2915/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am

15.9.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2899 /J betreffend

„unbewiesene Vorwürfe gegen die Firma Koller“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,

folgendes mitzuteilen:

ad 1

Vor ca. 4 bis 5 Jahren wurde der Vorwurf erhoben, die Firma Koller habe auf ihrem

Betriebsgelände in Kufstein zwei Altölfässer vergraben. Die Bezirkshauptmannschaft

Kufstein hat in diesem Zusammenhang umfangreiche Erhebungen durchgeführt,

insbesondere wurde ein Teil des Betriebsgeländes umgegraben. Es konnten keine

Altölfässer gefunden und der Vorwurf nicht bestätigt werden.

ad 2

Bezüglich eines eventuellen Schadens, der dem Unternehmen aufgrund dieses

Vorwurfes entstanden ist, darf ich auf die einschlägigen zivilrechtlichen und

strafrechtlichen Bestimmungen verweisen.