2869/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. HAIDER Mag. STADLER, Mag. HAUPT und

Kollegen haben am 3. Oktober 1997 unter der Zahl Nr. 30341J-NR/1997 an mich

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sonderverträge für

Ministersekretäre“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„Verschiedene Vorfälle der jüngsten Zeit haben die Existenz und die Tätigkeit der

Sekretäre in den Vorzimmern der Mächtigen in unserem Lande in den Mittelpunkt

des öffentlichen Interesses gerückt.

Die außerordentlichen Karrieren der Ministersekretäre lassen nur den Schluß zu,

daß sie über einzigartige Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Als

Beispiele für derartige außerordentliche Karrieren sind zu nennen:

 

Karnereweg

 Funktion

Michael Auracher

 Sekretär bei Finanzminister Androsch

 VorstandAustriacenterVienna

Herbert Cordt

 Sekretär bei Finanzminister Androsch

 Vorstandsmitglied Länderbank

 

 

Finanzberater

Marc Hall

 Sekretär bei Verkehrsminister Klima

 OMV-Vorstand

Max Kothbauer

 Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky

 Vize-Generaldirektor CA

Johannes Kunz

 Sekretär bei Bundeskanzler Kreisky

 ORF-lnformationsintendant

 

 

Kulturmanager

Ferdinand Lacina

 Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky

 Finanzminister

 

 

Girocredit-Generaldirektor

Andreas Mailath

- Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky

 Kunst-Sektionschef

Pokorny

 

 

Josef Mauhart

 Sekretär bei Vizekanzler Androsch

 Generaldirektor Äustria Tabak

 

 

ÖFB-Präsident

Heinz Sommerbauer

 Sekretär bei Verstaatlichtenminister

 Prokurist bei Austro Control

 

 

Streicher

Alfred Reiter

 Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky

 Investitionstkredit-Generaldirektor

Andreas Rudas

 Pressesprecher bei Innenminister Blecha

 ORF-Generalsekretär

 

 

SPÖ-Bundesgeschäftsführer

Rudolf Scholten

 Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky

 Bundestheater-Generalsekretär

 

 

Unterrichtsminister

 

 

Kontrollbank-Vorstand

Robert Sedlacek

 Pressesprecher bei Finanzminister Lacina

 Generaldirektor Bundesverlag

Hannes Sereinig

 Kabinettchef bei Bundeskanzler Vranitzky

 Vorstandsmitglied

 

 

Verbundgesellschaft

 

 

 

Josef Sindelka

 Sekretär bei Verkehrsminister Lanc

 PTA-Vorstandsvorsitzender

Csaba Szekely

 Pressesprecher bei Streicher und Klima

 Vorstand Raab-Ödenburg-

 

 

Ebenfurt Bahn AG

Franz Vranitzky

 Sekretär bei Finanzminister Androsch

 Länderbank-Generaldirektor

 

 

Es liegt daher nahe, sich mit den Nachfolgern der genannten Karrieristen zu

beschäftigen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

die nachstehende

ANFRAGE

1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw. der

Entlohnungsgruppe - sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro

eines allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?

2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?

3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen

Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeiterkammer)

zugewiesen?

4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen

Mitarbeiter?

5. Mit welchen Mitarbeitern bzw. mit wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträge

abgeschlossen?

6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend

und wie wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen aus?

7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter

getroffen und wie viele monatlichen Überstunden ergaben sich daraus für die

einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?

8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung1 daß das für die übrigen

Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für die

Mitarbeiter Ihres Kabinettes (Ministerbüros) unzulänglich ist und durch

Sonderregelungen bzw. Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht

werden muß?

9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des

Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote ergibt

sich daraus?

10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts

(z.B. Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im

einzelnen maßgebend?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten bzw.

administrative Tätigkeiten stehen in meinem Kabinett 10 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter in Verwendung:

Anzahl

 Dienstrechtliche Stellung

2

 VerwendungsgruppeA1

1

 Verwendungsgruppe A

1

 Verwendungsgruppe W1

1

 Entlohnungsgruppe VB/I/a

1

 Verwendungsgruppe A2

2

 Verwendungsgruppe E1

1

 Entlohnungsgruppe VB/SV/b

1

 Angestellter/Arbeitsleihvertrag

 

 

Zu Frage 2:

Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter meines Kabinetts gestaltet sich wie folgt:

 

Name

 wesentlicher Aufgabenbereich

WOLLER Petra

 Leiterin des KBM

STEINERT Reinhard

 stellvertretende Leitung des

 

KBM, Beschaffungs- und

 

Bauangelegenheiten,

 

Organisationsmaßnahmen im

 

