2879/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2913/J betreffend die Zusammenlegung der Vermessungsämter in
Kärnten, welche die Abgeordneten Mag. Haupt und Dipl. -Ing.
Prinzhorn am 18. September 1997 an mich richteten und aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, möchte ich
festhalten, daß bereits in den Beantwortungen zu den Anfragen Nr.
1329/J vom 27.11.1996 sowie 1424/J vom 18.12.1996 ein
österreichweites Reformkonzept zur Reorganisation der Eich- und
Vermessungsämter vorgestellt wurde.
Antwort zu den Punkten 1, 2, 5, 6 und 7 der Anfrage:
Das nach wirtschaftlichen und sozialen Kriterien bedarfsgerecht
erstellte Reformkonzept des BEV sieht die Einrichtung eines
Telearbeitszentrums in Wolfsberg und die Zusammenführung der
Vermessungsbezirke Völkermarkt und Wolfsberg sowie Klagenfurt und
St. Veit an der Glan vor.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es ist beabsichtigt, die Strukturreform so rasch wie möglich
umzusetzen. Eine Zusammenlegung der Vermessungsämter kann jedoch
erst nach Ende des vor kurzem eingeleiteten
Begutachtungsverfahrens mit Inkrafttreten der neuen und auf das
Reformkonzept aufbauenden Sprengelverordnung eingeleitet werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das BEV wird durch einen konsequenten Aufnahmestopp während der
Reformphase deutliche Personaleinsparungen erzielen. Eine
Freisetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist jedoch
nicht Inhalt des Reformkonzeptes.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Mit dem Standort Völkermarkt als Sitz des Vermessungsamtes wird
im besonderen der Berücksichtigung der Zweisprachigkeit im
Vermessungsbezirk Völkermarkt Rechnung getragen. In Wolfsberg
wird das BEV ein Telearbeitszentrum einrichten, in dem
gleichzeitig die Beratung in Vermessungs- und
katasterspezifischen Angelegenheiten durchgeführt werden kann.