2851/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak und Kollegen haben am 11. Juli1997
unter der Nr. 2798/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Vorwürfe der Korruption, Bestechlichkeit und Vetternwirtschaft gegenüber
der österreichischen Bürokratie seitens des Burgtheater-Direktors Claus
Peymann gerichtet die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wann sind Ihnen bzw. den zuständigen Beamten der Kunstsektion des
Bundeskanzleramtes und/oder des Bundestheaterverbandes von Burg-
theater-Direktor Peymann die von ihm erhobenen Vorwürfe im Dienst-
wege mitgeteilt worden?
2. Welche amtswegigen Veranlassungen wurden seitens des Bundes-
theaterverbandes und/oder von Ihrer Seite in dieser Angelegenheit
getroffen?
3. Sollten die Anschuldigungen von Burgtheater-Direktor Peymann im
Zusammenhang mit dem Bau der Probebühnen im Arsenal nicht auf
amtswegige und sonstige Weise Ihnen oder der Staatsanwaltschaft
gegenüber dokumentiert worden sein, stellt sich die Frage, weshalb die
Behauptungen nicht von Ihrer Seite oder von
seiten des für Kunstange-
legenheiten zuständigen Staatssekretärs im Sinne der Ehrenrettung des
guten Rufes der österreichischen Beamtenschaft zurückgewiesen
wurden?
4. Wurde von Burgtheater - Direktor Peymann oder von sonstiger Seite in
dieser Angelegenheit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, warum nicht?
5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Burgtheater - Direktor Peymann Ihre
Beamten der „Korruption“, „Bestechlichkeit“ und „Vetternwirtschaft“ be-
schuldigt?
6. Wie beurteilen Sie weiters die Tatsache, daß der Burgtheater-Direktor
Peymann nach langjähriger Zusammenarbeit mit dem Ihnen unterstellten
Generalsekretariat des österreichischen Bundestheaterverbandes dieses
als „Unsinn“ bezeichnet?
7. In welcher Form hat sich der Generalsekretär des Bundestheaterver-
bandes zu den ihm gegenüber erhobenen schweren Vorwürfen gerecht-
fertigt?
8. Haben Sie Indizien dafür, daß die von Burgtheater-Direktor Peymann
auch im Hinblick auf den Bundestheaterverband erhobenen schweren
Korruptionsvorwürfe zutreffend sind und haben Sie eine Untersuchung
derselben beispielsweise durch die Beantragung einer Auftragsprüfung
durch den Rechnungshof veranlaßt?
9. Wie beabsichtigen Sie auf die Äußerungen Claus Peymanns zu reagieren,
sollten die von ihm erhobenen Vorwürfe sich als haltlos erweisen?
10. Welche Maßnahmen beabsichtigen Sie zur Wiederherstellung des guten
Rufes der österreichischen Beamtenschaft zu setzen, die durch die pau-
schalierten Vorwürfe des Burgtheater-Direktors Claus Peymann jedenfalls
in ein schiefes Licht gerückt worden ist?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Herr Direktor Peymann hat weder mir, noch meinen Beamten, noch dem
Österreichischen Bundestheaterverband Mitteilungen im Dienstweg gemacht.
Es waren daher auch keine amtswegigen
Veranlassungen zu treffen.
Zu Frage 3:
Gemäß Punkt 2.2. des Übereinkommens hinsichtlich der baulichen Betreuung
der Bundestheaterobjekte vom 20. Juli bzw. vom 17. August 1982, GZ 1641/82,
liegt das Weisungsrecht bei allen Angelegenheiten der Architektur und der bau-
technischen Betreuung der Bundestheater beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, nunmehr Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten,
im Wege der Bundesgebäudeverwaltung I - Wien, nunmehr Bundesbaudirek-
tion Wien. Aus Punkt 4 des Übereinkommens ergibt sich zudem, daß für die
Durchführung größerer Baumaßnahmen, worum es sich bei der Errichtung der
Probebühne des Burgtheaters im Arsenal eindeutig handelte, die Mitarbeiter
der Bundesbaudirektion zuständig und somit für die ordnungsgemäße Durch-
führung der Baumaßnahmen verantwortlich sind. Wäre es nun tatsächlich im
Zuge der Errichtung der Probebühne zu Unregelmäßigkeiten durch die den Bau
durchführenden Mitarbeiter gekommen, dann läge dies in der Verantwortung
der für den Bau zuständigen und das Weisungsrecht ausübenden Stellen und
nicht in jener des Österreichischen Bundestheaterverbandes, der nunmehr zum
Bundeskanzleramt ressortiert. Das gemäß diesen Ausführungen zuständige
Ressort hat durch den zuständigen Sektionsleiter im Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten, MR Dipl.Ing. Wilhelm Kranzelmayer, zu den
Anschuldigungen Stellung genommen und diese entschieden zurückgewiesen.
