2890/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Dr. Grollitseh

betreffend Nuklearmedizin - extramural oder im Ambulatorium,

(Nr. 2951/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1;

Aufgrund der mir bisher vorliegenden Informationen sind keine Probleme rund um den

Verdrängungswettbewerb zwischen Ambulatorien, Spitalsambulanzen und niedergelassenen

Fachärzten, insbesondere auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, bekannt. Im Gegenteil wird gerade

aufgrund der seit 1. Jänner 1997 begonnenen Reform des Gesundheitswesens und der

Krankenanstaltenfinanzierung die Finanzierung von Gesundheitsleistungen auf längere Sicht

sichergestellt und die Intensivierung der Kooperation zwischen den verschiedenen

Gesundheitsbereichen gefördert. So ist gemäß Art. 23 der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B -VG

über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997

bis 2000 zwischen der Sozialversicherung und den Ländern ein Konsultationsmechanismus

einzurichten, um finanzielle Folgen von Strukturveränderungen zu bewältigen und insbesondere

Veränderungen der Leistungsangebote im stationären, halbstationären, tagesklinischen,

ambulanten und niedergelassenen Bereich zu regeln.

Zu Frage 2:

Durch die Reform der Krankenanstaltenfinanzierung wurden keine ungleichen finanziellen

Rahmenbedingungen zwischen niedergelassenen Nuklearmedizinern einerseits und

nuklearmedizimsehen Diagnosestellen in Landeskrankenhäusern andererseits hervorgerufen.

Die Finanzierungssysteme für erbrachte Gesundheitsleistungen innerhalb und außerhalb der

Krankenanstalten waren stets unterschiedlich, da aufgrund der Bestimmungen im Kranken—

anstaltengesetz Ambulatorien bzw. Spitalsambulanzen einen vom niedergelassenen Bereich

unterschiedlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen und dementsprechend unterschiedliche

Funktionen wahrzunehmen haben.

Zu den Fragen 3, 5 und 6:

Aufgrund des unterschiedlichen Versorgungsauftrages (z.B. Rund- um - die - Uhr -Versorgung,

Vorhaltung von Notfallkapazitäten) und aufgrund der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen

Kostenstruktur der verschiedenen Gesundheitsbereiche sind Kostenvergleiche bei einzelnen

Leistungen nicht zielführend. Aus den Kostenvergleichen kann nicht abgeleitet werden, wo

medizinische Leistungen sinnvoll erbracht werden. Die Erbringung von medizinischen Leistungen

hat durch Gesundheitseinrichtungen und an Standorten in der Weise zu erfolgen, daß eine für die

österreichische Bevölkerung optimale Gesundheitsversorgung gewährleistet ist.

Zu Frage 4:

Laut Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger werden,

soweit vertragliche Regelungen mit niedergelassenen Ärzten bestehen, für "Struma Patienten"

pro Behandlungsfall (dieser beinhaltet in der Regel Schilddrüsenszintigraphie, Sonographie sowie

diverse Laboruntersuchungen) durchschnittlich zirka S 1.200,-- bis

S 1.400.-- abgerechnet.