2909/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 3085/J der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen

vom 9. Oktober 1997, betreffend Neustrukturierung der Bewertungsstellen im Bereich der

Finanzlandesdirektion Salzburg und deren nachgeordneten Dienststellen, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Es ist nicht richtig, daß die Organisationseinheiten der Bewertungsstellen der Finanzämter

Salzburg-Land und Salzburg - Stadt zusammengelegt werden sollen. Vielmehr hat der

Gruppenleiter der Bewertungsstelle im Finanzamt Salzburg-Land krankheitshalber um

Enthebung von dieser Funktion, welche er neben einer anderen Funktion ausgeübt hat,

ersucht. Da es sich um gleichartige Tätigkeiten handelt, übernimmt nun der Gruppenleiter des

Finanzamtes Salzburg-Stadt in Personalunion auch die Funktion des Gruppenleiters

Bewertung im Finanzamt Salzburg - Land.

Zu 4.:

Die Bewertungsstellen der beiden Finanzämter, die organisatorisch erhalten bleiben, befinden

sich in demselben Gebäude, per Adresse Aignerstraße 10, 5010 Salzburg.

Zu 5. und 6.

Wie bereits dargelegt, wird keine Zusammenlegung der Bewertungsstellen der Finanzämter

Salzburg - Stadt und Salzburg - Land vorgenommen. In diesem Zusammenhang stellt sich somit

auch die Frage nach personellen Konsequenzen nicht.

Zu 7.:

Aus Anlaß der Übernahme einer zusätzlichen Aufgabe durch einen bereits vorhandenen

Gruppenleiter ist keine Ausschreibung vorgesehen.

Zu 8. und 9.:

Die angesprochenen Größenverhältnisse waren ein ausschlaggebender Aspekt bei der

eingangs beschriebenen Maßnahme. Hätte der Gruppenleiter der (kleineren)

Bewertungsstelle des Finanzamtes Salzburg-Stadt nicht diese Aufgabe übernommen, hätte er

andere Agenden zur entsprechenden Auslastung übernehmen müssen.

Zu 10.:

Derzeit sind kein derartigen Überlegungen im Gange.