2803/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat, Dr. Volker Kier, Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen, haben am 11. Juli1997 unter der ZI. 2862/J-NR/1997
an mich eine schriftliche Anfrage gerichtet, welche den folgenden Wortlaut hat:
„1. Werden Sie sich in den internationalen Gremien und im Rahmen bilateraler
Beziehungen für die Abschaffung der Todesstrafe und für wirksame
Maßnahmen gegen Folter, „Verschwindenlassen“ und politischen Mord
eingesetzt und werden Sie für die sofortige und bedingungslose Freilassung von
gewaltlosen politischen Gefangenen eintreten?
2. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Haben Sie und werden Sie in allen internationalen Gremien darauf drängen,
daß die Beschlüsse der 2. Weltmenschenrechtskonferenz beachtet und
umgesetzt werden?
5. Wenn ja, in welcher Art und Weise haben Sie das gemacht und werden Sie das
noch machen?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie sich im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogrammes der
2. Weltmenschenrechtskonferenz auch dafür einsetzen, daß für die Arbeit des
Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte sowie des
Menschenrechtszentrums in Genf die notwendigen finanziellen und personellen
Mitteln durch die Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt werden?
8. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, daß im Rahmen der Vereinten
Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) und anderen zwischenstaatlichen Organisationen verstärkt
nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen (NGOs) einbezogen werden?
11. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Werden Sie sich in den internationalen Gremien auch für die Rechte von
Menschenrechtsaktivistlinnlen einsetzen, und zwar indem Sie sich
insbesondere für die Ausarbeitung der UN-Erklärung von
Menschenrechtsaktivist/inn/en einsetzen?
14. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Werden Sie sich für die Schaffung eines Ständigen Internationalen
Strafgerichtshofes einsetzen?
17. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Werden Sie sich im Rahmen der Europäischen Union dafür einsetzen, daß der
Schutz der Menschenrechte integraler Bestandteil ihrer Politik nach innen und
nach außen ist?
20. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
21. Wenn nein, warum nicht?
22. Werden Sie sich im Rahmen der OSZE für die Umsetzung und Einhaltung der
Verpflichtung der menschlichen Dimension einsetzen?
23. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
24. Wenn nein, warum nicht?
25. Werden Sie der österreichischen Entwicklungspolitik die Menschenrechte als
entscheidendes Gestaltungsprinzip zugrunde legen?
26. Wenn nein, warum nicht?
27. Werden Sie sich international für die Verbesserung des Schutzes von
Inhaftierten einsetzen und sich insbesondere für die ehebaldige Annahme des
Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen die Folter und die Ausarbeitung
eines möglichst umfassenden
Zusatzprotokolls der Europäischen
Menschenrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte für Festgenommene
einsetzen?
28. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
29. Wenn nein, warum nicht?
30. Werden Sie sich in internationalen Gremien für die verbindliche Anerkennung
eines Menschenrechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
einsetzen?
31. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie das machen bzw haben Sie das
gemacht?
32. Wenn nein, warum nicht?
33. Werden Sie sich für die Umsetzung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz
einsetzen, und zwar insbesondere die volle Integration der Menschenrechte von
Frauen in der Arbeit des gesamten Systems der UNO und die Ausarbeitung
eines Fakultativprotokolls zur Konvention gegen die Diskriminierung der Frau
unterstützen?
34. Wenn ia, in welcher Art und Weise werden Sie das machen?
35. Wenn nein, warum nicht?
36. Werden Sie dafür sorgen, daß von der Bundesregierung dem Nationalrat
jährlich ein Menschenrechtsbericht vorgelegt wird, der Rechenschaft über eine
aktive Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen gibt?
37. Wenn ja, bis wann ist mit dem ersten
Bericht zu rechnen?
38. Wenn nein, warum nicht?
39. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bis Ende des Jahres 1997 von der
Bundesregierung ein nationaler Aktionspian zur Umsetzung der Beschlüsse der
Weltmenschenrechtskonferenz und der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz
dem Nationalrat vorgelegt wird?
40. Wenn nein, warum nicht?
41. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Verminderung von
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in
Österreich wieder Platz greift und dabei insbesondere die Bemühungen des
Europarates, der EU, der OSZE und der UNO unterstützen?
42. Wenn ja, in welcher Form?
43. Wenn nein, warum nicht?
44. Gemäß Art 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form
von Rassendiskriminierung (vom 7. März 1966) verpflichteten sich die
Vertragsstaaten (also auch Österreich), dem Generalsekretär der Vereinten
Nationen zur Beratung durch den Ausschuß einen Bericht über die zur
Durchführung dieses Überein kommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-,
Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen vorzulegen. Österreich hat weder 1993
noch 1995 einen solchen bericht vorgelegt. Werden Sie daher dafür sorgen,
daß dieses Versäumnis nachgeholt wird und bis Ende 1997 einen solchen
Bericht den Vereinten Nationen und den Nationalrat vorlegen? Wenn nein,
warum nicht?
45. Auch in der UN-Konvention gegen Folter hat sich Österreich verpflichtet, den
Vereinten Nationen alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen. Weder 1992 noch
1996 ist ein solcher Bericht abgegeben worden. Werden Sie daher dafür
sorgen, daß dieses Versäumnis
nachgeholt und bis spätestens Ende 1997 ein
solcher Bericht sowohl den Vereinten Nationen als auch dem Nationalrat
vorgelegt wird?
46. Wenn nein, warum nicht?
47. Gemäß Art 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte (vom 19.12.1966) verpflichteten sich die Vertragsstaaten (also auch
Österreich), den Menschenrechtsausschuß über die Maßnahmen, die sie zur
Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte getroffen haben und
über die dabei erzielten Fortschritte alle fünf Jahre einen Bericht vorzulegen.
Österreich ist bereits 1993 dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Werden
Sie daher dafür sorgen, daß dieses Versäumnis nachgeholt und bis spätestens
Ende 1997 ein solcher Bericht sowohl den Vereinten Nationen als auch dem
Nationalrat vorgelegt wird?
48. Wenn nein, warum nicht?
49. Werden Sie dafür sorgen, daß Österreich in Hinkunft die laut den einzelnen
UN-Menschenrechtskonventionen eingegangenen Berichtspflichten pünktlich
nachkommt und diese Berichte gleichzeitig dem Nationalrat vorgelegt werden?
50. Werden Sie bei Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes dafür sorgen, daß die
in § 3 Abs 1 Z 3 vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt
beachtet werden und zwecks Beurteilung menschenrechtliche Berichte
unabhängiger Institutionen eingeholt werden?
51. Gemäß Art 18 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (vom 1. März 1980) verpflichteten sich die
Vertragsstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Beratung
durch den Ausschuß einen Bericht über die zur Durchführung dieses
Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und
sonstigen Maßnahmen und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Weder
1991 noch 1995 wurden entsprechende Berichte
vorgelegt. Werden Sie daher
dafür sorgen, daß dieses Versäumnis nachgehplt wird und spätestens bis
30.6.1997 ein entsprechender Bericht den Vereinten Nationen und auch dem
Nationalrat vorgelegt wird?
