2836/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Stoisits Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Juli

1997 unter der Nr. 2863/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

‚Menschenrechte in Österreich‘ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Werden Sie im Rahmen der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes in § 3 Abs. 1 Z 3

vorgesehene Bindung an menschenrechtliche Kriterien strikt beachten und sich dabei

insbesondere auf menschenrechtliche Berichte unabhängiger Institutionen stützen?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Werden Sie Maßnahmen zur Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und

einem Zunehmen von Toleranz und Mitmenschlichkeit auch in Österreich setzen und dabei

insbesondere die Bemühungen des Europarates, der EU, der OSZE und der UNO

unterstützen?

4. Wenn ja, in welcher Art und Weise werden Sie dies machen?

5. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die verbindliche Anerkennung des

Menschenrechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen einsetzen?

6. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

7. Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Sie sich in den internationalen Gremien für die Verbesserung des Schutzes von

Inhaftierten einsetzen und insbesondere die ehebaldige Annahme des Fakultativprotokolls zur

UN-Konvention gegen Folter und die Ausarbeitung eines möglichst umfassenden

Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschrechtskonvention betreffend zusätzliche Rechte fiir

Festgenommene unterstützen?

9. Wenn ja, in welcher Art und Weise?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Werden Sie dem Nationalrat bis Ende 1998 einen Bericht über die Vollziehung des am

1.1.1998 in Kraft tretenden Fremden- und Asylgesetzes vorlegen?

12. Wenn nein, warum nicht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Bewilligungen zur Ein - , Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial werden gemäß § 3 des

Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977 über die Ein -, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial

(in der Folge Kriegsmaterialgesetz)‘ BGBl. Nr. 540/1977 idFg, vom Bundesminister für

Inneres nach Anhörung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit den Bundesministern für

auswärtige Angelegenheiten und für Landesverteidigung erteilt. Die Beurteilung der

Menschenrechtslage im betroffenen Staat erfolgt stets gewissenhaft anhand aller zur Verfügung

stehenden Informationen, wobei den Einschätzungen der Menschenrechtssituation durch den

Bundeskanzler und den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten besonderes Gewicht

beigemessen wird. Als Entscheidungsgrundlagen dienen Berichte staatlicher Institutionen

ebenso wie solche verschiedener Menschenrechtsorganisationen, wie etwa die Berichte von

Amnesty International. Zusätzlich werden einschlägige Medienberichte herangezogen.

Menschenrechtliche Kriterien im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 des Kriegsmaterialgesetzes werden

sohin nach bestem Wissen und Gewissen beachtet.

Zu den Fragen 3 und 4:

Österreich hat in den zuständigen Arbeitsgruppen der Europäischen Union alle bisher gesetzten

Maßnahmen zur Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus aktiv und

vorbehaltlos unterstützt und sich auch im Rahmen anderer internationaler Organisationen, wie

der OSZE und der UNO, aber auch im Rahmen des Europarates, für die Verminderung von

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eingesetzt. Für den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts

wird dies auch in Zukunft der Fall sein.

Im innerstaatlichen Bereich ist ein zentraler Ansatzpunkt zur Vermeidung von

Fremdenfeindlichkeit in der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter zu sehen.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Innenressort, im Jahre 1998 ein gesondertes

Ausbildungsprojekt unter der Bezeichnung „Woche der Menschenrechte“ durchzuführen. Das

Projekt ist nicht ein einmaliges kurzfristiges Vorhaben, sondern soll als dauernder Prozeß zur

Bewußtseinsbildung zum Thema Menschenrechte nachhaltigen Erfolg in der

Sicherheitsverwaltung zeigen. Das Konzept sieht vor, daß für das gesamte Bundesgebiet

ausgewählte Exekutivbeamte zu sogenannten „Multiplikatoren“ (das sind Personen, die

ihrerseits wieder für weitere Ausbildung sorgen) ausgebildet werden. Diese sollen sich im

