2849/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen
haben am 11. Juli1997 unter der Nr. 2860/J an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen
der internationalen Beziehungen gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage er-
sichtlich ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 32:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für
auswärtige Angelegenheiten zu der gleichlautend an ihn ergangenen Anfrage
Nr. 2862/J.
Zu den Fragen 33 bis 35:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 5 bis 7 der
parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J durch die Bundesministerin für Frauen-
angelegenheiten und Verbraucherschutz.
Zu den Fragen 36 bis 38:
Ich weise darauf hin, daß in dem jährlich erscheinenden außenpolitischen Be-
richt auch eingehend auf Menschenrechtsfragen eingegangen wird. An die Vor-
lage eines eigenen jährlichen Menschenrechtsberichtes an den Nationalrat ist
nur dann gedacht, wenn dies einem ausdrücklichen Wunsch des Nationalrates
entsprechen sollte.
Zu den Fragen 39 und 40:
Zur Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogrammes der Weltkonferenz
für Menschenrechte verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers
für auswärtige Angelegenheiten zu Frage 39 der gleichlautend an ihn ergange-
nen parlamentarischen Anfrage Nr. 2862/J.
Zur Umsetzung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz ist festzuhalten, daß
gleichzeitig mit der Deklaration der Weltfrauenkonferenz die Aktionsplattform
der 4. Weltfrauenkonferenz angenommen wurde, die Verbesserungen für
Frauen in zwölf Schwerpunktbereichen vorschlägt: Frauen und Armut, Bildung
und Berufsausbildung von Frauen, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen
Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, Frauen und Wirtschaft, Frauen in
Macht- und Entscheidungspositionen, Institutionelle Mechanismen zur Förde-
rung der Frauen, Menschenrechte der Frauen, Frauen und die Medien, Frauen
und Umwelt, Mädchen.
An der Umsetzung der Beschlüsse wird seit Abschluß der 4. Weltfrauenkonfe-
renz gearbeitet: So wurden im Dezember 1995 Frauen aus Afrika, den USA,
Norwegen, osteuropäischen Staaten und anderen Regionen nach Wien einge-
laden, um über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der 4. Weltfrauenkon-
ferenz und eine mögliche internationale
Zusammenarbeit zu beraten.
Zu den weiteren Umsetzungsmaßnahmen der Beschlüsse der Weltfrauenkon-
ferenz - insbesondere auf nationaler Ebene - verweise ich auf die Beantwor-
tung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
zu den Fragen 1 und 2 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J.
Zu den Fragen 41 bis 43:
Was den Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und für Toleranz
und Mitmenschlichkeit anlangt, hat Österreich die Bemühungen im Rahmen
des Europarates voll unterstützt. In den Diskussionen hat sich jedoch gezeigt,
daß rechtliche Instrumentarien erhebliche Probleme aufwerfen und es ergab
sich die Frage, ob eine Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
auf einer rechtlichen Ebene dem Problemkreis angemessen ist. Die Diskussio-
nen im Rahmen des Europarates zu diesem Fragenkreis werden jedoch wei-
tergeführt, wobei Österreich dabei auch weiterhin positive Beiträge einzubrin-
gen beabsichtigt.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für auswär-
tige Angelegenheiten zu den Fragen 41 bis 43 der an ihn ergangenen Anfrage
Nr. 2862/J.
Zu Frage 44:
Seit der Ratifikation des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung
aller Formen rassischer Diskriminierung im Jahre 1972 hat Österreich gemäß
Art. 9 dieses Übereinkommens bereits zehn Berichte vorgelegt. Es trifft zu, daß
die für 1994 und 1996 - nicht wie in der Anfrage ausgeführt für 1993 und 1995 -
vorgesehenen Berichte noch nicht erstattet worden sind. Es ist in Aussicht ge-
nommen, wie bisher auch diese Berichte vorzulegen. Aufgrund des damit ver-
bundenen Arbeitsaufwandes, der erforderlichen
Koordination und der notwendi-
gen Übersetzungsarbeiten kann jedoch nicht sichergestellt werden, daß der
Bericht bis Ende des Jahres bereits den Vereinten Nationen vorliegt. Schon wie
bisher besteht nicht die Absicht, einen derartigen Bericht auch dem Nationalrat
vorzulegen, es sei denn, er würde ausdrücklich diesen Wunsch äußern.
Zu den Fragen 45 bis 49:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für
auswärtige Angelegenheiten zu der gleichlautend an ihn ergangenen Anfrage
Nr. 2862/J.
Zu Frage 50:
Hinsichtlich der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes wurde schon bisher
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien vorgegangen. Ob zur Beur-
teilung menschenrechtlicher Belange in anderen Ländern Berichte unabhän-
giger Institutionen eingeholt werden sollen, hängt von der Lage des Falles ab
und kann daher nicht allgemein beantwortet werden.
Die Frage 51 fehlt.
Zu den Fragen 52 und 53:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 3 und 4
der an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher-
schutz gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.2861/J.