52. Wenn nein, warum nicht?
Ich beehre mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:
Einleitend möchte ich festhalten, daß der Schutz der Menschenrechte seit jeher
ein Kernelement der österreichischen Außenpolitik darstellt: die österreichische
Diplomatie tritt sowohl in multilateralen Gremien als auch in der Gestaltung der
bilateralen Beziehungen für einen integrierten und aktionsorientierten Ansatz ein,
der den Menschenrechtsschutz in den Gesamtzusammenhang mit Demokratie,
Entwicklung und Sicherheit stellt. Die aktive österreichische Menschenrechtspolitik
wird von anderen Regierungen geschätzt und findet auch in der wiederholten
Bestellung von Österreichern für verantwortungsvolle Positionen im internationalen
Menschenrechtssystem seine Anerkennung. Mit der österreichischen
Mitgliedschaft in der Europäischen Union wurde unserer Menschenrechtspolitik
eine weitere Dimension erschlossen, sind doch die Achtung und Durchsetzung der
Menschenrechte zu einem wesentlichen Faktor in den Beziehungen der Union
gegenüber Drittstaaten geworden.
ad 1)-3)
Österreich wird sich weiterhin im Rahmen seiner bilateralen und multilateralen
Beziehungen für die genannten Maßnahmen einsetzen, wie dies auch schon
bisher der Fall ist:
So war Österreich auf der letzten Tagung der VN-Menschenrechtskommission
(MRK) in Genf im März/April 1997 Miteinbringer einer erstmals erfolgreichen
Resolution im Rahmen der Vereinten Nationen zur weltweiten Abschaffung der
Todesstrafe. Österreich hat das zweite Fakultativprotokoll zum Pakt über
bürgerliche und politische Rechte zur
Abschaffung der Todesstrafe am
2. März 1993 ratifiziert, in Kraft getreten ist es am 2. Juni 1993. Österreich
unterstützt in diesem Sinne auch eine künftige regelmäßige Behandlung dieses
Themas im Rahmen der MRK; damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, den
internationalen Druck auf Länder zu erhöhen, die Todesstrafe abzuschaffen, wie
dies österreichischerseits auch in bilateralen Interventionen gefordert wird.
Österreich engagiert sich auch aktiv bei Initiativen zur Bekämpfung der Folter, des
„Verschwindenlassens“ und willkürlicher Hinrichtungen. Österreich ist daher auch
der Antifolter-Konvention der Vereinten Nationen am 28. September 1987
beigetreten und gehört damit zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen
ratifiziert haben. Österreich unterstützt in diesem Sinne auch die Tätigkeit der VN-
Sonderberichterstatter gegen Folter und über summarische und außergerichtliche
Hinrichtungen sowie der Arbeitsgruppe über willkürliche Inhaftierungen. Mit
Prof. Manfred Nowak stellt Österreich das westliche Mitglied der fünf Personen
umfassenden Arbeitsgruppe über Verschwundene. Der freiwillige Fonds der
Vereinten Nationen für Opfer von Folterungen wird von österreichischer Seite
regelmäßig mit einem Betrag von US-$ 20.000,--/Jahr unterstützt.
Im Rahmen seiner EU—Mitgliedschaft ebenso wie in bilateralen Beziehungen
interveniert Österreich in zahlreichen konkreten Menschenrechtsfällen in einer
Vielzahl von Staaten, insbesondere zur Freilassung politischer Gefangener. Auch
die Abschaffung der Todesstrafe wird regelmäßig angesprochen, in besonderen
Fällen wird zugunsten zum Tod verurteilter Personen interveniert.
Österreich ist auch Mitglied der Europaischen Konvention zur Verhütung von Folter
und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe des Europarates
vom 16. November 1987 (ratifiziert am 6. Jänner 1989, in Kraft getreten am
1. Mai 1989). Österreich tritt dafür ein, daß auch der Europarat weitere
Bemühungen zur Bekämpfung der Folter übernimmt. Überdies hat Österreich am
5. Jänner 1984 das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechts-
konvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert, das am 1. März 1985
in kraft getreten ist. Mit österreichischer Unterstützung ist geplant, daß sich auch
der 2. Europaratsgipfel in Straßburg am
10./11. Oktober d.J. mit diesem Bereich
befaßt und den Bemühungen um Abschaffung der Todesstrafe und aller Formen
von Folter neue Impulse gibt.
ad 4) - 6)
Die Umsetzung der Beschlüsse der Wiener Weltkonferenz für
Menschenrechte stellt einen besonderen Schwerpunkt der österreichischen
Menschenrechtspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen dar. So werden die
jährlichen Beschlüsse der Generalversammlung der Vereinten Nationen (New
York) und der Menschenrechtskommission (Genf) über das Follow-up zur
Weltkonferenz von Österreich federführend verhandelt und eingebracht.
Derzeit bereitet Österreich gemeinsam mit dem Büro der dafür in besonderer
Weise zuständigen VN-Hochkommissarin für Menschenrechte die für 1998
vorgesehene Überprüfung der Fortschritte seit der Weltkonferenz vor. Als EU-
Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 wird Österreich im ,Menschenrechtsjahr
1998“ bei den entsprechenden Verhandlungen und Beschlußfassungen im
Rahmen der Vereinten Nationen federführend sein. Der 50. Jahrestag der
Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten
Nationen am 10. Dezember 1998 wird den Höhepunkt dieses
Menschenrechtsjahres darstellen. Auch dabei geht es v.a. darum,
Weichenstellungen zur Stärkung des internationalen Systems für den Schutz und
die Förderung der Menschenrechte zu erreichen und damit zur umfassenden
Realisiemng der Beschlüsse der Weltkonferenz beizutragen.
Entscheidend für einen diesbezüglichen Erfolg wird v.a. sein, inwieweit es gelingt,
durch eine Mobilisierung der Zivilgesellschaft weltweit zu einer besseren
Menschenrechtskultur zu kommen und damit zur Realisierung der internationalen
Verpflichtungen durch jeden einzelnen Staat beizutragen. Eine besondere
Gelegenheit zur Vorbereitung auf diese Herausforderungen bot das heurige
Internationale Diplomatenseminar in Hellbrunn unter dem Generalthema „Der
universelle Schutz der Menschenrechte: Die Umsetzung völkerrechtlicher
Verpflichtung und staatliches Handeln“. Mit hochrangigen Vertretern von
Regierungen, internationalen Organisationen,
nichtstaatlichen
Menschenrechtsorganisationen und der akademischen Welt wurden dabei vor
allem die Universalität der Menschenrechte, die prioritäre Verantwortlichkeit
nationaler Regierungen für ihren Schutz und die Rolle internationaler
Organisationen zur Unterstützung dieser Verantwortlichkeit erörtert. Die
Ergebnisse dieser Veranstaltung, die in Kürze in einer Sondernummer der
Außenpolitischen Dokumentation veröffentlicht werden, werden von Österreich in
die weiteren Vorbereitungsprozesse auf internationaler Ebene eingebracht.
