2818/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2869/J-NR/1997 betreffend Unfall einer

Studentin der Pädagogischen Akademie in Feldkirch, die die Abgeordneten Mag. Ewald

Stadler und Kolleginnen am 11. Juli 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Einleitend muß dazu folgendes festgehalten werden:

Recherchen an der Pädagogischen Akademie Feldkirch haben ergeben, daß bei dem angespro-

chenen Fest hauptsächlich Bier und Limonaden konsumiert wurden. Lediglich an der Tanz-Bar

gab es die üblichen Bar-Mixgetränke. Das Ende der Ausschank war mit 2.00 Uhr festgelegt.

Der Direktor nahm bis 2.30 Uhr an dem Fest teil, einem Zeitpunkt, als die Studentenvertre-

tung, unter Mithilfe einiger Professoren, bereits mit den Aufräumungsarbeiten beschäftigt war.

Der Schlüssel wurde nicht, wie es in der Anfrage irrtümlich heißt, nach Mitternacht übergeben,

sondern nach den Bestimmungen der Raumüberlassung bereits um 14.00 Uhr der Studenten-

Vertretung nachweislich ad personam überlassen.

An die Studentenvertreterin ist bis heute keine Anzeige oder Vorladung ergangen.

1. Ist Ihnen der oben erwähnte Vorfall an der Pädagogischen Akademie in Feldkirch

bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein, warum nicht?

Antwort.

Der Vorfall wurde mir von Direktor Dr. Brunner am 23. Juni 1997 zur Kenntnis gebracht.

2. Halten Sie es grundsätzlich für vertretbar, daß im Gebäude bzw. am Gelände der

Pädagogischen Akademie in Feldkirch ausschweifende Feiern mit Konsumation

hochprozentiger  Alkoholika stattfinden und wenn ja, warum und wenn nein, welche

konkreten Schritte werden Sie dagegen unternehmen?

Antwort:

Ich weise den Vorwurf, daß auf dem Gelände der Pädagogischen Akademie (PA) Feldkirch

„ausschweifende Feiern mit Konsumation hochprozentiger Alkoholika“ stattfinden auf das ent-

schiedenste zurück. Es handelt sich bei allen Teilnehmern dieses Festes um volljährige Erwach-

sene (Minderjährige und SchülerInnen hatten keinen Zutritt), die sich mit ihrem selbstverant-

worteten Alkoholkonsum vorbildlich verhielten. Daß es trotz größtmöglicher Sorgfalt und

Einhaltung aller gesetzlichen Vorkehrungen zu unvorhersehbaren Unglücksfällen kommen

kann, läßt keinesfalls den Schluß zu, Abschlußfeiern erwachsener PA-Absolventen - die bis

dato immer ohne Zwischenfall verliefen - in Zukunft zu unterbinden.

3. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß der Direktor der Pädagogischen Akademie,

Herr B., den Schlüssel des Schulgebäudes aus der Hand gibt und damit unkontrol-

lierbare Aktivitäten am Schulgelände begünstigt?

Antwort:

Gemäß § 128 a Schulorganisationsgesetz sind die Leiter der Bundesschulen (und damit auch

der Pädagogischen Akademien des Bundes) ausdrücklich gesetzlich ermächtigt, Teile der

Schulliegenschaft samt Inventar für nichtschulische Zwecke an Dritte zu überlassen. Im vorhe-

genden Fall kann sogar von einem engen Zusammenhang mit den Interessen der Pädagogischen

Akademie des Bundes in Vorarlberg gesprochen werden, weil es sich um eine Absolventenfeier

gehandelt hat.

Die Studierendenvertretung an Pädagogischen Akademien ist durch Erlaß des Bundesministe-

riums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten eingerichtet und kann daher als Organ der

Akademie angesehen werden. Insofern ist die Überlassung von Schlüsseln des Akademie-

gebäudes an Studierendenvertreter durchaus gerechtfertigt. Wie bereits einleitend erwähnt, war

der Direktor bis zum Ende des Festes anwesend.

4. Werden Sie den Direktor der Pädagogischen Akademie in Feldkirch, Herrn B., für

den oben erwähnten Vorfall zur Verantwortung ziehen und wenn ja, wie werden die

Konsequenzen aussehen und wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Da es sich bei diesem Fest um eine Absolventenfeier handelte, sind für den Verlauf der Feier

primär die Organisatoren zuständig. Ob eine strafbare Handlung der Studentenvertreterin

vorliegt, wird von den Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen sein. Bis dato ist jedenfalls

keine Anzeige ergangen.