2903/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Meischberger, Mag. Trattner und
Kollegen haben am 19. September 1997 unter der Nr. 2968/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bestellung des Hörfunk-
beirates gemäß § 14a Regionalradiogesetz gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
„1. Wann wurde der Hörfunkbeirat bestellt?
2. Wer sind die Mitglieder des Hörfunkbeirates?
3. Für welchen Zeitraum wurden die Mitglieder des Hörfunkbeirates bestellt?
4. Welche besondere Eignung weisen die einzelnen Mitglieder des Hörfunk-
beirates im Bereich Technik, Wirtschaft und Publizistik auf?
5. Welche einschlägige Tätigkeit als Experten haben die einzelnen Mitglieder
des Hörfunkbeirates bereits vor ihrer Bestellung ausgeübt?
6. Welche Veröffentlichungen von einschlägigen Publikationen im Bereich
der Medienökonomie, des Medienrechtes, der Informationstechnologie
und der Publizistik haben die einzelnen Mitglieder des Hörfunkbeirates
nachgewiesen?
7. Welche einschlägigen Publikationen und Expertisen beschäftigen sich
insbesondere mit der Einführung des Privatradios in anderen europä -
ischen Ländern bzw. in außereuropäischen Ländern?
8. Welche Verfahrensschritte wurden bei der Auswahl und Bestellung der
Experten vorgenommen?
9. Welche Bundesministerien waren an der Bestellung beteiligt?
10. Welche Abteilungen in diesen Bundesministerien waren an der Bestellung
beteiligt?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Mitglieder des Hörfunkbeirates wurden mit Beschluß des Ministerrates
vom 8. Juli1997 bestellt.
Zu Frage 2:
Zu den Mitgliedern des Hörfunkbeirates wurden Frau Erika Bettstein, Dr. Ilse
Brandtner-Radinger, Dr. Rudolf Brettschneider, Dr. Wolfgang Fingernagel,
CR Gerald Freihofner, Mag Rupert Haberson, Dr. Margit Handschmann,
Bettina Heise, CR Peter Klar, Dr. Imma Palme, Dipl.Ing. Franz Prull, Univ.Prof.
Dr Heinz Pürer, Dr. Walter Schaffelhofer, Paul Vecsei, Dr. Karin Wessely und
Mag Bernhard Wiesinger bestellt.
Zu Frage 3:
Die Mitglieder des Hörfunkbeirates sind auf unbestimmte Zeit bestellt, zumal
§ 14a des Regionalradiogesetzes diesbezüglich keine näheren Regelungen
trifft. Der Hörfunkbeirat hat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und eine Stell-
vertreterin für die Dauer von zwei Jahren
gewählt.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Im Hörfunkbeirat sind einerseits Publizisten bzw. Journalisten mit langjähriger
beruflicher Erfahrung, weiters Fachleute auf dem Gebiet der Markt- und Sozial -
forschung, Experten auf dem Gebiet der Kommunikationswissenschaft, ein in
Fragen der Frequenzplanung sachverständiger Techniker des Frequenzbüros
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, ein ehemaliges Mitglied
der Regionairadiobehörde sowie eine auf Fragen des Kartellrechts speziali -
sierte Expertin vertreten. Im Hinblick auf die von einzelnen Experten repräsen -
tierten einschlägigen Erfahrungen kam der Frage des Nachweises von Publi -
kationen für deren Bestellung keine maßgebliche Bedeutung zu.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Je ein Mitglied wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag der Wirtschafts -
kammer Österreich, der Bundesarbeiterkammer und des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Verkehr bestellt.
Die weiteren Experten wurden nach reiflicher Überlegung über die in Frage
kommenden Personen von der Bundesregierung bestellt; vom Gesetz ist dafür
kein bestimmtes Verfahren vorgesehen.
Die organisatorische Abwicklung des Bestellungsverfahrens wurde von der
Abteilung V/4 des Bundeskanzleramtes vorgenommen. Die Bestellung des
Vertreters des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr wurde auf
dessen Vorschlag vorgenommen.