ad 7) - 9)
Die Schaffung des Amtes des/der VN-Hochkommlssarslin für Menschenrechte
stellt einen der sichtbarsten Erfolge der Weltkonferenz für Menschenrechte dar. Mit
der Bestellung der irischen Präsidentin Mary Robinson wird dieses Amt eine
weitere Aufwertung erfahren. Gemeinsam mit den europäischen Partnern tritt
Österreich nachdrücklich für eine finanzielle und personelle Stärkung des VN-
Menschenrechtsprogramms ein. Diese Forderung wird auch in den von der EU
eingebrachten Resolutionen der Generalversammlung und der UN-
Menschenrechtskommission zur Stärkung des Amtes des/r Hochkommissars/in
laufend bekräftigt. Im Rahmen des Finanzausschusses der Vereinten Nationen tritt
Österreich gemeinsam mit den anderen EU-Staaten für einen höheren Anteil für
Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte am Gesamtbudget der Vereinten
Nationen ein. Seit der Weltkonferenz hat sich das reguläre Budget des
Hochkommissars um mehr als 50 % erhöht; dazu kommen wesentlich
aufgewertete freiwillige Programme und eine Erhöhung der Dienstposten, die v.a.
auf die österreichischen Resolutionen zum Follow-up zur Weltkonferenz
zurückzuführen sind. Darüber hinaus unterstützt Österreich Aktivitäten des VN-
Menschenrechtsprogramms, insbesondere Menschenrechtsfeldmissionen, z.B. in
Ruanda und Burundi, auch mit freiwilligen Beiträgen; auch österreichische
Experten sind in diesen Missionen tätig. Österreich wird auch in Zukunft für eine
weitere finanzielle, personelle und substantielle Stärkung des Büros der
Hochkommissarin eintreten.
ad 10) — 12)
Die verstärkte Einbeziehung von nichtstaatlichen Menschenrechts-
organisationen (NGOs) gehört zu den grundlegenden Wesensmerkmalen der
Menschenrechtsarbeit im Rahmen internationaler Organisationen, wie etwa den
Vereinten Nationen oder der OSZE, hat sich doch die Rolle der Zivilgesellschaft
als vordringlich für einen nachhaltigen Menschenrechts—Schutz erwiesen.
Besondere Bedeutung mißt Österreich der aktiven Teilnahme von NGOs an den
Beratungen der VN-Menschenrechtskommisslon (MRK) bei und spricht sich
daher für ihre verstärkte Einbeziehung aus. Bereits jetzt sind etwa die Hälfte der
rund 2000 Delegierten zur MRK Vertreter von NGOs; ihre Beiträge sind
maßgeblich für viele der im Rahmen der MRK erzielten Erfolge. Ebenso ist die
besondere Rolle von NGOs bei der praktischen Umsetzung menschenrechtlicher
Anliegen in den jeweiligen Staaten wichtig.
Allgemein sei hier vermerkt, daß die Vereinten Nationen insbesondere in den
vergangenen Jahren, und nicht zuletzt als Beitrag zu den VN-
Reformbestrebungen, konkrete Maßnahmen zur verstärkten Einbeziehung von
NGOs in alle Bereiche des VN-Systems unternommen haben. Dazu hat sicher
auch der Umstand beigetragen, daß die über österreichisches Betreiben erfolgte
Einbindung der rund 3000 Delegierten von über 800 NGOs in die Arbeiten der
Wiener Weltkonferenz als beispielhaft angesehen wird.
Ein Beispiel für die verstärkte Einbeziehung von NGOs ist die jüngste Etablierung
sogenannter ,,focal points" als Schnittstellen der Zusammenarbeit zwischen NGOs
und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen. Insbesondere in den letzten
Jahren ist die Zahl der von NGOs entsandten offiziellen Delegierten bei VN-
Konferenzen und Kommissionen gestiegen. Aufgrund der nun flexibleren
Bestimmungen können die bei Weltkonferenzen akkreditierten NGOs auch an den
Kommissionen des ECOSOC (insbesondere der Menschenrechtskommission) als
Beobachter teilnehmen. Ebenso wurden neue Formen der Zusammenarbeit, wie
gemeinsame ,,Round Tables“, geschaffen.
Auch im Rahmen der OSZE sehen die einschlägigen Dokumente bereits jetzt eine
breitestmögliche Beteiligung von NGOs an der Tätigkeit der OSZE vor, und zwar
insbesondere im Bereich der Menschenrechte und Demokratisierung. So können
NGO-Vertreter an den Plenarsitzungen der OSZE, der Überprüfungskonferenzen
und der lmplementierungstreffen der „Menschlichen Dimension“ teilnehmen und
dort das Wort ergreifen. Dem Büro für Demokratische Institutionen und
Menschenrechte (BDIMR) der OSZE ist der enge Kontakt mit relevanten NGOs in
seinem Mandat ausdrücklich vorgeschrieben.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hält engen Kontakt mit
nichtstaatlichen Akteuren in Österreich, wie etwa dem Ludwig Boltzmann-lnstitut
für Menschenrechte, dem Österreichischen Studienzentrum für Frieden und
Konfliktlösung in Stadtschlaining oder der International Helsinki-Federation for
Human Rights. Der österreichischen Delegation zum letzten
Implementierungstreffen der „Menschlichen Dimension“, das vom 1. bis zum
19. Oktober 1995 in Warschau stattfand, gehörten zwei Vertreter des Boltzmann
Instituts für Menschenrechte an. NGO-Vertreter werden seitens der Ständigen
Vertretung bei der OSZE regelmäßig über relevante OSZE-Veranstaltungen, wie
z.B. Seminare, informiert und zur Teilnahme eingeladen.
Vertreter und Vertreterinnen der genannten Institutionen wurden vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im Rahmen der OSZE auch
als Wahlbeobachter und als Mitglieder von OSZE-Missionen entsandt.
Auch über die Arbeiten der OSZE hinaus pflegt das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten traditionell enge Kontakte zu internationalen NGOs im
Menschenrechtsbereich wie etwa Amnesty International, der Helsinki-Federation
for Human Rights u.a.m. Im Rahmen der innerstaatlichen Vorbereitungsarbeiten
zum ,,Menschenrechtsjahr 1998“ der Vereinten Nationen wurde unter der Leitung
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Frühjahr 1997 ein
Dialog etabliert, an dem neben Vertretern der
Ressorts, der Parlamentsparteien
und der Medien insbesondere auch Vertreter interessierter nichtstaatlicher
Menschenrechtsorganisationen teilnehmen.
Diese bewährten Formen der Zusammenarbeit mit NGOs werden vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch in Zukunft fortgesetzt
und, wo immer möglich, intensiviert werden.
ad 13) - 15)
Österreich anerkennt die wichtige Arbeit von Menschenrechts-Aktivistllnnen, nimmt
aktiv an den Beratungen der MRK-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer
Erklärung über die Rechte von Menschenrechtsverteidigern („Human Rights
Defenders“) - an deren Entstehung Österreich wesentlichen Anteil hatte - teil und
setzt sich für einen erfolgreichen und inhaltlich überzeugenden Abschluß der
Verhandlungen ein. Die Erklärung zum Schutz der Menschenrechts-Aktivistlnnen
sollte bis spätestens 10. Dezember 1998, dem 50. Jahrestag der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, angenommen werden.
