2883/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

2966/J betreffend Nichtbeantwortung der Anfrage zum Thema:

Mautinkasso A 13 Brennerautobahn, welche die Abgeordneten Mag.

Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen am 19. September 1997

an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit

in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

Das vorn Sprecher des Transitforums Austria -Tirol an mich

"persönlich" gerichtete Schreiben wurde von mir an die

zuständige Fachsektion weitergeleitet und von dieser mit

Schreiben vom 8. September 1997 per Fax vom 9. September 1997 an

das Transitforum nachweislich beantwortet.

Die Behauptung, daß bis zum Tag der Abfassung Ihrer

parlamentarischen Anfrage am 16. September 1997 eine Beantwortung

noch nicht erfolgt sei, ist für mich daher nicht nachvollziehbar.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Eine Kopie des am 9. September 1997 an das Transitforum

ergangenen Antwortschreibens liegt zur Information bei.

Darüberhinaus darf ich darauf verweisen, daß ich auch in meiner

Beantwortung der parl. Anfrage 2778/J der Abgeordneten Anschober

und Freunde, am 5. September 1997 ausführlich auf die in der

Anfrage angesprochene Thematik eingegangen bin.

Sehr geehrter Herr Gurgiser!

Zu Ihrem an Herrn Bundesminister Farnleitner gerichteten Schreiben vom

6. Juni 1997, in dem Sie eine Reihe von Fragen zur LKW-Maut auf der Brenner-

autobahn ansprechen, übermitteln wir Ihnen nachfolgend den Standpunkt des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Für die späte Beantwortung

Ihrer Anfrage ersuchen wir Sie um Verständnis. Wie Ihnen durch das Kabinett des

Herrn Bundesministers bereits telefonisch mitgeteilt worden war, war eine frühere

Bearbeitung wegen anderer prioritärer Arbeiten leider nicht möglich.

Die Entschließung des Nationalrates vom 16. November 1995 ist dem

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten natürlich bekannt; war sie

doch mit ein Auslöser für die Entscheidung der Bundesregierung, die LKW-Maut am

Brenner zu erhöhen.

Die in dieser Entschließung u.a. enthaltene Aussage, daß ermäßigte Mauttarife für

abgasarme LKW nach Inkraftreten der "Euro 2“ - Norm nur für Fahrzeuge gewährt

werden sollten, die dieser Norm entsprechende Voraussetzungen aufweisen, wurde

bisher deshalb noch nicht realisiert, weil sich die Randbedingungen gegenüber dem

Zeitpunkt der Entschließung grundlegend geändert haben:

Die Europäische Kommission hat nach Abschluß des vorgeschriebenen

Vorverfahrens im Juli 1997 beschlossen, beim EUGH gegen Österreich eine

Vertragsverletzungsklage wegen der derzeitigen LKW-Mauttarife am Brenner

einzubringen. Eine zusätzliche ca. 30-prozentige Mauterhöhung (von 1150 auf

1500 S) für mehr als die Hälfte aller schweren LKW wäre der österreichischen

Position keinesfalls zuträglich.

Österreich ist seit ca. einem Jahr intensiv bemüht, eine dauerhafte und befriedigende

Lösung für den alpenquerenden Güterverkehr über den Brenner in Form einer sog.

,,Alpenklausel" in der geplanten Novelle zur EU-Wegekostenrichtlinie (93/89/EWG) zu

verankern. Nur wenige Mitgliedsstaaten stehen derzeit einer solchen Lösung positiv

gegenüber. Eine einseitige Maßnahme wie die von Ihnen verlangte Mauterhöhung

würde wohl alle Hoffnungen auf eine richtlinien- und damit EU-konforme Lösung

zunichte machen.

Was den von Ihnen vermuteten allerdings höchstens als hypothetisch zu

bezeichnenden und betragsmäßig zu hoch geschätzten finanziellen Schaden für die

Republik Österreich betrifft, ist festzustellen, daß bei einer Einschränkung der

ermäßigten Mauttarife ab 1. Oktober 1996 nur mehr auf sog. EURO 2-Fahrzeuge die

bis Ende Juni 1997 von der ASG erzielten Mauteinnahmen theoretisch um nicht ganz

130 Mio S höher sein hätten können. Berücksichtigt ist dabei die laut Angaben der

ASG bis Ende Juni 1997 durchgeführte Ausgabe von ca. 3.200 sog. COP-Maut-

ausweisen für Fahrzeuge mit einem NOx-Wert von 8 oder 9 g. Nicht berücksichtigt

sind jedoch durch die Tariferhöhung mögliche Frequenzänderungen.

Ein von Ihnen vermutetes Fehlverhalten des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten ist hier nicht gegeben.

Es wurde vielmehr in Abstimmung mit anderen betroffenen Ressorts den

Zielsetzungen für eine dauerhafte EU -konforme Regelung des Verkehrs über den

Brenner derzeit weit höhere Priorität eingeräumt, als einer von der Europäischen

Kommission sicher bekämpften Mauterhöhung für annähernd die Hälfte aller

schweren LKW. Eine Nachforderung von Maut steht nicht zur Diskussion.

In der Hoffnung, Ihnen die Hintergründe für die Vorgangsweise des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ausreichend erläutert zu

haben,

mit freundlichen Grüßen

Wien, am 8. September 1997

Für den Bundesminister:

Dipl. -Ing. Hans Müller