2836/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Stoisits Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Juli
1997 unter der Nr. 2863/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
‚Menschenrechte in Österreich‘ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Werden Sie im Rahmen der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes in § 3 Abs. 1 Z 3
vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt beachten und sich dabei
insbesondere auf menschenrechtliche Berichte unabhängiger Institutionen stützen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Werden Sie Maßnahmen zur Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und
einem Zunehmen von Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in Österreich setzen und dabei
insbesondere die Bemühungen des Europarates, der EU, der OSZE und der UNO
unterstützen?
4. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie dies machen?
5. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die verbindliche Anerkennung des
Menschenrechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen einsetzen?
6. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die Verbesserung des Schutzes von
Inhaftierten einsetzen und insbesondere die ehebaldige Annahme des Fakultativprotokolls zur
UN-Konvention gegen Folter und die Ausarbeitung eines möglichst umfassenden
Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte fiir
Festgenommene unterstützen?
9. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Werden Sie dem Nationalrat bis Ende 1998 einen Bericht über die Vollziehung des am
1.1.1998 in Kraft tretenden Fremden- und Asylgesetzes vorlegen?
12. Wenn nein, warum nicht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bewilligungen zur Ein - , Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial werden gemäß § 3 des
Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977 über die Ein -, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial
(in der Folge Kriegsmaterialgesetz)‘ BGBl. Nr. 540/1977 idFg, vom Bundesminister für
Inneres nach Anhörung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit den Bundesministern für
auswärtige Angelegenheiten und für Landesverteidigung erteilt. Die Beurteilung der
Menschenrechtslage im betroffenen Staat erfolgt stets gewissenhaft anhand aller zur Verfügung
stehenden Informationen, wobei den Einschätzungen der Menschenrechtssituation durch den
Bundeskanzler und den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten besonderes Gewicht
beigemessen wird. Als Entscheidungsgrundlagen dienen Berichte staatlicher Institutionen
ebenso wie solche verschiedener Menschenrechtsorganisationen, wie etwa die Berichte von
Amnesty International. Zusätzlich werden einschlägige Medienberichte herangezogen.
Menschenrechtliche Kriterien im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 des Kriegsmaterialgesetzes werden
sohin nach bestem Wissen und Gewissen beachtet.
Zu den Fragen 3 und 4:
Österreich hat in den zuständigen Arbeitsgruppen der Europäischen Union alle bisher gesetzten
Maßnahmen zur Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aktiv und
vorbehaltlos unterstützt und sich auch im Rahmen anderer internationaler Organisationen, wie
der OSZE und der UNO, aber auch im Rahmen des Europarates, für die Verminderung von
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eingesetzt. Für den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts
wird dies auch in Zukunft der Fall sein.
Im innerstaatlichen Bereich ist ein zentraler Ansatzpunkt zur Vermeidung von
Fremdenfeindlichkeit in der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter zu sehen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Innenressort, im Jahre 1998 ein gesondertes
Ausbildungsprojekt unter der Bezeichnung „Woche der Menschenrechte“ durchzuführen. Das
Projekt ist nicht ein einmaliges kurzfristiges Vorhaben, sondern soll als dauernder Prozeß zur
Bewußtseinsbildung zum Thema Menschenrechte nachhaltigen Erfolg in der
Sicherheitsverwaltung zeigen. Das Konzept sieht vor, daß für das gesamte Bundesgebiet
ausgewählte Exekutivbeamte zu sogenannten „Multiplikatoren“ (das sind Personen, die
ihrerseits wieder für weitere Ausbildung sorgen) ausgebildet werden. Diese sollen sich im
Rahmen ihrer Ausbildung mit fünf Hauptzielen ihrer Schulungstätigkeit beschäftigen:
Erforschung von Ursachen und Mechanismen für Menschenrechtsverletzungen, Beschreibung
von Ansätzen zu menschengerechtem Umgang mit vorhandenen Machtbefugnissen,
Organisations- und Systemanalyse, Bewußtseinsbildung und Förderung von Transparenz im
polizeilichen Handeln. Die „Multiplikatoren“ sollen für ihre Schulungen im Rahmen dieser
groben Zielvorgaben individuelle
Schulungskonzepte erarbeiten und in weiterer Folge für eine
Weitergabe der Themeninhalte durch entsprechende Schulungen in ihrem jeweiligen
Dienststellenbereich sorgen
Die Problembereiche „Fremdenfeindlichkeit" und „Rassismus“ wurden schon bisher im Rahmen
der Ausbildung von Wachebeamten im Lehrgegenstand „politische Bildung“ ausführlich
behandelt, wobei als Inhalte besonders die „Funktion der Polizei aus demokratischer
Perspektive" und „Gesellschaftliche Konfliktfelder“ vermittelt wurden. Zudem werden laufend
Seminare zur „Situation von und Umgang mit AusländerInnen“ veranstaltet, zu denen auch
externe Ausbilder herangezogen werden. Auch für die nächsten Jahre sind derartige Seminare
in Aussicht genommen, wobei der Adressatenkreis nach Möglichkeit ausgeweitet werden und
etwa auch Verwaltungsbedienstete mit Parteienverkehr (z.B. in Melde-, Paß - und Strafämtern)
erfassen soll. Ziel dieser Seminare ist, ein verbessertes und vorurteilsfreies Agieren der
Bediensteten insbesondere im Exekutivbereich durch ein besseres Verständnis für die
Lebensumstände und Lebensgewohnheiten, Kultur und sonstige Probleme von Ausländerinnen
zu erreichen. Besonders Exekutivorgane sollen in der Lage sein, in Konfliktfällen
situationsgerecht und menschenwürdig zu handeln.
Im Rahmen des Projektes ,EU - Jahr gegen Rassismus“ werden Kontakte zu verschiedenen
NGO‘s geknüpft, die zu weiteren Aktivitäten im Bereich der Sicherheitsverwaltung führen
sollen. Insbesondere wird die Einbeziehung externer Experten in die berufsbegleitende
Fortbildung der Sicherheitsexekutive ins Auge gefaßt.
Auch im Rahmen der Mitwirkung der österreichischen Sicherheitsexekutive an internationalen
Projekten werden die gegenständlichen Themen forciert. An dieser Stelle ist insbesondere das
Interpol-Projekt „Training on Human Rights in Police Colleges“ zu nennen, das von der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit betreut wird und eine Verbesserung und
Vereinheitlichung nationaler Schulungsinhalte zum vorrangigen Ziel hat.
Für die nächste Zeit ist ein besonderes Projekt mit der Bezeichnung „Exekutive gegen
Rassismus“ unter intensiver Kooperation mit der Volkshochschule Favoriten und der „ARGE-
Berufsethik in der Exekutive“ geplant. Auch dieses Projekt soll in erster Linie der
Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen.
Zu den Fragen 5 bis 10:
Zu diesem Zusammenhang ist auf die Beantwortung der einschlägigen Fragen durch den
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zur Anfrage 2862/J beziehungsweise des
Bundeskanzlers zur Anfrage 2860/J zu verweisen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Es ist nicht daran gedacht, dem Nationalrat bis Ende 1998 einen Bericht über die Vollziehung
des Fremdengesetzes und des Asylgesetzes, die am 1. Jänner 1998 in Kraft treten, vorzulegen,
da der Nationalrat den Vollzug dieser Normen ohnehin jederzeit mit den ihm zur Verfügung
stehenden parlamentarischen Kontrollrechten überprüfen kann.