2868/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic Freundinnen und Freunde haben am

18. September 1997 unter der Nr. 2908/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Objektivität der Kontrolle im biologischen Landbau gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

„1. Was werden Sie unternehmen, damit es zu einer ausgewogenen Information

durch Bereitstellung von verbandsunabhängigen Grundinformationen durch die

Behörden und die Landwirtschaftskammern kommt?

2. Wie wird die Behörde die Kriterien der EN 45011, die ab 1. Jänner 1998 von

den Kontrollstellen zu erfüllen sein werden, prüfen? Wodurch wird bei dieser

Überprüfung durch die erstzulassende Behörde die Objektivität und Verhält-

nismäßigkeit gewährleistet?

3. Was werden Sie dazu beitragen, daß der freie Wettbewerb im Kontrollstellen-

bereich sichergestellt wird? Wie wollen Sie gewährleisten, daß im Sinne der

Gleichbehandlung und eines fairen Wettbewerbes innerhalb der EU die Öster-

reichischen Kontrollstellen gegenüber denen der EU-Nachbarländer nicht be-

nachteiligt werden?

4. Welche Vorgangsweise werden Sie wählen, um die betroffenen Kontrollstellen

oder sachverständige Gremien derselben im Sinne der EU-Verwaltungsverein-

fachung partnerschaftlich in die Entscheidungsprozesse einzubinden?11

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, daß die Kontrollstellen für den biologischen Landbau — wie

in der Anfrage erwähnt - ab 1.1.1998 die Kriterien der Europäischen Norm (EN)

45011 erfüllen müssen und daher mit den betroffenen Stellen bereits mehrere Be-

sprechungen, zuletzt am 21.8.1997, abgehalten wurden. Den Kontrollstellen wurde

empfohlen, sich direkt beim hiefür zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten zu melden, um im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens die Be-

stätigung zu erhalten, daß die Kriterien der EN 45011 erfüllt sind.

Die Anerkennung der Kontrollstellen erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesver-

waltung durch den Landeshauptmann, der auch kontrolliert, ob die übrigen Kriterien

der Verordnung über den ökologischen Landbau ebenfalls erfüllt sind (die Bestäti-

gung, daß die Norm EN 45011 erfüllt wird, ist eines dieser Kriterien).

Zu Frage 1:

Sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Bundesministerium für Land- und Forst-

wirtschaft haben Informationsveranstaltungen und Besprechungen zu dieser Thema-

tik abgehalten, um die beteiligten Verkehrskreise möglichst umfassend zu infor-

mieren. Den Vertretern aller beteiligten Verkehrskreise werden laufend Erlässe mit

einschlägigen aktuellen Informationen übermittelt; diese stehen auf Anfrage auch

Einzelpersonen zur Verfügung.

Zu Frage 2:

Wie bereits ausgeführt, obliegt die Überprüfung der Kriterien der EN 45011 dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten als der für die Akkredi-

tierungen zuständigen Stelle. Eine darüber hinausgehende Überprüfung auch in

meinem Kompetenzbereich ist gesetzlich nicht vorgesehen und wäre mit dem

vorhandenen Personal auch nicht möglich. Bestätigt das Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten die Einhaltung der Kriterien der EN 45011, so ergeht

darüber auch eine Mitteilung an den Landeshauptmann.

Zu Frage 3:

Die Zulassungsbedingungen bzw. Kriterien, nach denen eine Kontrollstelle vorzu-

gehen hat, sind aufgrund der Harmonisierung auf diesem Gebiet in der ganzen EU

gleich. Eine Benachteiligung österreichischer Kontrollstellen liegt daher nicht vor.

Zu Frage 4:

In der Codex-kommission (Bio-Unterkommission) sind alle beteiligten Verkehrskreise

vertreten (Landwirtschaft einschließlich der Verbände, Konsumenten, Verarbeiter,

Behörden, Bundesanstalten); diese Unterkommission tagt etwa einmal im Monat und

dient wesentlich der partnerschaftlichen Entscheidungsfindung.