2799/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und Kollegen haben am 9. Juli 1997 unter der
Nr. 2713/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "unerledigte
Anregungen des Rechnungshofes - Tätigkeitsbericht 1995 (III-60 d.B., XX. GP)“ gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
"1 Schaffung einer Rechtsgrunglage für die 4 Massafonds der Wachekörper des Bundes bzw.
Übergang von der Beschaffung der Dienstkleidung durch einen Fonds ( Massasystem ) auf
eine Anschaffung unmittelbar aus Haushaltsmitteln ( Etatsystem ) des Bundes
a) Liegen die für Ende 1996 angekündigten Grundlagen bzgl. der neuorganisierten Bewirt-
schaftung der Dienstkleidung für Exekutivbeamte bereits vor?
b) Wenn ja, welche Änderungen wird es geben?
c) Wenn nein, wann werden die diesbezüglichen Überlegungen und Beratungen abgeschlossen
sein?
2. Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Bereich des
Fundwesens und zeitgemäße Anpassung der diesbezüglichen zivielrechtlichen Regelungen im
ABGB
a) In welchem Stadium befinden sich derzeit die Beratungen bzgl. Bestimmungen für den
öffentlich-rechtlichen Bereich des Fundwesens?
b) Wann ist mit dem Abschluß der Beratungen und wann mit dem Fertigstellen einer
diesbezüglichen Regierungsvorlage zu rechnen, sofern nicht wieder Ereignisse eintreten, die
wichtiger als diese Arbeiten sind?
c) Welche Anpassungen im ABGB sind aus derzeitiger Sicht geplant?
3) Schaffung der erforderlichen Ausstattung für die in neuerbauten Amtsgebäuden
eingerichteten Schutzräume, um Ihre Benutzbarkeit im Bedarfsfall zu ermöglichen
a) Ist die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der haustechnischen Einrichtungen in den
bestehenden Schutzräumen der Bundespolizeidirektion Wien mittlerweile abgeschlossen?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche weiteren Schritte wurden aufgrund dieser
Erkenntnisse bislang eingeleitet?
c) Wenn nein, wie ist der Zwischenstand der bisherigen Ermittlungen und wann soll die
Überprüfung abgeschlossen sein?
c) Wenn nein, wie ist der Zwischenstand der bisherigen Ermittlungen und wann soll die
Überprüfung abgeschlossen sein?
4.Ersetzung der beim BMI ( Zentralleitung) im Verwaltungsdienst eingesetzten
Exekutivbeamten durch Verwaltungsbedienstete
a) Wieviel Exekutivbeamte können aus derzeitiger Sicht durch Verwaltungsbeamte ersetzt
werden?
b) Wieviele Planstellen für Verwaltungsbedienstete wurden seitens des Innenministeriums
jeweils in den letzten fünf Jahren im Zuge der Budgetverhandlungen beantragt?
c) Aus welchen Gründen wurde der Einsatz von Verwaltungsbediensteten anstelle von
Exekutivbeamten bislang vom Finanzministerium abgelehnt?
d) Welche Kosteneinsparungen können bei einem ausbildungsgerechten Einsatz von Beamten
erreicht werden?
5.Einstellung der wegen ihrer Dauer unzulässigen und unwirtschaftlichen Zuteilungspraxis
zum BMI ( Zentralleitung) im Bereich des Kriminaldienstes
a) Welche Umschichtungen im Stellenplan wären notwendig, um die Empfehlungen des
Rechnungshofes umsetzen zu können?
b) Bis wann will man sämtliche länger dauernden Zuteilungen in Versetzungen umwandeln und
so die Anregungen des Rechnungshofes erfüllen?
6.Durchführung der nach dem Bundeshaushaltsgesetz ab 1. Jänner 1987 vorgesehen
Trennung zwischen Anordnung und Vollzug
a) Wie lange ist die Rückstellung dieses Vorhabens geplant bzw. wann soll die Umsetzung
dieses Vorhabens wieder aufgenommen werden?
b) Welche Vorteile erhofft sich der Rechnungshof aus dieser Maßnahme und inwieweit teilt
das Innenministerium diese Meinung?
7. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einsatz aller Organe des
öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Schiffahrtspolizei sowie Erarbeitung eines
Organiasations- und Kontrollkonzeptes für einen zielgerichteten Personal- und Sacheinsatz
a) Wann wird es vom Innenministerium die angesprochene Novelle zum Sicherheitspolizei-
gesetz geben?
b) Welche konkreten Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz sind vorgesehen?
c) Wann soll die angesprochene Verordnung zum Schiffahrtsgesetz erlassen werden und
welchen Inhalt wird sie haben?
