2811/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Langthaler, Freundinnen und Freunde haben am

10.7.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2780/J betreffend „Schaffung

der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Third-Party-Financing von Energie-

sparinvestitionen in Bundesgebäuden gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

ad 1

Ja, in Zeiten knapper budgetärer Mittel und im Hinblick auf die notwendige Reduktion

der C0²-Emissionen erscheint es sinnvoll, privates Kapital und Know-how für

Energiesparinvestitionen im Bundesbereich zu nützen.

ad 2

a) Gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

wurde von meinem Ressort eine Studie mit dem Titel „ Drittfinanzierung in

Österreich - Modelle zur praktischen Umsetzung“ in Auftrag gegeben. Im Rahmen

der Studie wurde auch die öffentliche Verwaltung (Bürobereich)

schwerpunktmäßig betrachtet. Wie aus dem Endbericht hervorgeht, existiert ein

erhebliches Potential für die Drittfinanzierung in diesem Bereich.

b) Als Folgeprojekte zur genannten Studie sind eine Marktübersicht zur Dritt-

finanzierung und ein Vergabeleitfaden geplant.

c) Für den Bereich des Umweltministeriums wurde eine Detailuntersuchung über die

Möglichkeiten der Energieeinsparung durch Drittfinanzierung in Auftrag gegeben.

Diesbezügliche Verhandlungen mit verschiedenen Contractinganbietern wurden

bereits im Frühjahr 1997 aufgenommen und ein Rahmenvertrag mit einem

Contractingunternehmen abgeschlossen. Mittlerweise hat die Energieanalyse für

das Gebäude begonnen. Wenn nennenswerte Einsparpotentiale erhoben und

praktikable Lösungen in technischer und finanzieller Hinsicht angeboten werden,

wird mein Ressort das Unternehmen mit der Realisierung beauftragen, wobei dies

auf Kosten des Contractingunternehmes geschehen wird. Die Investitionen

sollen über die vom Unternehmen zu garantierenden Mindesteinsparungen

refinanziert werden.

ad 3

Laut Auskunft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten basie-

rend auf einer Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Finanzen konnten die

Voraussetzungen für den Einsatz der Drittfinanzierung im Bundeshochbau geklärt

werden. Demnach stehe der Drittfinanzierung im Bundesbereich haushaltsrechtlich

nichts entgegen, sofern der Finanzierungszeitraum nicht länger als zehn Jahre ist.

ad 4

Aufgrund der Ausführungen der zuständigen Ressorts erübrigt sich vorerst eine

Novellierung des Haushaltsrechtes. Sollte der Zeitraum von zehn Jahren für be-

stimmte Drittfinanzierungsprojekte nicht ausreichend sein und sollten sich solche

Projekte trotz der langen Laufzeit als zielführend erweisen, könnten die Möglichkei-

ten einer Novellierung des Haushaltsrechtes geprüft werden.