2908/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen vom

19. September 1997, Nr. 2952/J, betreffend der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des

Finanzamtes Schärding, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 5.:

Soweit dies aus heutiger Sicht beurteilt werden kann, wird die Finanzverwaltung auch in

Zukunft in Schärding vertreten sein, wobei allerdings der Umfang des Aufgabengebietes (wie

unter Punkt 4 dargestellt) noch geprüft wird.

Außer Zweifel steht aber, daß größere organisationseinheiten durch die mögliche höhere

Routinegewinnung rascher und rationeller zu arbeiten vermögen. Selbstverständlich wird

dabei auch der technischen Entwicklung Rechnung getragen und als Begleitmaßnahme der

Einsatz der Hard - und schon vorhandenen Software vermehrt.

Zu 2. und 3.:

Da von der Finanzverwaltung grundsätzlich der gleiche Beitrag zur Budgetkonsolidierung

gefordert wird, wie von den anderen Bereichen des Bundes, muß mit weniger Personal das

Auslangen gefunden werden, wobei die Personaleinsparungen vor allem durch

Nichtnachbesetzungen von „natürlichen“ Abgängen (Pensionierungen, Austritte) aber auch

von Ersatzkräften erreicht werden sollen. Ich ersuche um Verständnis, daß es mir aufgrund

dieser Gegebenheiten leider nicht möglich ist, konkrete Angaben über allfällige

Personalverminderungen beim Finanzamt Schärding zu machen.

Zu 4.:

Aufgrund der Personalsituation sind Strukturanpassungen in allen Bereichen der

Finanzverwaltung notwendig, wobei die Kriterien, die Form und der Umfang dieser

Anpassungen und damit die Änderungen im Bereich der Zuständigkeiten bzw. der

Aufgabenverteilung noch in Diskussion stehen. Die Strukturanpassungen müssen jedoch so

zeitgerecht eingeleitet werden, daß sie bereits beim Eintritt der Auswirkungen der bis zum

Jahr 2000 geplanten Verminderung der Bediensteten abgeschlossen sind. Die

Strukturveränderungen können daher in diesem Zeitraum einen fließenden Prozeß darstellen.

Hinsichtlich des Umfanges in dem die Finanzämter davon betroffen sein werden, wird derzeit

eine Grundlagenanalyse durchgeführt. Der Umfang hängt im wesentlichen davon ab, wie sich

die Personaleinsparungen in den einzelnen Bereichen auf die Bewältigung der Aufgaben und

damit auch auf die Serviceleistung der Finanzverwaltung gegenüber den Bürgern auswirken

würden, wenn nicht als Begleitmaßnahme Strukturanpassungen in die Wege geleitet werden.

Diese sollen jedenfalls sicherstellen, daß dem Bürger Kontakt - und Servicestellen erhalten

bleiben, wobei zu beachten sein wird, daß beim strukturell für den Standort bedeutenden

Parteienverkehr, vor allem in den Bereichen Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe,

in denen die Steuerpflichtigen vornehmlich nicht durch Parteienvertreter unterstützt werden,

keine wesentlichen Änderungen eintreten.

Zu 6.:

Die heute in breiter Form vorhandenen technischen Kommunikationsmittel wie Telefon, aber

auch schon Telefax, sowie die lnformationstätigkeit der Finanzverwaltung und die nicht nur

bei Finanzämtern, sondern auch die bei Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirksämtern

vorgesehene Verteilung von Drucksorten und deren Erläuterung sowie der

Informationsbroschüren, aber auch der Umstand, daß es keine Soforterledigung mehr geben

kann, vermindern die Neigung zu persönlichen Vorsprachen und führen dazu, daß der

Parteienverkehr von Jahr zu Jahr rückläufig ist.

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist zwischen dieser Entwicklung, den

internen organisatorischen Maßnahmen der Finanzverwaltung und der Wirtschaft des

Wirtschaftsstandortes Oberösterreich kein Zusammenhang ersichtlich. Die angeführten

Strukturmaßnahmen stellen daher aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen auch

keine Abwertung dieses Wirtschaftsstandortes dar.