8.Deutliche Abgrenzung und gegenseitige Abstimmung innerhalb des BMI hinsichtlich der
Aufgaben der Abteilung II/7 ( Staatsschutz) und der Sondereinheit " Einsatztruppe zur
Bekämpfung des Terrorismus"
a) Welche konkreten Änderungen und Auswirkungen hat die Einführung eines gemeinsamen
EDV-Systems gebracht?
b) Gibt es durch das gemeinsame EDV-System auch Einsparungen bei den Kosten und wenn
ja, welche Kosten konnten in welcher Höhe
reduziert werden?
9.Konzentration der ( nachgeordneten) Staatsschutzarbeit bei den Sicherheitsbehörden
a) Wann plant man den Abschluß der Diskussion bzgl. der) Reform der Staatspolizei?
b) Welche Änderungen bei der Staatspolizei - aus derzeitiger Sicht - wird es geben?
c) Wann wird man mit der Umsetzung von Reformen beginnen und wann werden diese
abgeschlossen sein?“
Grundsätzlich verweise ich hinsichtlich der im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes für das
Jahr 1995 als bisher nicht verwirklichte Empfehlungen ausgewiesenen Themen auf die - in der
Beilage angeschlossene - gegenüber dem Rechnungshof abgegebene Stellungnahme.
Ergänzend beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Verbindliche Grundlagen bezüglich der Neuorganisation der Bewirtschaftung der
Dienstkleidung für Exekutivbeamte liegen noch nicht vor. In den letzten Monaten wurde der
Vorschlag einer Zusammenlegung der derzeit bestehenden vier Massafonds für Bundespolizei,
Bundesgendarmerie, Zoll- und Justizwache unter Federführung des Bundesministeriums für
Inneres in einer interministeriellen Arbeitsgruppe intensiv beraten.
Dabei ist man zu dem Ergebnis gekommen, daß die Ressorts eine Trennung von ihren
jeweiligen Versorgungsstellen (Massafonds) nicht als zweckmäßig erachten, zumal durch eine
Zusammenlegung auch nur ein geringer Einsparungseffekt erzielbar wäre. Man ist jedoch
übereingekommen, in Hinkunft ein größeres Augenmerk auf eine verstärkte Zusammenarbeit in
Form von gemeinsamen Beschaffungen, gemeinsamer Qualitätskontrolle und einen
intensivierten Erfahrungsaustausch zu legen. Weiters wurde die Einrichtung eines regelmäßig
tagenden Arbeitskreises der Massafonds der vier Wachekörper als sinnvoll erachtet.
Im Sinne dieses Ergebnisses konzentrieren sich weitere Überlegungen zur Reorganisation
nunmehr auf die beiden Massafonds im Innenressort, wobei eine Zusammenführung des
Polizei- und des Gendarmeriemassafonds unter gleichzeitiger erheblicher Verringerung des
bestehenden Personalstandes von rund 80 österreichweit für Dienstbekleidungszwecke
eingesetzten Mitarbeitern angestrebt wird.
In diesem Zusammenhang scheint es zweckmäßig zu sein, zunächst punktuelle Maßnahmen zu
setzen und diese nach Vorliegen und Auswertung einschlägiger Erfahrungen weiter zu
entwickeln. Ein Ansatzpunkt ist die Umsetzung des Aufnahmestopps, der bereits im letzten
Jahr zu Personalverringerungen im Uniformierungsbereich geführt hat und der auch in
Hinkunft speziell bei den Fonds rigoros eingehalten wird. Dazu kommt, daß die bereits
eingeleitete EDV-Ausstattung der Fonds zugig vorangeht und in den nächsten Monaten
abgeschlossen sein wird. Ziel dieser Maßnahme ist jedenfalls, daß sich nach Reduzierung des
Personalstandes und gleichzeitiger Verstärkung der EDV-Technik die Frage einer
Zusammenlegung der Fonds nicht mehr als Eingriff in eine bestehende Struktur darstellt,
sondern sich eher als logische Folge
veränderter Umfeldbedingungen von selbst ergibt.
