2864/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Partik-Pable‘ und Kollegen

haben am 3. Oktober 1997 unter der Nr. 3027/J-NR/1997 an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gesprächsdatenaufzeichnung

beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat.

„1. Wer war verantwortlich für die Aufzeichnung der obengenannten

Telefongespräche und deren Ausdruck?

2. Wird es Konsequenzen für den diesbezüglichen Verantwortlichen geben?

Wenn ja welche ? Wenn nein, warum nicht?

3. Sind Ihnen noch andere derartige Fälle bekannt ? Wenn ja, wieviele, wo und

welche dienstrechtlichen Schritte wurden bereits gesetzt?

4. Was gedenken Sie zu tun, um in Hinkunft einen derartigen Datenmißbrauch

zu verhindern?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1.

Auf Grund der parlamentarischen Anfrage wurde mir glaubhaft versichert, daß

beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich Telefongespräche die

über die Telefonanlage geführt werden weder aufgezeichnet noch ausgedruckt

wurden und werden. Es kann daher niemand verantwortlich gemacht werden.

Zu Frage 2

Nein, weil -wie bereits klargestellt- niemand zur Verantwortung zu ziehen ist.

Zu Frage 3:

Nur die unter der Notrufnummer 133 einlangenden Anrufe werden

aufgezeichnet. Der in der gegenständlichen Anfrage behauptete Mißbrauch

kann demnach ausgeschlossen werden.

Zu Frage 4:

Da der angesprochene Datenmißbrauch nicht stattgefunden hat, sind in der

Angelegenheit keinerlei Maßnahmen erforderlich.