2851/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 11. Juli1997

unter der Nr. 2798/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-

fend Vorwürfe der Korruption, Bestechlichkeit und Vetternwirtschaft gegenüber

der österreichischen Bürokratie seitens des Burgtheater-Direktors Claus

Peymann gerichtet die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wann sind Ihnen bzw. den zuständigen Beamten der Kunstsektion des

Bundeskanzleramtes und/oder des Bundestheaterverbandes von Burg-

theater-Direktor Peymann die von ihm erhobenen Vorwürfe im Dienst-

wege mitgeteilt worden?

2. Welche amtswegigen Veranlassungen wurden seitens des Bundes-

theaterverbandes und/oder von Ihrer Seite in dieser Angelegenheit

getroffen?

3. Sollten die Anschuldigungen von Burgtheater-Direktor Peymann im

Zusammenhang mit dem Bau der Probebühnen im Arsenal nicht auf

amtswegige und sonstige Weise Ihnen oder der Staatsanwaltschaft

gegenüber dokumentiert worden sein, stellt sich die Frage, weshalb die

Behauptungen nicht von Ihrer Seite oder von seiten des für Kunstange-

legenheiten zuständigen Staatssekretärs im Sinne der Ehrenrettung des

guten Rufes der österreichischen Beamtenschaft zurückgewiesen

wurden?

4. Wurde von Burgtheater - Direktor Peymann oder von sonstiger Seite in

dieser Angelegenheit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Burgtheater - Direktor Peymann Ihre

Beamten der „Korruption“, „Bestechlichkeit“ und „Vetternwirtschaft“ be-

schuldigt?

6. Wie beurteilen Sie weiters die Tatsache, daß der Burgtheater-Direktor

Peymann nach langjähriger Zusammenarbeit mit dem Ihnen unterstellten

Generalsekretariat des österreichischen Bundestheaterverbandes dieses

als „Unsinn“ bezeichnet?

7. In welcher Form hat sich der Generalsekretär des Bundestheaterver-

bandes zu den ihm gegenüber erhobenen schweren Vorwürfen gerecht-

fertigt?

8. Haben Sie Indizien dafür, daß die von Burgtheater-Direktor Peymann

auch im Hinblick auf den Bundestheaterverband erhobenen schweren

Korruptionsvorwürfe zutreffend sind und haben Sie eine Untersuchung

derselben beispielsweise durch die Beantragung einer Auftragsprüfung

durch den Rechnungshof veranlaßt?

9. Wie beabsichtigen Sie auf die Äußerungen Claus Peymanns zu reagieren,

sollten die von ihm erhobenen Vorwürfe sich als haltlos erweisen?

10. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie zur Wiederherstellung des guten

Rufes der österreichischen Beamtenschaft zu setzen, die durch die pau-

schalierten Vorwürfe des Burgtheater-Direktors Claus Peymann jedenfalls

in ein schiefes Licht gerückt worden ist?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Herr Direktor Peymann hat weder mir, noch meinen Beamten, noch dem

Österreichischen Bundestheaterverband Mitteilungen im Dienstweg gemacht.

Es waren daher auch keine amtswegigen Veranlassungen zu treffen.

Zu Frage 3:

Gemäß Punkt 2.2. des Übereinkommens hinsichtlich der baulichen Betreuung

der Bundestheaterobjekte vom 20. Juli bzw. vom 17. August 1982, GZ 1641/82,

liegt das Weisungsrecht bei allen Angelegenheiten der Architektur und der bau-

technischen Betreuung der Bundestheater beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, nunmehr Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten,

im Wege der Bundesgebäudeverwaltung I - Wien, nunmehr Bundesbaudirek-

tion Wien. Aus Punkt 4 des Übereinkommens ergibt sich zudem, daß für die

Durchführung größerer Baumaßnahmen, worum es sich bei der Errichtung der

Probebühne des Burgtheaters im Arsenal eindeutig handelte, die Mitarbeiter

der Bundesbaudirektion zuständig und somit für die ordnungsgemäße Durch-

führung der Baumaßnahmen verantwortlich sind. Wäre es nun tatsächlich im

Zuge der Errichtung der Probebühne zu Unregelmäßigkeiten durch die den Bau

durchführenden Mitarbeiter gekommen, dann läge dies in der Verantwortung

der für den Bau zuständigen und das Weisungsrecht ausübenden Stellen und

nicht in jener des Österreichischen Bundestheaterverbandes, der nunmehr zum

Bundeskanzleramt ressortiert. Das gemäß diesen Ausführungen zuständige

Ressort hat durch den zuständigen Sektionsleiter im Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten, MR Dipl.Ing. Wilhelm Kranzelmayer, zu den

Anschuldigungen Stellung genommen und diese entschieden zurückgewiesen.

