2878/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2912/J betreffend Verzögerungen beim Bau der B 301 (Wiener
Südumfahrung) , welche die Abgeordneten Brix und Genossen am 18.
September 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1, 8 und 14 der Anfrage:
Das generelle Straßenprojekt für die B 301 wurde im Jänner 1995
genehmigt. Die weiteren Realisierungsschritte werden seitens der
ÖSAG zügig weitergeführt, sodaß von einer Verzögerung nicht
gesprochen werden kann.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Im Zuge der Erstellung des Generellen Projektes 1994 wurden
mehrere Varianten für die Querung des Schwechattales überprüft
und in einer Wirkungstabelle gegenüber
gestellt:
* Brücke
* bergmännischer Tunnel
* seichter Tunnel in offener Bauweise
* Kombination Brücke und bergmännischer Tunnel
Nach dem Ergebnis dieser Gegenüberstellung war der seichte Tunnel
in offener Bauweise - insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen -
weiter zu verfolgen.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die valorisierten Gesamtbruttokosten (Stand Herbst 1996) belaufen
sich nach Angaben der ÖSAG beim
* bergmännischen Tunnel auf ATS 1956 Mio.
* seichten Tunnel in offener Bauweise (Senkkastenmethode) auf ATS
1184 Mio.
Daraus ergibt sich eine Kostendifferenz von ATS 772 Mio.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die von der ÖSAG projektierte Schwechattalquerung mittels
seichtem Tunnel in offener Bauweise stellt - wie bereits
ausgeführt wurde - keine neue Variante dar. Diese Lösung
erfordert die Absiedlung von 22 Objekten. Die daraus
resultierenden Kosten für den Grunderwerb und die Objektseinlöse
sind in den bereits erwähnten Gesamtbruttokosten für den seichten
Tunnel in offener Bauweise enthalten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Gegen die bergmännische Variante sprechen neben den extrem hohen
Mehrkosten baugeologische und hydrogeologische Risiken.
Insbesondere ergibt sich bei der bergmännischen Tunnelbauweise
ein erhöhtes Baurisiko, wobei punktuelle Beeinträchtigungen der
derzeitigen Nutzung durch
Injektionsschächte zur
Bodenverfestigung während der Bauzeit erforderlich würden.
Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf das Grundwasser
erheblicher als beim seichten Tunnel.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Entscheidung für die offene Bauweise nach der
Senkkastenmethode erfolgte aufgrund der Baukosten und der - auch
während der Bauzeit - geringsten Eingriffe in den Grund-
wasserhaushalt.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die ÖSAG beabsichtigt, Ende dieses Jahres die
Umweltverträglichkeitserklärung vorzulegen. Das UVP-Verfahren und
die Trassenverordnung gern. § 4 BStG werden voraussichtlich 2
Jahre in Anspruch nehmen. Anschließend können Grundablöse und
Baubeginn erfolgen, wobei die Baudauer mit 3 bis 4 Jahren zu
veranschlagen ist.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die Gesamtbruttokosten werden von der ÖSAG auf ATS 5,5 Mrd.
geschätzt und beinhalten die Projektierung, den Grunderwerb, die
Baukosten, die Preisgleitung und die MWSt.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Gesamtbruttokosten für den seichten Tunnel in offener
Bauweise (inklusive Gleitung und MWSt.) werden dabei, wie bereits
ausgeführt, auf rd. ATS 1,2 Mrd.
geschätzt.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Ende Juni 1997 fand ein Vorprüfungsverfahren nach § 104
Wasserrechtsgesetz bei der Wasserrechtsbehörde statt, bei dem
festgestellt wurde, daß öffentliche Interessen der vorgelegten
Variante (seichte Tieflage) nicht entgegen stehen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Variante mit offener
Bauweise nicht um eine neue Variante“, sodaß es unter diesem
Gesichtspunkt zu keinem neuen UVP-Verfahren - und damit auch zu
keinen zusätzlichen Verzögerungen - kommen wird, zumal die von
der ÖSAG verfolgte Variante in der UVE berücksichtigt und dem
aktuellen Zeitplan zugrunde gelegt wird.
Antwort zu den Punkten 15 und 16 der Anfrage:
Die Entscheidung zugunsten jener Variante, die bei vergleichbaren
Umweltauswirkungen um 772 Mio. S. sparsamer ausgeführt werden
kann, ist durch den Verfassungsauftrag nach sparsamer,
wirtschaftlicher und zweckmäßiger Verwendung der
Bundesfinanzmittel begründet. Beide Tunnelvarianten sind nach
Abschluß der Bauarbeiten jedenfalls in ihren Auswirkungen auf die
Anrainer gleichwertig.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Wie bereits erwähnt, werden die Planungen für die B 301 zügig
weitergeführt, sodaß es zu keinen Verzögerungen kommt.