2883/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
2966/J betreffend Nichtbeantwortung der Anfrage zum Thema:
Mautinkasso A 13 Brennerautobahn, welche die Abgeordneten Mag.
Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen am 19. September 1997
an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:
Das vorn Sprecher des Transitforums Austria -Tirol an mich
"persönlich" gerichtete Schreiben wurde von mir an die
zuständige Fachsektion weitergeleitet und von dieser mit
Schreiben vom 8. September 1997 per Fax vom 9. September 1997 an
das Transitforum nachweislich beantwortet.
Die Behauptung, daß bis zum Tag der Abfassung Ihrer
parlamentarischen Anfrage am 16. September 1997 eine Beantwortung
noch nicht erfolgt sei, ist für mich
daher nicht nachvollziehbar.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Eine Kopie des am 9. September 1997 an das Transitforum
ergangenen Antwortschreibens liegt zur Information bei.
Darüberhinaus darf ich darauf verweisen, daß ich auch in meiner
Beantwortung der parl. Anfrage 2778/J der Abgeordneten Anschober
und Freunde, am 5. September 1997 ausführlich auf die in der
Anfrage angesprochene Thematik eingegangen
bin.
Sehr geehrter Herr Gurgiser!
Zu Ihrem an Herrn Bundesminister Farnleitner gerichteten Schreiben vom
6. Juni 1997, in dem Sie eine Reihe von Fragen zur LKW-Maut auf der Brenner-
autobahn ansprechen, übermitteln wir Ihnen nachfolgend den Standpunkt des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Für die späte Beantwortung
Ihrer Anfrage ersuchen wir Sie um Verständnis. Wie Ihnen durch das Kabinett des
Herrn Bundesministers bereits telefonisch mitgeteilt worden war, war eine frühere
Bearbeitung wegen anderer prioritärer Arbeiten leider nicht möglich.
Die Entschließung des Nationalrates vom 16. November 1995 ist dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten natürlich bekannt; war sie
doch mit ein Auslöser für die Entscheidung der Bundesregierung, die LKW-Maut am
Brenner zu erhöhen.
Die in dieser Entschließung u.a. enthaltene Aussage, daß ermäßigte Mauttarife für
abgasarme LKW nach Inkraftreten der "Euro 2“ - Norm nur für Fahrzeuge gewährt
werden sollten, die dieser Norm entsprechende Voraussetzungen aufweisen, wurde
bisher deshalb noch nicht realisiert, weil sich die Randbedingungen gegenüber dem
Zeitpunkt der Entschließung grundlegend
geändert haben:
Die Europäische Kommission hat nach Abschluß des vorgeschriebenen
Vorverfahrens im Juli 1997 beschlossen, beim EUGH gegen Österreich eine
Vertragsverletzungsklage wegen der derzeitigen LKW-Mauttarife am Brenner
einzubringen. Eine zusätzliche ca. 30-prozentige Mauterhöhung (von 1150 auf
1500 S) für mehr als die Hälfte aller schweren LKW wäre der österreichischen
Position keinesfalls zuträglich.
Österreich ist seit ca. einem Jahr intensiv bemüht, eine dauerhafte und befriedigende
Lösung für den alpenquerenden Güterverkehr über den Brenner in Form einer sog.
,,Alpenklausel" in der geplanten Novelle zur EU-Wegekostenrichtlinie (93/89/EWG) zu
verankern. Nur wenige Mitgliedsstaaten stehen derzeit einer solchen Lösung positiv
gegenüber. Eine einseitige Maßnahme wie die von Ihnen verlangte Mauterhöhung
würde wohl alle Hoffnungen auf eine richtlinien- und damit EU-konforme Lösung
zunichte machen.
Was den von Ihnen vermuteten allerdings höchstens als hypothetisch zu
bezeichnenden und betragsmäßig zu hoch geschätzten finanziellen Schaden für die
Republik Österreich betrifft, ist festzustellen, daß bei einer Einschränkung der
ermäßigten Mauttarife ab 1. Oktober 1996 nur mehr auf sog. EURO 2-Fahrzeuge die
bis Ende Juni 1997 von der ASG erzielten Mauteinnahmen theoretisch um nicht ganz
130 Mio S höher sein hätten können. Berücksichtigt ist dabei die laut Angaben der
ASG bis Ende Juni 1997 durchgeführte Ausgabe von ca. 3.200 sog. COP-Maut-
ausweisen für Fahrzeuge mit einem NOx-Wert von 8 oder 9 g. Nicht berücksichtigt
sind jedoch durch die Tariferhöhung mögliche Frequenzänderungen.
Ein von Ihnen vermutetes Fehlverhalten des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten ist hier nicht gegeben.
Es wurde vielmehr in Abstimmung mit anderen betroffenen Ressorts den
Zielsetzungen für eine dauerhafte EU -konforme Regelung des Verkehrs über den
Brenner derzeit weit höhere Priorität eingeräumt, als einer von der Europäischen
Kommission sicher bekämpften Mauterhöhung für annähernd die Hälfte aller
schweren LKW. Eine Nachforderung von Maut steht nicht zur Diskussion.
In der Hoffnung, Ihnen die Hintergründe für die Vorgangsweise des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ausreichend erläutert zu
haben,
mit freundlichen Grüßen
Wien, am 8. September 1997
Für den Bundesminister:
Dipl. -Ing. Hans Müller