ad 16) - 18)
Österreich setzt sich seit Anbeginn für eine rasche Errichtung eines
Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) ein und ist bemüht, in enger
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz den diesbezüglichen
Verhandlungsprozeß durch Einbringung besonderer Expertisen zu den zahlreichen
und komplexen rechtlichen Fragen voranzutreiben. Österreich unterstützt dabei
insbesondere die gegenständlichen Arbeiten in der Vorbereitungskommission für
die für Juni 1998 in Rom geplante Staatenkonferenz durch die Entsendung einer
hochrangigen Delegation. Diese Staatenkonferenz wird das Statut fur einen ICC zu
finalisieren haben. Die Haltung Österreichs zum Projekt eines Internationalen
Strafgerichtshofes wurde in meiner Erklärung vor der 51. Generalversammlung der
Vereinten Nationen dahingehend zusammengefaßt, daß die Fertigstellung des
Statuts für einen Internationalen Strafgerichtshof von höchster Dringlichkeit ist und
die rasche Errichtung des Gerichtshofes zur Beendigung der verbreiteten
Straflosigkeit von Österreich mit Nachdruck unterstützt wird. Mit der Schaffung
eines ICC soll das Anliegen umgesetzt werden,
daß Straftäter, die spezifische
schwere Verbrechen gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht begangen
haben, systematisch von der internationalen Staatengemeinschaft zur
Rechenschaft gezogen werden können. In diesem Zusammenhang sei
abschließend erwähnt, daß sich Österreich bereits in der Vergangenheit für die
Schaffung der zwei internationalen Kriegsverbrechertribunale eingesetzt hat, die
für die besonderen Situationen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda
eingesetzt worden sind; deren Arbeiten werden von uns laufend mit namhaften
Beiträgen unterstützt; für die substantielle Zusammenarbeit mit diesen Tribunalen
wurde ein eigenes Bundesgesetz verabschiedet.
ad 19)-21)
Bereits mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union am
1. November 1993 begann eine neue Phase für die Einbeziehung der
Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze in die Politik der EU, die
einen entscheidenden Qualitätssprung in Richtung einer politischen Gemeinschaft
bedeuten: Die Einhaltung der Menschenrechte ist für die Zugehörigkeit zur
Europäischen Union konstituierend und gehört gemäß Artikel F Absatz 2 EUV zu
den maßgeblichen Grundsätzen ihres Handelns.
Der Vertrag von Amsterdam bestätigt in der Ergänzung von Artikel F EUV
ausdrücklich, daß die Europäische Union auf die Grundsätze der Freiheit,
Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie
Rechtsstaatlichkeit gegründet ist. Die Achtung dieser Grundsätze wird
gleichzeitig zur Bedingung für jeden weiteren Beitritt zur Europäischen Union
(Artikel O EUV).
Weiters wird klargestellt, daß der EuGH für eine Kontrolle von Verletzungen der
Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die
Institutionen der Union zuständig ist (Artikel L i.V.m. Artikel F Absatz 2 EUV). In
der ergänzten Präambel des EUV sowie in Artikel 117 EGV wird auf soziale
Grundrechte, wie sie in der Europäischen Sozialcharta verbrieft sind, verwiesen.
Damit wird bereits am Beginn des revidierten
Vertrages erkennbar, daß
insbesondere im Bereich Beschäftigung und Soziales wichtige Fortschriffe erreicht
wurden.
Erstmals wird ein Verfahren zur Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten
(einschließlich Stimmrechten) für den Fall eingeführt, daß ein Mitgliedstaat
schwere und fortgesetzte Verletzungen eines der Grundsätze der Union begeht
(Artikel Fa EUV sowie Artikel 236 EGV).
Der Rat erhält zudem im neuen Artikel 6a EGV das Recht - im Rahmen der
kompetenzen der Gemeinschaft - einstimmig Nichtdiskriminierungs -
bestimmungen zu erlassen (Konsultation des EP). Dabei sind als
Anknüpfungstatbestände Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder
Überzeugung, Alter sowie sexuelle Orientierung genannt.
Die Gleichbehandlung von Mann und Frau wird nicht nur in die Zielbestimmung
des Artikels 2 und 3 EGV (in der Fassung des neuen Vertrages von Amsterdam)
aufgenommen; auch in der auf die Arbeitswelt bezogenen Bestimmung des in
Amsterdam erweiterten Artikels 119 EGV wird insbesondere die Möglichkeit von
Maßnahmen zur Bevorzugung von Frauen stärker abgesichert, als dies im Vertrag
von Maastricht der Fall war (näheres siehe Kapitel Beschäftigung und Soziales).
Weitere Ergänzungen durch den Vertrag von Amsterdam betreffen den Schutz
einzelner bei der elektronischen Verarbeitung personalbezogener Daten
(neuer Artikel 213b EGV), eine Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe in
Übereinstimmung mit Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechts-
konvention, eine Erklärung, daß der den Kirchen und Religionsgemeinschaften
unter nationalem Recht gewährte Status durch die Union respektiert wird, sowie
eine Erklärung, daß die Gemeinschaft bei Rechtsakten nach Artikel 100 a EGV den
Bedürfnissen behinderter Menschen Rechnung zu tragen hat.
Insgesamt entsprechen die Bestimmungen des Vertrages von Amsterdam zum
Thema Grundrechte weitgehend den von Österreich vertretenen Positionen,
obwohl Österreich für eine noch
stärkere Verankerung der grundrechtlichen
Dimension im neuen EU-Vertrag eingetreten ist: So war schon in den
österreichischen Grundsatzpositionen zur Regierungskonferenz die Einhaltung
eines hohen Menschenrechtsstandards als Beitrittsvoraussetzung genannt.
Ebenso war ein Sanktionsmechanismus vorgeschlagen worden. Die Aufnahme der
Europäischen Sozialcharta in den Vertrag sowie die Stärkung und
Weiterentwicklung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen waren weitere von Österreich vertretene Anliegen. Insbesondere die
Absicherung positiver Maßnahmen zugunsten von Frauen muß - vor dem
Hintergrund der Judikatur des EuGH im Fall kalanke - als konkreter Erfolg gelten.
Eine bessere Absicherung der Anliegen behinderter Menschen kann ebenfalls als
Punkt gelten, bei dem die österreichischen Vorstellungen zum großen Teil
Verwirklichung fanden. Allerdings hatte Österreich über eine bloße Ermächtigung
zum Erlaß von Maßnahmen hinausgehend ein primärrechtliches
Diskriminierungsverbot mit einer breiten Palette von Tatbeständen gefordert. Nicht
erreicht werden konnte im Rahmen dieser Regierungskonferenz der Beitritt der
Union/Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention, da dies für die
Mehrheit der Mitgliedstaaten inakzeptabel war.
Die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ebenso Ziel der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (Artikel J.1 Absatz 2 fünfter
Unterabsatz EUV) wie der gemeinsamen Entwicklungszusammenarbeit, die das
Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats
sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten festschreibt
(Artikel 1 30u Absatz 2 EUV).
In einem internationalen Umfeld, in welchem seit den politischen Umwälzungen
der späten 80iger Jahre der Schutz der Menschenrechte zu einem zentralen
Aufgabengebiet für die Staatengemeinschaft geworden ist, hat die Europäische
Union zunehmend ein starkes Profil als Motor zur Realisierung der
Menschenrechte und demokratischen Freiheiten gewonnen: einerseits durch ihren
Beitrag zur konzeptuellen Arbeit und praktischen Verstärkung ihres internationalen
Engagements im Rahmen der Vereinten Nationen,
der OSZE und des
Europarates, andererseits durch die laufende Weiterentwicklung der Prioritäten
und Ziele ihres Handelns sowie der für die Umsetzung erforderlichen Instrumente.
