2903/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Meischberger, Mag. Trattner und

Kollegen haben am 19. September 1997 unter der Nr. 2968/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bestellung des Hörfunk-

beirates gemäß § 14a Regionalradiogesetz gerichtet, die folgenden Wortlaut

hat:

„1. Wann wurde der Hörfunkbeirat bestellt?

2. Wer sind die Mitglieder des Hörfunkbeirates?

3. Für welchen Zeitraum wurden die Mitglieder des Hörfunkbeirates bestellt?

4. Welche besondere Eignung weisen die einzelnen Mitglieder des Hörfunk-

beirates im Bereich Technik, Wirtschaft und Publizistik auf?

5. Welche einschlägige Tätigkeit als Experten haben die einzelnen Mitglieder

des Hörfunkbeirates bereits vor ihrer Bestellung ausgeübt?

6. Welche Veröffentlichungen von einschlägigen Publikationen im Bereich

der Medienökonomie, des Medienrechtes, der Informationstechnologie

und der Publizistik haben die einzelnen Mitglieder des Hörfunkbeirates

nachgewiesen?

7. Welche einschlägigen Publikationen und Expertisen beschäftigen sich

insbesondere mit der Einführung des Privatradios in anderen europä -

ischen Ländern bzw. in außereuropäischen Ländern?

8. Welche Verfahrensschritte wurden bei der Auswahl und Bestellung der

Experten vorgenommen?

9. Welche Bundesministerien waren an der Bestellung beteiligt?

10. Welche Abteilungen in diesen Bundesministerien waren an der Bestellung

beteiligt?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Mitglieder des Hörfunkbeirates wurden mit Beschluß des Ministerrates

vom 8. Juli1997 bestellt.

Zu Frage 2:

Zu den Mitgliedern des Hörfunkbeirates wurden Frau Erika Bettstein, Dr. Ilse

Brandtner-Radinger, Dr. Rudolf Brettschneider, Dr. Wolfgang Fingernagel,

CR Gerald Freihofner, Mag Rupert Haberson, Dr. Margit Handschmann,

Bettina Heise, CR Peter Klar, Dr. Imma Palme, Dipl.Ing. Franz Prull, Univ.Prof.

Dr Heinz Pürer, Dr. Walter Schaffelhofer, Paul Vecsei, Dr. Karin Wessely und

Mag Bernhard Wiesinger bestellt.

Zu Frage 3:

Die Mitglieder des Hörfunkbeirates sind auf unbestimmte Zeit bestellt, zumal

§ 14a des Regionalradiogesetzes diesbezüglich keine näheren Regelungen

trifft. Der Hörfunkbeirat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und eine Stell-

vertreterin für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Im Hörfunkbeirat sind einerseits Publizisten bzw. Journalisten mit langjähriger

beruflicher Erfahrung, weiters Fachleute auf dem Gebiet der Markt- und Sozial -

forschung, Experten auf dem Gebiet der Kommunikationswissenschaft, ein in

Fragen der Frequenzplanung sachverständiger Techniker des Frequenzbüros

des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, ein ehemaliges Mitglied

der Regionairadiobehörde sowie eine auf Fragen des Kartellrechts speziali -

sierte Expertin vertreten. Im Hinblick auf die von einzelnen Experten repräsen -

tierten einschlägigen Erfahrungen kam der Frage des Nachweises von Publi -

kationen für deren Bestellung keine maßgebliche Bedeutung zu.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Je ein Mitglied wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag der Wirtschafts -

kammer Österreich, der Bundesarbeiterkammer und des Bundesministeriums

für Wissenschaft und Verkehr bestellt.

Die weiteren Experten wurden nach reiflicher Überlegung über die in Frage

kommenden Personen von der Bundesregierung bestellt; vom Gesetz ist dafür

kein bestimmtes Verfahren vorgesehen.

Die organisatorische Abwicklung des Bestellungsverfahrens wurde von der

Abteilung V/4 des Bundeskanzleramtes vorgenommen. Die Bestellung des

Vertreters des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr wurde auf

dessen Vorschlag vorgenommen.