Rahmen ihrer Ausbildung mit fünf Hauptzielen ihrer Schulungstätigkeit beschäftigen:

Erforschung von Ursachen und Mechanismen für Menschenrechtsverletzungen, Beschreibung

von Ansätzen zu menschengerechtem Umgang mit vorhandenen Machtbefugnissen,

Organisations- und Systemanalyse, Bewußtseinsbildung und Förderung von Transparenz im

polizeilichen Handeln. Die „Multiplikatoren“ sollen für ihre Schulungen im Rahmen dieser

groben Zielvorgaben individuelle Schulungskonzepte erarbeiten und in weiterer Folge für eine

Weitergabe der Themeninhalte durch entsprechende Schulungen in ihrem jeweiligen

Dienststellenbereich sorgen

Die Problembereiche „Fremdenfeindlichkeit" und „Rassismus“ wurden schon bisher im Rahmen

der Ausbildung von Wachebeamten im Lehrgegenstand „politische Bildung“ ausführlich

behandelt, wobei als Inhalte besonders die „Funktion der Polizei aus demokratischer

Perspektive" und „Gesellschaftliche Konfliktfelder“ vermittelt wurden. Zudem werden laufend

Seminare zur „Situation von und Umgang mit AusländerInnen“ veranstaltet, zu denen auch

externe Ausbilder herangezogen werden. Auch für die nächsten Jahre sind derartige Seminare

in Aussicht genommen, wobei der Adressatenkreis nach Möglichkeit ausgeweitet werden und

etwa auch Verwaltungsbedienstete mit Parteienverkehr (z.B. in Melde-, Paß - und Strafämtern)

erfassen soll. Ziel dieser Seminare ist, ein verbessertes und vorurteilsfreies Agieren der

Bediensteten insbesondere im Exekutivbereich durch ein besseres Verständnis für die

Lebensumstände und Lebensgewohnheiten, Kultur und sonstige Probleme von Ausländerinnen

zu erreichen. Besonders Exekutivorgane sollen in der Lage sein, in Konfliktfällen

situationsgerecht und menschenwürdig zu handeln.

Im Rahmen des Projektes ,EU - Jahr gegen Rassismus“ werden Kontakte zu verschiedenen

NGO‘s geknüpft, die zu weiteren Aktivitäten im Bereich der Sicherheitsverwaltung führen

sollen. Insbesondere wird die Einbeziehung externer Experten in die berufsbegleitende

Fortbildung der Sicherheitsexekutive ins Auge gefaßt.

Auch im Rahmen der Mitwirkung der österreichischen Sicherheitsexekutive an internationalen

Projekten werden die gegenständlichen Themen forciert. An dieser Stelle ist insbesondere das

Interpol-Projekt „Training on Human Rights in Police Colleges“ zu nennen, das von der

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit betreut wird und eine Verbesserung und

Vereinheitlichung nationaler Schulungsinhalte zum vorrangigen Ziel hat.

Für die nächste Zeit ist ein besonderes Projekt mit der Bezeichnung „Exekutive gegen

Rassismus“ unter intensiver Kooperation mit der Volkshochschule Favoriten und der „ARGE-

Berufsethik in der Exekutive“ geplant. Auch dieses Projekt soll in erster Linie der

Verminderung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dienen.

Zu den Fragen 5 bis 10:

Zu diesem Zusammenhang ist auf die Beantwortung der einschlägigen Fragen durch den

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zur Anfrage 2862/J beziehungsweise des

Bundeskanzlers zur Anfrage 2860/J zu verweisen.

Zu den Fragen 11 und 12:

Es ist nicht daran gedacht, dem Nationalrat bis Ende 1998 einen Bericht über die Vollziehung

des Fremdengesetzes und des Asylgesetzes, die am 1. Jänner 1998 in Kraft treten, vorzulegen,

da der Nationalrat den Vollzug dieser Normen ohnehin jederzeit mit den ihm zur Verfügung

stehenden parlamentarischen Kontrollrechten überprüfen kann.