2850/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmidt und Partnerlnnen haben am
11. Juli1997 unter der Nr. 2872/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Fonds „Soziale Förderung Musikschaffender“ gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie wird dieser Fonds geführt und nach welcher Geschäftsordnung
funktioniert er?
2. Werden grundsätzlich alle Ansuchen auf Übernahme des Arbeitgeber-
anteils von nach § 4 Abs. 3 Z 3 ASVG versicherten Musikschaffenden
positiv erledigt? Wenn nein, nach welchen Auswahlkriterien funktioniert
das System des Fonds?
3. Wieviele Anträge wurden seit Bestehen des Fonds pro Jahr eingereicht,
wieviele davon positiv erledigt?
4. Nach Auskunft eines Mitarbeiters des Fonds „Soziale Förderung Musik-
schaffender“ sind die finanziellen Mittel, die für 1997 zur Verfügung
stehen, bereits aufgebraucht. Ist diese Information richtig? Wenn ja,
welche Vorgangsweise werden Sie wählen, um diesen unhaltbaren
Zustand möglichst rasch zu beheben?
5. Haben Sie bereits Gespräche mit der Bundesministerin für Arbeit und
Soziales geführt, die die Einführung einer KünstlerInnensozialkasse nach
deutschem Vorbild zum Inhalt hatten? Wenn ja, welche Maßnahmen wer-
den Sie treffen, um diese auch für Österreich wünschenswerte Einrichtung
möglichst rasch umzusetzen? Wenn nein, warum nicht?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der sogenannte Sozialfonds für Musikschaffende wird als gemeinnütziger
Verein geführt. Die Geschäftsführung ist an die Vereinsstatuten und an Richt-
linien gebunden, die der Vereinsvorstand beschlossen hat.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nach Auskunft der Geschäftsführung sind bis Mitte 1997 alle Anträge - etwa
150 - 200 pro Jahr - grundsätzlich positiv erledigt worden.
Zu Frage 4:
Die aus Kunstförderungsmitteln des Bundes für 1997 zur Verfügung gestellten
Mittel sind noch nicht zur Gänze aufgebraucht. Bereits bei Gründung dieses
"Fonds" hat der Bund seine jährliche Leistung als Impulsbeitrag in der Höhe
von 2 Millionen Schilling festgeschrieben und darauf hingewiesen, daß auch
Leistungen anderer Gebietskörperschaften und von Verwertungsgesellschaften
ergänzend anzusprechen wären.
Zu Frage 5:
Vertreter der betroffenen Musiker sind bereits in Gespräche mit dem Bundes-
ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und mit dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger eingebunden. Im Herbst 1997 soll überdies eine
Machbarkeitsstudie über eine Künstlersozialversicherung in Auftrag gegeben
werden.