2915/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und Genossen haben am
15.9.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2899 /J betreffend
„unbewiesene Vorwürfe gegen die Firma Koller“ gerichtet. Auf die - aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich,
folgendes mitzuteilen:
ad 1
Vor ca. 4 bis 5 Jahren wurde der Vorwurf erhoben, die Firma Koller habe auf ihrem
Betriebsgelände in Kufstein zwei Altölfässer vergraben. Die Bezirkshauptmannschaft
Kufstein hat in diesem Zusammenhang umfangreiche Erhebungen durchgeführt,
insbesondere wurde ein Teil des Betriebsgeländes umgegraben. Es konnten keine
Altölfässer gefunden und der Vorwurf nicht bestätigt werden.
ad 2
Bezüglich eines eventuellen Schadens, der dem Unternehmen aufgrund dieses
Vorwurfes entstanden ist, darf ich auf die einschlägigen zivilrechtlichen und
strafrechtlichen Bestimmungen verweisen.