2890/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Dr. Grollitseh
betreffend Nuklearmedizin - extramural oder im Ambulatorium,
(Nr. 2951/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1;
Aufgrund der mir bisher vorliegenden Informationen sind keine Probleme rund um den
Verdrängungswettbewerb zwischen Ambulatorien, Spitalsambulanzen und niedergelassenen
Fachärzten, insbesondere auf dem Gebiet der Nuklearmedizin, bekannt. Im Gegenteil wird gerade
aufgrund der seit 1. Jänner 1997 begonnenen Reform des Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung die Finanzierung von Gesundheitsleistungen auf längere Sicht
sichergestellt und die Intensivierung der Kooperation zwischen den verschiedenen
Gesundheitsbereichen gefördert. So ist gemäß Art. 23 der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B -VG
über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997
bis 2000 zwischen der Sozialversicherung und den Ländern ein Konsultationsmechanismus
einzurichten, um finanzielle Folgen von Strukturveränderungen zu bewältigen und insbesondere
Veränderungen der Leistungsangebote im stationären, halbstationären, tagesklinischen,
ambulanten und niedergelassenen Bereich zu regeln.
Zu Frage 2:
Durch die Reform der Krankenanstaltenfinanzierung wurden keine ungleichen finanziellen
Rahmenbedingungen zwischen niedergelassenen Nuklearmedizinern einerseits und
nuklearmedizimsehen Diagnosestellen in
Landeskrankenhäusern andererseits hervorgerufen.
Die Finanzierungssysteme für erbrachte Gesundheitsleistungen innerhalb und außerhalb der
Krankenanstalten waren stets unterschiedlich, da aufgrund der Bestimmungen im Kranken—
anstaltengesetz Ambulatorien bzw. Spitalsambulanzen einen vom niedergelassenen Bereich
unterschiedlichen Versorgungsauftrag zu erfüllen und dementsprechend unterschiedliche
Funktionen wahrzunehmen haben.
Zu den Fragen 3, 5 und 6:
Aufgrund des unterschiedlichen Versorgungsauftrages (z.B. Rund- um - die - Uhr -Versorgung,
Vorhaltung von Notfallkapazitäten) und aufgrund der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen
Kostenstruktur der verschiedenen Gesundheitsbereiche sind Kostenvergleiche bei einzelnen
Leistungen nicht zielführend. Aus den Kostenvergleichen kann nicht abgeleitet werden, wo
medizinische Leistungen sinnvoll erbracht werden. Die Erbringung von medizinischen Leistungen
hat durch Gesundheitseinrichtungen und an Standorten in der Weise zu erfolgen, daß eine für die
österreichische Bevölkerung optimale Gesundheitsversorgung gewährleistet ist.
Zu Frage 4:
Laut Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger werden,
soweit vertragliche Regelungen mit niedergelassenen Ärzten bestehen, für "Struma Patienten"
pro Behandlungsfall (dieser beinhaltet in der Regel Schilddrüsenszintigraphie, Sonographie sowie
diverse Laboruntersuchungen) durchschnittlich zirka S 1.200,-- bis
S 1.400.-- abgerechnet.