2876/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2900/J betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot

von Anti-Personen-Minen und der damit in Zusammenhang stehenden

Entschließung des Nationalrates, welche die Abgeordneten Dr.

Karlsson, Genossinnen und Genossen am 16. September 1997 an mich

richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

In der Vergangenheit hat es sich als sehr pragmatisch erwiesen,

die Kontakte zur wehrtechnischen Industrie im Wege der

WKÖ/Arbeitsgemeinschaft Wehrwirtschaft wahrzunehmen. Somit wurde

die WKÖ am 2.4.1997 über die Entschließung des Nationalrates

unterrichtet.

Die Arbeitsgemeinschaft Wehrwirtschaft stellte fest, daß zwei

österreichische Firmen von dieser Entschließung betroffen sind

(Dynamit Nobel Graz und Hirtenberger AG) und informierte diese am

14.4.1997.

Seitens der Industrie wurde im Wege der Arbeitsgemeinschaft

Wehrwirtschaft dem ho. Ressort mitgeteilt, daß ein technischer

Vorschlag des Bundesministers für Landesverteidigung an die

Erzeugerfirmen von Richtsplitterladungen weitergeleitet wurde,

der einen Einsatz von Richtsplitterladungen als Anti-Personen-

Mine unter Zuhilfenahme des Originalzünders unmöglich macht.

Weiters teilte die Arbeitsgemeinschaft Wehrwirtschaft mit, daß in

Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres von der

Industrie die technischen Änderungen vorgenommen wurden.

AntwortzuPunkt4derAnfrage:

Richtsplitterladungen gehören in die Kategorie Kriegsmaterial.

Gemäß Kriegsmaterialiengesetz ist für die Erteilung einer

Genehmigung zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial das

Bundesministerium für Inneres zuständig.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 1 - 3 hingewiesen. Von

den betroffenen Wirtschaftskreisen wurde die gegenständliche

Entschließung des Nationalrates demnach zur Kenntnis genommen.