2821/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Stoisits Kolleginnen und Kollegen haben

am 11. Juli 1997 unter der Nr.2861/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen der internationalen

Beziehungen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Werden Sie bis spätestens 1. Jänner 1998 einen Aktionsplan zur Umsetzung

der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz ausarbeiten und dem Nationalrat vor-

legen?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Gemäß Art. 18 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskrimi-

nierung der Frau (vom 1. März 1980) verpflichteten sich die Vertragsstaaten,

dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Beratung durch den Aus-

schuß einen Bericht über die zur Durchführung dieses Übereinkommens getrof-

fenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen

und die diesbezüglichen Fortschritte vorzulegen. Weder 1991 noch 1995 wur-

den entsprechende Berichte vorgelegt. Werden Sie daher dafür sorgen, daß

dieses Versäumnis nachgeholt wird und spätestens bis Ende 1997 ein entspre-

chender Bericht den Vereinten Nationen und auch dem Nationalrat vorgelegt

wird?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz

beachtet und umgesetzt werden und insbesondere die volle Integration der

Menschenrechte von Frauen in die Arbeit des gesamten Systems der UNO und

die Ausarbeitung eines Fakultativprotokolls zur Konvention gegen die Diskrimi-

nierung der Frau unterstützen?

6. Wenn ja, in welcher Form werden Sie das machen?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Verminderung von Fremdenfeindlich-

keit und Rassismus Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in Österreich wieder

Platz greift und dabei insbesondere die Bemühungen des Europarates, der EU,

der OSZE und der UNO unterstützen?

9. Wenn ja, in welcher Form?

10. Wenn nein, warum nicht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

ZudenFragen1und2:

Mit der Annahme der Deklaration der Weltfrauenkonferenz wurde diese politische

Willenserklärung von den anwesenden Ministerinnen und Ministern beschlossen.

Gleichzeitig wurde die Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz angenommen,

die in 361 Paragraphen Verbesserungen für Frauen in folgenden zwölf Schwerpunkt-

bereichen vorschlägt: Frauen und Armut, Bildung und Berufsausbildung von Frauen,

Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte,

Frauen und Wirtschaft, Frauen in Macht- und Entscheidungspositionen, Institutio-

nelle Mechanismen zur Förderung der Frauen, Menschenrechte der Frauen, Frauen

und die Medien, Frauen und Umwelt, Mädchen.

An der Umsetzung der Beschlüsse wird seit Abschluß der 4. Weltfrauenkonferenz

gearbeitet.

Im Dezember 1995 wurden Frauen aus Afrika, den USA1 Norwegen, osteuro-

päischen Staaten und anderen Regionen nach Wien eingeladen, um über die kon-

krete Umsetzung der Beschlüsse der 4. Weltfrauenkonferenz und eine mögliche

internationale Zusammenarbeit zu beraten.

Im Anschluß an die Weltfrauenkonferenz wurde eine Studie mit Vorschlägen zu einer

frauengerechteren österreichischen Entwicklungshilfe ausgearbeitet, deren Vor-

schläge ich nachhaltig unterstütze.

Weiters wurde eine Schriftenreihe herausgegeben, die sich mit frauenpolitischen

Perspektiven nach der Weltfrauenkonferenz 1995 befaßt („Aktionsplattform“,

„Beyond Beijing“, „Entwicklungszusammenarbeit“, „Frauenhandel“) und die die

Weiterarbeit nach Peking dokumentieren und einer breiteren Öffentlichkeit zu-

gänglich machen soll.

Zum Schwerpunktbereich „Gewalt gegen Frauen“ waren besonders wichtige Um-

setzungsmaßnahmen in Österreich die Erlassung des Gesetzes zum Schutz vor

Gewalt in der Familie, BGBI.Nr. 759/1996, in Kraft getreten mit 1. Mai 1997, und die

Einrichtung von ,,lnterventionsstellen gegen Gewalt“ in Wien und Graz. Weitere In-

formationsstellen sind für Innsbruck, Linz und Salzburg geplant. Beabsichtigt ist

weiters der Aufbau von Opferschutzeinrichtungen für Opfer von Frauenhandel.

