2834/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Pal. Anfrage des Abgeordneten Gatterer und Kollegen an die Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Auslandsaufenthalte als Qualifikation für einen
Arbeitsplatz; Nr. 2849/J
Frage 1: Erachten Sie es für sinnvoll, Erfahrungen im Ausland auf Grund einer
beruflichen Praxis zu sammeln?
Anwort:
Ja.
Arbeitserfahrungen im Ausland erweitern nicht nur den persönlichen, sondern auch den
beruflichen Horizont und können - unter der Voraussetzung, daß es sich dabei um eine
qualifizierte Tätigkeit handelt - zur Besserqualifizierung beitragen. Darüberhinaus stellen
Arbeitskräfte, die Praxisaufenthalte im Ausland absolvieren, ihre Offenheit, Flexibilität und
Mobilität unter Beweis, alles Attribute, die auf dem sich rasch verändernden Arbeitsmarkt
immer wichtiger werden.
Frage 2: Wenn ja, gibt es eine Stelle in Ihrem Ministeriums die umfassend jene
beraten kann, die einen Arbeitsaufenthalt im Ausland planen? Wenn nicht,
warum nicht?
und
Frage 3: Ist es vorgesehen, daß auch das AMS eine Hilfestellung leisten kann? Wenn
nicht, warum nicht?
Antwort:
Nein.
Als Ansprechstellen für Österreicher/innen, die Arbeitsaufenthalte im Ausland planen (primär
im Europäischen Wirtschaftraum und der Europäischen Union) fungieren - insbesondere auch
nach der Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung und der Errichtung des
Arbeitsmarktservice als eigenständiger Einrichtung mit den zentralen Aufgabenstellungen
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung - die regionalen Geschäftsstellen des
Arbeitsmarktservice. Die Berater des Arbeitsmarktservice bieten Arbeitssuchenden edv-
unterstützt und zum Teil auch in Selbstbedienung den Zugang zu über 30.000 europaweit
ausgeschriebenen Stellen des europäischen Netzwerkes (,,Eures") Darüberhinaus steht den
österreichischen Euresberatern über Internet auch das Stellenangebot aus Nicht-EWR-Staaten
zur Verfügung, etwa aus den USA, Kanada und Australien.
Die Euresberater des Arbeitsmarktservice informieren aber nicht nur über das Stellenangebot,
sondern auch über die Arbeits- und Lebensbedingungen in den EU/EWR Staaten sowie über
die gesetzlichen Voraussetzungen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die für nicht
EU/BWR Staaten erforderlich sind.