Bereich der Bundespolizei und

 

Bundesgendarmerie

STROHMEYER Oskar

 Budgetwesen, Angelegenheiten

 

des Schengener

 

Vertragswerkes,

 

Organisationsmaßnahmen im

 

Bereich der Bundespolizei und

 

Bundesgendarmerie

BRENNER Mag. Brigitte

 Fremdenpolizeiliche

 

Angelegenheiten, Asyl- und

 

Integrationswesen, EU-

 

Angelegenheiten

ANDRE Mag. Peter

 Personalangelegenheiten,

 

Ausbildungsmaßnahmen

NlEßNER Herbert

 Beschwerdeangelegenheiten

 

Versetzungsangelegenheiten,

 

Koordination in Angelegenheiten

 

derVolksanwaltschaft

GOLLIA Rudolf

 Allgemeine

 

Koordinierungsagenden!

 

Öffentlichkeitsarbeit

MITS Klaus

 Personalangelegenheiten,

 

Stellenplan

ZOPPOTH Cornelia

 Pressereferentin

ZINK Michael

 Zivildienst, Kriegsmaterialien

 

und Waffenangelegenheiten,

 

EDV Verkehrswesen


 

Zu Frage 3:

Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.

Zu Frage 4:

Die Entlohnung dieser Mitarbeiter basiert auf den Bestimmungen des

Gehaltsgesetzes 1956, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, des Journalisten-

kollektivvertrages bzw. des ABGB.

Zu Frage 5:

Auch diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 6:

Zum einen bedingt die Funktion einer Pressereferentin ein besondere

Vertrauensverhältnis. Andererseits haben die Besonderheiten dieser

Aufgabenstellung regelmäßig zur Folge, daß die Tätigkeit mit der Funktionsdauer

des jeweiligen politischen Entscheidungsträgers verbunden wird, sodaß lediglich

befristete Dienstverhältnisse abgeschlossen werden. In der Praxis orientieren sich

die diesbezüglichen Entlohnungsansätze nach den einschlägigen Bestimmungen

des Journalisten-kollektivvertrages‘ zumal mit diesen Ansätzen die Besonderheiten

der Dienstverhältnisse angemessen abgegolten werden. Von der Anführung der

„Auswirkungen“ (gemeint wohl: Vergleichsrechnung zwischen dem

sondervertragsentgelt und dem jeweiligen Vergleichsbezug eines Beamten oder

Vertragsbediensteten) muß aus datenschutzrechtlichen Aspekten Abstand

genommen werden.

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage hat gleichfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen

zu unterbleiben.

Zu Frage 8:

Auf die Beantwortung zur Frage 6 wird hingewiesen. Darüberhinaus bin ich nicht der

Auffassung, daß das öffentliche Dienstrecht den Arbeitsbedingungen in der

Verwaltung nicht entspricht, da dienstrechtliche Sondervereinbarungen nur mit

einem sehr geringen Prozentsatz von Bediensteten abgeschlossen werden.

Zu Frage 9:

Die Personalkosten für die oben angeführten Mitarbeiter meines Kabinetts werden

für den Zeitraum seit meinem Amtsantritt im Februar 1997 bis Dezember 1997

voraussichtlich S 5,30 Mio. betragen. Dies ergibt eine Pro-kopf-Quote von rund S

589.000,-- brutto pro Mitarbeiter.

Nicht enthalten in diesen Zahlen ist der budgetäre Aufwand für den oben

angeführten Arbeitsleihvertrag, zumal dieser nicht dem Personalaufwand, sondern

vielmehr dem Sachaufwand zuzurechnen ist.

Zu Frage 10:

Da sich die übrigen Punkte der gegenständlichen Anfrage lediglich auf die

Zentralstelle meines Ressorts beziehen, erfolgen die nachstehenden Ausführungen

gleichfalls nur für diesen Bereich.

Mit vereinzelter Ausnahme zur Abgeltung höherwertiger Tätigkeiten im

Vertragsbedienstetenbereich, wobei lediglich eine höhere Entlohnungsgruppe oder

Entlohnungsstufe des VB-Schemas zur Anweisung gelangt, wurden Sonderverträge

nur für Angelegenheiten der ADV-Administration abgeschlossen. Das Erfordernis

solcher Vereinbarungen ergibt sich aus den besonderen Anforderungen an diesen

Dienstbereich, die jeweilige Entlohnung orientiert sich am ADV-Schema des Bundes.

Derzeit werden 86 Bedienstete nach diesen Ansätzen entlohnt.

Im Bereich meines Ministeriums ist gegenwärtig eine Leitungsfunktion im ADV-

Bereich mit einem Sondervertragsbediensteten besetzt.