Zu Frage 2:
a) und b) Die Vorarbeiten zur Erstellung einer Regierungsvorlage haben kürzlich begonnen
Ein Termin für die Fertigstellung kann zum derzeitigen Zeitpunkt seriöserweise noch nicht
genannt werden; dieser müßte auch noch mit dem Bundesministerium für Justiz abgestimmt
werden
c) Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu Frage 3.
a) bis c)
Die Schutzräume in den Objekten
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BPK Margareten |
5., Viktor-Christ-Gasse 19 |
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BAG Liechtenwerder Platz |
9., Liechtenwerder Platz 5 |
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BAG Wasagasse |
9., Wasagasse 20 |
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BPK Ottakring |
16., Wattgasse 15 |
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BPK Donaustadt |
22., Wagramer Straße 89 |
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BPK Liesing |
23., Lehmanngasse 3 a |
entsprechen nach Auskunft der Bundesbaudirektion Wien (BBD) hochbaulich den technischen
Richtlinien des Wirtschaftsressorts hinsichtlich des Grundschutzes.
In den Objekten
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BPD Wien |
1., Schottenring 7-9 |
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BPK Penzing |
14., Leyserstraße 2 |
sind umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Komplettierung der Grundschutzräume
erforderlich.
Mit der BBD wurde vereinbart, die Vorhaben in das Rahmenbauprogramm 1997 aufzunehmen.
Da die der BBD nachgeordnete Gebäudeverwaltung 26 für bauliche Maßnahmen beim
Amtsgebäude in Wien 14, Leyserstraße 2 eine Kostenübernahme ablehnte, hat das
Bundesministerium für Inneres 2,000.000,-- Schilling zur Realisierung des Projektes reserviert.
Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen von der Gebäudeverwaltung 26 an die
Bundesbaudirektion Wien übermittelt. Die Kreditmittel könnten noch im laufenden Budgetjahr
aufgewendet werden.
Für das Objekt 1., Schottenring 7-9 ist laut Gebäudeverwaltung 25 bereits eine Planerleistung
in Auftrag gegeben und mit einer Ausführung ist im Jahr 1998 zu rechnen.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Inneres war schon in der Vergangenheit bestrebt, das Ausmaß der
exekutivdienstlichen Verwendungen in der Zentralleitung auf ein unabdingbares Minimum zu
reduzieren. Daher wurden zum einen Exekutivbeamte, welche die Voraussetzungen für die
Überstellung in den Allgemeinen
Verwaltungsdienst erfüllten, auf entsprechende Planstellen
ernannt, zum anderen erfolgte die Umsystemisierung von Arbeitsplätzen für Beamte des
Exekutivdienstes in solche des Allgemeinen Verwaltungsdienstes.
Der Einsatz von Exekutivbeamten beschränkt sich vorwiegend auf jene Verwendungen, die in
der Wahrnehmung exekutivdienstlicher Funktionen (beispielsweise: kriminal- und
staatspolizeiliche Aktivitäten) bestehen; in sonstigen Fachbereichen werden Exekutivbeamte
nur insoweit eingesetzt, als das Einbringen spezifischer Erfahrung unverzichtbar erscheint.
Was die Zuweisung von Planstellen im Rahmen der Stellenpläne für die letzten fünf Finanzjahre
betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß im Hinblick auf die vorgegebenen Budgetrestriktionen den
Erfordernissen nach zusätzlichen Verwaltungsplanstellen nur zu einem geringen Teil Rechnung
getragen werden konnte; in den Jahren 1996 und 1997 wurden sogar Absystemisierungen von
Planstellen vorgenommen, um den Vorgaben der Budgetkonsolidierung zu entsprechen.
Wie bereits zuvor dargelegt wurde, werden gegenwärtig Exekutivbeamte im administrativen
Bereich nur zu einem geringen Teil und auch nur dort, wo auf spezifische Kenntnisse nicht
verzichtet werden kann, eingesetzt. Ein weitergehender Ersatz von Exekutivbeamten durch
Bedienstete des Allgemeinen Verwaltungsdienstes wäre daher einerseits nicht sachgerecht und
würde andererseits zu einem weiteren Ansteigen der Planstellenstärke im Verwaltungsbereich
führen, wobei eine entsprechende Reduktion im Exekutivbereich nicht erfolgen kann, zumal
jeweils unterschiedliche Ernennungserfordernisse gelten und Überstellungen daher nur in einem
sehr beschränkten Ausmaß möglich sind.
Hinsichtlich allfälliger Kosteneinsparungen bei einem ausbildungskonformen Einsatz von
Beamten ist im Sinne der vorstehenden Ausführungen anzumerken, daß Exekutivbeamte
aufgrund ihrer Ausbildung und ihres Fachwissens im wesentlichen auch im administrativen
Bereich ausbildungsgerecht eingesetzt sind. Ein Einsatz von Verwaltungsbediensteten in diesen
spezifischen Bereichen anstelle von Exekutivbeamten würde neben den fehlenden fachlichen
Voraussetzungen auch zu keinen größeren Einsparungen führen.
