2861/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barmüller und Genossen

haben am 19. September 1997 unter der Nr. 2978/J eine schrift-

liche parlamentarische Anfrage betreffend •‚Vereinbarung über

Bußgeldhöhen bei Weinfesten‘ an mich gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

‚1. Ist die in der Einleitung aufgezeigte Problematik bereits

im Bundesministerium für Inneres bekannt?

2. Sind nach im Bundesministerium für Inneres herrschender

Rechtsauffassung gesetzliche oder andere verwaltungs-

interne Grundlagen vorhanden, aufgrund derer ein solches

Vorgehen möglich wäre?

3. Wenn Frage 1 bejaht wird: Welche Maßnahmen werden Sie

ergreifen, um dieser Problematik beizukommen?

4. Wenn Frage 1 verneint wird: Welche Maßnahmen werden Sie

ergreifen, um Beamtinnen und Beamte vor Ort in der

Zurückweisung solcher Ansinnen zu unterstützen?

5. Wie ist der Versuch, ein solches Vorgehen der Gendarmerie

zu bewirken, nach im Bundesministerium herrschender

Rechtsauffassung zu qualifizieren?‘

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Nein.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3:

Siehe Frage 1.

Zu Frage 4:

Gesetzliche Grundlagen, Rechtsverhältnis und Unabhängigkeit der

Beamten, Diensteid, interne Vorschriften sind ausreichend, um

die Organe vor Ort in der Zurückweisung solcher Ansinnen zu

unterstützen.

Zu Frage 5:

Sinnvollerweise kann ein strafrechtlich relevantes Verhalten nur

im konkreten Einzelfall beurteilt werden, da maßgebliche Um-

stände für die Strafbarkeit ansonsten nicht erschließbar sind.