2876/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2900/J betreffend Vollziehung des Bundesgesetzes über das Verbot
von Anti-Personen-Minen und der damit in Zusammenhang stehenden
Entschließung des Nationalrates, welche die Abgeordneten Dr.
Karlsson, Genossinnen und Genossen am 16. September 1997 an mich
richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
In der Vergangenheit hat es sich als sehr pragmatisch erwiesen,
die Kontakte zur wehrtechnischen Industrie im Wege der
WKÖ/Arbeitsgemeinschaft Wehrwirtschaft wahrzunehmen. Somit wurde
die WKÖ am 2.4.1997 über die Entschließung des Nationalrates
unterrichtet.
Die Arbeitsgemeinschaft Wehrwirtschaft stellte fest, daß zwei
österreichische Firmen von dieser
Entschließung betroffen sind
(Dynamit Nobel Graz und Hirtenberger AG) und informierte diese am
14.4.1997.
Seitens der Industrie wurde im Wege der Arbeitsgemeinschaft
Wehrwirtschaft dem ho. Ressort mitgeteilt, daß ein technischer
Vorschlag des Bundesministers für Landesverteidigung an die
Erzeugerfirmen von Richtsplitterladungen weitergeleitet wurde,
der einen Einsatz von Richtsplitterladungen als Anti-Personen-
Mine unter Zuhilfenahme des Originalzünders unmöglich macht.
Weiters teilte die Arbeitsgemeinschaft Wehrwirtschaft mit, daß in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres von der
Industrie die technischen Änderungen vorgenommen wurden.
AntwortzuPunkt4derAnfrage:
Richtsplitterladungen gehören in die Kategorie Kriegsmaterial.
Gemäß Kriegsmaterialiengesetz ist für die Erteilung einer
Genehmigung zur Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial das
Bundesministerium für Inneres zuständig.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung zu den Fragen 1 - 3 hingewiesen. Von
den betroffenen Wirtschaftskreisen wurde die gegenständliche
Entschließung des Nationalrates demnach zur Kenntnis genommen.