280/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
354/J betreffend Ausbau der B 169 '' Zillertaler Bundesstraße'' ,
welche die Abgeordneten Blünegger und Kollegen am 21 . März 1996
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei-
ten wird keine Hinha1te- oder Verzögerungsposition eingenommen.
Zeitliche Verzögerungen sind durch die zeitaufwendige Aufberei-
tung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen durch die Bundes-
straßenverwaltung im Amt der Tiroler Landesregierung entstanden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Vor Inangriff des Ausbaues der B 169 Zillertal Straße ist eine
Variantengegenüberstellung für alle untersuchten Lösungsmöglich-
keiten im Bereich Fügen bis Stumm erforderlich.
Nach Abschluß der generellen Planungen sind noch die Detailpla-
nungen für den Bereich Fügen - Kohlstatt zu erstellen. Ebenso
wird noch das UVP-Verfahren (nach Vorliegen eines realistischen
Finanzierungskonzeptes ) für den Gesamtbereich von Fügen bis Stumm
durchzuführen sein.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Für den Abschnitt Fügen - Kohlstatt sind die generellen Planungen
noch nicht abgeschlossen.
Für den Abschnitt Kohlstatt - Stumm ( der auch den Bereich
Schlitters umfaßt ) , liegt bereits ein Detailprojekt vor, dessen
Bearbeitung gemeinsam mit dem generellen Projekt Fügen - Kohl-
statt erfolgen wird.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Einwände dieser Gemeinden wurden, soweit sie sachlich fun-
diert waren. in die Planungen einbezogen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, daß bisher keine Trassenver-
ordnung erfolgte und diese nicht durch das Land Tirol, sondern
durch das Bundesminist.erium für wirtschaftliche Angelegenheiten
durchzuführen sein wird. Sämtliche bisher vorgebrachten Einwen-
dungen und Vorschläge wurden umgehend an die Bundesstraßenverwal-
tung Tirol zur Berücksichtigung bei den laufenden Planungen wei-
tergeleitet.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage :
Die Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung wird nach der
Trassenentscheidung für den Gesamtabschnitt von Fügen bis Stumm
und der Vorlage eines realistischen ( auf den für das Land Tirol
im Neubaubereich in den nächsten Jahren zur Verfüfung stehenden
Mitteln aufbauenden ) Finanzierungskonzeptes erfolgen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können über die Dauer und die Ergeb-
nisse der noch durchzuführenden Behördenverfahren und daher auch
über den Baubeginn und die Fertigstellung , keine gesicherten
Aussagen getroffen werden .