2873/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kukacka und Kollegen
haben am 19. September 1997 unter der Nr. 2929/J eine schrift-
liche parlamentarische Anfrage betreffend „Verwendung der zweck-
gebundenen strafeinnahmen aus dem Straßenverkehr (§ 100 Abs. 10
Stvo) zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung“ an mich gerich-
tet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie hoch war der Betrag, der in den Jahren 1994, 1995 und
1996 an zweckgebundenen Strafeinnahmen gemäß § 100 Abs.
10 StVO eingenommen wurde, und zwar jeweils aufgeschlüs-
selt für Autobahn, Bundes-, Landes-, Bezirks- und
Gemeindestraßen?
2. Wie hoch ist der Betrag aus diesem Titel im ersten Halb-
jahr 1997, aufgeschlüsselt für Autobahn, Bundes-,
Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen?
3. Wie hoch wird der geschätzte Betrag aus diesem Titel für
1997, aufgeschlüsselt für Autobahnen, Bundes-, Landes-,
Bezirks- und Gemeindestraßen voraussichtlich sein?
4. Wie lautet die Verteilung der gesamten Strafgeldbeträge
jeweils auf Bund, Länder und Gemeinden für 1994, 1995,
1996 und das erste Halbjahr 1997?
5. Wie hoch waren die Strafbeträge in den in Frage 4 ange-
führten Jahren für das Bundesland Oberösterreich
(aufgeteilt auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen)?
6. Wie viele zusätzliche Organe (Dienstposten bzw.
Mitarbeiter) wurden aufgrund des § 100 Abs. 10 StVO für
die Verkehrsüberwachung in den Jahren 1994, 1995, und
1996 aufgenommen?
7. Wie lautet die Verteilung nach Bundesländern?
8. Wenn keine zusätzlichen Organe aufgenommen wurden, warum
nicht?
9. Wurden zusätzliche Organe (Dienstposten bzw.
Mitarbeiter) für die Verkehrsüberwachung im ersten Halb-
jahr 1997 aufgenommen?
10. Wenn ja, wie viele und wie lautet die Verteilung nach
Bundesländern?
11. Wenn keine zusätzlichen Organe aufgenommen wurden, warum
nicht?
12. Beabsichtigten Sie, weitere Organe für die Verkehrsüber-
wachung noch in diesem Jahr aufzunehmen?
13. Wenn ja, wie viele und wie lautet die Verteilung nach
Bundesländern?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele und welche zusätzliche technische Hilfsmittel
(Überwachungsgeräte) wurden für die Verkehrsüberwachung
in den Jahren 1995 und 1996 angeschafft?
16. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Bundesländern?
17. Falls keine zusätzlichen technischen Geräte angeschafft
wurden, warum nicht?
18. Wie viele und welche zusätzliche technische Geräte wurden
für die Verkehrsüberwachung im ersten Halbjahr 1997 auf-
genommen und wie gestaltet sich die diesbezügliche
Planung Ihres Ressorts bis Ende dieses Jahres?
19. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Bundesländern?
20. Falls keine zusätzlichen technischen Geräte bis Ende des
Jahres angeschafft werden, warum nicht?‘
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Gesamtbeträge der zweckgebundenen strafgelder gemäß § 100/10
StVO (seit 1.10.1994) lauten:
1994: öS 23,221.601,65
1995: öS 314,763.264,27
1996: öS 359,090.330,99
Da diese Strafgelder seitens der Bezirksverwaltungsbehörden ohne
Aufschlüsselung nach Straßenarten dem Bundesministerium für
Inneres überwiesen werden und die Vollziehung des § 100 StVO in
den Bereich der Länder fällt, sind dem Bundesministerium für
Inneres keine diesbezüglichen Daten bekannt.
Zu Frage 2:
Für das erste Halbjahr 1997 belief sich der Betrag auf öS
182,311.222,00. Hinsichtlich Aufschlüsselung siehe Antwort zu
Frage 1.
Zu Frage 3:
Im Bundesvoranschlag für 1997 sind öS 350,0 Mio. veranschlagt.
Eine Überschreitung dieses Betrages ist zwar anzunehmen, Angaben
dazu wären aber verfrüht. Hinsichtlich Aufschlüsselung siehe
Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 4:
Die dem Bundesminister für Inneres vorliegenden Daten lassen
dazu keine Angaben zu.
