2906/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen vom

19. September 1997, Nr. 2928/J, betreffend „Mißbrauch von Bankomatkarten“, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich festhalten, daß dem Bundesministerium für Finanzen bisher kein Fall

von Bankomatbetrug mittels errechnetem PIN - Code bekannt wurde. Die Möglichkeit zur

Errechnung des PIN - Codes ist zwar grundsätzlich vorstellbar, eine Umsetzung dürfte aber am

hohen Kosten - und Zeitaufwand scheitern. Auch ist die Situation in Deutschland wegen der

unterschiedlichen verschlüsselungssoftware mit Österreich nicht gänzlich vergleichbar,

wenngleich für alle europäischen Bankomatsysteme gilt, daß diese ausreichende Sicher-

heitsstandards aufzuweisen haben.

Zu 1.:

Wie ich bereits in der Einleitung erwähnt habe, ist dem Bundesministerium für Finanzen

bisher kein Bankomatkarten - Mißbrauch mit errechnetem PIN - Code bekannt geworden.

Zu 2. und 3.:

Zu diesen Fragen liegen im Bundesministerium für Finanzen keine Statistiken auf. Soweit mir

bekannt ist, verfügen auch weder das Bundesministerium für Inneres noch das

Bundesministerium für Justiz über Zahlenmaterial.

Zu 4. bis 7.:

Nach Mitteilungen der Betreibergesellschaft der Bankomate entschied die Schaden -

kommission des Unternehmens im Jahr 1995 191 Kundenfälle, davon 56 Verlust -/Betrugsfälle

im Ausmaß von 994.853,-- S, wovon 45 Fälle im Ausmaß von 743.227,-- S anerkannt wurden.

1996 wurden 202 Kundenfälle entschieden, davon 38 Verlust -/Betrugsfälle im Ausmaß von

511.689,-- S, wovon in 26 Fällen Schadenersatz im Ausmaß von 253.490,-- S geleistet wurde.

Vergleichszahlen aus anderen EU - Mitgliedstaaten sind dem Bundesministerium für Finanzen

nicht bekannt.

Zu 8. und 9.:

Ein Ansteigen dieser Form der Vermögenskriminalität ist dem Bundesministerium für

Finanzen bis jetzt nicht ersichtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Ansteigen dieser

Kriminalität nicht ausgeschlossen werden. Eine Zunahme der Delikte wäre gegebenenfalls

aber eher aus der ständig steigenden Zahl der ausgegebenen Bankomatkarten erklärlich.

Zu 10. und 11.:

Eine unabhängige Beaufsichtigung der Betreibergesellschaft könnte Schadensfälle nicht ver-

hindern. Entscheidungen über Schadenersatz können nur anhand von objektiven Richtlinien

erfolgen, wie dies ohnehin von der Schadenkommission bereits getan wird. Die Einrichtung

einer solchen Aufsichtsbehörde erscheint mir daher nicht notwendig. Die gesamteuropäische

Situation ist wegen der unterschiedlichen Bankomatsysteme nicht vergleichbar.

Zu 12.:

Nach Auskunft der Betreibergesellschaft wurde in Österreich die Verschlüsselungssoftware

bereits im Jahr 1991 wesentlich verbessert.