2808/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen
vom 11. Juli 1997, Nr. 2856/J, betreffend Verzögerungen beim Bau des Österreichischen
Kulturinstitutes New York, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die vorliegende Angelegenheit primär den Zu-
ständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten betrifft. Auf-
grund der Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz ist jedoch im Hinblick auf
die Größenordnung der finanziellen Auswirkungen des Projektes das Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Finanzen herzustellen.
Zu1.:
Nach dem Ende 1995 gefaßten Entschluß, die weitere Abwicklung des Projektes „Neubau
des österreichischen Kulturinstitutes New York“ der BundesimmobiliengesmbH (BIG) zu
übertragen, wurde das betreffende Grundstück in die Anlage A des BIG-Gesetzes aufge-
nommen (2. BIG-Gesetz-Novelle, BGBI.Nr. 120/1996 vom 14. März 1996) und vom National-
rat die Ermächtigung zur Einräumung des Fruchtgenußrechtes an die BIG erteilt.
Wegen der angestrebten Steuerbefreiung der BIG in den USA wurden seitens des Bundes-
ministeriums für auswärtige Angelegenheiten zunächst zwei Vertragsentwürfe verhandelt
(„Warrenty Grant of Estate for Years“ und „Lease of Land and Building“) und dem Bundes-
ministerium für Finanzen im Jänner 1997 zur Stellungnahme übermittelt. Nach der Vorlage
ergänzender entscheidungsrelevanter Unterlagen ist seitens meines Ressorts bereits eine
umfassende Stellungnahme zu den komplexen Vertragswerken ergangen, so daß aus der
Sicht des Bundesministeriums für Finanzen eine Finalisierung der entsprechenden Vertrags-
verhandlungen durch das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten möglich ist.
Zu 2.:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um das erste Bauvorhaben der BIG im Ausland. Die
umfangreichen, durch den Auslandsbezug komplizierten Verträge erforderten eine zeit-
aufwendige Ausarbeitung seitens des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
sowie eine eingehende Prüfung durch den österreichischen Vertrauensanwalt in den USA, die
Finanzprokuratur und das Bundesministerium für Finanzen.
Zu 3:
Nach den mir vorliegenden Informationen ist das Bundesministerium für auswärtige Ange-
legenheiten bemüht, auf Basis der Stellungnahme meines Ressorts die Verträge mit der BIG
zu finalisieren.
Zu 4.:
Der Zeitpunkt der Realisierung des Vorhabens hängt vom Abschluß der dem Projekt zu-
grundeliegenden Verträge zwischen Bund und BIG ab.
Zu 5.:
Da das Bundesministerium für Finanzen, wie bereits in der Einleitung dargelegt, bei diesem
Projekt nicht federführend tätig ist, besteht auch keine Kompetenz mit Architekt
Dipl. Ing. Abraham Kontakt über den Fortgang des Projektes zu halten. Ich ersuche daher um
Verständnis, daß ich diese Frage nicht beantworten kann.