Zu Frage 4:
Mir ist nicht bekannt, daß von Direktor Peymann oder von sonstiger Seite in
dieser Angelegenheit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde. Eine
diesbezügliche Anfrage wäre allerdings an den Bundesminister für Justiz zu
richten.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich merke ich dazu an, daß persönliche Wertungen und Beurtei-
lungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes sind.
Inhaltlich wäre die Frage im übrigen an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten, der, wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, für die in Frage
kommenden Beamten zuständig ist, zu richten.
Zu Frage 6:
Seit seinem Amtsantritt im Jahre 1986 hat Direktor Peymann die bestehende
Struktur der Österreichischen Bundestheater zwar wiederholt grundsätzlich
kritisiert, gleichzeitig aber ausdrücklich festgehalten, daß er - da es den Ver-
band gibt - für dessen Beibehaltung eintrete.
Zu Frage 7:
Die im übrigen, wie aus der ausführlichen Medienberichterstattung über die
Pressekonferenz vom 24. Juni 1997 allgemein bekannt ist, von Direktor
Peymann selbst als „anekdotische, literarische überhöhungen“ bezeichneten,
aus meiner Sicht unzutreffenden Anmerkungen zur Bürokratie haben sich in
keiner Weise auf die Person des Generalsekretärs des Österreichischen
Bundestheaterverbandes, seine Amtsführung und - wie in der Beantwortung
der Frage 3 ausgeführt - seinen formalen Verantwortungsbereich bezogen.
Mangels eines gegen den Generalsekretär erhobenen Vorwurfes bedurfte und
bedarf es daher auch keiner Rechtfertigung seinerseits. Nach einer
Besprechung mit dem Leiter und Mitarbeitern der Hauptabteilung III des
Österreichischen Bundestheaterverbandes am 26. Juni 1997 hat der
Generalsekretär vielmehr in einem ausführlichen Gespräch mit Direktor
Peymann eine Erklärung und Begründung der aufgestellten Behauptungen
gefordert. Da sich diese gegenüber den mit der Errichtung der Probebühne
Arsenal befaßten Beamten zur Gänze
als haltlos erwiesen, veranlaßte der
Generalsekretär ein Gespräch zwischen dem Leiter der Hauptabteilung III des
Österreichischen Bundestheaterverbandes und Direktor Peymann, in dem
dieser seine mißverständlichen Behauptungen ausdrücklich und mit Bedauern
zurücknahm.
Zu Frage 8:
In dem erwähnten Gespräch mit dem Generalsekretär des Österreichischen
Bundestheaterverbandes konnte neuerlich und zum wiederholten Male
zweifelsfrei klargestellt werden, daß vereinzelte, von Direktor Peymann seiner-
zeit zurecht monierten, mit derart großen Bauvorhaben jedoch üblicherweise
verbundene Unzulänglichkeiten in keinem einzigen Fall zu Lasten des Auf-
traggebers, sondern ausschließlich zu Lasten mit der jeweiligen Spartenpla-
nung beauftragter privater Firmen gegangen sind. Dank der behördlichen
Bauaufsicht, der überaus effizienten begleitenden Überwachung und Kontrolle
durch die Hauptabteilung III und nicht zuletzt durch das persönliche Engage-
ment des Direktors des Burgtheaters und des Generalsekretärs des Öster-
reichischen Bundestheaterverbandes konnten jedoch alle diese Unzuläng-
lichkeiten rechtzeitig erkannt und ohne negative Auswirkungen in baulicher und
finanzieller Hinsicht beseitigt werden. Nicht zuletzt dadurch war es möglich, den
Bau der Probebühne Arsenal rechtzeitig und kostengünstiger als ursprünglich
prognostiziert fertigzustellen. Für eine Untersuchung sehe ich deshalb keinen
Anlaß, weil Direktor Peymann seine Vorwürfe bereits in der Pressekonferenz
am 24. Juni 1997 öffentlich revidiert und in der Folge gegenüber den
maßgeblichen Funktionsträgern des Österreichischen Bundestheaterverbandes
ausdrücklich als haltlos
zurückgenommen hat.
Zu den Fragen 9 und 10:
Soweit mir bekannt ist, hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Ange-
legenheiten die Möglichkeit allfälliger rechtlicher Schritte gegen den Direktor
des Burgtheaters ob seiner Äußerungen bei der Pressekonferenz geprüft. Es
bedarf daher keiner besonderen Reaktionen meinerseits.