentlichen auch im administrativen

Bereich ausbildungsgerecht eingesetzt sind. Ein Einsatz von Verwaltungsbediensteten in diesen

spezifischen Bereichen anstelle von Exekutivbeamten würde neben den fehlenden fachlichen

Voraussetzungen auch zu keinen größeren Einsparungen führen.

ZuFrage5:

Den Anregungen des Rechnungshofes wurde bereits dadurch Rechnung getragen, daß seit dem

Jahr 1995 ein Großteil der in Rede stehenden Bediensteten zum Bundesministerium für Inneres

(Zentralstelle) versetzt wurde. Auf dienstrechtlicher Ebene wurden somit die entsprechenden

Maßnahmen getroffen, um eine effiziente Verwaltungsführung zu ermöglichen. Die Schaffung

eines eigenständigen Planstellenbereiches für den Exekutivdienst in der Zentralleitung scheint

hingegen unter dem Gesichtspunkt einer möglichst ökonomischen Planstellenbewirtschaftung

wenig zweckmäßig, zumal damit auch kein budgetärer Einsparungseffekt verbunden ist. Die

personalführenden Stellen sind jedenfalls um die weitestgehende Einschränkung länger

dauernder Dienstzuteilungen bemüht.

Obwohl das Ausmaß längerfristiger Dienstzuteilungen durch die erfolgten Versetzungen

bereits weitestgehend reduziert werden konnte, soll nicht unerwähnt bleiben, daß

längerdauernde Dienstzuteilungen wohl auch in Zukunft nicht vollständig vermieden werden

können, zumal sich die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer Dienstzuteilung erst im

Verlauf einer konkreten Amtshandlung aufgrund deren Komplexität ergeben kann. Überdies

erfordern amtswegige Versetzungen einen nicht unbeträchtlichen Verwaltungsaufwand, sodaß

bei längerer, aber abschätzbarer Dauer von Zuteilungen von derartigen Verfügungen Abstand

genommen wird; diese Vorgangsweise vermeidet außerdem regelmäßig zwei

Versetzungsverfahren (Versetzung zum Bundesministerium für Inneres und Rückversetzung

zur Stammdienststelle).

Zu Frage 6:

a)Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit hat die Voraussetzungen geschaffen, um

durch den Betrieb einer Buchhaltung für das Bundesland Salzburg in diesem Bundesland einen

dem Gesetz entsprechenden Zustand sicherzustellen.

Die Organisationsstruktur stellt sich hier wie folgt dar:

Im Bereich der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (Präsidialabteilung) wurde

eine Buchhaltung eingerichtet, die die in § 7 Bundeshaushaltsgesetz umschriebenen Aufgaben

im Zahlungsvollzug für die anweisenden Organe Sicherheitsdirektion für das Bundesland

Salzburg, Bundespolizeidirektion Salzburg und Landesgendarmeriekommando Salzburg

wahrnimmt.

Situiert wurde diese Dienststelle in dem im Nahebereich der BPD Salzburg gelegenen

sogenannten Wachhaus Alpenstraße.

Die personelle Dotierung wurde mit 3B- und 5C-Bediensteten festgelegt, die teilweise von der

BPD Salzburg, teilweise aus dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für Inneres, und

teilweise aus dem des LGK Salzburg stammen. Dabei aufgetretene Probleme auf personellem

Gebiet waren die primäre Ursache eines Einspruches des Zentralausschusses der Bediensteten

der Sicherheitsverwaltung beim BMI gegen diese Reorganisation, der letztlich eine

Entscheidung des Herrn Bundesministers im Sinne des § 10 Abs. 7 PVG erforderlich gemacht

hat.

Gerade in der Anlaufzeit der Buchhaltungserrichtung in Salzburg fiel dann auch der erste

Aufnahmestopp im Bundesdienst, weshalb ab 3. April 1995, dem festgesetzten Termin der

Betriebsaufnahme der Buchhaltung, wegen des somit gegebenen Personalunterstandes nur der

der Haushaltsverrechnung zuzuordnende Teil der Buchhaltungsaufgaben besorgt werden

konnte.

Auch konnten Zusagen an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg auf Zuteilung

eines B-Bediensteten zur Besorgung der in diesem Zusammenhang neu übertragenen Aufgaben

(Wirtschaftsteile, Sachbearbeiter für Personal- und ökonomische Angelegenheiten,

Budgetbewirtschaftung) infolge der Personalrestriktionen im Bundesbereich nicht eingehalten

werden.

Nur durch vorübergehende Personalzuteilungen aus dem Bereich der Zentralleitung des

Ressorts konnte in dieser Phase der Betrieb der Buchhaltung Salzburg sichergestellt werden.

