2817/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2868 betreffend Zusammensetzung der
Prüfungskommission für Lehramtsprüfungen im Juni 1997 an der Pädagogischen Akademie
des Bundes in Vorarlberg, die die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und KollegInnen am
11. Juli 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und wenn
nein, warum nicht?
Antwort:
Der angesprochene Sachverhalt ist mir aus Berichten der Vorarlberger Medien bekannt.
2. Aus welchen konkreten Gründen wurden die Lehramtsprüfungen an der Pädago-
gischen Akademie des Bundes in Vorarlberg ohne Vorsitzenden aus dem Mini-
sterium durchgeführt und wer war in diesem Fall der Vorsitzende der Prüfungs-
kommission?
Antwort:
Die Einteilung der österreichweit vielen einzelnen Prüfungskommissionen der Pädagogischen
Akademien (einige hundert) sind autonome Entscheidungen. Diese Kommissionen werden
akademieintern unter Berücksichtigung des § 58 der Studienordnung zusammengestellt. Die
fachspezifischen Prüfungskommissionen und Teilkommissionen sind dem Vorsitzenden zeit-
gerecht übermittelt worden, ein Sachverhalt, den die Akademien aus Gründen der Autonomie
nicht an mein Ressort weiterleiten muß.
Nach oftmaligen Überlegungen wurde auf den Leitertagungen aus Gründen der Autonomie
und der Sparsamkeit (Prüfungsgebühren, Reisekosten) der Wunsch deponiert, daß kein/e
Vorsitzende/r „von außen“ eingeteilt werden möge. In der Folge bestellte ich im Erlass-
schreiben vom 28. November 1996 gemäß § 122 (1) Schulorganisationsgesetz „im Kalen-
derjahr 1997 den Direktor der Pädagogischen Akademien zum Vorsitzenden der Prüfüngs-
kommission für die Durchführung der Lehramtsprüfungen aller Studiengänge“.
3. Welche Mitglieder der Prüfungskommission (Vorsitzender, Abteilungsvorstand etc.)
erhielten für die Abhaltung der Lehramtsprüfungen eine Prüfungsgebühr?
Antwort:
Für die organisatorische Vorbereitung bzw. Durchführung der Lehramtsprüfungen erhalten die
Mitglieder der Prüfungskommission (Vorsitzender = Direktor, Abteilungsvorstände, Fach-
prüfer, Beisitzer und Schriftführer) laut Prüfungstaxengesetz eine Abgeltung.
4. Sind Ihnen Unstimmigkeiten bzw. Spaltungstendezen innerhalb der Lehrerschaft der
Pädagogischen Akademie des Bundes in Vorarlberg bekannt und wenn ja, seit wann
und welche konkreten Schritte werden Sie setzen und wenn nein, warum nicht?‘
5. Inwieweit kommt Ihrer Meinung der Direktor der Pädagogischen Akademie des
Bundes in Vorarlberg seiner Funktion und Aufgabe verantwortungsvoll nach
bzw. wenn nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie dagegen setzen?
Antwort:
Die kritische Auseinandersetzung mit PA-internen Sachproblemen führten - wie das Kollegium
der Pädagogischen Akademie bestätigt - nicht nur zu einem konstruktiven Dialog, sondern
auch zu einer positiven Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademie Feldkirch.
Die Erstellung des österreichweit ersten Modulkatalogs über Studienveranstaltungen, die
Einführung der Schulpraxiseinstiegswoche für Erstsemestrige, die standortspezifischen neu-
konzipierten Studienveranstaltungen wie „Voneinander Lernen“ (Integration) oder „Aids-
prävention“, die Einrichtung eines sehr stark angenommenen Kommunikationsraumes für
Lehrerinnen und Lehrer, der Ausbau der internationalen Studienkooperationen und vor allem
auch die von allen akzeptierten gut
organisierten studentischen und kollegialen Anlässe zur
Gemeinschaftsbildung (Lehrerausflüge, Titelverleihungen, Absolventenfeiern etc.) sind nur
einige Beispiele dafür, daß „stimmige“ Verhältnisse vorliegen.
Der Direktor der Pädagogischen Akademie Feldkirch kommt seinen Aufgaben in verant-
wortungsvoller Weise und mit großem Engagement nach. Der von einzelnen Personen an
die Printmedien lancierte Vorwurf der „Unstimmigkeiten“ oder gar der „Spaltungstendenzen“
entbehrt jeder Grundlage und ist in keiner Weise gerechtfertigt.
6. Inwieweit kann Ihrer Meinung nach das Prinzip der Objektivität von Prüfungen
gewahrt werden, wenn Mitgliedern der Prüfungskommission ein Naheverhältnis
zu Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen nachgesagt wird?
Antwort:
Das Prinzip der Objektivität ist bei den Prüfungen insofern abgesichert, als eine Prüfungskom-
mission von mindestens drei Personen über die Beurteilung abstimmt und zu einer mehrheit-
lichen Entscheidung kommen muß. Alle Kommissionen der mündlichen Lehramtsprüfung
wurden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und fachspezifischen Ausrichtungen auf
korrekte Art zeitgerecht eingerichtet. Seitens des Kollegiums gab es keinen Einspruch oder
auch nur eine hinweisende Bemerkung, daß eventuelle Abhängigkeiten bestünden. Da den
Einteilenden der Prüfungskommissionen keine „Nahverhältnisse“ bekannt waren und alle
Prüfungskommissionen, davon überzeugten sich der Vorsitzende und der Abteilungsvorstand,
nur von korrekten Prüfungsabwicklungen berichteten, blieb das Prinzip der Objektivität und
solider Prüfungsführung überall gewahrt.
7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, sollte sich der Verdacht eines
Naheverhältnisses zwischen Prüfer und Studentin an der Pädagogischen Akademie
des Bundes in Vorarlberg erhärten?
Antwort:
Dazu darf bemerkt werden, daß es nicht Aufgabe der Schulverwaltung ist, das Privatleben
erwachsener, volljähriger Studierender
oder Professoren zu überprüfen.
Weiters war weder dem Vorsitzenden der Studentenvertretung, noch dem Vorsitzenden der
Personalvertretung oder der Prüfungskommission etwas über ein angebliches „Naheverhältnis“
bekannt. Es sind daher keine besonderen Maßnahmen zu treffen.