2881/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2946/J betreffend die Welser Westspange , welche die
Abgeordneten Oberhaidinger und Genossen am 19. September 1997
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die generellen Planungen sind abgeschlossen, auch die Verordnung
nach § 4 Bundesstraßengesetz ist bereits erfolgt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die von Landesrat Haider in Hinblick auf die
naturschutzrechtliche Bewilligung in Auftrag gegebenen Gutachten
befinden sich nach meiner Information derzeit noch in
Ausarbeitung.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Mit dem am 11. September 1997 im Bundesgesetzblatt
veröffentlichten Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 und dem
damit verbundenen Fruchtgenußvertrag zwischen der ASFINAG und der
Republik Österreich ist die Kompetenz für die Erstellung der Bau-
und Erhaltungsprogramme für Autobahnen und Schnellstraßen an die
ASFINAG übergegangen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
erwartet nun die ehestmögliche Vorlage eines entsprechenden
Bauprogrammes durch die ASFINAG, um die gesetzlich
vorgeschriebene Abstimmung durchführen zu können.
Die organisatorischen Vorkehrungen für eine rasche Inangriffnahme
des Baues der Welser Westspange wurden seitens des BMwA bereits
getroffen.