2878/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2912/J betreffend Verzögerungen beim Bau der B 301 (Wiener

Südumfahrung) , welche die Abgeordneten Brix und Genossen am 18.

September 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 8 und 14 der Anfrage:

Das generelle Straßenprojekt für die B 301 wurde im Jänner 1995

genehmigt. Die weiteren Realisierungsschritte werden seitens der

ÖSAG zügig weitergeführt, sodaß von einer Verzögerung nicht

gesprochen werden kann.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Im Zuge der Erstellung des Generellen Projektes 1994 wurden

mehrere Varianten für die Querung des Schwechattales überprüft

und in einer Wirkungstabelle gegenüber gestellt:

* Brücke

* bergmännischer Tunnel

* seichter Tunnel in offener Bauweise

* Kombination Brücke und bergmännischer Tunnel

Nach dem Ergebnis dieser Gegenüberstellung war der seichte Tunnel

in offener Bauweise - insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen -

weiter zu verfolgen.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Die valorisierten Gesamtbruttokosten (Stand Herbst 1996) belaufen

sich nach Angaben der ÖSAG beim

* bergmännischen Tunnel auf ATS 1956 Mio.

* seichten Tunnel in offener Bauweise (Senkkastenmethode) auf ATS

1184 Mio.

Daraus ergibt sich eine Kostendifferenz von ATS 772 Mio.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Die von der ÖSAG projektierte Schwechattalquerung mittels

seichtem Tunnel in offener Bauweise stellt - wie bereits

ausgeführt wurde - keine neue Variante dar. Diese Lösung

erfordert die Absiedlung von 22 Objekten. Die daraus

resultierenden Kosten für den Grunderwerb und die Objektseinlöse

sind in den bereits erwähnten Gesamtbruttokosten für den seichten

Tunnel in offener Bauweise enthalten.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Gegen die bergmännische Variante sprechen neben den extrem hohen

Mehrkosten baugeologische und hydrogeologische Risiken.

Insbesondere ergibt sich bei der bergmännischen Tunnelbauweise

ein erhöhtes Baurisiko, wobei punktuelle Beeinträchtigungen der

derzeitigen Nutzung durch Injektionsschächte zur

Bodenverfestigung während der Bauzeit erforderlich würden.

Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf das Grundwasser

erheblicher als beim seichten Tunnel.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die Entscheidung für die offene Bauweise nach der

Senkkastenmethode erfolgte aufgrund der Baukosten und der - auch

während der Bauzeit - geringsten Eingriffe in den Grund-

wasserhaushalt.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Die ÖSAG beabsichtigt, Ende dieses Jahres die

Umweltverträglichkeitserklärung vorzulegen. Das UVP-Verfahren und

die Trassenverordnung gern. § 4 BStG werden voraussichtlich 2

Jahre in Anspruch nehmen. Anschließend können Grundablöse und

Baubeginn erfolgen, wobei die Baudauer mit 3 bis 4 Jahren zu

veranschlagen ist.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Gesamtbruttokosten werden von der ÖSAG auf ATS 5,5 Mrd.

geschätzt und beinhalten die Projektierung, den Grunderwerb, die

Baukosten, die Preisgleitung und die MWSt.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Die Gesamtbruttokosten für den seichten Tunnel in offener

Bauweise (inklusive Gleitung und MWSt.) werden dabei, wie bereits

ausgeführt, auf rd. ATS 1,2 Mrd. geschätzt.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Ende Juni 1997 fand ein Vorprüfungsverfahren nach § 104

Wasserrechtsgesetz bei der Wasserrechtsbehörde statt, bei dem

festgestellt wurde, daß öffentliche Interessen der vorgelegten

Variante (seichte Tieflage) nicht entgegen stehen.

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Variante mit offener

Bauweise nicht um eine neue Variante“, sodaß es unter diesem

Gesichtspunkt zu keinem neuen UVP-Verfahren - und damit auch zu

keinen zusätzlichen Verzögerungen - kommen wird, zumal die von

der ÖSAG verfolgte Variante in der UVE berücksichtigt und dem

aktuellen Zeitplan zugrunde gelegt wird.

Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:

Die Entscheidung zugunsten jener Variante, die bei vergleichbaren

Umweltauswirkungen um 772 Mio. S. sparsamer ausgeführt werden

kann, ist durch den Verfassungsauftrag nach sparsamer,

wirtschaftlicher und zweckmäßiger Verwendung der

Bundesfinanzmittel begründet. Beide Tunnelvarianten sind nach

Abschluß der Bauarbeiten jedenfalls in ihren Auswirkungen auf die

Anrainer gleichwertig.

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Wie bereits erwähnt, werden die Planungen für die B 301 zügig

weitergeführt, sodaß es zu keinen Verzögerungen kommt.