Diese Strategie der EU fügt sich in den übergreifenden Rahmen der Charta der
Vereinten Nationen, der allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten
Nationen, des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und
des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Eine
weitere Grundlage sind die Verpflichtungen, die in den großen internationalen und
regionalen Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte niedergelegt sind.
Die von der internationalen Gemeinschaft in der Abschlußerklärung und dem
Aktionsprogramm (VDPA) der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte
verankerten Prioritäten sind ein wichtiger Bezugsrahmen für die Aktion der
Europäischen Union. Die Politik der EU geht überdies konform mit dem
Reformprogramm der Vereinten Nationen, das sich für eine deutliche Stärkung von
Menschenrechten und Demokratieförderung durch das gesamte System der
Vereinten Nationen und für den Aufbau von Synergiewirkungen einsetzt. Auch im
jüngsten Memorandum der EU zur VN-Reform, das bei der 52. General-
versammlung in New York präsentiert werden soll, zeigt sich deutlich die Tendenz
einer Einbeziehung der Menschenrechte als integraler Bestandteil der Politik der
Europäischen Union nach innen und nach außen.
Österreich hat bereits bisher sein hohes Menschenrechtsprofll in die Arbeiten der
Union eingebracht; im Rahmen des Menschenrechtsjahres 1998 und als EU-
Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 1998 wird sich Österreich dafür einsetzen,
die Menschenrechtspolitik der EU sowohl nach innen als auch gegenüber
Drittstaaten auf institutioneller, prozeduraler und inhaltlicher Ebene zu stärken.
Zielsetzung dafür soll das Erreichen einer größeren Kohärenz, und zwar im
Rahmen der GASP, der EZA und der Handelspolitik (Menschenrechtsklauseln in
Drittstaatenabkommen) sein.
ad 22) - 24)
Das österreichische Engagement für die Beachtung bzw. den Ausbau der
Verpflichtungen der „Menschlichen
Dimension“ der OSZE hat eine lange Tradition.
Von Anbeginn des KSZE-Prozesses spielte Österreich gerade im
Menschenrechtsbereich eine wesentliche Rolle. Dieser Bereich wurde aufgrund
der politischen Umwälzungen Ende der 8üiger Jahre umgestaltet. So wurde 1990
mit der Verabschiedung der „Charta von Paris für ein neues Europa“ der Begriff
der „Menschlichen Dimension“ (Menschenrechtsdimension) eingeführt, in der
auch die diesem Begriff zugrunde liegenden richtungsweisenden Prinzipien
verankert sind. Die Staats - und Regierungschefs der EU und auch der
Kommissionspräsident haben die Charta unterzeichnet, womit sich bereits das
immer stärkere Engagement der Europäischen Union im OSZE -Prozeß erweist,
das inzwischen mit der Umsetzung des Stabilitätspaktes greifbare Formen
angenommen hat. Dieses Engagement ist auch darin erkennbar, daß
Kontrollmechanismen wie der Mechanismus der ,,Menschenrechtsdimension“ und
die dazugehörigen Expertenmissionen und Förderstrukturen, u.a. das Amt des
Hochkommissars für die nationalen Minderheiten und das Amt für demokratische
Institutionen und Menschenrechte, ausgebaut werden.
Seit dem Beitritt Österreichs zur EU vollzieht sich das österreichische Engagement
auch im Rahmen der Gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik (GASP) der
Union, an der Österreich aktiv mitwirkt:
So verabschiedeten die Außenminister der EU anläßlich eines informellen Treffens
in Tralee in Irland am 7./8. September 1996 eine langfristige Strategie der EU
gegenüber der OSZE, an deren Ausarbeitung Österreich aktiv mitgewirkt hat und
das sich u.a. auf die „Menschliche Dimension“ bezieht. Im Zentrum der
Überlegungen dieser Strategie steht die Überzeugung, daß die Verhütung von
Konflikten langfristig den Aufbau lebensfähiger Demokratien und demokratischer
Institutionen und den Schutz und die Förderung der Menschenrechte erfordert. Die
OSZE als regionale Organisation gemäß Kapitel VIII der Charta der Vereinten
Nationen hat in der Förderung des Friedens und der Stabilität in ihren
Mitgliedstaaten bei der Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen der
Teilnehmerstaaten in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Organisationen
wie der UNO, dem Europarat und unter Nutzung der Expertise von NGOs eine
wichtige Rolle zu spielen.
Im Rahmen seiner Bemühungen bei der Konfliktverhütung stellt Österreich
derzeit Mitglieder in folgenden OSZE - Missionen: Bosnien und Herzegowina,
Kroatien, Albanien und Georgien. Die Finanzierung dieser Entsendungen erfolgt
zum Teil aus dem Budget der OSZE, zum größeren Teil aber durch den
entsendenden Staat und stellt insofern eine freiwillige Leistung Österreichs dar.
Ein weiterer Aspekt der Menschlichen Dimension ist die Durchführung von
Wahlbeobachtungs - bzw. Wahlaufsichtseinsätzen. So beteiligte sich Österreich
beispielsweise an den Wahlen in Bosnien und Herzegowina im September 1996
mit 21 Wahlbeobachtern und 30 Wahlaufsehem, und wird für die
Kommunalwahlen im September 1997 30 Wahlaufseher bereitstellen. Anläßlich
der Parlamentswahlen in Albanien im Juni und Juli1997 entsandte Österreich mit
23 Wahlbeobachtern (exklusive der Parlamentarischen Vertreter) und 5
technischen Beratern das in absoluten Zahlen viertgrößte Kontingent nach den
USA, Italien und Griechenland. Hinsichtlich der fachlichen Qualifikation seiner
Missionsmitglieder und Wahlexperten erhält Österreich regelmäßig ein positives
Echo seitens der OSZE - Institutionen.
ad 25) - 26)
Die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Anerkennung und Durchsetzung
demokratischer Grundsätze, die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und der
verantwortungsvollen Amtsführung im öffentlichen Bereich stehen als wesentliches
Gestaltungsprinzip der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Zentrum des von
der EU bereits seit 1991 propagierten Konzeptes für eine fruchtbringende EZA.
Dieses in der Entschließung „Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung“
definierte und vom Rat und den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten am
28. November 1991 verabschiedete Konzept hat den offenen und konstruktiven
Dialog mit den jeweils beteiligten Regierungen zur Grundlage und baut auf
positiven Aktionen in Form von überzeugungsarbeit und Maßnahmen zur
Förderung der Menschenrechte und der
Demokratie auf.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen arbeitet das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten für die österreichische EZA gemeinsam mit Experten
an einer neuen Strategie in Anlehnung an „Lomé 2000", die Grundsätze wie
Menschenrechte, Rechtsstaat, Demokratie und gute Regierungsführung (,,good
governance"‘) einschließlich der Stärkung und des Aufbaus einer zivilen
Gesellschaft noch stärker als bisher berücksichtigen soll. Ein weiterer wichtiger
Punkt ist das Ziel, vermehrt Umwelt und ,,Gendergerechtigkeit“ in die
österreichische EZA einzubauen.
