2817/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2868 betreffend Zusammensetzung der

Prüfungskommission für Lehramtsprüfungen im Juni 1997 an der Pädagogischen Akademie

des Bundes in Vorarlberg, die die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und KollegInnen am

11. Juli 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt und wenn ja, seit wann und wenn

nein, warum nicht?

Antwort:

Der angesprochene Sachverhalt ist mir aus Berichten der Vorarlberger Medien bekannt.

2. Aus welchen konkreten Gründen wurden die Lehramtsprüfungen an der Pädago-

gischen Akademie des Bundes in Vorarlberg ohne Vorsitzenden aus dem Mini-

sterium durchgeführt und wer war in diesem Fall der Vorsitzende der Prüfungs-

kommission?

Antwort:

Die Einteilung der österreichweit vielen einzelnen Prüfungskommissionen der Pädagogischen

Akademien (einige hundert) sind autonome Entscheidungen. Diese Kommissionen werden

akademieintern unter Berücksichtigung des § 58 der Studienordnung zusammengestellt. Die

fachspezifischen Prüfungskommissionen und Teilkommissionen sind dem Vorsitzenden zeit-

gerecht übermittelt worden, ein Sachverhalt, den die Akademien aus Gründen der Autonomie

nicht an mein Ressort weiterleiten muß.

Nach oftmaligen Überlegungen wurde auf den Leitertagungen aus Gründen der Autonomie

und der Sparsamkeit (Prüfungsgebühren, Reisekosten) der Wunsch deponiert, daß kein/e

Vorsitzende/r „von außen“ eingeteilt werden möge. In der Folge bestellte ich im Erlass-

schreiben vom 28. November 1996 gemäß § 122 (1) Schulorganisationsgesetz „im Kalen-

derjahr 1997 den Direktor der Pädagogischen Akademien zum Vorsitzenden der Prüfüngs-

kommission für die Durchführung der Lehramtsprüfungen aller Studiengänge“.

3. Welche Mitglieder der Prüfungskommission (Vorsitzender, Abteilungsvorstand etc.)

erhielten für die Abhaltung der Lehramtsprüfungen eine Prüfungsgebühr?

Antwort:

Für die organisatorische Vorbereitung bzw. Durchführung der Lehramtsprüfungen erhalten die

Mitglieder der Prüfungskommission (Vorsitzender = Direktor, Abteilungsvorstände, Fach-

prüfer, Beisitzer und Schriftführer) laut Prüfungstaxengesetz eine Abgeltung.

4. Sind Ihnen Unstimmigkeiten bzw. Spaltungstendezen innerhalb der Lehrerschaft der

Pädagogischen Akademie des Bundes in Vorarlberg bekannt und wenn ja, seit wann

und welche konkreten Schritte werden Sie setzen und wenn nein, warum nicht?‘

5. Inwieweit kommt Ihrer Meinung der Direktor der Pädagogischen Akademie des

Bundes in Vorarlberg seiner Funktion und Aufgabe verantwortungsvoll nach

bzw. wenn nein, welche konkreten Maßnahmen werden Sie dagegen setzen?

Antwort:

Die kritische Auseinandersetzung mit PA-internen Sachproblemen führten - wie das Kollegium

der Pädagogischen Akademie bestätigt - nicht nur zu einem konstruktiven Dialog, sondern

auch zu einer positiven Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademie Feldkirch.

Die Erstellung des österreichweit ersten Modulkatalogs über Studienveranstaltungen, die

Einführung der Schulpraxiseinstiegswoche für Erstsemestrige, die standortspezifischen neu-

konzipierten Studienveranstaltungen wie „Voneinander Lernen“ (Integration) oder „Aids-

prävention“, die Einrichtung eines sehr stark angenommenen Kommunikationsraumes für

Lehrerinnen und Lehrer, der Ausbau der internationalen Studienkooperationen und vor allem

auch die von allen akzeptierten gut organisierten studentischen und kollegialen Anlässe zur

Gemeinschaftsbildung (Lehrerausflüge, Titelverleihungen, Absolventenfeiern etc.) sind nur

einige Beispiele dafür, daß „stimmige“ Verhältnisse vorliegen.

Der Direktor der Pädagogischen Akademie Feldkirch kommt seinen Aufgaben in verant-

wortungsvoller Weise und mit großem Engagement nach. Der von einzelnen Personen an

die Printmedien lancierte Vorwurf der „Unstimmigkeiten“ oder gar der „Spaltungstendenzen“

entbehrt jeder Grundlage und ist in keiner Weise gerechtfertigt.

6. Inwieweit kann Ihrer Meinung nach das Prinzip der Objektivität von Prüfungen

gewahrt werden, wenn Mitgliedern der Prüfungskommission ein Naheverhältnis

zu Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatinnen nachgesagt wird?

Antwort:

Das Prinzip der Objektivität ist bei den Prüfungen insofern abgesichert, als eine Prüfungskom-

mission von mindestens drei Personen über die Beurteilung abstimmt und zu einer mehrheit-

lichen Entscheidung kommen muß. Alle Kommissionen der mündlichen Lehramtsprüfung

wurden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und fachspezifischen Ausrichtungen auf

korrekte Art zeitgerecht eingerichtet. Seitens des Kollegiums gab es keinen Einspruch oder

auch nur eine hinweisende Bemerkung, daß eventuelle Abhängigkeiten bestünden. Da den

Einteilenden der Prüfungskommissionen keine „Nahverhältnisse“ bekannt waren und alle

Prüfungskommissionen, davon überzeugten sich der Vorsitzende und der Abteilungsvorstand,

nur von korrekten Prüfungsabwicklungen berichteten, blieb das Prinzip der Objektivität und

solider Prüfungsführung überall gewahrt.

7. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, sollte sich der Verdacht eines

Naheverhältnisses zwischen Prüfer und Studentin an der Pädagogischen Akademie

des Bundes in Vorarlberg erhärten?

Antwort:

Dazu darf bemerkt werden, daß es nicht Aufgabe der Schulverwaltung ist, das Privatleben

erwachsener, volljähriger Studierender oder Professoren zu überprüfen.

Weiters war weder dem Vorsitzenden der Studentenvertretung, noch dem Vorsitzenden der

Personalvertretung oder der Prüfungskommission etwas über ein angebliches „Naheverhältnis“

bekannt. Es sind daher keine besonderen Maßnahmen zu treffen.