2837/AB XX.GP

 

zur Zahl 2841/J-NR/1997

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage, betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissio-

nen und anderen Gremien, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

„1. In welchen Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fach-

gremien und ähnlichen Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienst-

rechtlichen Aufgaben) ist Ihr Ressort vertreten bzw. in welchen Institutionen ist

Ihr Ressort in weiteren Aufsichtsfunktionen z.B. mit Aufsichtskommissären,

Staatskommissären, vertreten?

2. Welche Bedienstete des Ressorts waren zum Stichtag 1. Juli 1997 mit der Ver-

tretung des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktio-

nen betraut?

3. Welche sonstigen Personen waren zum Stichtag 1. Juli 1997 mit der Vertre-

tung des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen

betraut?

4. Welche Erwägungen waren für die Auswahl und Entsendung der einzelnen

Vertreter maßgebend?

5. In welchen Fällen wurden die Vertreter auf Grund eines öffentlichen Ausschrei-

bungsverfahrens ermittelt?

6. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten Bediensteten des Ressorts aus

den Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen?

7. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten sonstigen Personen aus den Ver-

tretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen?“

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

Zu 1:

1.1. An dem in der Anfrage genannten Stichtag 1. Juli 1997 war das Bundesmini-

sterium für Justiz in folgenden interministeriellen Arbeitsgruppen als federfüh-

rendes Ressort vertreten:

- Arbeitsgruppe „Genossenschaftsrevisionsrecht“

- Arbeitsgruppe „Reform des materiellen Genossenschaftsrechts“

— Arbeitsgruppe „Übernahmerecht“

- Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“

- Arbeitsgruppe „Währungsunion - Gesellschaftsrecht“

- Arbeitsgruppe „Unternehmensinsolvenz“

- Arbeitsgruppe „Exekutionsrechtsreform“

- Arbeitsgruppe „Vollzugs- und Wegegebührenrecht“

- Arbeitsgruppe „Gewährleistungsreform“

- Arbeitsgruppe zur Analyse von Problemen des Scheidungs-, Scheidungsfol-

gen- und Scheidungsverfahrensrechts

- Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“

- Arbeitskreis zur Reform des strafprozeßualen Vorverfahrens.

Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Antworten anderer Regierungsmit-

glieder auf gleichlautende Anfragen bleiben hier die nicht interministeriellen Arbeits-

gruppen im Bundesministerium für Justiz und jene Fälle unerwähnt, in denen das

Bundesministerium für Justiz Vertreter in interministerielle Arbeitsgruppen entsen-

det, für die ein anderes Ressort federführend zuständig ist. Ich gehe weiters davon

aus, daß die Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz an Arbeitsgruppen inter-

nationaler Organisationen, wie etwa der Europäischen Union, des Europarates oder

der Vereinten Nationen, von der Anfrage nicht umfaßt ist.

1.2. Weiters war das Bundesministerium für Justiz am 1. Juli 1997 in folgenden

Kommissionen und Beiräten vertreten:

- Statistische Zentralkommission

- Fachbeirat für Justiz- und Kriminalstatistik

- Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)

- Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstituts "015.16 - Liegen-

schaftsbewertung“

- Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstituts „AG 234.01

Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“

- Ausschuß für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

- Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

- Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance in Österreich.

1.3. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört dem Aufsichtsrat der

Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete Gesellschaft

mbH (BUWOG) an. Er ist auf Vorschlag des Bundesministers für Justiz von der

Generalversammlung der Gesellschaft in diese Funktion gewählt worden.

Zwei Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehören als Mitglied bzw. als

Ersatzmitglied dem Interessentenbeirat der Bundesimmobilien Gesellschaft

mbH (BIG) an. Sie wurden für diese Funktionen vom Bundesministerium für

Justiz namhaft gemacht.

1.4. Schließlich hat der (seinerzeitige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung

und Kunst für folgende Institutionen vom Bundesministerium für Justiz nomi-

nierte stellvertretende Staatskommissäre bestellt:

- AKM

- Verwertungsgesellschaft Rundfunk

- Austro-Mechana

- Musikedition

- Österreichische Interpretengesellschaft

- LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)

- Verwertungsgesellschaft bildender Künstler

- Literarische Verwertungsgesellschaft

- Literar-Mechana

- Verwertungsgesellschaft Audio-Visuelle Medien

- Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender

- Bild und Ton.

Da sich die Anfrage meinem Verständnis nach nur auf Entsendungen im Auf-

trag oder als Vertreter des Justizressorts bezieht, bleiben Nebenbeschäftigun-

gen außer Betracht.

Zu 2 und 4:

2.1. Mit der Vertretung des Justizressorts in den zu Frage 1 erwähnten interministe-

riellen Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Bediensteten betraut worden, die

auf Grund ihrer ressortinternen Funktion für die jeweilige Materie als Sektions-

leiter, Abteilungsleiter oder Referenten zuständig sind. Es sind dies

a) in der Arbeitsgruppe „Genossenschaftsrevisionsrecht"

