2861/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barmüller und Genossen
haben am 19. September 1997 unter der Nr. 2978/J eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend •‚Vereinbarung über
Bußgeldhöhen bei Weinfesten‘ an mich gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
‚1. Ist die in der Einleitung aufgezeigte Problematik bereits
im Bundesministerium für Inneres bekannt?
2. Sind nach im Bundesministerium für Inneres herrschender
Rechtsauffassung gesetzliche oder andere verwaltungs-
interne Grundlagen vorhanden, aufgrund derer ein solches
Vorgehen möglich wäre?
3. Wenn Frage 1 bejaht wird: Welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen, um dieser Problematik beizukommen?
4. Wenn Frage 1 verneint wird: Welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen, um Beamtinnen und Beamte vor Ort in der
Zurückweisung solcher Ansinnen zu unterstützen?
5. Wie ist der Versuch, ein solches Vorgehen der Gendarmerie
zu bewirken, nach im Bundesministerium herrschender
Rechtsauffassung zu qualifizieren?‘
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Zu Frage 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Siehe Frage 1.
Zu Frage 4:
Gesetzliche Grundlagen, Rechtsverhältnis und Unabhängigkeit der
Beamten, Diensteid, interne Vorschriften sind ausreichend, um
die Organe vor Ort in der Zurückweisung solcher Ansinnen zu
unterstützen.
Zu Frage 5:
Sinnvollerweise kann ein strafrechtlich relevantes Verhalten nur
im konkreten Einzelfall beurteilt werden, da maßgebliche Um-
stände für die Strafbarkeit ansonsten nicht erschließbar sind.