Auch das Strafrechtsänderungsgesetz 1996, BGBI Nr.762/1996, trägt den Forde-

rungen der 4. Weltfrauenkonferenz in vielerlei Hinsicht Rechnung. Unter anderem

wurde der § 104a („Ausbeuterische Schlepperei“) in das Strafgesetzbuch eingefügt,

diese Bestimmung soll auch dem Schutzbedürfnis von Frauen auch vor nicht-

sexueller Ausbeutung Rechnung tragen. Um eine möglichst schonende Befragung

der Opfer von Sexualverbrechen zu gewährleisten, normiert das Gesetz bei Sexual-

verbrechen, daß einem Schöffengericht mindestens 1 Richter oder Schöffe und

einem Geschworenengericht mindestens 2 Geschworene dem Geschlecht des

Opfers angehören müssen.

Am 24. Juli 1997 verabschiedete der Ministerrat die Regierungsvorlage eines Bun-

desgesetzes, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz geändert wird. Wichtige Ände-

rungen sind die Einräumung der Möglichkeit der Einrichtung von Regionalbüros der

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, die Einführung von Ersatz der Fahrt- und

Aufenthaltskosten für Auskunftspersonen vor der Gleichbehandlungskommission

und die Klarstellung, daß eine sexuelle Belästigung durch einen Dritten auch dann

vorliegt, wenn dem Arbeitgeber keine schuldhafte Unterlassung angemessener Ab-

hilfe anzulasten ist.

Im Herbst 1996 wurde im Bundesministerium für Justiz eine multidisziplinäre Arbeits-

gruppe zur Gesamtrevision des Sexualstrafrechts eingesetzt.

Zur Ausarbeitung von Maßnahmen gegen Frauenhandel wurde beim Bundes-

ministerium für Inneres eine interministerielle Projektgruppe „Frauenhandel“ einge-

richtet.

Darüber hinaus gab es zahlreiche weitere Aktivitäten im Schwerpunktbereich

„Gewalt gegen Frauen“:

- Matinee „frauen RECHTE“ über strukturelle, häusliche und staatliche Gewalt gegen

Frauen, dokumentiert anhand von Tatsachenberichten, Literatur und Musik, veran-

staltet von der Bundesministerin im Volkstheater am 10. Dezember 1995;

- lnformationsveranstaltung der Bundesministerin „Weil das alles weh tut mit Gewalt.

Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderung" am 27. September

1996 in Wien;

- Kampagne „16 Tage gegen Gewalt an Frauen"

- Seminare zum Thema „Gewalt an Frauen“ (Konzeption und Durchführung:

Mag. Elfriede Fröschl/Dr. Sylvia Löw), als Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltungen

für mit Gewaltprävention bzw. -kompensation konfrontierten Berufsgruppen veran-

staltet;

- Seminare zum Thema „Sexueller Mißbrauch von Mädchen und Buben“ (Konzeption

und Durchführung: Mag. Sonja Wohlatz/Margot Schert) als Aus- bzw. Fortbildungs-

veranstaltungen für mit Gewaltprävention bzw. -kompensation konfrontierte Berufs-

gruppen;

- Studie „Sexuelle Gewalt. Knaben und Männer mit Behinderung als Opfer. Männer

mit Behinderung als Täter“ (Elfriede Neubauer & Erika Pircher QEG; Endbericht:

August 1997);

- „Plattform gegen die Gewalt in der Familie“ (vorwiegend Jugendschutzzentren‘

Frauenhäuser, Jugendzentren und Seniorenverbände) zur Information und

Beratung der mit dem Phänomen befaßten Berufsgruppen.

