280/AB

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

354/J betreffend Ausbau der B 169 '' Zillertaler Bundesstraße'' ,

welche die Abgeordneten Blünegger und Kollegen am 21 . März 1996

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei-

ten wird keine Hinha1te- oder Verzögerungsposition eingenommen.

Zeitliche Verzögerungen sind durch die zeitaufwendige Aufberei-

tung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen durch die Bundes-

straßenverwaltung im Amt der Tiroler Landesregierung entstanden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Vor Inangriff des Ausbaues der B 169 Zillertal Straße ist eine

Variantengegenüberstellung für alle untersuchten Lösungsmöglich-

keiten im Bereich Fügen bis Stumm erforderlich.

Nach Abschluß der generellen Planungen sind noch die Detailpla-

nungen für den Bereich Fügen - Kohlstatt zu erstellen. Ebenso

wird noch das UVP-Verfahren (nach Vorliegen eines realistischen

Finanzierungskonzeptes ) für den Gesamtbereich von Fügen bis Stumm

durchzuführen sein.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Für den Abschnitt Fügen - Kohlstatt sind die generellen Planungen

noch nicht abgeschlossen.

Für den Abschnitt Kohlstatt - Stumm ( der auch den Bereich

Schlitters umfaßt ) , liegt bereits ein Detailprojekt vor, dessen

Bearbeitung gemeinsam mit dem generellen Projekt Fügen - Kohl-

statt erfolgen wird.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Einwände dieser Gemeinden wurden, soweit sie sachlich fun-

diert waren. in die Planungen einbezogen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, daß bisher keine Trassenver-

ordnung erfolgte und diese nicht durch das Land Tirol, sondern

durch das Bundesminist.erium für wirtschaftliche Angelegenheiten

durchzuführen sein wird. Sämtliche bisher vorgebrachten Einwen-

dungen und Vorschläge wurden umgehend an die Bundesstraßenverwal-

tung Tirol zur Berücksichtigung bei den laufenden Planungen wei-

tergeleitet.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :

Die Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird nach der

Trassenentscheidung für den Gesamtabschnitt von Fügen bis Stumm

und der Vorlage eines realistischen ( auf den für das Land Tirol

im Neubaubereich in den nächsten Jahren zur Verfüfung stehenden

Mitteln aufbauenden ) Finanzierungskonzeptes erfolgen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können über die Dauer und die Ergeb-

nisse der noch durchzuführenden Behördenverfahren und daher auch

über den Baubeginn und die Fertigstellung , keine gesicherten

Aussagen getroffen werden .