Als EU-Mitgliedstaat hat Österreich den gesamten Lomé-Kontext als Teil seiner
Verpflichtungen (acquis) übernommen und damit Lomßé zu einem Aspekt seiner
eigenen Außenpolitik gemacht. Darüber hinaus bringt Österreich zur
Weiterentwicklung von Lome‘ auch eigene Vorstellungen ein: Dazu gehört auch,
daß die tatsächlichen und/oder möglichen Leistungen im Rahmen von EZA und
technischer Hilfe mit menschenrechtlicher Relevanz mehr in den Vordergrund
gerückt und stärker mit Kritikpunkten verknüpft werden; dabei sollen auch Beiträge
zur multilateralen EZA (wie insbesondere dem UNDP und den Bemilhungen der
Weltbank zu ,,good governance“ und ,,accountability‘") stärker berücksichtigt
werden.
ad 27) - 29)
Wie bereits ausgeführt, interveniert Österreich, v.a. auch im Rahmen der EU, in
zahlreichen Fällen zugunsten willkürlich Verhafteter. Österreich beteiligt sich
darüber hinaus aktiv an den Arbeiten der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen
zur Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls der VN - Konvention gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen, das ein System von
Besuchen durch ein unabhängiges Expertenkomitee zur Prävention von Folter und
Mißhandlung inhaftierter Personen vorsieht, und tritt für dessen ehebaldige
Annahme ein.
Die im Rahmen des Europarates bestehende Konvention vom
16. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung und Strafe, die in
Österreich am 1. Mai 1989 in Kraft
getreten ist, ermöglicht es bereits, durch Besuche eines Expertenkomitees an Ort
und Stelle die tatsächliche Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen
worden ist, einer Kontrolle zu unterziehen. Ein solches präventives Kontrollsystem
dient den erwähnten Arbeiten an einem Zusatzprotokoll zur VN - Folterkonvention
als Beispiel.
Hinsichtlich eines Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention
über Rechte für Personen, denen ihre Freiheit entzogen worden ist, besteht ein
österreichisches Interesse insbesondere für eine Regelung, welche die
sogenannte Incommunicado-Verhaftung, d.h. die Inhaftierung ohne Kontakte zur
Außenwelt, verbietet. Im Rahmen des Europarates wird an einem entsprechenden
Zusatzprotokoll gearbeitet, das daneben auch andere Rechte umfassen soll.
Österreich unterstützt diese Arbeiten, wobei wir uns auch für die Berücksichtigung
der Anliegen nichtstaatlicher Organisationen einsetzen.
ad 30) - 32)
Österreich zählt in den Vereinten Nationen zu den traditionellen Miteinbringern
einer Resolution ,,Conscientious objection to military service“ zum Schutz von
Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen. Österreich steht in engem
Kontakt mit interessierten Delegationen und NGOs zur Fortführung dieser
Initiative.
ad 33) - 35)
Österreich setzt sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen als auch auf nationaler
und EU-Ebene zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse der
Weltfrauenkonferenz 1995. Seit der Beijinger Konferenz wurden bei der vollen
Integration der Menschenrechte von Frauen in der Arbeit des VN-Systems bereits
Fortschritte erzielt:
Auf der jüngsten Tagung des VN - Wirtschafts - und Sozialrates (ECOSOC) im
Juli d.J. zum Thema „Mainstreaming“ - d.h. der konsequenten und vollen
Integration der Menschenrechte von Frauen in alle Bereiche und Aktivitäten des
VN-Systems mit dem Ziel der Umsetzung der
Beschlüsse von Beijing - wurden von
den verschiedenen VN - Programmen und -Einheiten konkrete Maßnahmen
präsentiert und weitergehende Vorschläge beraten. Österreich hat bei der
heurigen Tagung der MRK im MävilApril 1997 mit Nachdruck die Resolution
„Integration von Frauenrechten in das VN-System“ unterstützt und miteingebracht,
welche das in Beijing beschlossene Konzept des ,,Mainstreaming" mit der
nochmaligen Aufforderung, die Beschlüsse der VDPA 1993 und der Beijinger
Plattform auch tatsächlich umzusetzen, enthält.
Österreich ist Vertragsstaat der Konvention zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau (CEDAW) und hat sich damit verpflichtet, über gesetzliche
Maßnahmen, die zur Gleichstellung von Frauen insbesondere im
Erziehungsbereich und in der Arbeitswelt getroffen wurden, an die Vereinten
Nationen zu berichten. Nach dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls, das derzeit
im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Frauenstatuskommission unter
österreichischem Vorsitz verhandelt wird, soll es darüber hinaus einzelnen Frauen
und Frauenorganisationen möglich sein, konkrete Verletzungen der Bestimmungen
der Konvention der Vereinten Nationen einzuklagen. Österreich tritt nachdrücklich
für einen raschen Abschluß der Verhandlungen ein.
Im Rahmen der Europäischen Union beauftragt ein für die Umsetzung der
Erklärung und Aktionsprogramm von Beijing angenommener Ratsbeschluß
(95/593/EC vom 22. Dezember 1995) die Europäische Kommission mit der
Durchführung des 4. Aktionsprogramms der Union für die Chancengleichheit von
Frauen und Männern (1996 - 2000); Österreich beteiligt sich an diesem Programm
mit mehreren Projekten.
Bereits in seinen im Mai 1993 angenommenen Schlußfolgerungen hat der
Europäische Rat darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, aktuelle konsolidierte
Leitlinien für eine Politik der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten im Bereich
„Frauen und Entwicklung“ auszuarbeiten: Die Überwindung der ungleichen
Geschlechterrollen ist im Interesse einer effizienten Entwicklungsarbeit von
zentm!er Bedeutung, da die Frauen bei der
Verwirklichung der in Artikel 130u EUV
festgelegten Ziele eine ebenso wichtige Rolle spielen wie die Männer. Die
Leitlinien des Rates wurden im Anschluß an Beijing bestätigt.
Diese Überlegungen bilden auch die Grundlage für die oben unter Punkt 25 - 26
angesprochenen Arbeiten im Rahmen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit: Mit der Verankerung im Dreijahresprogramm der
österreichischen EZA 1996 - 1998, daß die „praktischen und strategischen
Interessen von Frauen prioritär berücksichtigt werden müssen“ wurde ausdrücklich
eine diesbezügliche Grundlage etabliert. Derzeit werden im Rahmen der
österreichischen EZA bereits verschiedene frauenrelevante Projekte in Nicaragua,
Westsahara, El Salvador, Indien, Mosambik, Uganda, Namibia, Chile und
Tansania gefördert. Schwerpunktmäßig sind die Projekte insbesondere im Bereich
der Aus - und Weiterbildung von Frauen und ihre Einbeziehung in den
Demokratisierungsprozeß auf lokaler und regionaler Ebene angesiedelt.
