2849/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier, Stoisits, Kolleginnen und Kollegen

haben am 11. Juli1997 unter der Nr. 2860/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend Umsetzung der Menschenrechte im Rahmen

der internationalen Beziehungen gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage er-

sichtlich ist.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 32:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für

auswärtige Angelegenheiten zu der gleichlautend an ihn ergangenen Anfrage

Nr. 2862/J.

Zu den Fragen 33 bis 35:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 5 bis 7 der

parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J durch die Bundesministerin für Frauen-

angelegenheiten und Verbraucherschutz.

Zu den Fragen 36 bis 38:

Ich weise darauf hin, daß in dem jährlich erscheinenden außenpolitischen Be-

richt auch eingehend auf Menschenrechtsfragen eingegangen wird. An die Vor-

lage eines eigenen jährlichen Menschenrechtsberichtes an den Nationalrat ist

nur dann gedacht, wenn dies einem ausdrücklichen Wunsch des Nationalrates

entsprechen sollte.

Zu den Fragen 39 und 40:

Zur Umsetzung der Erklärung und des Aktionsprogrammes der Weltkonferenz

für Menschenrechte verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers

für auswärtige Angelegenheiten zu Frage 39 der gleichlautend an ihn ergange-

nen parlamentarischen Anfrage Nr. 2862/J.

Zur Umsetzung der Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz ist festzuhalten, daß

gleichzeitig mit der Deklaration der Weltfrauenkonferenz die Aktionsplattform

der 4. Weltfrauenkonferenz angenommen wurde, die Verbesserungen für

Frauen in zwölf Schwerpunktbereichen vorschlägt: Frauen und Armut, Bildung

und Berufsausbildung von Frauen, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen

Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, Frauen und Wirtschaft, Frauen in

Macht- und Entscheidungspositionen, Institutionelle Mechanismen zur Förde-

rung der Frauen, Menschenrechte der Frauen, Frauen und die Medien, Frauen

und Umwelt, Mädchen.

An der Umsetzung der Beschlüsse wird seit Abschluß der 4. Weltfrauenkonfe-

renz gearbeitet: So wurden im Dezember 1995 Frauen aus Afrika, den USA,

Norwegen, osteuropäischen Staaten und anderen Regionen nach Wien einge-

laden, um über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der 4. Weltfrauenkon-

ferenz und eine mögliche internationale Zusammenarbeit zu beraten.

Zu den weiteren Umsetzungsmaßnahmen der Beschlüsse der Weltfrauenkon-

ferenz - insbesondere auf nationaler Ebene - verweise ich auf die Beantwor-

tung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

zu den Fragen 1 und 2 der parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J.

Zu den Fragen 41 bis 43:

Was den Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus und für Toleranz

und Mitmenschlichkeit anlangt, hat Österreich die Bemühungen im Rahmen

des Europarates voll unterstützt. In den Diskussionen hat sich jedoch gezeigt,

daß rechtliche Instrumentarien erhebliche Probleme aufwerfen und es ergab

sich die Frage, ob eine Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

auf einer rechtlichen Ebene dem Problemkreis angemessen ist. Die Diskussio-

nen im Rahmen des Europarates zu diesem Fragenkreis werden jedoch wei-

tergeführt, wobei Österreich dabei auch weiterhin positive Beiträge einzubrin-

gen beabsichtigt.

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für auswär-

tige Angelegenheiten zu den Fragen 41 bis 43 der an ihn ergangenen Anfrage

Nr. 2862/J.

Zu Frage 44:

Seit der Ratifikation des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung

aller Formen rassischer Diskriminierung im Jahre 1972 hat Österreich gemäß

Art. 9 dieses Übereinkommens bereits zehn Berichte vorgelegt. Es trifft zu, daß

die für 1994 und 1996 - nicht wie in der Anfrage ausgeführt für 1993 und 1995 -

vorgesehenen Berichte noch nicht erstattet worden sind. Es ist in Aussicht ge-

nommen, wie bisher auch diese Berichte vorzulegen. Aufgrund des damit ver-

bundenen Arbeitsaufwandes, der erforderlichen Koordination und der notwendi-

gen Übersetzungsarbeiten kann jedoch nicht sichergestellt werden, daß der

Bericht bis Ende des Jahres bereits den Vereinten Nationen vorliegt. Schon wie

bisher besteht nicht die Absicht, einen derartigen Bericht auch dem Nationalrat

vorzulegen, es sei denn, er würde ausdrücklich diesen Wunsch äußern.

Zu den Fragen 45 bis 49:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Bundesministers für

auswärtige Angelegenheiten zu der gleichlautend an ihn ergangenen Anfrage

Nr. 2862/J.

Zu Frage 50:

Hinsichtlich der Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes wurde schon bisher

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kriterien vorgegangen. Ob zur Beur-

teilung menschenrechtlicher Belange in anderen Ländern Berichte unabhän-

giger Institutionen eingeholt werden sollen, hängt von der Lage des Falles ab

und kann daher nicht allgemein beantwortet werden.

Die Frage 51 fehlt.

Zu den Fragen 52 und 53:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 3 und 4

der an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher-

schutz gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.2861/J.