2865/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pable‘ und Kollegen
haben am 25. September 1997 unter der Nr. 2991/J eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend den Einsatz von
Polizei und Gendarmerie am Wörthersee“ an mich gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
l. Auf welchen österreichischen Gewässern sind Exekutiv-
beamte derzeit im Einsatz und wieviele?
2. Werden die Überwachungsmaßnahmen auf den österreichischen
Gewässern auch weiterhin aufrecht gehalten?
3. Finden Sie nicht, daß die Beamten, die ihre Tätigkeit auf
österreichischen Gewässern ausüben, auch adäquate Dienst-
kleidung tragen sollten?
4. Denken Sie daran, diese entsprechende Dienstkleidung, die
auch von den diensttuenden Beamten gefordert wird, anzu-
schaffen? Wenn ja, wann?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf den in der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 des Schiffahrtsgesetzes
1990 angeführten Gewässern und den
Wasserstraßen sowie der Steyr
sind derzeit 711 Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf
54 Motorbootstationen routine- und bedarfsmäßig im Einsatz.
Darüberhinaus stehen für die Mitwirkung nach dein Schiffahrts-
gesetz 1990 die im Zuständigkeitsbereich liegenden Sicherheits
dienststellen mit dem zugewiesenen Personal zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3 und 4:
Den Beamten, die auf den oben zitierten Gewässern Dienst ver-
sehen, steht adäquate Dienstkleidung zur Verfügung. Es liegen
keine Anträge vor, Änderungen vorzunehmen.