283/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic , Freundinnen und
Freunde haben am 13. März 1996 unter der Nr . 271/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "möglicher
Handel mit gestohlenen ungarischen Hunden" gerichtet , die
folgenden Wortlaut hat :
'' 1. Wurde ein Antrag für eine Durchfuhrgenehmigung von
ungarischen Versuchshunden gestellt? Wenn ja , von wann
datiert sie?
2 . Werden Sie Anordnung erlassen, daß in Hinkunft keine
Versuchstiertransporte , insbesondere keine Hundetransporte
aus Ungarn, durch Österreich mehr gestattet werden? Wenn
nein, wie rechtfertigen Sie dies? ''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1 :
Seit dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen
Gemeinschaften hat mein Ressort keine Genehmigungen für die
Durchfuhr von aus Ungarn stammenden Hunden in einen anderen
Drittstaat erteilt .
Für die Einfuhr von Hunden in die EU existieren allerdings
mehrere Bewil- igungen. Es ist jedoch nicht bekannt , ob es sich
dabei um Tiere handelt , die allenfalls zu Tierversuchen
verwendet werden sollen, da die Rechtslage eine Deklaration des
Verwendungszwecks nicht vorsieht.
Zu Frage 2 :
Richtlinien und Entscheidungen, die die Einfuhr von Tieren
betreffen, werden von den zuständigen Organen der EU erlassen;
diesbezügliche gesonderte österreichische " Anordnungen" sind
rechtlich nicht möglich.