2865/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable‘ und Kollegen

haben am 25. September 1997 unter der Nr. 2991/J eine schrift-

liche parlamentarische Anfrage betreffend den Einsatz von

Polizei und Gendarmerie am Wörthersee“ an mich gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

l. Auf welchen österreichischen Gewässern sind Exekutiv-

beamte derzeit im Einsatz und wieviele?

2. Werden die Überwachungsmaßnahmen auf den österreichischen

Gewässern auch weiterhin aufrecht gehalten?

3. Finden Sie nicht, daß die Beamten, die ihre Tätigkeit auf

österreichischen Gewässern ausüben, auch adäquate Dienst-

kleidung tragen sollten?

4. Denken Sie daran, diese entsprechende Dienstkleidung, die

auch von den diensttuenden Beamten gefordert wird, anzu-

schaffen? Wenn ja, wann?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Auf den in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 des Schiffahrtsgesetzes

1990 angeführten Gewässern und den Wasserstraßen sowie der Steyr

sind derzeit 711 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf

54 Motorbootstationen routine- und bedarfsmäßig im Einsatz.

Darüberhinaus stehen für die Mitwirkung nach dein Schiffahrts-

gesetz 1990 die im Zuständigkeitsbereich liegenden Sicherheits

dienststellen mit dem zugewiesenen Personal zur Verfügung.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3 und 4:

Den Beamten, die auf den oben zitierten Gewässern Dienst ver-

sehen, steht adäquate Dienstkleidung zur Verfügung. Es liegen

keine Anträge vor, Änderungen vorzunehmen.