2818/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2869/J-NR/1997 betreffend Unfall einer
Studentin der Pädagogischen Akademie in Feldkirch, die die Abgeordneten Mag. Ewald
Stadler und Kolleginnen am 11. Juli 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend muß dazu folgendes festgehalten werden:
Recherchen an der Pädagogischen Akademie Feldkirch haben ergeben, daß bei dem angespro-
chenen Fest hauptsächlich Bier und Limonaden konsumiert wurden. Lediglich an der Tanz-Bar
gab es die üblichen Bar-Mixgetränke. Das Ende der Ausschank war mit 2.00 Uhr festgelegt.
Der Direktor nahm bis 2.30 Uhr an dem Fest teil, einem Zeitpunkt, als die Studentenvertre-
tung, unter Mithilfe einiger Professoren, bereits mit den Aufräumungsarbeiten beschäftigt war.
Der Schlüssel wurde nicht, wie es in der Anfrage irrtümlich heißt, nach Mitternacht übergeben,
sondern nach den Bestimmungen der Raumüberlassung bereits um 14.00 Uhr der Studenten-
Vertretung nachweislich ad personam überlassen.
An die Studentenvertreterin ist bis heute keine Anzeige oder Vorladung ergangen.
1. Ist Ihnen der oben erwähnte Vorfall an der Pädagogischen Akademie in Feldkirch
bekannt und wenn ja, seit wann und wenn nein, warum nicht?
Antwort.
Der Vorfall wurde mir von Direktor Dr. Brunner
am 23. Juni 1997 zur Kenntnis gebracht.
2. Halten Sie es grundsätzlich für vertretbar, daß im Gebäude bzw. am Gelände der
Pädagogischen Akademie in Feldkirch ausschweifende Feiern mit Konsumation
hochprozentiger Alkoholika stattfinden und wenn ja, warum und wenn nein, welche
konkreten Schritte werden Sie dagegen unternehmen?
Antwort:
Ich weise den Vorwurf, daß auf dem Gelände der Pädagogischen Akademie (PA) Feldkirch
„ausschweifende Feiern mit Konsumation hochprozentiger Alkoholika“ stattfinden auf das ent-
schiedenste zurück. Es handelt sich bei allen Teilnehmern dieses Festes um volljährige Erwach-
sene (Minderjährige und SchülerInnen hatten keinen Zutritt), die sich mit ihrem selbstverant-
worteten Alkoholkonsum vorbildlich verhielten. Daß es trotz größtmöglicher Sorgfalt und
Einhaltung aller gesetzlichen Vorkehrungen zu unvorhersehbaren Unglücksfällen kommen
kann, läßt keinesfalls den Schluß zu, Abschlußfeiern erwachsener PA-Absolventen - die bis
dato immer ohne Zwischenfall verliefen - in Zukunft zu unterbinden.
3. Halten Sie es für gerechtfertigt, daß der Direktor der Pädagogischen Akademie,
Herr B., den Schlüssel des Schulgebäudes aus der Hand gibt und damit unkontrol-
lierbare Aktivitäten am Schulgelände begünstigt?
Antwort:
Gemäß § 128 a Schulorganisationsgesetz sind die Leiter der Bundesschulen (und damit auch
der Pädagogischen Akademien des Bundes) ausdrücklich gesetzlich ermächtigt, Teile der
Schulliegenschaft samt Inventar für nichtschulische Zwecke an Dritte zu überlassen. Im vorhe-
genden Fall kann sogar von einem engen Zusammenhang mit den Interessen der Pädagogischen
Akademie des Bundes in Vorarlberg gesprochen werden, weil es sich um eine Absolventenfeier
gehandelt hat.
Die Studierendenvertretung an Pädagogischen Akademien ist durch Erlaß des Bundesministe-
riums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten eingerichtet und kann daher als Organ der
Akademie angesehen werden. Insofern ist die Überlassung von Schlüsseln des Akademie-
gebäudes an Studierendenvertreter durchaus gerechtfertigt. Wie bereits einleitend erwähnt, war
der Direktor bis zum Ende des Festes anwesend.
4. Werden Sie den Direktor der Pädagogischen Akademie in Feldkirch, Herrn B., für
den oben erwähnten Vorfall zur Verantwortung ziehen und wenn ja, wie werden die
Konsequenzen aussehen und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Da es sich bei diesem Fest um eine Absolventenfeier handelte, sind für den Verlauf der Feier
primär die Organisatoren zuständig. Ob eine strafbare Handlung der Studentenvertreterin
vorliegt, wird von den Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen sein. Bis dato ist jedenfalls
keine Anzeige ergangen.