2919/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten DI Hofmann, Dr. Pumberger
und Kollegen betreffend Drogenersatztherapie,
(Nr. 2914/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Meinem Ressort steht eine Aufgliederung der genannten Patienten nur nach Bundesländern zur
Verfügung. Eine Aufgliederung „nach Städten und Orten“ liefe Gefahr, den Patienten keinen
zustehenden Schutz der Vertraulichkeit mehr zu bieten. Dies gilt analog für die Frage 3.
Es erscheint mir problematisch, von einem „Methadon-Ersatzprogramm“ zu sprechen, da dieser
Begriff Vorstellungen weckt, als ob hier eine ganz bestimmte Therapie propagiert werden würde.
Tatsächlich geht es hier wesentlich um Fragen einer korrekten Indikationsstellung, um Fragen
einer ausreichenden Kontrolle zur Hintanhaltung des illegalen Weiterverkaufs eines Suchtgiftes
und nicht zuletzt um eine Reihe von wichtigen
begleitenden Betreuungsmaßnahmen.
Substititionspatienten in Österreich von 1992 bis 1997:
|
|
1.1.1992 |
1.1.1993 |
1.1.194 |
1.1.1995 |
1.1.1996 |
1.1.1997 |
Stichtag 1.10.97 |
|
|
Bgld. |
5 |
5 |
5 |
7 |
10 |
8 |
22 |
|
|
K |
14 |
28 |
27 |
31 |
29 |
37 |
82 |
|
|
NÖ |
86 |
109 |
115 |
128 |
152 |
174 |
277 |
|
|
OÖ |
129 |
130 |
151 |
156 |
166 |
169 |
380 |
|
|
Slbg. |
29 |
32 |
29 |
47 |
46 |
68 |
184 |
|
|
Stmk. |
20 |
32 |
40 |
44 |
51 |
57 |
73 |
|
|
Tirol |
132 |
156 |
180 |
187 |
198 |
204 |
253 |
|
|
Vlbg. |
77 |
87 |
110 |
160 |
140 |
125 |
338 |
|
|
Wien |
887 |
954 |
1150 |
1280 |
1487 |
1698 |
2977 |
|
|
Ö-ges. |
1379 |
1533 |
1807 |
2040 |
2279 |
2540 |
|
|
Zu Frage 2:
Die Beantwortung dieser Frage ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich,
da sämtliche Dauerrezepte (rück)erfaßt werden müßten.
Zu Frage 3:
Bisher wurden 728 Ärzte, die An- und Abmeldungen von Substitutionspatienten gemeldet haben,
erfaßt.
|
Bgld. |
5 |
OÖ |
163 |
T |
54 |
|
K |
55 |
Slbg. |
26 |
Vlbg. |
17 |
|
NÖ |
35 |
Stmk. |
42 |
Wien |
331 |
Zu den Fragen 4 und 5:
Nach § 1 der Verordnung über die Suchtgiftberatung wurden 1996 2386 Personen
beraten/betreut/behandelt.
Nach § 2 der Verordnung über die Suchtgiftberatung wurden 19964186
Personen beraten/betreut/behandelt. Die vorgenannten Daten beziehen sich auf jene
Einrichtungen, die aus bei meinem Ressort budgetierten Bundesmitteln gefördert werden. Eine
Aufschlüsselung nach lit a, b und c ist nicht
möglich.
Zu Frage 6:
Mangels entsprechender Daten ist mir eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.
Zu den Fragen 7 und 8:
Drogenopfer 1990 bis 1996
Beteiligung von Methadon
|
|
1990 |
1991 |
1992 |
1993 |
1994 |
1995 |
1996 |
|
Bgld. |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
1 |
|
K |
1 |
1 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 |
|
NÖ |
0 |
0 |
0 |
2 |
1 |
4 |
2 |
|
OÖ |
1 |
0 |
2 |
0 |
3 |
1 |
0 |
|
Slbg. |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
|
Stmk. |
0 |
0 |
0 |
0 |
2 |
0 |
1 |
|
T |
0 |
1 |
1 |
2 |
8 |
2 |
2 |
|
Vlbg. |
0 |
0 |
0 |
0 |
1 |
2 |
1 |
|
Wien |
3 |
2 |
3 |
7 |
19 |
12 |
37 |
|
Ö ges. |
5 |
4 |
6 |
11 |
35 |
22 |
45 |
Im Zeitraum vom 1.1.-30.6.1997 wurden in Wien 12 Todesfälle verzeichnet, aus den übrigen
Bundesländern liegen keine Angaben vor.
Zu Frage 9:
Die Möglichkeiten für orale substitutionsbehandlungen bestanden in Österreich sehr früh und es
konnten daher eine Reihe von dramatischen Entwicklungen der Drogenproblematik, wie
Überdosierungen, hohe Anzahl von HIV-Infektionen, soziale Verwahrlosung und körperlicher
Verfall der Betroffenen stärker aufgefangen werden, als im vergleichbaren Ausland. Die
Drogenproblematik ist zu komplex, um Erfolg und Sinnhaftigkeit einer Maßnahme (z.B.
substitutionsbehandlung) anhand eines Indikators (z.B. Drogenopfer) zu erkennen.
