2846/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schwimmer und Kollegen haben am

11. Juli1997 unter der Nr. 2801/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Europäische Charta der Regional- und Minderheiten-

sprachen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Warum wurde bisher die Europäische Charta der Regional - oder Minder-

heitensprachen nicht zur Begutachtung ausgeschickt?

2. Warum wurde bisher die Europäische Charta der Regional - oder Minder-

heitensprachen dem Parlament nicht zur Ratifikation vorgelegt?

3. Warum haben Sie den Nationalrat bisher nicht über die Gründe informiert,

weshalb Sie seiner Entschließung nicht termingerecht gefolgt sind?

4. Werden Sie die Europäische Charta noch im Jahre 1997 dem Parlament

zur Ratifizierung zuleiten?

5. Wenn nein, warum nicht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nach der Abhaltung einer Übersetzungskonferenz mit Vertretern der Bundes-

republik Deutschland und der Schweiz betreffend eine deutsche Übersetzung

der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurden

mehrere interministerielle Besprechungen abgehalten Im Rahmen dieser

Besprechungen wurden sowohl die Bundesministerien als auch die Länder

über jene Punkte informiert, die nach Einschätzung des Verfassungsdienstes

bereits als Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung anzusehen sind

bzw. aufgrund der Praxis als erfüllt angesehen werden können. Im Anschluß

daran wurden die betroffenen Bundesministerien und Länder auch auf schrift -

lichem Weg um Stellungnahmen zu einem Entwurf eines Katalogs von Maß-

nahmen gemäß Teil III der Charta ersucht. Dies war einer Begutachtung bzw.

Vorbegutachtung gleichzuhalten.

Zu Frage 2:

Die Vorarbeiten für die Regierungsvorlage zur Ratifizierung der Europäischen

Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind noch nicht abgeschlos-

sen. Dafür sind in erster Linie staats - und volksgruppenpolitische Überlegungen

maßgeblich. Die Charta verpflichtet die Vertragsstaaten, für alle Regional - oder

Minderheitensprachen die im Teil II der Charta genannten Ziele und Grund-

sätze anzunehmen. Dies werden die Sprachen der österreichischen Volks-

gruppen sein. Darüber hinaus können sich die Vertragsstaaten für genau zu

bezeichnende Regional- oder Minderheitensprachen verpflichten, mindestens

35 konkret zu bezeichnende Maßnahmen aus einem Maßnahmenkatalog zu

erfüllen. Hinsichtlich der burgenländisch-kroatischen und der slowenischen

Sprache wurde bisher davon ausgegangen, daß ein Katalog von 35 Maßnah-

men bereits aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Praxis als erfüllt anzuse-

hen ist.

Eine politische Problemstellung ist darin gelegen, daß mit dieser Vorgangs -

weise eine unterschiedliche Behandlung zwischen den im Art. 7 des

Staatsvertrages von Wien genannten Volksgruppen und den übrigen Volks-

gruppen verbunden wäre. Ein unterschiedlicher Rechtsstatus der einzelnen

Volksgruppen entspricht aber nicht dem Memorandum der österreichischen

Volksgruppen vom 24. Juni1997 und bedarf daher noch weiterer Über-

legungen, inwieweit dies staatspolitisch verantwortet werden könnte.

Im Hinblick darauf, daß sich der Volksgruppenbeirat für die ungarische Volks-

gruppe mit einer allfälligen Erlassung einer Amtssprachenverordnung für die

ungarische Sprache nicht abschließend befaßt hat, ist noch nicht abschätzbar,

ob die Annahme des Teiles III der Charta für die ungarische Volksgruppe mög-

lich sein wird.

Für die übrigen Volksgruppen, nämlich die tschechische, die slowakische

Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma scheint die Annahme des Teiles III

der Charta derzeit nicht möglich, da diese Volksgruppen relativ klein sind und

daher etwa bei einer Erlassung einer Amtssprachenverordnung oder auch einer

Schaffung eines der kroatischen und slowenischen Volksgruppe entsprechen-

den Minderheitenschulrechtes Kostengründe relativ schwer ins Gewicht fielen.

Der territoriale Anwendungsbereich der Charta ist mit den in Betracht kommen-

den Ländern noch abschließend festzulegen.

Zu Frage 3:

Alle sechs Volksgruppenbeiräte wurden über den Stand der Arbeiten zur Ratifi-

zierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

informiert. Da in diesen Volksgruppenbeiräten auch die Volksgruppensprecher

der im Nationalrat vertretenen Parteien (entweder mit oder ohne Stimmrecht)

vertreten sind, gehe ich davon aus, daß die politischen Parteien über den

Stand der Angelegenheit vollständig informiert sind, sodaß sich der unge-

wöhnliche Weg eines Berichtes erübrigt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Ich nehme in Aussicht, die parlamentarische Genehmigung der Europäischen

Charta der Regional- oder Minderheitensprachen einzuholen, sobald die noch

offenen Fragen geklärt sind. Ob dies noch im laufenden Jahr möglich sein wird,

kann derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden.