2834/AB XX.GP

 

BEANTWORTUNG

der Pal. Anfrage des Abgeordneten Gatterer und Kollegen an die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Auslandsaufenthalte als Qualifikation für einen

Arbeitsplatz; Nr. 2849/J

Frage 1: Erachten Sie es für sinnvoll, Erfahrungen im Ausland auf Grund einer

beruflichen  Praxis zu sammeln?

Anwort:

Ja.

Arbeitserfahrungen im Ausland erweitern nicht nur den persönlichen, sondern auch den

beruflichen Horizont und können - unter der Voraussetzung, daß es sich dabei um eine

qualifizierte Tätigkeit handelt - zur Besserqualifizierung beitragen. Darüberhinaus stellen

Arbeitskräfte, die Praxisaufenthalte im Ausland absolvieren, ihre Offenheit, Flexibilität und

Mobilität unter Beweis, alles Attribute, die auf dem sich rasch verändernden Arbeitsmarkt

immer wichtiger werden.

Frage 2: Wenn ja, gibt es eine Stelle in Ihrem Ministeriums die umfassend jene

beraten kann, die einen Arbeitsaufenthalt im Ausland planen? Wenn nicht,

warum nicht?

und

Frage 3: Ist es vorgesehen, daß auch das AMS eine Hilfestellung leisten kann? Wenn

nicht, warum nicht?

Antwort:

Nein.

Als Ansprechstellen für Österreicher/innen, die Arbeitsaufenthalte im Ausland planen (primär

im Europäischen Wirtschaftraum und der Europäischen Union) fungieren - insbesondere auch

nach der Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung und der Errichtung des

Arbeitsmarktservice als eigenständiger Einrichtung mit den zentralen Aufgabenstellungen

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung - die regionalen Geschäftsstellen des

Arbeitsmarktservice. Die Berater des Arbeitsmarktservice bieten Arbeitssuchenden edv-

unterstützt und zum Teil auch in Selbstbedienung den Zugang zu über 30.000 europaweit

ausgeschriebenen Stellen des europäischen Netzwerkes (,,Eures") Darüberhinaus steht den

österreichischen Euresberatern über Internet auch das Stellenangebot aus Nicht-EWR-Staaten

zur Verfügung, etwa aus den USA, Kanada und Australien.

Die Euresberater des Arbeitsmarktservice informieren aber nicht nur über das Stellenangebot,

sondern auch über die Arbeits- und Lebensbedingungen in den EU/EWR Staaten sowie über

die gesetzlichen Voraussetzungen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die für nicht

EU/BWR Staaten erforderlich sind.