2893/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dr. Haider und
Kollegen vom 3. Oktober 1997, Nr. 3037/J, be-
treffend Sondervertrage für Ministersekretäre
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und
Kollegen vom 3. Oktober 1997, Nr. 3037/J, betreffend Sonderverträge
für Ministersekretäre, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Zum Stichtag 3. Oktober 1997 waren im Büro des Bundesministers für
Land - und Forstwirtschaft insgesamt sieben Akademiker als Referen-
ten tätig. Drei Akademiker werden nach dem Schema der Allgemeinen
Verwaltung, verwendungsgruppe A 1, ein Akademiker aufgrund eines
Sondervertrages gemäß § 36 VBG 1948, sowie drei Akademiker aufgrund
von Arbeitsleihverträgen entlohnt. Die nach dem Schema der All-
gemeinen Verwaltung besoldeten Referenten sind
gleichzeitig einer
Organisationseinheit des Bundesministeriums für Land- und Forst-
wirtschaft zur Dienstleistung zugeteilt.
Der Aufgabenbereich der Referenten im Ministerbüro stellt sich wie
folgt dar:
Herr Mag. Wutscher:
Büroleiter, Koordinierung aller Fragen für den Bundesminister im
Zusammenhang mit der Agrarpolitik; Grundsatzangelegenheiten des
Ressorts (Zentrale und nachgeordnete Dienststellen).
Herr OR Dr. Popp:
Pressesprecher des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft.
Herr Ing. Mag. Koren:
EU - Angelegenheiten.
Herr Kmsr. Dipl. -Ing. Tonner:
INVEKOS-Angelegenheiten und EDV - Angelegenheiten im Bundes-
ministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Herr OKmsr. Dipl. -Ing. DDr. Mang:
Umweltprogramm der EU; Betriebsmittelrecht, Biolandbau sowie ver-
schiedene EU-Marktordnungen betreffend die pflanzliche Produktion.
Frau Mag. Dipl.-Ing. Wöber:
Agrarmarketing, EU-Strukturpolitik, Wein, Fragen der Gentechnik,
den Ressortbereich betreffend.
Herr Ing. Mag. Riemelmoser:
Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Energiefragen, Umweltpolitik.
Zu den Fragen 6 und 8:
In der Frage der Entlohnung der Referenten des Ministerbüros wurde
in der letzten Zeit vermehrt davon ausgegangen, Beamte des Dienst-
standes des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft einzu-
setzen, nicht zuletzt auch deshalb, um Aufwendungen für Sonderent-
lohnungen möglichst gering zu halten.
Dennoch kann dieser Grundsatz generell keine Anwendung finden, da
für die speziellen Anforderungen, die an einen Referenten im Mni-
sterbüro gestellt werden müssen, nicht immer Mitarbeiter zu den Ge-
haltsansätzen des öffentlichen Dienstes gewonnen werden können. Im
Falle der Arbeitsleihverträge ist davon auszugehen, daß diejenigen
Mitarbeiter infolge des Wechsels ihres Arbeitsplatzes keine finan-
ziellen Einbußen im Vergleich zu ihrer früheren Tätigkeit erleiden
wollen, was auch angesichts der hohen qualitativen und zeitlichen
Beanspruchung der Referenten im Ministerbüro verständlich ist. Von
einer finanziellen Besserstellung im Sinne der parlamentarischen
Anfrage kann aber nicht gesprochen werden.
Zu Frage 7:
Die Überstundenregelungen richten sich nach dem konkreten Dienst-
verhältnis. Es gibt im Ministerbüro sowohl Überstundenregelungen
aufgrund einer Pauschalvergütung als auch solche, die im Wege einer
Einzelabgeltung abgerechnet werden. Nähere Angaben können aus Grün-
den des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden. Es darf hiefür
um Verständnis ersucht werden.
Zu Frage 9:
Wie bereits erwähnt, sind die nach dem Schema der Allgemeinen Ver-
waltung besoldeten Referenten gleichzeitig einer Organisationsein-
heit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur
Dienstleistung zugeteilt. Die Gehaltsansätze können daher nicht zur
Gänze dem Ministerbüro angelastet werden. Die Bekanntgabe der Höhe
des Sonderentgeltes sowie der Arbeitsleihverträge ("Kopfquote")
kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Es darf
hiefür um Verständnis ersucht werden.
Zu Frage 10:
Im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
(Zentralleitung) wurden, ausgenommen den bereits erwähnten Sonder-
vertrag im Ministerbüro, mit insgesamt vier Bediensteten Sonderver-
träge abgeschlossen. Für den Abschluß dieser Sonderverträge war der
Tätigkeitsbereich der Bediensteten (z.B. im ADV-Bereich) sowie de-
ren Verwendung als Führungskräfte (z.B. als Sektionsleiter) maßgeb-
lich, wofür zu den für öffentlich Bedienstete gesetzlich festgeleg-
ten Gehaltsansätzen keine geeigneten Personen zu finden waren. Ab-
schließend wird bemerkt, daß zu sämtlichen Sonderverträgen die ge-
setzlich vorgesehene Zustimmung des Bundeskanzlers und des Bundes-
ministers für Finanzen vorliegt.