2906/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen vom
19. September 1997, Nr. 2928/J, betreffend „Mißbrauch von Bankomatkarten“, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, daß dem Bundesministerium für Finanzen bisher kein Fall
von Bankomatbetrug mittels errechnetem PIN - Code bekannt wurde. Die Möglichkeit zur
Errechnung des PIN - Codes ist zwar grundsätzlich vorstellbar, eine Umsetzung dürfte aber am
hohen Kosten - und Zeitaufwand scheitern. Auch ist die Situation in Deutschland wegen der
unterschiedlichen verschlüsselungssoftware mit Österreich nicht gänzlich vergleichbar,
wenngleich für alle europäischen Bankomatsysteme gilt, daß diese ausreichende Sicher-
heitsstandards aufzuweisen haben.
Zu 1.:
Wie ich bereits in der Einleitung erwähnt habe, ist dem Bundesministerium für Finanzen
bisher kein Bankomatkarten - Mißbrauch mit errechnetem PIN - Code bekannt geworden.
Zu 2. und 3.:
Zu diesen Fragen liegen im Bundesministerium für Finanzen keine Statistiken auf. Soweit mir
bekannt ist, verfügen auch weder das Bundesministerium für Inneres noch das
Bundesministerium für Justiz über Zahlenmaterial.
Zu 4. bis 7.:
Nach Mitteilungen der Betreibergesellschaft der Bankomate entschied die Schaden -
kommission des Unternehmens im Jahr 1995 191 Kundenfälle, davon 56 Verlust -/Betrugsfälle
im Ausmaß von 994.853,-- S, wovon 45
Fälle im Ausmaß von 743.227,-- S anerkannt wurden.
1996 wurden 202 Kundenfälle entschieden, davon 38 Verlust -/Betrugsfälle im Ausmaß von
511.689,-- S, wovon in 26 Fällen Schadenersatz im Ausmaß von 253.490,-- S geleistet wurde.
Vergleichszahlen aus anderen EU - Mitgliedstaaten sind dem Bundesministerium für Finanzen
nicht bekannt.
Zu 8. und 9.:
Ein Ansteigen dieser Form der Vermögenskriminalität ist dem Bundesministerium für
Finanzen bis jetzt nicht ersichtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Ansteigen dieser
Kriminalität nicht ausgeschlossen werden. Eine Zunahme der Delikte wäre gegebenenfalls
aber eher aus der ständig steigenden Zahl der ausgegebenen Bankomatkarten erklärlich.
Zu 10. und 11.:
Eine unabhängige Beaufsichtigung der Betreibergesellschaft könnte Schadensfälle nicht ver-
hindern. Entscheidungen über Schadenersatz können nur anhand von objektiven Richtlinien
erfolgen, wie dies ohnehin von der Schadenkommission bereits getan wird. Die Einrichtung
einer solchen Aufsichtsbehörde erscheint mir daher nicht notwendig. Die gesamteuropäische
Situation ist wegen der unterschiedlichen Bankomatsysteme nicht vergleichbar.
Zu 12.:
Nach Auskunft der Betreibergesellschaft wurde in Österreich die Verschlüsselungssoftware
bereits im Jahr 1991 wesentlich verbessert.