287/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen vom

12. März 1996. Nr. 267/J, betreffend Befreiung von behinderten Autobahnbenützerlnnen von

der Mautgebühr, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 .:

Nach § 7 Abs. 10 Bundesstraßenfinanzierungsgesetz (BStFG) 1996 kann der Bundes-

minister für wirtschaftliche Angelegenheiten im Einvernehmen mit mir bestimmte Benützer-

gruppen von der zeitabhängigen Mautpflicht (Vignette) ausnehmen.

 

Da die Frage der Mauttarifgestaltung aber primär in die Zuständigkeit des Bundes-

ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fällt, wäre eine derartige Befreiung vom

Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in die VVege zu leiten.

 

Zu 2..

Eine derartige Zweckbindung ist im BStFG 1996 nicht enthalten.