2869/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. HAIDER Mag. STADLER, Mag. HAUPT und
Kollegen haben am 3. Oktober 1997 unter der Zahl Nr. 30341J-NR/1997 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sonderverträge für
Ministersekretäre“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„Verschiedene Vorfälle der jüngsten Zeit haben die Existenz und die Tätigkeit der
Sekretäre in den Vorzimmern der Mächtigen in unserem Lande in den Mittelpunkt
des öffentlichen Interesses gerückt.
Die außerordentlichen Karrieren der Ministersekretäre lassen nur den Schluß zu,
daß sie über einzigartige Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Als
Beispiele für derartige außerordentliche Karrieren sind zu nennen:
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Karnereweg |
Funktion |
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Michael Auracher |
Sekretär bei Finanzminister Androsch |
VorstandAustriacenterVienna |
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Herbert Cordt |
Sekretär bei Finanzminister Androsch |
Vorstandsmitglied Länderbank |
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Finanzberater |
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Marc Hall |
Sekretär bei Verkehrsminister Klima |
OMV-Vorstand |
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Max Kothbauer |
Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky |
Vize-Generaldirektor CA |
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Johannes Kunz |
Sekretär bei Bundeskanzler Kreisky |
ORF-lnformationsintendant |
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Kulturmanager |
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Ferdinand Lacina |
Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky |
Finanzminister |
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Girocredit-Generaldirektor |
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Andreas Mailath |
- Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky |
Kunst-Sektionschef |
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Pokorny |
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Josef Mauhart |
Sekretär bei Vizekanzler Androsch |
Generaldirektor Äustria Tabak |
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ÖFB-Präsident |
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Heinz Sommerbauer |
Sekretär bei Verstaatlichtenminister |
Prokurist bei Austro Control |
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Streicher |
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Alfred Reiter |
Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky |
Investitionstkredit-Generaldirektor |
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Andreas Rudas |
Pressesprecher bei Innenminister Blecha |
ORF-Generalsekretär |
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SPÖ-Bundesgeschäftsführer |
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Rudolf Scholten |
Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky |
Bundestheater-Generalsekretär |
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Unterrichtsminister |
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Kontrollbank-Vorstand |
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Robert Sedlacek |
Pressesprecher bei Finanzminister Lacina |
Generaldirektor Bundesverlag |
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Hannes Sereinig |
Kabinettchef bei Bundeskanzler Vranitzky |
Vorstandsmitglied |
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Verbundgesellschaft |
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Josef Sindelka |
Sekretär bei Verkehrsminister Lanc |
PTA-Vorstandsvorsitzender |
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Csaba Szekely |
Pressesprecher bei Streicher und Klima |
Vorstand Raab-Ödenburg- |
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Ebenfurt Bahn AG |
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Franz Vranitzky |
Sekretär bei Finanzminister Androsch |
Länderbank-Generaldirektor |
Es liegt daher nahe, sich mit den Nachfolgern der genannten Karrieristen zu
beschäftigen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
die nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw. der
Entlohnungsgruppe - sind derzeit in Ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro
eines allenfalls zugeteilten Staatssekretärs beschäftigt?
2. Welchen Aufgabenbereich haben diese Mitarbeiter im einzelnen?
3. Welche Mitarbeiter sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen oder einer anderen
Rechtsgestaltung von anderen Institutionen (z.B. der Arbeiterkammer)
zugewiesen?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen
Mitarbeiter?
5. Mit welchen Mitarbeitern bzw. mit wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträge
abgeschlossen?
6. Welche Erwägungen waren für den Abschluß der Sonderverträge maßgebend
und wie wirken sich die Sonderverträge in den einzelnen Fällen aus?
7. Welche Überstundenregelungen wurden hinsichtlich der einzelnen Mitarbeiter
getroffen und wie viele monatlichen Überstunden ergaben sich daraus für die
einzelnen Mitarbeiter im Durchschnitt?
8. Auf Grund welcher Erwägungen sind Sie der Auffassung1 daß das für die übrigen
Bediensteten anzuwendende Dienstrecht des öffentlichen Dienstes für die
Mitarbeiter Ihres Kabinettes (Ministerbüros) unzulänglich ist und durch
Sonderregelungen bzw. Sonderverträge eine finanzielle Besserstellung erreicht
werden muß?
9. Wie hoch wird der Personalaufwand für Ihr Kabinett (Ministerbüro, Büro des
Staatssekretärs) im Jahre 1997 voraussichtlich sein und welche Kopfquote ergibt
sich daraus?
10. Wie viele Sonderverträge haben Sie mit anderen Mitarbeitern Ihres Ressorts
(z.B. Spitzenbeamten) abgeschlossen und welche Gründe waren dafür im
einzelnen maßgebend?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Abgesehen von dem erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten bzw.
