2884/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

haben am 18. September 1997 unter der Nr. 2909/J an mich eine schriftliche par-

lamentarische Anfrage betreffend Schutz der KonsumentInnen vor britischem Rind-

fleisch gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Aus welchen Ländern importiert Österreich Rindfleisch?

2. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die österreichischen Konsu-

mentinnen vor illegal aus Großbritannien exportiertem und möglicherweise

verseuchtem Rindfleisch zu schützen?

3. Welche Initiativen werden Sie innerhalb der Europäischen Union ergreifen,

damit die schweren Versäumnisse in der Kontrolle aufgezeigt und es zu einer

wirksamen Überwachung des Exportverbotes kommt?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Österreich bezieht Rindfleisch aus folgenden Ländern:

aus EU-Mitgliedstaaten: Deutschland, Niederlande, Italien, Dänemark,

Frankreich, Belgien, Irland, Spanien, Finnland

aus Drittstaaten: Tschechien, Ungarn, Slowakei, Polen, Kroatien,

Rumänien, USA, Brasilien, Paraguay, Uruguay,

Argentinien, Neuseeland (Daten für 1997, Quelle

ÖSTAT).

ZuFrage2

Die für die Veterinärverwaltung zuständige Organisationseinheit des Bundeskanzler-

amtes hat bereits strenge Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Konsumen-

tinnen und Konsumenten vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit BSE ange-

ordnet, die teilweise über die diesbezüglichen EU-Bestimmungen hinausgehen (zB.

Sperrkundmachungen gegenüber dem Vereinigten Königreich und der Schweiz;

zusätzliche Garantien auch für Rindfleisch aus anderen Ländern).

Die mit der Überwachung und Kontrolle befaßten Organe - die amtlichen Tierärzte in

den Frischfleisch-und Fleischverarbeitungsbetrieben, die Grenztierärzte an den

Grenzen gegenüber Drittstaaten sowie die Zollorgane der mobilen Überwachungs-

gruppe - wurden entsprechend informiert und angewiesen, verstärkte Kontrollen beim

Verkehr von Rindfleisch durchzuführen.

In diesem Sinne wurden sofort nach Bekanntwerden des Verdachtes des illegalen

Verbringens von Rindfleisch Anfang Juli sämtliche Kontrollorgane davon in Kenntnis

gesetzt und angewiesen, verdächtige Sendungen anzuhalten, sicherzustellen und

unverzüglich das Bundeskanzleramt - Veterinärverwaltung zu informieren, um die

weitere Vorgangsweise abzuklären.

Zu Frage 3:

Wie die derzeitigen Maßnahmen der Kommission und der Behörden in den Mitglied-

staaten und somit auch in Österreich zeigen, wird der verbotene Fleischhandel wirksam

bekämpft: So wurden in Belgien vier Betriebe geschlossen, in der Bundesrepublik

Deutschland steht ein Betrieb unmittelbar vor der Schließung, da diesen Betrieben der

Handel mit Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich nachgewiesen wurde.

Die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes, die von der Europäischen Kom-

mission und den Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, sind

derzeit noch nicht abgeschlossen. Sollten die dabei gewonnenen Erkenntnisse eine

Anpassung der bisherigen Vorgangsweise notwendig erscheinen lassen, werde ich

selbstverständlich weitere Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Konsumen-

tinnen und Konsumenten ergreifen.