ZuFrage5:
Den Anregungen des Rechnungshofes wurde bereits dadurch Rechnung getragen, daß seit dem
Jahr 1995 ein Großteil der in Rede stehenden Bediensteten zum Bundesministerium für Inneres
(Zentralstelle) versetzt wurde. Auf dienstrechtlicher Ebene wurden somit die entsprechenden
Maßnahmen getroffen, um eine effiziente Verwaltungsführung zu ermöglichen. Die Schaffung
eines eigenständigen Planstellenbereiches für den Exekutivdienst in der Zentralleitung scheint
hingegen unter dem Gesichtspunkt einer möglichst ökonomischen Planstellenbewirtschaftung
wenig zweckmäßig, zumal damit auch kein budgetärer Einsparungseffekt verbunden ist. Die
personalführenden Stellen sind jedenfalls um die weitestgehende Einschränkung länger
dauernder Dienstzuteilungen bemüht.
Obwohl das Ausmaß längerfristiger Dienstzuteilungen durch die erfolgten Versetzungen
bereits weitestgehend reduziert werden konnte, soll nicht unerwähnt bleiben, daß
längerdauernde Dienstzuteilungen wohl auch in Zukunft nicht vollständig vermieden werden
können, zumal sich die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer Dienstzuteilung erst im
Verlauf einer konkreten Amtshandlung aufgrund deren Komplexität ergeben kann. Überdies
erfordern amtswegige Versetzungen einen nicht unbeträchtlichen Verwaltungsaufwand, sodaß
bei längerer, aber abschätzbarer
Dauer von Zuteilungen von derartigen Verfügungen Abstand
genommen wird; diese Vorgangsweise vermeidet außerdem regelmäßig zwei
Versetzungsverfahren (Versetzung zum Bundesministerium für Inneres und Rückversetzung
zur Stammdienststelle).
Zu Frage 6:
a)Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit hat die Voraussetzungen geschaffen, um
durch den Betrieb einer Buchhaltung für das Bundesland Salzburg in diesem Bundesland einen
dem Gesetz entsprechenden Zustand sicherzustellen.
Die Organisationsstruktur stellt sich hier wie folgt dar:
Im Bereich der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (Präsidialabteilung) wurde
eine Buchhaltung eingerichtet, die die in § 7 Bundeshaushaltsgesetz umschriebenen Aufgaben
im Zahlungsvollzug für die anweisenden Organe Sicherheitsdirektion für das Bundesland
Salzburg, Bundespolizeidirektion Salzburg und Landesgendarmeriekommando Salzburg
wahrnimmt.
Situiert wurde diese Dienststelle in dem im Nahebereich der BPD Salzburg gelegenen
sogenannten Wachhaus Alpenstraße.
Die personelle Dotierung wurde mit 3B- und 5C-Bediensteten festgelegt, die teilweise von der
BPD Salzburg, teilweise aus dem Planstellenbereich des Bundesministeriums für Inneres, und
teilweise aus dem des LGK Salzburg stammen. Dabei aufgetretene Probleme auf personellem
Gebiet waren die primäre Ursache eines Einspruches des Zentralausschusses der Bediensteten
der Sicherheitsverwaltung beim BMI gegen diese Reorganisation, der letztlich eine
Entscheidung des Herrn Bundesministers im Sinne des § 10 Abs. 7 PVG erforderlich gemacht
hat.
Gerade in der Anlaufzeit der Buchhaltungserrichtung in Salzburg fiel dann auch der erste
Aufnahmestopp im Bundesdienst, weshalb ab 3. April 1995, dem festgesetzten Termin der
Betriebsaufnahme der Buchhaltung, wegen des somit gegebenen Personalunterstandes nur der
der Haushaltsverrechnung zuzuordnende Teil der Buchhaltungsaufgaben besorgt werden
konnte.
Auch konnten Zusagen an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg auf Zuteilung
eines B-Bediensteten zur Besorgung der in diesem Zusammenhang neu übertragenen Aufgaben
(Wirtschaftsteile, Sachbearbeiter für Personal- und ökonomische Angelegenheiten,
Budgetbewirtschaftung) infolge der Personalrestriktionen im Bundesbereich nicht eingehalten
werden.
Nur durch vorübergehende Personalzuteilungen aus dem Bereich der Zentralleitung des
Ressorts konnte in dieser Phase der Betrieb der Buchhaltung Salzburg sichergestellt werden.
