283/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic , Freundinnen und

Freunde haben am 13. März 1996 unter der Nr . 271/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "möglicher

Handel mit gestohlenen ungarischen Hunden" gerichtet , die

folgenden Wortlaut hat :

 

 

'' 1. Wurde ein Antrag für eine Durchfuhrgenehmigung von

ungarischen Versuchshunden gestellt? Wenn ja , von wann

datiert sie?

 

2 . Werden Sie Anordnung erlassen, daß in Hinkunft keine

Versuchstiertransporte , insbesondere keine Hundetransporte

aus Ungarn, durch Österreich mehr gestattet werden? Wenn

nein, wie rechtfertigen Sie dies? ''

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

Zu Frage 1 :

 

Seit dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen

Gemeinschaften hat mein Ressort keine Genehmigungen für die

Durchfuhr von aus Ungarn stammenden Hunden in einen anderen

Drittstaat erteilt .

Für die Einfuhr von Hunden in die EU existieren allerdings

mehrere Bewil- igungen. Es ist jedoch nicht bekannt , ob es sich

dabei um Tiere handelt , die allenfalls zu Tierversuchen

verwendet werden sollen, da die Rechtslage eine Deklaration des

Verwendungszwecks nicht vorsieht.

 

Zu Frage 2 :

 

Richtlinien und Entscheidungen, die die Einfuhr von Tieren

betreffen, werden von den zuständigen Organen der EU erlassen;

diesbezügliche gesonderte österreichische " Anordnungen" sind

rechtlich nicht möglich.