2908/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen vom
19. September 1997, Nr. 2952/J, betreffend der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des
Finanzamtes Schärding, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 5.:
Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in
Zukunft in Schärding vertreten sein, wobei allerdings der Umfang des Aufgabengebietes (wie
unter Punkt 4 dargestellt) noch geprüft wird.
Außer Zweifel steht aber, daß größere organisationseinheiten durch die mögliche höhere
Routinegewinnung rascher und rationeller zu arbeiten vermögen. Selbstverständlich wird
dabei auch der technischen Entwicklung Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme der
Einsatz der Hard - und schon vorhandenen Software vermehrt.
Zu 2. und 3.:
Da von der Finanzverwaltung grundsätzlich der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung
gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des Bundes, muß mit weniger Personal das
Auslangen gefunden werden, wobei die Personaleinsparungen vor allem durch
Nichtnachbesetzungen von „natürlichen“ Abgängen (Pensionierungen, Austritte) aber auch
von Ersatzkräften erreicht werden sollen. Ich ersuche um Verständnis, daß es mir aufgrund
dieser Gegebenheiten leider nicht möglich ist, konkrete Angaben über allfällige
Personalverminderungen beim Finanzamt
Schärding zu machen.
Zu 4.:
Aufgrund der Personalsituation sind Strukturanpassungen in allen Bereichen der
Finanzverwaltung notwendig, wobei die Kriterien, die Form und der Umfang dieser
Anpassungen und damit die Änderungen im Bereich der Zuständigkeiten bzw. der
Aufgabenverteilung noch in Diskussion stehen. Die Strukturanpassungen müssen jedoch so
zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim Eintritt der Auswirkungen der bis zum
Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten abgeschlossen sind. Die
Strukturveränderungen können daher in diesem Zeitraum einen fließenden Prozeß darstellen.
Hinsichtlich des Umfanges in dem die Finanzämter davon betroffen sein werden, wird derzeit
eine Grundlagenanalyse durchgeführt. Der Umfang hängt im wesentlichen davon ab, wie sich
die Personaleinsparungen in den einzelnen Bereichen auf die Bewältigung der Aufgaben und
damit auch auf die Serviceleistung der Finanzverwaltung gegenüber den Bürgern auswirken
würden, wenn nicht als Begleitmaßnahme Strukturanpassungen in die Wege geleitet werden.
Diese sollen jedenfalls sicherstellen, daß dem Bürger Kontakt - und Servicestellen erhalten
bleiben, wobei zu beachten sein wird, daß beim strukturell für den Standort bedeutenden
Parteienverkehr, vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe,
in denen die Steuerpflichtigen vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden,
keine wesentlichen Änderungen eintreten.
Zu 6.:
Die heute in breiter Form vorhandenen technischen Kommunikationsmittel wie Telefon, aber
auch schon Telefax, sowie die lnformationstätigkeit der Finanzverwaltung und die nicht nur
bei Finanzämtern, sondern auch die bei Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirksämtern
vorgesehene Verteilung von Drucksorten und deren Erläuterung sowie der
Informationsbroschüren, aber auch der Umstand, daß es keine Soforterledigung mehr geben
kann, vermindern die Neigung zu persönlichen Vorsprachen und führen dazu, daß der
Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist zwischen dieser Entwicklung, den
internen organisatorischen Maßnahmen der Finanzverwaltung und der Wirtschaft des
Wirtschaftsstandortes Oberösterreich kein
Zusammenhang ersichtlich. Die angeführten
Strukturmaßnahmen stellen daher aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen auch
keine Abwertung dieses Wirtschaftsstandortes dar.