Auch in den Schwerpunktbereichen „Frauen und Wirtschaft“, „Bildung und Beruf-

sausbildung von Frauen“ und „Mädchen“ wurden zahlreiche Aktivitäten gesetzt:

- Studie „Atypische Beschäftigungsformen und politische Maßnahmen unter beson-

derer Berücksichtigung von Fraueninteressen“ (Institut für Politikwissenschaften der

Universität Wien, o.Univ.-Prof. Dr. Emmerich Talos; Endbericht: Dezember 1997)

über die nationale und internationale Entwicklung sowie über Regelungsmuster

atypischer Beschäftigungsformen;

- Studie „Konsequenzen zunehmender Arbeitszeitflexibilisierung aus der Sicht der

Frauen“ (Interdisziplinäres Forschungszentrum für Wirtschafts-‘ Arbeitsmarkt- und

Sozialpolitik - W.A.S.‘ Mag. Ruth Finder; Endbericht: Juni 1997);

- Studie „Beratungsstelle für Existenzgründerinnen“ (EURO DEFI Unternehmens-

beratungs GmbH; Endbericht: Dez.1996) über Aufbau und Einrichtung einer

derartigen Beratungsstelle in Österreich unter Hinweis auf vergleichbare Einrich-

tungen im Ausland;

- Errichtung des Frauen-Business-Centers, eines Informations- und Beratungszen-

trums für Frauen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen. Standorte:

Wien (seit 1. April 1997), Graz (seit Mai 1997), weitere Regionalisierungen sind

geplant;

- Projekt „Frauen in die Technik“ (Projektgruppe F.I.T., AR Johanna Klostermann seit

1992): lnformationsveranstaltungen der TU Graz1 um Mädchen für technische

Studienrichtungen zu interessieren;

- Projekt ‚,Kompaktcurriculum. Vertiefung frauenspezifischer Beratung“ (Dr. Sabine

Scheffler, Dr. Agnes Büchele) mit dem Ziel der Fortbildung von Frauen, der Stär-

kung ihrer Professionalität sowie der Förderung frauenspezifischer Inhalte in

psychosozialen, medizinischen und allgemeinen sozialen Dienstleistungsbereichen;

- Ausbau und Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen durch Zurverfügung-

stellung von rund öS 600 Mill. aus dem Bundesbudget, in Zusammenarbeit mit dem

BMF und dem BMUJF;

- „Aktionstelefon“ (Verein „Sprungbrett“, seit 1989), eine Informations- und Bera-

tungsstelle für Mädchen, die nicht-traditionelle Frauenberufe ergreifen wollen;

- lnformationsbroschüre der Bundesministerin „Mädchen können mehr“ Verein

,,Sprungbrett"; gemeinsam mit dem BMAGS, dem BMUK und dem AMS; Vorlage:

Oktober 1997) über Berufswahl- und Ausbildungsmöglichkeiten für Mädchen mit

Schwerpunktsetzung in nicht-traditionellen Frauenberufen;

- ein Sonderprogramm für Wiedereinsteigerinnen wurde im Juli 1996 vom Arbeits-

marktservice Österreich beschlossen.

Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den "Aktionsplan 2000“ des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, der 99 konkrete

Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Bereich von Schule und Er-

wachsenenbildung enthält, die bis zum Jahr 2000 umgesetzt werden sollen.

Weitere wichtige Aktivitäten in unterschiedlichen Schwerpunktbereichen:

- Studie „Frauen im Heer im internationalen Vergleich“ (Mag. Waltraut Zimgast) über

die Stellung von Frauen als Militärangehörige und deren berufliche Möglichkeiten,

Erfahrungen und Probleme;

- Studie „Partnerschaftliche Gestaltung der Ehegemeinschaft unter besonderer

Berücksichtigung der von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz geplanten Änderung von § 91 ABGB“ (Univ.-Doz. Dr. Astrid

Deixler-Hübner; Endbericht: Oktober 1997);

- Studie „Neue Wege der eigenständigen Alterssicherung von Frauen. Ausgangslage

und Reformmodelle“ (Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialfor-

schung; Endbericht Nov.1996) über Möglichkeiten und Modelle zur besseren

finanziellen Absicherung von Frauen im Pensionsalter;

