2879/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2913/J betreffend die Zusammenlegung der Vermessungsämter in

Kärnten, welche die Abgeordneten Mag. Haupt und Dipl. -Ing.

Prinzhorn am 18. September 1997 an mich richteten und aus Gründen

der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, möchte ich

festhalten, daß bereits in den Beantwortungen zu den Anfragen Nr.

1329/J vom 27.11.1996 sowie 1424/J vom 18.12.1996 ein

österreichweites Reformkonzept zur Reorganisation der Eich- und

Vermessungsämter vorgestellt wurde.

Antwort zu den Punkten 1, 2, 5, 6 und 7 der Anfrage:

Das nach wirtschaftlichen und sozialen Kriterien bedarfsgerecht

erstellte Reformkonzept des BEV sieht die Einrichtung eines

Telearbeitszentrums in Wolfsberg und die Zusammenführung der

Vermessungsbezirke Völkermarkt und Wolfsberg sowie Klagenfurt und

St. Veit an der Glan vor.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Es ist beabsichtigt, die Strukturreform so rasch wie möglich

umzusetzen. Eine Zusammenlegung der Vermessungsämter kann jedoch

erst nach Ende des vor kurzem eingeleiteten

Begutachtungsverfahrens mit Inkrafttreten der neuen und auf das

Reformkonzept aufbauenden Sprengelverordnung eingeleitet werden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Das BEV wird durch einen konsequenten Aufnahmestopp während der

Reformphase deutliche Personaleinsparungen erzielen. Eine

Freisetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist jedoch

nicht Inhalt des Reformkonzeptes.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Mit dem Standort Völkermarkt als Sitz des Vermessungsamtes wird

im besonderen der Berücksichtigung der Zweisprachigkeit im

Vermessungsbezirk Völkermarkt Rechnung getragen. In Wolfsberg

wird das BEV ein Telearbeitszentrum einrichten, in dem

gleichzeitig die Beratung in Vermessungs- und

katasterspezifischen Angelegenheiten durchgeführt werden kann.