2864/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Dr. Partik-Pable‘ und Kollegen
haben am 3. Oktober 1997 unter der Nr. 3027/J-NR/1997 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gesprächsdatenaufzeichnung
beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat.
„1. Wer war verantwortlich für die Aufzeichnung der obengenannten
Telefongespräche und deren Ausdruck?
2. Wird es Konsequenzen für den diesbezüglichen Verantwortlichen geben?
Wenn ja welche ? Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Ihnen noch andere derartige Fälle bekannt ? Wenn ja, wieviele, wo und
welche dienstrechtlichen Schritte wurden bereits gesetzt?
4. Was gedenken Sie zu tun, um in Hinkunft einen derartigen Datenmißbrauch
zu verhindern?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1.
Auf Grund der parlamentarischen Anfrage wurde mir glaubhaft versichert, daß
beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich Telefongespräche die
über die Telefonanlage geführt werden weder aufgezeichnet noch ausgedruckt
wurden und werden. Es kann daher niemand
verantwortlich gemacht werden.
Zu Frage 2
Nein, weil -wie bereits klargestellt- niemand zur Verantwortung zu ziehen ist.
Zu Frage 3:
Nur die unter der Notrufnummer 133 einlangenden Anrufe werden
aufgezeichnet. Der in der gegenständlichen Anfrage behauptete Mißbrauch
kann demnach ausgeschlossen werden.
Zu Frage 4:
Da der angesprochene Datenmißbrauch nicht stattgefunden hat, sind in der
Angelegenheit keinerlei Maßnahmen erforderlich.