Zu Frage 5:
Aus den in der Beantwortung der Frage 1 und 4 genannten Gründen
können nur die zweckgebundenen Strafgelder gem. § 100 Abs. 10
StVO ohne Aufschlüsselung für Autobahnen, Bundes-, Landes-,
Bezirks- und Gemeindestraßen bekanntgegeben werden:
1994: öS 4,029.290,49 1995: öS 43,843.406,97
1996: öS 50,462.111,03 1—6/1997: öS 25,906.192,05
Zu Frage 6:
Im Jahr 1994 waren noch keine zusätzlichen Planstellen bewilligt
worden. Für die Jahre 1995-1997 sind im Stellenplan 514 Plan-
stellen für den Bereich des § 100 Abs. 10 StVO zugewiesen.
Teilweise erfolgte die Besetzung dieser Planstellen wegen der
zweijährigen Ausbildungszeit nicht durch Neuaufnahmen, sondern
im Wege einer Rekrutierung von vorhandenem personal.
Zu Frage 7:
Die Verteilung der Planstellen nach Bundesländern lautet
Wien 80
Niederösterreich 78
Oberösterreich 101
Salzburg 27
Tirol 44
Vorarlberg 10
Kärnten 33
Steiermark 105
Burgenland 36
insgesamt 514.
Zu Frage 8:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Zu Frage 11:
Der Stellenplan sieht für das Jahr 1997 ebenso wie für das Jahr
1995 und 1996 514 Planstellen für den Bereich des § 100 Abs. 10
StVO vor.
Zu Frage 12:
Nein.
Zu Frage 13:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Zu Frage 14
Siehe Antwort zu Frage 11.
Zu den Fragen 15 bis 20:
Das Sachgebiet "Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur
Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen der Mitwirkung der
Organe der Bundespolizei und Bundesgendarmerie in Angelegen-
heiten der Straßenpolizei‘ gehört seit 1987 (Novelle zum Bundes-
ministeriengesetz BGBl.Nr. 78/1987) zum Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Inneres.
Von der 19. StVO-Novelle bzw. der Bestimmung des § 100 Abs.
10 StVO war die ggstdl. Beschaffung insofern nicht betroffen,
als die betreffenden Kreditmittel schon zuvor der gleichlauten-
den zweckbindung des § 100 Abs. 7 leg.cit. unterlagen. Ledig-
lich in der Herkunft der Mittel (Anteil an den dem Bundesminis-
terium für Inneres gemäß § 100 Abs. 10 StVO direkt zufließenden
Strafgeldeinnahmen anstelle der Überweisungen des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten aufgrund des
§ 100 Abs. 7 5tVO) ist eine Änderung eingetreten.
Die Geräte werden jeweils den Landesgendarmeriekommanden und
Bundespolizeidirektionen zur Verfügung gestellt und können von
allen im Verkehrsüberwachungeinsatz stehenden Beamten verwendet
werden, unabhängig davon, ob diese Straßenaufsichtsorgane aus
Mitteln des § 100 Abs. 10 StVO oder aus dem Normalbudget des
Bundesministeriums für Inneres entlohnt werden. Eine Geräte-
übersicht ist in Tabellenform angeschlossen.
In den letzten Jahren stand die etappenweise Beschaffung von
Laser-Geschwindigkeitsmeßgeräten ("Laserpistolen") Videoanlagen
zum Einbau in Zivielstreifenfahrzeuge und weiteren Atemluft-
alkoholmeßgeräten (Alkomaten) im Vordergrund.
Für das Jahr 1997 sind schwerpunktmäßig unter anderem 500 Alko-
maten beschafft worden, deren Auslieferung aus Gründen der Er-
probung, aus Produktionsgründen und aufgrund der Eicherforder-
nisse mehrere Monate in Anspruch nimmt und sohin erst Ende 1997
abgeschlossen sein wird. Damit wird die flächendeckende Aus-
stattung mit Alkomaten erreicht sein; die entsprechende Aus-
stattung mit Lasergeräten ist schon seit 1995 gegeben.
Im 2. Halbjahr 1997 sind außer Nachbeschaffungen keine größeren
Ankäufe vorgesehen, da der derzeitige Gerätebestand den perso-
nellen Gegebenheiten angepaßt ist.
Beilage konnte nicht gescannt werden !!!