administrative Tätigkeiten stehen in meinem Kabinett 10 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Verwendung:
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Anzahl |
Dienstrechtliche Stellung |
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2 |
VerwendungsgruppeA1 |
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1 |
Verwendungsgruppe A |
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1 |
Verwendungsgruppe W1 |
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1 |
Entlohnungsgruppe VB/I/a |
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1 |
Verwendungsgruppe A2 |
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2 |
Verwendungsgruppe E1 |
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1 |
Entlohnungsgruppe VB/SV/b |
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1 |
Angestellter/Arbeitsleihvertrag |
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Zu Frage 2:
Die Aufgabenverteilung auf die Mitarbeiter meines Kabinetts gestaltet sich wie folgt:
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Name |
wesentlicher Aufgabenbereich |
|
WOLLER Petra |
Leiterin des KBM |
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STEINERT Reinhard |
stellvertretende Leitung des |
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|
KBM, Beschaffungs- und |
|
|
Bauangelegenheiten, |
|
|
Organisationsmaßnahmen im |
|
|
Bereich der Bundespolizei und |
|
|
Bundesgendarmerie |
|
STROHMEYER Oskar |
Budgetwesen, Angelegenheiten |
|
|
des Schengener |
|
|
Vertragswerkes, |
|
|
Organisationsmaßnahmen im |
|
|
Bereich der Bundespolizei und |
|
|
Bundesgendarmerie |
|
BRENNER Mag. Brigitte |
Fremdenpolizeiliche |
|
|
Angelegenheiten, Asyl- und |
|
|
Integrationswesen, EU- |
|
|
Angelegenheiten |
|
ANDRE Mag. Peter |
Personalangelegenheiten, |
|
|
Ausbildungsmaßnahmen |
|
NlEßNER Herbert |
Beschwerdeangelegenheiten |
|
|
Versetzungsangelegenheiten, |
|
|
Koordination in Angelegenheiten |
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|
derVolksanwaltschaft |
|
GOLLIA Rudolf |
Allgemeine |
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|
Koordinierungsagenden! |
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
|
MITS Klaus |
Personalangelegenheiten, |
|
|
Stellenplan |
|
ZOPPOTH Cornelia |
Pressereferentin |
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ZINK Michael |
Zivildienst, Kriegsmaterialien |
|
|
und Waffenangelegenheiten, |
|
|
EDV Verkehrswesen |
Zu Frage 3:
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.
Zu Frage 4:
Die Entlohnung dieser Mitarbeiter basiert auf den Bestimmungen des
Gehaltsgesetzes 1956, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, des Journalisten-
kollektivvertrages bzw. des ABGB.
Zu Frage 5:
Auch diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 6:
Zum einen bedingt die Funktion einer Pressereferentin ein besondere
Vertrauensverhältnis. Andererseits haben die Besonderheiten dieser
Aufgabenstellung regelmäßig zur Folge, daß die Tätigkeit mit der Funktionsdauer
des jeweiligen politischen Entscheidungsträgers verbunden wird, sodaß lediglich
befristete Dienstverhältnisse abgeschlossen werden. In der Praxis orientieren sich
die diesbezüglichen Entlohnungsansätze nach den einschlägigen Bestimmungen
des Journalisten-kollektivvertrages‘ zumal mit diesen Ansätzen die Besonderheiten
der Dienstverhältnisse angemessen abgegolten werden. Von der Anführung der
„Auswirkungen“ (gemeint wohl: Vergleichsrechnung zwischen dem
sondervertragsentgelt und dem jeweiligen Vergleichsbezug eines Beamten oder
Vertragsbediensteten) muß aus datenschutzrechtlichen Aspekten Abstand
genommen werden.
Zu Frage 7:
Die Beantwortung dieser Frage hat gleichfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen
zu unterbleiben.
Zu Frage 8:
Auf die Beantwortung zur Frage 6 wird hingewiesen. Darüberhinaus bin ich nicht der
Auffassung, daß das öffentliche Dienstrecht den Arbeitsbedingungen in der
Verwaltung nicht entspricht, da dienstrechtliche Sondervereinbarungen nur mit
einem sehr geringen Prozentsatz von Bediensteten abgeschlossen werden.
Zu Frage 9:
Die Personalkosten für die oben angeführten Mitarbeiter meines Kabinetts werden
für den Zeitraum seit meinem Amtsantritt im Februar 1997 bis Dezember 1997
voraussichtlich S 5,30 Mio. betragen. Dies ergibt eine Pro-kopf-Quote von rund S
589.000,-- brutto pro Mitarbeiter.
Nicht enthalten in diesen Zahlen ist der budgetäre Aufwand für den oben
angeführten Arbeitsleihvertrag, zumal dieser nicht dem Personalaufwand, sondern
vielmehr dem Sachaufwand zuzurechnen ist.
Zu Frage 10:
Da sich die übrigen Punkte der gegenständlichen Anfrage lediglich auf die
Zentralstelle meines Ressorts beziehen, erfolgen die nachstehenden Ausführungen
gleichfalls nur für diesen Bereich.
Mit vereinzelter Ausnahme zur Abgeltung höherwertiger Tätigkeiten im
Vertragsbedienstetenbereich, wobei lediglich eine höhere Entlohnungsgruppe oder
Entlohnungsstufe des VB-Schemas zur Anweisung gelangt, wurden Sonderverträge
nur für Angelegenheiten der ADV-Administration abgeschlossen. Das Erfordernis
solcher Vereinbarungen ergibt sich aus den besonderen Anforderungen an diesen
Dienstbereich, die jeweilige Entlohnung orientiert sich am ADV-Schema des Bundes.
Derzeit werden 86 Bedienstete nach diesen Ansätzen entlohnt.
Im Bereich meines Ministeriums ist gegenwärtig eine Leitungsfunktion im ADV-
Bereich mit einem Sondervertragsbediensteten besetzt.