Die ursprünglich geplante Ausweitung dieses Salzburger Modells zuerst auf Oberösterreich
und später auf die übrigen Bundesländer mußte aufgrund der zwischenzeitlich für die Jahre
1996 und 1997 vorgesehenen Personaleinsparungsmaßnahmen zurückgestellt werden, da - wie
oben am Beispiel Salzburg dargelegt - gerade im Bereich der Verwaltung innerhalb des
Innenressorts die Auslastung des Personals schon einen solchen Grad erreicht hat, daß
zusätzliche Aufgaben, wie sie mit einer
ordnungsgemäßen Vollziehung der Vorgaben des
Bundeshaushaltsgesetzes durch Errichtung eigener Buchhaltungen einhergehen, schon bei
gleichbleibendem Personalstand nur schwer, bei verringerten Personalständen aber überhaupt
nicht mehr wahrgenommen werden können. Die Personalsituation im Bereich der
Bundesgendarmerie, auf deren Personalstand bei künftigen Buchhaltungserrichtungen so wie in
Salzburg zwangsläufig auch zurückgegriffen werden muß, ist aufgrund der Notwendigkeit der
Errichtung des Grenzdienstes zumindest als gleich angespannt wie im Verwaltungsbereich der
Bundespolizei einzustufen.
Unter diesen Rahmenbedingungen sehe ich daher keine realistische Möglichkeit, in nächster
Zeit weitere Buchhaltungen zu errichten.
b) Der Rechnungshof hat die Prüfling der Jahresrechnung 1996 zum Anlaß genommen, neben
der Prüfling der Formalerfordernisse des Rechenwerkes auch die gewählte Organisationsform
und die Qualität der Aufgabenerfüllung der nunmehr seit April 1995 in Salzburg eingerichteten
Buchhaltung zu untersuchen.
Dabei wurde vom Rechnungshof festgestellt, daß das vom BMI vertretene
Organisationskonzept, eine gemeinsame Buchhaltung für alle anweisenden Organe eines
Bundeslandes zu schaffen, die in dieses Konzept gesetzten positiven Erwartungen - nicht
zuletzt auch aufgrund des engagierten Einsatzes der Bediensteten - mehr als erfüllt hat.
Die erhebliche Qualitätsverbesserung, die eine Buchhaltung gegenüber der vorher bestehenden
Kassenorganisation im Bereich der Gebarungssicherheit und der Informationsmöglichkeiten
bedeutet, wurde von allen anweisenden Organen äußerst positiv beurteilt.
Darüber hinaus wurde vom Rechnungshof festgehalten, daß diesen Aktiv-Posten auf der
Passiv-Seite nur eine Personalvermehrung im Umfang von ein bis zwei Bediensteten
gegenübersteht.
Diese Personalvermehrung von „nur“ ein bis zwei Bediensteten (mindestens je Bundesland) ist
allerdings, wie oben erwähnt, derzeit nicht realisierbar, weshalb die Umstellung der
Haushaltsführung in anderen Bundesländern an das durch das BHG 1986 vorgezeichnete
System in der Praxis nicht möglich ist.
ZuFrage7:
a) und b) Ein genauer Termin für die Fertigstellung der angesprochenen SPG-Novelle steht
nicht fest; es ist aber geplant, im ersten Halbjahr 1998 zumindest das allgemeine
Begutachtungsverfahren einzuleiten. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich zum derzeitigen
Zeitpunkt von einer weitergehenden inhaltlichen Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
c) Die Beantwortung dieser Frage fällt primär nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
ZuFrage8:
a) Das EDV-System, dessen Vollbetrieb für 1998 zu erwarten ist, befindet sich derzeit in der
Phase der Implementierung und Erprobung Die Auswirkungen können derzeit noch nicht
endgültig beurteilt werden. Zu erwarten
sind auf jeden Fall eine Vereinheitlichung und
Beschleunigung der Arbeitsabläufe und eine damit verbundene Efizienzsteigerung der
gesamten Staatsschutzarbeit.
b) Kostenersparnisse sind durch den mit dem Einsatz des EDV-Systems verbundenen
Rationalisierungseffekt zu erzielen. Andererseits ist der vor allem durch die vermehrten
internationalen Verpflichtungen laufend steigende Arbeitsaufwand eben nur durch einen
intensiven EDV-Einsatz aufzufangen. Kosteneinsparungen sind daher in entsprechender
Relation zu sehen. Eine Bezifferung ist dabei faktisch nicht möglich.
Zu Frage 9:
a) bis c) Da der politische Meinungsbildungsprozeß in dieser Hinsicht noch nicht abgeschlossen
ist, ersuche ich um Verständnis, wenn ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer inhaltlichen
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Beilage nicht gescannt