Auch im Rahmen der Vorbereitungen für die österreichische EU-Präsidentschaft
1998 werden die diesbezüglichen Arbeiten mit Nachdruck weiter verfolgt.
ad 36)-38)
Hinsichtlich der Akzentsetzungen in der internationalen Menschenrechtspolitik wird
auf den jährlichen Außenpolitischen Bericht, der vom Nationalrat
geschäftsordnungsgemäß behandelt wird, verwiesen. Die von Österreich im
Rahmen des internationalen Menschenrechtsschutzes nach den VN - Konventionen
erstellten Berichte werden jeweils als VN-Dokument veröffentlicht; das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird diese Berichte den
Klubobleuten der im Parlament vertretenen Parteien zur Information zur Verfügung
stellen.
ad 39) - 40)
Die Vorbereitungsarbeiten für den 50. Jahrestag und die 5 - Jahresüberprüfung der
Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogramms der Weltkonferenz für
Menschenrechte (VDPA) sowie allgemeiner Fragen
der Reform im
Menschenrechtsbereich sind bereits voll im Gange: Bei der
Menschenrechtskonferenz wurde ein Follow-up-Mechanismus (Artikel 99, Teil II
der VDPA> installiert, der die Überprüfung der Ergebnisse der Weltkonferenz durch
die Generalversammlung, den ECOSOC, die MRK und andere Organe und
Gremien des VN-Systems menschenrechtlicher Relevanz vorsieht. Ebenso
vorgesehen ist eine jährliche Überprüfung der Fortschritte im Rahmen der MRK in
Genf. Artikel 100 VDPA sieht vor, daß der Generalsekretär der Vereinen Nationen
bei seiner 53. Generalversammlung 1998 über die MRk und den ECOSOC einen
Bericht über die Umsetzung der VDPA vorlegt. Bei der Weltkonferenz wurde
weiters festgelegt, daß alle Organe und Programme der Vereinten Nationen sowie
nationale und regionale NGOs dem Generalsekretär der Vereinten Nationen aus
Anlaß des 50. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte einen
Bericht über ihre Aktivitäten im Menschenrechts - Bereich vorlegen. Im Zentrum
stehen dabei die Fortschritte bei der Umsetzung der VDPA sowie das Ziel der
möglichst universellen Ratifizierung der internationalen Menschenrechts -
instrumente und ihrer Protokolle.
Österreich spielt bei der Genfer Menschenrechtskommission bzw. der New Yorker
Generalversammlung der Vereinten Nationen traditionell eine wesentliche Rolle als
Haupteinbringer der Resolution über die Umsetzung und das Follow-up zur
,,Vienna Dedlaration and Programme of Action" (VDPA). Hauptziel dieser
Resolution ist die bessere Integration des VN-Menschenrechtsprogramms in den
,,Mainstream" der VN - Aktivitäten sowie eine möglichst aktionsorientierte
Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Wiener
Weltkonferenz. Beim ECOSOC 1998 wird daher, auf Grundlage eines
österreichischen Vorschlags, sein jährliches ,,Koordinierungssegment“ unter das
Thema „Realisierung der Beschlüsse der Weltkonferenz durch das VN - System“
gestellt werden. Österreich bereitet diese Anlässe, wie unter der Antwort zu
Fragen 4) bis 6) ausgeführt, in engem Zusammenwirken mit dem VN -
Hochkommissar für Menschenrechte vor.
Innerösterreichisch wird seit einiger Zeit im Rahmen einer vom Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten
eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe an
einer systematischen Überprüfung der Fortschritte bei der nationalen Umsetzung
der Empfehlungen der Weltkonferenz für Menschenrechte gearbeitet. Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat die
Menschenrechtssprecher der im Parlament vertretenen Parteien zur Teilnahme an
dieser Arbeitsgruppe eingeladen.
Auch mit der Annahme der Erklärung und Aktionsplattform der
Weltfrauenkonferenz von Beijing hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet,
gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und nichtstaatlichen Organisationen
Strategien zur Umsetzung zu den zwölf Schwerpunkühemen der Aktionsplattform -
Frauen und Armut, Bildung und Ausbildung von Frauen, Frauen und Gesundheit,
Gewalt gegen Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, die Frau in der Wirtschaft,
Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen, institutionelle Mechanismen zur
Förderung der Frau, Menschenrechte der Frauen, Frauen und die Medien, Frauen
und Umwelt, Mädchen - zu entwickeln und darüber zu berichten. Der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten, die diesen österreichischen
Gesamtbericht an die Vereinten Nationen erstellt, wurde bereits ein Bericht über
die Umsetzung der Beschlüsse der Vierten Weltfrauenkonferenz im
Kompetenzbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
übermittelt.
ad 4l) -43)
Der Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und der Schutz der
Minderheiten ist vordringliches Ziel sowohl der internationalen Gemeinschaft als
auch Österreichs.
So ist Österreich anläßlich des Wiener Europaratsgipfels 1993 konsequent für
eine wirksame Strategie gegen neue Formen von Rassismus und Intoleranz
eingetreten und hat die Einsetzung eines Ausschusses zur Bekämpfung von
Rassismus und Intoleranz, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz (EKRI) von Anfang an unterstützt. An den Arbeiten dieser Kommission,
in der Österreich zunächst von Univ.Prof. Weinzierl und nunmehr von
Univ.Prof. Karner vertreten ist, beteiligt
sich Österreich aktiv. Österreich hat auch
die Europäische Jugendkampagne des Europarates aktiv unterstützt und eine
Reihe von Projekten in diesem Zusammenhang durchgeführt. Diesen Intentionen
entsprechend wird auch der zweite Europaratsgipfel in Straßburg am
10/11. Oktober d.J. diesem Problem besondere Aufmerksamkeit schenken und
sollte eine Stärkung der Befugnisse dieser Kommission beschließen.
Auch im Rahmen der Europäischen Union setzt sich Österreich für eine
verstärkte Arbeit in diesem Bereich ein, insbesonders als Mitglied in der
Beratenden Kommission „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“. Diese Beratende
Kommission geht auf den Europäischen Rat von Korfu 1994 zurück und hat das
Ziel, eine globale Strategie der Union zur Bekämpfung rassistischer und
xenophober Phänomene auszuarbeiten. Österreich hat die diesbezüglichen
Bestrebungen sowie den Vorschlag für die Errichtung einer Beobachtungsstelle
für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit von Anfang an unterstützt. Die
Beobachtungsstelle soll eng mit der erwähnten Kommission des Europarates,
EKRI, zusammenarbeiten. Die erfolgreiche Bewerbung Österreichs als Sitz der
neugegründeten EU-Beobachtungsstelle, die am 1. Jänner 1998 ihre Tätigkeit in
Wien aufnehmen wird, ist nicht zuletzt Verdienst der österreichischen
Menschenrechtspolitik, die sich mit ihrem Engagement in Europarat und Vereinten
Nationen ein hohes Profil im Menschenrechtsbereich erarbeitet hat. Im Rahmen
des „Europäischen Jahres gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" finanziert
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eine Reihe von Projekten,
die teilweise auch von der Europäischen Kommission gefördert werden.
Bei den Vereinten Nationen hat sich Österreich u.a. bereits 1995 aktiv im VN-Jahr
der Toleranz engagiert; die Erklärung von Ing. Wiesenthal vor der
Generalversammlung der Vereinten Nationen als Vertreter Österreichs ist auf
großes Echo gestoßen.
ad 44)
Das internationale Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen
rassischer Diskriminierung vom 7. März 1966 wurde von Österreich am
9. Mai 1972 ratifiziert und trat am 8. Juni
1972 in Kraft (BGBI. Nr.377/1972).
