2852/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schmidt und PartnerInnen haben am
11. Juli1997 unter der Nr. 2874/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend bevorstehende Auflösung der „Aktion Film Österreich"
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie erklären Sie den Umstand, daß eine Institution, die sich ausschließ-
lich mit Film und dessen Vermittlung beschäftigt, von den Verantwort-
lichen in der Kunstsektion nicht mehr als ausreichend förderungswürdig
erachtet wird?
2. Welchen Stellenwert hat für Sie grundsätzlich (FiIm)-Kunstvermittlung an
Schulen? Gibt es für die nicht mehr ausreichend geförderte AFÖ ein
filmisches Ersatzangebot, welches von der Kunstsektion unterstützt wird?
3. Haben Sie mit Bundesministerin GEHRER Kontakt aufgenommen, bevor
Sie den Vorstand der AFÖ darüber informierten, daß das Bundesministe-
rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zuständig sei? Wenn ja,
welche Auskunft gab sie Ihnen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie wollen Sie - konkret - den Bedarf nach bewußter Filmauswahl, metho-
discher Filmaufarbeitung und kompetenter Beratung in allen Belangen der
Filmarbeit und Filmkunst in Zukunft decken?
5. Warum haben Sie die Briefe des Vorstandes des AFÖ zumindest bis
Ende März nicht beantwortet?
6. Sehen Sie eine Möglichkeit1 daß das „Österreichische Filmarchiv“ die
Aufgaben des AFÖ übernimmt? Wenn ja: Erlaubt das Statut des Film-
archivs eine Filmverleih- und Vermittlungstätigkeit im Sinne der bisherigen
AFÖ-Arbeit? Hat das Archiv eine Verleihkonzession? Welche Kompeten-
zen hat das Archiv in Fragen wie nichtgewerbliche Filmarbeit, Kinder- und
Jugendfilmaktivitäten, Filmvermittlung und Medienpädagogik?
7. Wie sieht Ihre Vision in Bezug auf Medienerziehung und Film(Kunst)kritik
aus? Welche Mittel bzw. Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese
Visionen einmal Wirklichkeit werden zu lassen?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Selbstverständlich muß auch einer Kunstverwaltung viel daran gelegen sein,
die Vermittlung des Mediums Film gerade für Jugendliche ausreichend zu
unterstützen. Deshalb ist es erfreulich, daß sich in den letzten Jahren eine
immer größere Anzahl von Institutionen und Vereinen um die Vermittlung
zwischen jugendlichem Publikum und Film angenommen haben. Das Bemühen
der Kunstverwaltung ging und geht aber auch dahin, daß diese Vermittlungs-
aktivitäten möglichst zeitgemäß und attraktiv gestaltet werden, zukunftsweisend
sind und koordiniert ablaufen. Deshalb wurde seit geraumer Zeit von Vertretern
des Bundeskanzleramtes das Gespräch mit der Aktion Film Österreich gesucht,
um im Rahmen der vorhandenen Ressourcen eine effiziente und zukunfts-
weisende Betreuung zu sichern.
Da nach Angaben der Aktion Film Österreich mehr als die Hälfte der Filmein-
sätze in Schulen im Rahmen des jeweiligen Unterrichtsfaches stattgefunden
haben, lag es nahe, auch das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten zu einer finanziellen Mitwirkung einzuladen. Die diesbezüg-
lichen Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg, sodaß sich mein Ressort
nunmehr außerstande sieht, neben all den
anderen Aktivitäten der
Filmvermittlung, die ohnedies über die Kunstförderung laufen, zusätzlich
Aktivitäten zu unterstützen, die mehrheitlich in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fallen.
Zu Frage 2
Neben allen anderen Vermittlungsversuchen im Bereich der Kunst ist gerade
der für den Film besonders wichtig. Die Filmarbeit an den Schulen soll dazu
beitragen, die Jugendlichen zu einem emanzipierten, urteilsfähigen und
kritischen Kinopublikum zu machen. Filmerziehung und Medienarbeit an den
Schulen sind nicht zuletzt aus diesem Grund ein integrierter Bestandteil der
Lehrpläne. Deshalb scheint es naheliegend, daß auch die Schulverwaltung
diesbezüglich einen inhaltlichen und finanziellen Beitrag zu leisten hat.
In diesem Zusammenhang wird vom Bundeskanzleramt der Verein Filmladen
gefördert, der im übrigen auch die Verleihtätigkeit der „Aktion Film Österreich“
weiterführen wird.
Zu Frage 3:
Nach der Trennung der Kunstsektion vom ehemaligen Bundesministerium für
Unterricht und Kunst war es naheliegend, die schulischen und künstlerischen
Komponenten neu zu bewerten. Da der Anteil der filmischen Schuleinsätze
sehr hoch war, gab es selbstverständlich mehrfach Kontakt mit dem nunmehri-
gen Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Seitens
dieses Ressorts war man allerdings nur bereit, einen Anteil von etwa 20 % an
den Gesamtkosten zu übernehmen, das Bundeskanzleramt hingegen war
weiterhin bereit, 50 % der Gesamtkosten als
Grundsubvention zu übernehmen.
Zu Frage 4:
Die „Aktion Film Österreich“ hat sich hauptsächlich mit Fragen der Filmvermitt-
lung an den Schulen beschäftigt, Fragen der Filmauswahl und methodischen
Filmaufarbeitung fallen aufgrund der Schulgesetze und Lehrpläne in die Eigen-
verantwortung der Lehrenden. Es kann daher nicht Aufgabe des Bundes-
kanzieramtes sein, in pädagogisch relevante Fragen und Problemstellungen
einzugreifen. Beratung gibt es weiterhin selbstverständlich bei allen durch das
Bundeskanzleramt geförderten filmkulturellen Einrichtungen. Viele der ge-
förderten Institutionen bieten daher auch Kurse, Seminare und Workshops für
Lehrende an. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es im Bereich der Landes-
schulen ein funktionierendes Vertriebs- und Beratungssystem über die Schiene
der jeweiligen Landesjugendreferate gibt.
Zu Frage 5:
Seit dem Frühjahr 1996 gab es zwischen der „Aktion Film Österreich“, dem
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und meinen
Mitarbeitern laufend Gespräche und schriftliche Korrespondenzen.
Zu Frage 6:
Wie bereits erwähnt, wird die Verleihtätigkeit in Übereinstimmung mit der
„Aktion Film Österreich“ durch den Filmladen technisch und inhaltlich weiter-
geführt und betreut. Das Österreichische Filmarchiv ist in diese Vermittlungs-
tätigkeit nicht involviert, da dies nicht zu seinem Aufgabengebiet gehört.
Zu Frage 7:
Meine Vision einer zukunftsweisenden Medienerziehung richtet sich darauf,
schon jungen Menschen die Möglichkeit
einer kritischen Urteilsbildung zu
eröffnen, um in der täglichen Konfrontation mit einer globalisierten Medienwelt
vom Internet bis zum täglichen Fernsehangebot als mündiger und kritischer
Bürger bestehen zu können. Alle durch die Kunstsektion des Bundeskanzler-
amtes geförderten film- und medienkulturellen Einrichtungen haben daher auch
die Aufgabe, ihr theoretisches Wissen und ihre praktischen Fachkenntnisse an
möglichst breit gefächerte Bevölkerungsschichten weiterzugeben.