2881/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2946/J betreffend die Welser Westspange , welche die

Abgeordneten Oberhaidinger und Genossen am 19. September 1997

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die generellen Planungen sind abgeschlossen, auch die Verordnung

nach § 4 Bundesstraßengesetz ist bereits erfolgt.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die von Landesrat Haider in Hinblick auf die

naturschutzrechtliche Bewilligung in Auftrag gegebenen Gutachten

befinden sich nach meiner Information derzeit noch in

Ausarbeitung.

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

Mit dem am 11. September 1997 im Bundesgesetzblatt

veröffentlichten Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 und dem

damit verbundenen Fruchtgenußvertrag zwischen der ASFINAG und der

Republik Österreich ist die Kompetenz für die Erstellung der Bau-

und Erhaltungsprogramme für Autobahnen und Schnellstraßen an die

ASFINAG übergegangen.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

erwartet nun die ehestmögliche Vorlage eines entsprechenden

Bauprogrammes durch die ASFINAG, um die gesetzlich

vorgeschriebene Abstimmung durchführen zu können.

Die organisatorischen Vorkehrungen für eine rasche Inangriffnahme

des Baues der Welser Westspange wurden seitens des BMwA bereits

getroffen.