Im übrigen ist in Wien, dem Bundesland mit dem höchsten Anstieg und der höchsten Zahl von
substitutionsbehandlungen, die Zahl der
Drogentoten massiv im Rückgang.
Zu den Fragen 10 und 11:
Wenn in diesen Fragen von „erfolgreicher Absolvierung“ gesprochen wird, soll offenbar zum
Ausdruck gebracht werden , daß eine zeitliche Begrenzung und ein erfolgreicher Verlauf
miteinander in Einklang stehen. Tatsächlich ist aber eine zeitliche Begrenzung der Substitutions-
behandlung in der Regel die Folge eines einseitigen Abbrechens der Behandlung durch den
Patienten. Eine so weitgehende Besserung des Patienten, daß seitens des behandelnden Arztes
schließlich die Substitution beendet werden kann und damit ein Entzug doch möglich wurde, ist
leider auf wenige Einzelfälle beschränkt. Realistischere Bewertungen einer Substitutions-
behandlung erfassen Prozentsätze hinsichtlich des Straffälligwerdens, der Ausübung eines
Berufes, des für sich selbst sorgen Könnens und die Bewertung der allgemeinen Gesundheits-
situation von Patienten unter einer Substitutionstherapie.
Zu Frage 12:
Begleitende Maßnahmen zur medikamentösen Behandlung stellen einen selbstverständlichen
Bestandteil der Gesamtbehandlung dar; die einzelnen Maßnahmen werden jeweils individuell
nach den Bedürfnissen des Patienten festgelegt.
Zu Frage 13:
Derartige Erhebungen gibt es nicht und erscheinen mir auch nicht durchführbar.
Zu Frage 14:
Dem Handel mit den heute vermehrt verwendeten, auch in der Schmerztherapie bewährten oralen
Morphinen, soll durch die in der neuen Suchtgiftverordnung (in Kraft ab 1.1.1998) festgelegte
Regelung entsprechend vorgebeugt werden. Für die Verschreibung von Substitutionsmitteln sind
demnach zwingend Dauerrezepte, die durch den
Amtsarzt zu vidieren sind, zu verwenden.
Weiters ist in dieser Verordnung vorgesehen, daß bei in Ausnahmefällen unerläßlichem
Verwenden von Einzelrezepten (diese sind nicht vom Amtsarzt zu vidieren) durch Einsenden
dieser Verschreibungen an das Gesundheitsressort entsprechende Transparenz und
damit eine allenfalls erforderliche Abklärung sichergestellt wird.
Zu Frage 15:
Die aufgestellte Behauptung, daß bei retardierten Morphinen bei halber Dosis die selbe Wirkung
erzielt werden könne, ist fachlich unrichtig.
ZuFrage16:
In Österreich sind flächendeckend etwa 1000 öffentliche Apotheken zugelassen, die für die
Versorgung der Substitutionspatienten mit magistralen Zubereitungen (meist Methadon-hältig)
oder mit oralen Fertigarzneimitteln (z.B. oralen Morphinen) im Sinne der bestehenden
Regelungen zur Verfügung stehen. Damit ist die österreichweite Versorgung mit Substitutions-
mitteln durch die tägliche Einnahme in der Apotheke bestmöglich sichergestellt.
Die Mitgabe der verordneten Substitutionsmittel über das Wochenende ist nach bisherigen
Erfahrungen bei für diese Versorgung in Frage kommenden Patienten unproblematisch.
Problematisch sind großzügige, nicht dem Erlaß entsprechende ärztlich verordnete Mitgaben für
unverläßliche Patienten.
Zu Frage 17:
Abgesehen davon, daß die gesamte Drogensituation von Fachleuten kontinuierlich beobachtet
wird, um gesichertes Wissen über Entwicklungstrends zu erhalten, bin ich überzeugt davon, daß
der Rückgang der Drogentoten zu einem Gutteil mit dem Erfolg der oralen Substitution mit
Methadon in direkte Verbindung gebracht werden
kann.
Zu Frage 18
Im Rahmen der Diskussion der erwähnten Thematik wird auch das Ergebnis des als
wissenschaftliches Projekt konzipierten Versuches zur ärztlich kontrollierten Verschreibung von
Betäubungsmitteln in der Schweiz zu berücksichtigen sein. Zielgruppe dieses Projektes waren
Personen mit chronischer Heroinabhängigkeit (mindestens 2 Jahre), gescheiterten Therapie-
versuchen und deutlichen Defiziten im gesundheitlichen und sozialen Bereich.
Der Abschlußbericht über dieses Projekt kommt zur Schlußempfehlung, daß eine restriktiv
gehandhabte auf die beschriebene Zielgruppe ausgerichtete Weiterführung der heroinunterstützten
Behandlung empfohlen werden kann und zwar in entsprechend ausgerüsteten und kontrollierten
Polikliniken, die den genannten Rahmenbedingungen genügen“.
Prinzipiell möchte ich anmerken, daß eine Substitutionsbehandlung nur dann angezeigt ist, wenn
eine Entzugsbehandlung keine Aussicht auf Erfolg hat. Damit ist bei dieser Patientengruppe schon
von Haus aus eine hohe Letalität zu erwarten.