2910/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Rasinger und Kollegen betreffend die Förderung

der Lehrpraxis in der postpromotionellen Medizinerausbildung,

(Nr. 2932/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den Jahren 1993 bis 1996 für

die Ausbildung in Lehrpraxen getätigten Zahlungen bzw. die Bundesvoranschläge für die Jahre

1993 bis 1997 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

In den Jahren 1993 und 1994 wurden die Ausgaben für die Lehrpraxenförderung, die eigentlich

unter Ansatz 1/17206 Post 7680 "Zuwendungen ohne Gegenleistung" erfaßt werden, bei Ansatz

1/17206 Post 7661/900 ‚"Ärzteausbildung/Private Institutionen" mitbudgetiert, was die große

Differenz zwischen Bundesvoranschlag und Erfolg erklärt.

Jahr

Bundesvoranschlag

Erfolg

1993

S         51.000,--

S 25,082.000,--

1994

S           2.000,--

S 30,119.000,--

1995

S  28,320.000,--

S 25,161.000,--

1996

S  11,500.000,--

S   9,962.000,--

1997

S  11,000.000,--

-

 

Zu den Fragen 3 und 8:

Entsprechend den EU - rechtlichen Vorgaben sieht § 4 Abs. 4 Ärztegesetz 1984 vor, daß Ärzte in

Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin eine zumindest sechsmonatige Ausbildungszeit in

Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, das sind insbesondere Lehrpraxen,

zu absolvieren haben, Durch den gebotenen sparsamen Umgang mit Budgetgeldern war es

erforderlich, Förderungsmittel für Lehrpraxen auf jene Fälle zu beschränken, in denen tatsächlich

eine Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin angestrebt wird. Dies kann aufgrund der gemachten

Erfahrungen nur dann weitgehend sichergestellt werden, wenn die geförderte Lehrpraxenzeit am

Ende des Turnus liegt. Ebenso kann auch im Zusammenhang mit der Ausbildung von Fachärzten

eine geförderte Lehrpraxenzeit allein am Ende des Turnus erfolgen, um weitgehend

sicherzustellen, daß die Lehrpraxis auch tatsächlich im angestrebten Hauptfach absolviert wird.

Der gebotene sparsame Umgang mit öffentlichen Geldern wird auch in Hinkunft eine

Lehrpraxenförderung nur im dargestellten Ausmaß ermöglichen.

Zu Frage 4:

1996 wurden 169 Förderungsanträge positiv erledigt (168 Ausbildung zum Arzt für

Allgemeinmedizin, 1 Ausbildung zum Facharzt für Haut -  und Geschlechtskrankheiten).

Zu Frage 5:

1993:      313 Förderungen (117 Allgemeinmedizin, 196 Fachärzte)

1994 :     434 Förderungen (177 Allgemeinmedizin, 257 Fachärzte)

1995 :     292 Förderungen (245 Allgemeinmedizin, 47 Fachärzte)

1996 :     169 Förderungen (168 Allgemeinmedizin, 1 Facharzt)

1997           dzt. Förderungen: 7 Allgemeinmedizin, 2 Fachärzte

Zu Frage 6:

Laut Auskunft der Österr. Ärztekammer wurde die Möglichkeit von Lehrpraxen bisher im

Ausmaß von 4 % bei Fachärzten und 15 % bei Ärzten für Allgemeinmedizin (praktische Ärzte) in

Anspruch genommen.

Zu Frage 7:

Das System der Lehrpraxis, insbesondere der Förderung von Lehrpraxen, stellt in Österreich im

internationalen Vergleich eine Besonderheit dar. Diese Besonderheit gründet sich vor allem

darauf, daß in Österreich die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin nicht, wie in anderen

EU - Mitgliedsstaaten, eine Ausbildung zum Arzt mit ius practicandi voraussetzt. In Österreich

gibt es vielmehr als Zugangswege für ein ius practicandi allein die Ausbildung zum Arzt für

Allgemeinmedizin oder zum Facharzt.