Dr. Peter Zetter, Leiter der Handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung,

und Referent Mag. Christian Auinger;

b) in der Arbeitsgruppe „Reform des materiellen Genossenschaftsrechts“

Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, Dr. Peter Zetter, Leiter der

handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung, und Referent Mag. Christi-

an Auinger;

c) in der Arbeitsgruppe „Übernahmerecht“

Dr. Peter Zetter, Leiter der Handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung,

und Referentin Dr. Sonja Bydlinski;

d) in der Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“

Dr. Peter Zetter, Leiter der Handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung,

und Referentin Dr. Barbara Kloiber;

e) in der Arbeitsgruppe „Währungsunion - Gesellschaftsrecht“

Dr. Peter Zetter, Leiter der Handels- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung,

und Referentin Dr. Barbara Kloiber;

f) in den Arbeitsgruppen "Unternehmensinsolvenz“, „Exekutionsrechtsre-

form“, „Vollzugs- und Wegegebührenrecht“

Dr. Franz Mohr, Leiter der für Exekutions- und Insolvenzrecht zuständigen

Abteilung, sowie die Referentinnen Dr. Barbara Kloiber und Dr. Petra

Stranzinger;

g) in der Arbeitsgruppe „Gewährleistungsreform“

Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, Dr. Georg Kathrein, Leiter

der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen Abteilung, und Referent

Dr. Christoph Brenn;

h) in der Arbeitsgruppe zur Analyse von Problemen des Scheidungs-, Schei-

dungsfolgen- und Scheidungsverfahrensrechts

Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, Dr. Michael Stormann, Lei-

ter der für Familienrecht zuständigen Abteilung, Dr. Werner Schütz, Leiter

der für internationales Familienrecht zuständigen Abteilung, sowie die Re-

ferenten Dr. Johannes Stabentheiner und Dr. Herta Hanglberger;

i) im Arbeitskreis "Sexualstrafrecht“

SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Christian

Manquet, Leiter der für Angelegenheiten des Strafgesetzbuches zuständi-

gen Abteilung, und die Referentin Mag. Michaela Oberbauer;

j) im Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens

SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Werner

Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zuständigen Ab-

teilung, und Referent Mag. Christian Pilnacek;

k) in der statistischen Zentralkommission

Dr. Gerhard Litzka, Leiter der ua für die Kriminalstatistik zuständigen Abtei-

lung, und Dr. Gertraude Kabelka, Leiterin der ua für die Koordinierung stati-

stischer Angelegenheiten im Ressortbereich zuständigen Abteilung;

1) im Fachbeirat für Justiz- und Kriminalstatistik

Dr. Christoph Mayerhofer, Dr. Günther Schemel, Dr. Gerhard Litzka und

Dr. Helmut Auer;

m) im Fachbeirat für Datenbanken (1515)

Dr. Helmut Auer; Leiter der für lnformationstechnik zuständigen Abteilung;

n) in der Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstituts „015.16 - Lie-

genschaftsbewertung“,

die Referenten Dr. Johannes Stabentheiner und Dr. Johann Weitzenböck;

o) in der Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstituts 11AG 234.01

Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“

Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen

Abteilung, und Referent Dr., Johann Weitzenböck;

p) im Ausschuß für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld- und Sachenrecht zuständigen

Abteilung;

q) im Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

Dr. Werner Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zu-

ständigen Abteilung, und Referentin Mag. Michaela Oberbauer;

r) im Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance

die Referenten Dr. Peter Hubalek und ADir RegRat Peter Frank.

2.2. Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Aufsichtsrat der BUWOG ist der

Leiter der für Budget- und Bausachen zuständigen Abteilung Dr. Hermann

Germ;

Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Interessentenbeirat der Bunde-

simmobilien GesmbH (BIG) sind der Leiter der Präsidialsektion SChef Dr. Otto

Oberhammer (als Mitglied) und der Leiter der für Budget- und Bauangelegen-

heiten zuständigen Abteilung Dr. Hermann Germ (als Ersatzmitglied).

2.3. Als Staatskommissäre für die zu Frage 1 erwähnten Institutionen sind jeweils

jene Bediensteten meines Ressorts nominiert worden, die auf Grund ihrer (frü-

heren oder aktuellen) ressortinternen Funktion mit urheberrechtlichen Fragen

befaßt sind. Es sind dies

- für die AkM, die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro-Mechana1

die Österreichischen Interpretengesellschaft, die LSG, die Literarischen Ver—

wertungsgesellschaft und die Literar -Mechana Dr. Günter Auer;

- für die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler, die Verwertungsgesell-

schaft Audio-Visuelle Medien, die Verwertungsgesellschaft Dachverband

Filmschaffender und für Bild und Ton Dr. Michael Stormann und

- für die Musikedition Dr. Friedrich Heigl.

Zu 3 und 7:

Sonstige Personen waren mit der Vertretung des Bundesministeriums für Justiz

nicht betraut.

Zu 5:

Wie bereits erwähnt, wurden jeweils diejenigen Bediensteten meines Ressorts mit

der Vertretung des Bundesministeriums für Justiz betraut, die auf Grund ihrer res-

sortinternen Funktion mit der jeweiligen Materie befaßt sind, sodaß die Ausschrei-

bung der einzelnen Funktionen weder notwendig war noch zweckmäßig gewesen

wäre.

Zu 6:

Die Ressortbediensteten, die in die zu Frage 1 genannten Arbeitsgruppen, kommis-

sionen und Beiräte entsendet worden sind, beziehen für ihre Tätigkeit im Rahmen

der genannten Gremien keine zusätzlichen Einkünfte.

Der Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Aufsichtsrat der BUWOG sowie

die Ressortbediensteten, die für die in Frage 1. angeführten Institutionen als stell-

vertretende Staatskommissäre bestellt worden sind, beziehen für diese Tätigkeit ein

Entgelt, dessen Höhe aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden

kann.

Die in den Interessentenbeirat der BIG entsendeten Bediensteten haben für diese

Funktion bisher keine Vergütung erhalten.