Seither hat Österreich gemäß Artikel 9 des Übereinkommens bereits 10 Berichte
vorgelegt. Es trifft zu, daß die für 1994 und 1996 vorgesehenen periodischen
Berichte noch nicht erstattet worden sind. Es wird jedoch dem Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten weiterhin ein besonderes Anliegen sein, daß auch
diese Berichte auf der Grundlage der vom Bundeskanzleramt und anderen Stellen
zu ergehenden Informationen ehestmöglich zur Verfügung stehen.
ad45) -46)
Das VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 27. Juni 1987 wurde von
Österreich am 29. Juli 1987 ratifiziert, das Abkommen trat am 28. September
desselben Jahres in Kraft. Der erste Bericht Österreichs wurde in der zweiten
Sitzung des Antifolterausschusses 1989 behandelt. Die beiden folgenden Berichte
(fällig 1992 und 1996) werden derzeit von den innerstaatlich betroffenen Ressorts
erstellt und sollen einen umfassenden Überblick über die seither eingetretenen
Änderungen in der österreichischen Rechtslage geben. Bei der vorgesehenen
Fertigstellung nach Zulieferung der entsprechenden Teile durch die zuständigen
innerstaatlichen Stellen im Herbst d.J. könnte eine Behandlung im
Antifolterausschuß im Jahr 1998 erfolgen.
ad47)-48)
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom
16. Dezember 1966 wurde von Österreich am 10. September 1978 ratifiziert und
trat am 10. Dezember 1978 in Kraft (BGBI. Nr.591/1978). Seit der Ratifikation hat
Österreich gemäß Artikel 40 des Übereinkommens zwei Berichte vorgelegt. Der
Dritte Bericht Österreichs an den Menschenrechtsausschuß wurde am
22. April 1997 den Vereinten Nationen übermittelt und wird derzeit vom Sekretariat
der Vereinten Nationen in die VN - Sprachen übersetzt. Der Bericht wird in Kürze
als VN - Dokument (CCPR/C/83I/Add. 3) erscheinen und voraussichtlich 1998 im
Ausschuß behandelt werden.
ad 49)
Die Berichtsverpflichtungen der internationalen Menschenrechtsinstrumente sollen
den darin eingesetzten Ausschüssen, denen die Kontrolle der Realisierung der
eingegangenen substantiellen Verpflichtungen durch den jeweiligen Vertragsstaat
obliegt, die Möglichkeit geben, periodisch die diesbezüglichen Fortschritte bzw.
Differenzen im Dialog mit dem Vertragsstaat zu erörtern. Diesen Ausschüssen
gelingt es jedoch seit längerem nicht immer, ihre Aufgaben in dem notwendigen,
von Österreich und auch anderen Staaten erwarteten, Ausmaß zu erfüllen; dafür
ist insbesondere maßgeblich, daß ihnen durch die personellen und finanziellen
Gegebenheiten des für ihre Betreuung zuständigen VN - Sekretariats enge Grenzen
gesetzt werden. Die damit verbundenen Schwierigkeiten führen zu z.T.
erheblichen Verzögerungen bei der Prüfung der Staatenberichte. Einige
Ausschüsse legen daher immer mehr Gewicht auf eine möglichst umgehende
Prüfung der Erstberichte sowie auf periodische Folgeberichte in erster Linie dann,
wenn sie dafür spezielle Anforderungen sehen.
Diese Gegebenheiten verschärfen den Umstand weiter, daß auch eine erhebliche
Zahl von Vertragsstaaten mit ihrer periodischen Berichterstattung in Verzug
geraten ist. Alleine die periodische Berichterstattung nach den sechs größten
internationalen Menschenrechtsverträgen, - wozu noch spezialisierte
Berichterstattungen unter anderen Verträgen, etwa des internationalen
Arbeitsamtes oder des Europarates, kommen - stellt de facto eine kontinuierliche
Arbeit dar und bedeutet für die davon betroffenen staatlichen Stellen einen
erheblichen Aufwand. Auch in Österreich ist der durch die Berichtsverpflichtung für
die staatliche Verwaltung gegebene Arbeits - und Koordinierungsaufwand als sehr
erheblich zu bezeichnen.
Auf internationaler Ebene führt diese für alle Seiten unbefriedigende Situation
dazu, daß seit längerem an einer grundlegenden Reform des Berichtssystems
gearbeitet wird. Neben einer Straffung bzw. Vereinheitlichung der Berichterstattung
durch die Vertragsstaaten soll auch die diesbezügliche Hilfestellung durch die
Vereinten Nationen gestärkt werden; daneben wird in diesem Zusammenhang vor
allem an einer weiteren Präzisierung der Arbeit der Ausschüsse besonders
hinsichtlich der von ihnen gemachten
Empfehlungen und an der Sicherstellung des
systematischen Follow-up dazu gearbeitet. Auch Österreich ist, gemeinsam mit
anderen Staaten und dem Hochkommissar für Menschenrechte, an diesen
Bemühungen aktiv beteiligt.
Hinsichtlich der österreichischen Berichtsverpfiichtungen wird das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weiterhin gegenüber allen
zuständigen innerösterreichischen Stellen darauf drängen, daß dieser
Berichterstaffung zeitgerecht nachgekommen werden muß. Die Berichte werden
von den Organisationen, für die sie bestimmt sind, jeweils veröffentlicht; das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wird diese Berichte
gleichzeitig den Klubobleuten der im Parlament vertretenen Parteien zur
Information zur Verfügung stellen.
ad 50)
Die Mitwirkung meines Ressorts an der Vollziehung des Bundesgesetzes über die
Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial besteht darin, mit dem
Bundesminister für Inneres, der für die Erteilung der Berechtigungen zuständig ist,
im Sinne der in § 3 angeführten Kriterien das Einvernehmen herzustellen. Seitens
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wird dabei seit jeher der
Berücksichtigung der Frage, ob schwere und wiederholte
Menschenrechtsverletzungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes
vorliegen, besonderes Augenmerk gewidmet. Für die Beurteilung dieser Frage
werden alle dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur
Verfügung stehenden Informationsquellen, auch Berichte nichtstaatlicher
Menschenrechtsorganisationen, herangezogen.
ad 51) - 52)
Die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
vom 18. Dezember 1979 ist für Österreich mit 30. April 1982 in Kraft getreten
(BGBI. Nr.443/1982). Gemäß Artikel 18 der VN-Konvention hat Österreich seinen
Ersten Bericht am 20. Oktober 1983 an das zuständige Komitee zur Beseitigung
der Diskriminierung der Frau übermittelt, woraufhin der Bericht bei der 4. Tagung
des Komitees im Januar 1985 behandelt wurde.
Der Zweite Bericht wurde am
18. Dezember 1989 an das Komitee übermittelt und 1991 bei der 10. Tagung des
Ausschusses behandelt. Der von den zuständigen Bundesministerien gemeinsam
erstellte Dritte und Vierte Bericht Österreichs wurde in diesem Sinne nach seiner
Übersetzung in eine der Amtssprachen der Vereinten Nationen am 24. April 1997
über die Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen an das
Komitee weitergeleitet und wird dort voraussichtlich 1998 behandelt werden.