Zu Frage 4:

Mir ist nicht bekannt, daß von Direktor Peymann oder von sonstiger Seite in

dieser Angelegenheit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde. Eine

diesbezügliche Anfrage wäre allerdings an den Bundesminister für Justiz zu

richten.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich merke ich dazu an, daß persönliche Wertungen und Beurtei-

lungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes sind.

Inhaltlich wäre die Frage im übrigen an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten, der, wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, für die in Frage

kommenden Beamten zuständig ist, zu richten.

Zu Frage 6:

Seit seinem Amtsantritt im Jahre 1986 hat Direktor Peymann die bestehende

Struktur der Österreichischen Bundestheater zwar wiederholt grundsätzlich

kritisiert, gleichzeitig aber ausdrücklich festgehalten, daß er - da es den Ver-

band gibt - für dessen Beibehaltung eintrete.

Zu Frage 7:

Die im übrigen, wie aus der ausführlichen Medienberichterstattung über die

Pressekonferenz vom 24. Juni 1997 allgemein bekannt ist, von Direktor

Peymann selbst als „anekdotische, literarische überhöhungen“ bezeichneten,

aus meiner Sicht unzutreffenden Anmerkungen zur Bürokratie haben sich in

keiner Weise auf die Person des Generalsekretärs des Österreichischen

Bundestheaterverbandes, seine Amtsführung und - wie in der Beantwortung

der Frage 3 ausgeführt - seinen formalen Verantwortungsbereich bezogen.

Mangels eines gegen den Generalsekretär erhobenen Vorwurfes bedurfte und

bedarf es daher auch keiner Rechtfertigung seinerseits. Nach einer

Besprechung mit dem Leiter und Mitarbeitern der Hauptabteilung III des

Österreichischen Bundestheaterverbandes am 26. Juni 1997 hat der

Generalsekretär vielmehr in einem ausführlichen Gespräch mit Direktor

Peymann eine Erklärung und Begründung der aufgestellten Behauptungen

gefordert. Da sich diese gegenüber den mit der Errichtung der Probebühne

Arsenal befaßten Beamten zur Gänze als haltlos erwiesen, veranlaßte der

Generalsekretär ein Gespräch zwischen dem Leiter der Hauptabteilung III des

Österreichischen Bundestheaterverbandes und Direktor Peymann, in dem

dieser seine mißverständlichen Behauptungen ausdrücklich und mit Bedauern

zurücknahm.

Zu Frage 8:

In dem erwähnten Gespräch mit dem Generalsekretär des Österreichischen

Bundestheaterverbandes konnte neuerlich und zum wiederholten Male

zweifelsfrei klargestellt werden, daß vereinzelte, von Direktor Peymann seiner-

zeit zurecht monierten, mit derart großen Bauvorhaben jedoch üblicherweise

verbundene Unzulänglichkeiten in keinem einzigen Fall zu Lasten des Auf-

traggebers, sondern ausschließlich zu Lasten mit der jeweiligen Spartenpla-

nung beauftragter privater Firmen gegangen sind. Dank der behördlichen

Bauaufsicht, der überaus effizienten begleitenden Überwachung und Kontrolle

durch die Hauptabteilung III und nicht zuletzt durch das persönliche Engage-

ment des Direktors des Burgtheaters und des Generalsekretärs des Öster-

reichischen Bundestheaterverbandes konnten jedoch alle diese Unzuläng-

lichkeiten rechtzeitig erkannt und ohne negative Auswirkungen in baulicher und

finanzieller Hinsicht beseitigt werden. Nicht zuletzt dadurch war es möglich, den

Bau der Probebühne Arsenal rechtzeitig und kostengünstiger als ursprünglich

prognostiziert fertigzustellen. Für eine Untersuchung sehe ich deshalb keinen

Anlaß, weil Direktor Peymann seine Vorwürfe bereits in der Pressekonferenz

am 24. Juni 1997 öffentlich revidiert und in der Folge gegenüber den

maßgeblichen Funktionsträgern des Österreichischen Bundestheaterverbandes

ausdrücklich als haltlos zurückgenommen hat.

Zu den Fragen 9 und 10:

Soweit mir bekannt ist, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-

legenheiten die Möglichkeit allfälliger rechtlicher Schritte gegen den Direktor

des Burgtheaters ob seiner Äußerungen bei der Pressekonferenz geprüft. Es

bedarf daher keiner besonderen Reaktionen meinerseits.