- Parlamentarische Enquete „Im Alter abgesichert leben können. Neue Wege der

eigenständigen Alterssicherung von Frauen. Zahlen - Daten - Fakten“ vom

21. August 1996;

- Studie „Nebenjob Vater und Hausmann? Wie betriebliche Strukturen inner-

familiäres Engagement von Männern behindern“ (Institut für Konfliktforschung;

Endbericht Dezember 1996) über die Vereinbarkeit von Strukturen der Arbeitswelt

männlicher Beschäftigter mit ihren familiären Pflichten;

- Studie „Reaktionen von Männern in Organisationen auf Gleichstellungsinitiativen“

(Universität Freiburg; Endbericht: September 1998) zur Aufzeigung, inwieweit von

Männern (mit)getragene Gleichstellungspolitik Gleichstellungsziele behindert bzw.

fördert;

- Werbekampagne „Ganze Männer machen Halbe/Halbe“ vom Dezember

1996/Jänner 1997, mit der in der Öffentlichkeit das Bewußtsein für eine stärkere

Umverteilung der Versorgungsarbeit geweckt werden sollte;

- Informationsreihe „Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission“, eine jähr-

liche Indexsammlung mit den wesentlichen Entscheidungen zu den Gleichbehand-

lungsgesetzen (ab Herbst 1997);

- ‚,feminista“‘ Zeitung der Frauenministerin (Informationsblatt über die Arbeit und die

Aktivitäten der Frauenministerin; Erstausgabe: Juni 1996);

-„kummer-Fax“-Postkarte der Bundesministerin, mit der ein neues Service der

Frauenministerin einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden soll

(Juni 1997);

- Internet-Homepage der Bundesministerin (ab Sommer/Herbst 1997) zur Prä-

sentation des Ressorts und zur Information über Aufgaben, Publikationen, Ver-

anstaltungen und sonstige Tätigkeiten der Bundesministerin;

- Einrichtung einer eigenen „Frauensektion“, der Sektion VII - Frauenangelegen-

heiten und Verbraucherschutz im Bundeskanzleramt mit 15. Mai 1997.

Darüber hinaus wurde von mir und meinen Mitarbeiterinnen der Österreichische

Nationalbericht betreffend die Umsetzung der ,Aktionsplattform“ der 4. Welt-

frauenkonferenz in Peking erstellt.

Dieser Bericht bietet die Grundlage dafür, feststellen zu können1 welche weiteren

Schritte zur vollständigen Umsetzung der Beschlüsse notwendig sind. Ich werde

mich jedenfalls auch weiterhin für die Durchführung der dafür erforderlichen Maß-

nahmen einsetzen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die entsprechenden Berichte gemäß Art. 18 des Übereinkommens zur Beseitigung

jeder Form der Diskriminierung der Frau wurden bereits erstellt. Ich habe den Dritten

und Vierten Bericht Österreichs an das Komitee zur Beseitigung der Diskriminierung

von Frauen an das BMaA mit dem Ersuchen um Weiterleitung übermittelt.

Am 24. April 1997 wurde der Bericht an das Komitee zur Beseitigung der

Diskriminierung von Frauen weitergeleitet.

Der Bericht ist auf Anfrage beim BMaA erhältlich.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ich habe mich auch schon bisher für die Umsetzung der Beschlüsse der Weltfrauen-

konferenz, insbesondere die volle Integration der Menschenrechte von Frauen in die

Arbeit des gesamten Systems der UNO und die Ausarbeitung eines Fakultativproto-

kolls zur Konvention gegen die Diskriminierung von Frauen, eingesetzt. Diese Posi-

tion wurde und wird auch in Zukunft international vertreten werden. Es werden, wenn

immer es möglich ist, Vertreterinnen in die entsprechenden internationalen Gremien

entsandt, um dort für die Umsetzung zu arbeiten.

