2909/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3085/J der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen
vom 9. Oktober 1997, betreffend Neustrukturierung der Bewertungsstellen im Bereich der
Finanzlandesdirektion Salzburg und deren nachgeordneten Dienststellen, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Es ist nicht richtig, daß die Organisationseinheiten der Bewertungsstellen der Finanzämter
Salzburg-Land und Salzburg - Stadt zusammengelegt werden sollen. Vielmehr hat der
Gruppenleiter der Bewertungsstelle im Finanzamt Salzburg-Land krankheitshalber um
Enthebung von dieser Funktion, welche er neben einer anderen Funktion ausgeübt hat,
ersucht. Da es sich um gleichartige Tätigkeiten handelt, übernimmt nun der Gruppenleiter des
Finanzamtes Salzburg-Stadt in Personalunion auch die Funktion des Gruppenleiters
Bewertung im Finanzamt Salzburg - Land.
Zu 4.:
Die Bewertungsstellen der beiden Finanzämter, die organisatorisch erhalten bleiben, befinden
sich in demselben Gebäude, per Adresse Aignerstraße 10, 5010 Salzburg.
Zu 5. und 6.
Wie bereits dargelegt, wird keine Zusammenlegung der Bewertungsstellen der Finanzämter
Salzburg - Stadt und Salzburg - Land vorgenommen. In diesem Zusammenhang stellt sich somit
auch die Frage nach personellen Konsequenzen
nicht.
Zu 7.:
Aus Anlaß der Übernahme einer zusätzlichen Aufgabe durch einen bereits vorhandenen
Gruppenleiter ist keine Ausschreibung vorgesehen.
Zu 8. und 9.:
Die angesprochenen Größenverhältnisse waren ein ausschlaggebender Aspekt bei der
eingangs beschriebenen Maßnahme. Hätte der Gruppenleiter der (kleineren)
Bewertungsstelle des Finanzamtes Salzburg-Stadt nicht diese Aufgabe übernommen, hätte er
andere Agenden zur entsprechenden Auslastung übernehmen müssen.
Zu 10.:
Derzeit sind kein derartigen Überlegungen im Gange.