Die ursprünglich geplante Ausweitung dieses Salzburger Modells zuerst auf Oberösterreich

und später auf die übrigen Bundesländer mußte aufgrund der zwischenzeitlich für die Jahre

1996 und 1997 vorgesehenen Personaleinsparungsmaßnahmen zurückgestellt werden, da - wie

oben am Beispiel Salzburg dargelegt - gerade im Bereich der Verwaltung innerhalb des

Innenressorts die Auslastung des Personals schon einen solchen Grad erreicht hat, daß

zusätzliche Aufgaben, wie sie mit einer ordnungsgemäßen Vollziehung der Vorgaben des

Bundeshaushaltsgesetzes durch Errichtung eigener Buchhaltungen einhergehen, schon bei

gleichbleibendem Personalstand nur schwer, bei verringerten Personalständen aber überhaupt

nicht mehr wahrgenommen werden können. Die Personalsituation im Bereich der

Bundesgendarmerie, auf deren Personalstand bei künftigen Buchhaltungserrichtungen so wie in

Salzburg zwangsläufig auch zurückgegriffen werden muß, ist aufgrund der Notwendigkeit der

Errichtung des Grenzdienstes zumindest als gleich angespannt wie im Verwaltungsbereich der

Bundespolizei einzustufen.

Unter diesen Rahmenbedingungen sehe ich daher keine realistische Möglichkeit, in nächster

Zeit weitere Buchhaltungen zu errichten.

b) Der Rechnungshof hat die Prüfling der Jahresrechnung 1996 zum Anlaß genommen, neben

der Prüfling der Formalerfordernisse des Rechenwerkes auch die gewählte Organisationsform

und die Qualität der Aufgabenerfüllung der nunmehr seit April 1995 in Salzburg eingerichteten

Buchhaltung zu untersuchen.

Dabei wurde vom Rechnungshof festgestellt, daß das vom BMI vertretene

Organisationskonzept, eine gemeinsame Buchhaltung für alle anweisenden Organe eines

Bundeslandes zu schaffen, die in dieses Konzept gesetzten positiven Erwartungen - nicht

zuletzt auch aufgrund des engagierten Einsatzes der Bediensteten - mehr als erfüllt hat.

Die erhebliche Qualitätsverbesserung, die eine Buchhaltung gegenüber der vorher bestehenden

Kassenorganisation im Bereich der Gebarungssicherheit und der Informationsmöglichkeiten

bedeutet, wurde von allen anweisenden Organen äußerst positiv beurteilt.

Darüber hinaus wurde vom Rechnungshof festgehalten, daß diesen Aktiv-Posten auf der

Passiv-Seite nur eine Personalvermehrung im Umfang von ein bis zwei Bediensteten

gegenübersteht.

Diese Personalvermehrung von „nur“ ein bis zwei Bediensteten (mindestens je Bundesland) ist

allerdings, wie oben erwähnt, derzeit nicht realisierbar, weshalb die Umstellung der

Haushaltsführung in anderen Bundesländern an das durch das BHG 1986 vorgezeichnete

System in der Praxis nicht möglich ist.

ZuFrage7:

a) und b) Ein genauer Termin für die Fertigstellung der angesprochenen SPG-Novelle steht

nicht fest; es ist aber geplant, im ersten Halbjahr 1998 zumindest das allgemeine

Begutachtungsverfahren einzuleiten. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich zum derzeitigen

Zeitpunkt von einer weitergehenden inhaltlichen Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

c) Die Beantwortung dieser Frage fällt primär nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

ZuFrage8:

a) Das EDV-System, dessen Vollbetrieb für 1998 zu erwarten ist, befindet sich derzeit in der

Phase der Implementierung und Erprobung Die Auswirkungen können derzeit noch nicht

endgültig beurteilt werden. Zu erwarten sind auf jeden Fall eine Vereinheitlichung und

Beschleunigung der Arbeitsabläufe und eine damit verbundene Efizienzsteigerung der

gesamten Staatsschutzarbeit.

b) Kostenersparnisse sind durch den mit dem Einsatz des EDV-Systems verbundenen

Rationalisierungseffekt zu erzielen. Andererseits ist der vor allem durch die vermehrten

internationalen Verpflichtungen laufend steigende Arbeitsaufwand eben nur durch einen

intensiven EDV-Einsatz aufzufangen. Kosteneinsparungen sind daher in entsprechender

Relation zu sehen. Eine Bezifferung ist dabei faktisch nicht möglich.

Zu Frage 9:

a) bis c) Da der politische Meinungsbildungsprozeß in dieser Hinsicht noch nicht abgeschlossen

ist, ersuche ich um Verständnis, wenn ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer inhaltlichen

Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

 

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