Bezüglich des Fakultativprotokolls zur Konvention gegen die Diskriminierung der

Frau arbeiteten meine Vertreterinnen im Rahmen der Vereinten Nationen

(41. Sitzung der Commission on the Status of Women vom 10. bis 21. März 1997) in

New York in der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Zusatzprotokolls zur Frauen-

konvention

(CEDAW)mit. Es wird angestrebt, die Zielvorgaben der Pekinger Plattform, das

Inkrafttreten des Zusatzprotokolls im Jahr 2000, zu erreichen. Auch die EU bekannte

sich in einem gemeinsamen Statement für die Generaldebatte zu diesem Ziel und

bekräftigte die Unterstützung für die Verhandlungen.

Ich befürworte und unterstütze auch die konsequente Berücksichtigung einer ge-

schlechtsspezifischen Perspektive in allen Bereichen und bei allen Aktivitäten des

gesamten Systems der UNO als wesentlichen und konkreten Schritt in der Um-

setzung der Ergebnisse der Weltfrauenkonferenz. Der Wirtschafts- und Sozialrat als

wichtigstes Koordinations- und Überwachungsorgan der UNO zur Umsetzung der

Weltkonferenzen der 90er Jahre beschäftigte sich Anfang Juli 1997 mit dieser Frage.

Das Abschlußdokument in Form von „Agreed Conclusions“ enthält konkrete Empfeh-

lungen an die Einheiten des Systems der UNO.

In der nächsten Generalversammlung wird zu beobachten sein, welche Fortschritte

in der Gender Mainstreaming Politik erzielt werden konnten und welche Hürden noch

Fiberwunden werden müssen.

ZudenFragen8bis10:

Die Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und die Förderung von

Toleranz und Mitmenschlichkeit ist mir ein großes Anliegen.

Ein besonders wichtiges Thema ist in diesem Zusammenhang das Problem von

Migrantinnen in Österreich, insbesondere im Hinblick auf das Problem des Frauen-

handels.

In den Jahren 1995 und 1996 wurde im Auftrag meiner Amtsvorgängerin der Bericht

„Frauenmigration - Spiegel einer ungerechten Welt“ verfaßt und im Mai 1996 im

Rahmen einer Fachtagung mit österreichischen und internationalen Expertinnen und

Experten diskutiert (lnformationsveranstaltung gemeinsam mit dem Verein LEFÖ -

Lateinamerikanische exilierte Frauen in Österreich „Migrantinnen in der Sexindustrie.

Rechtliche, gesundheitliche und psychosoziale Aspekte von Frauenmigration und

Frauenhandel“ vom 9. Mai 1996 im Österreichischen Tabakmuseum). Der Bericht

und die Dokumentation der Tagung wurden in einer Schriftenreihe publiziert

(„Frauenhandel“). Die Anregungen der Experten und Expertinnen zu weiterem poli-

tischen Handeln wurden aufgegriffen und der Verein LEFÖ, dessen Mitarbeiter-

innnen langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Migrantinnen haben, mit der Aus-

arbeitung eines Konzepts für die Errichtung eines Opferschutzzentrums, insbeson-

dere zur Unterstützung von Frauen aus den osteuropäischen Ländern, beauftragt.

Am 10.111. Juni 1996 wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für lnneres die

EU-konferenz zum Thema „Frauenhandel“ in Wien organisiert. Ende April 1997

nahm ich an der EU-Ministerkonferenz zur Annahme eines Aktionsplanes der EU zur

Bekämpfung des internationalen Frauenhandels in Den Haag teil.

Darüber hinaus wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres und dem

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie eine Studie „Fremdenfeindliche

Straftäterinnen“ in Auftrag gegeben. Es handelt sich dabei um eine Erhebung und

Analyse soziodemographischer Merkmale rechtsextremer Straftäter und -täterinnen

nach Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft, Bildung, beruflichem Status, sozialem

Umfeld etc.

Die Studie soll als Grundlage für präventiv zu setzende Maßnahmen dienen.

Auch in Hinkunft wird weiter auf die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern,

die den Standpunkt der österreichischen Bundesregierung einbringen sollen,

Bedacht genommen werden.