2919/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten DI Hofmann, Dr. Pumberger

und Kollegen betreffend Drogenersatztherapie,

(Nr. 2914/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu Frage 1:

Meinem Ressort steht eine Aufgliederung der genannten Patienten nur nach Bundesländern zur

Verfügung. Eine Aufgliederung „nach Städten und Orten“ liefe Gefahr, den Patienten keinen

zustehenden Schutz der Vertraulichkeit mehr zu bieten. Dies gilt analog für die Frage 3.

Es erscheint mir problematisch, von einem „Methadon-Ersatzprogramm“ zu sprechen, da dieser

Begriff Vorstellungen weckt, als ob hier eine ganz bestimmte Therapie propagiert werden würde.

Tatsächlich geht es hier wesentlich um Fragen einer korrekten Indikationsstellung, um Fragen

einer ausreichenden Kontrolle zur Hintanhaltung des illegalen Weiterverkaufs eines Suchtgiftes

und nicht zuletzt um eine Reihe von wichtigen begleitenden Betreuungsmaßnahmen.

 

Substititionspatienten in Österreich von 1992 bis 1997:

 

 

 

1.1.1992

1.1.1993

1.1.194

1.1.1995

1.1.1996

1.1.1997

Stichtag 1.10.97

 

Bgld.

     5

         5

      5

     7

    10

       8

     22

 

K

   14

       28

     27   

    31

    29

      37

     82

 

   86

      109

    115

  128

  152

    174

   277

 

 129

      130

    151

  156

  166

    169

   380

 

Slbg.

   29

        32

      29

    47

    46

      68

   184

 

Stmk.

   20

        32

      40

    44

    51

      57

     73

 

Tirol

 132

      156

    180

   187

  198

    204

   253

 

Vlbg.

   77

        87

    110

   160

  140

    125

   338

 

Wien

 887

      954

  1150

 1280

 1487

   1698

  2977

 

Ö-ges.

1379

    1533

  1807

 2040

 2279

   2540

 

 

 

Zu Frage 2:

Die Beantwortung dieser Frage ist ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht möglich,

da sämtliche Dauerrezepte (rück)erfaßt werden müßten.

Zu Frage 3:

Bisher wurden 728 Ärzte, die An- und Abmeldungen von Substitutionspatienten gemeldet haben,

erfaßt.

Bgld.

5

163

T

54

K

55

Slbg.

26

Vlbg.

17

35

Stmk.

42

Wien

331

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Nach § 1 der Verordnung über die Suchtgiftberatung wurden 1996 2386 Personen

beraten/betreut/behandelt.

Nach § 2 der Verordnung über die Suchtgiftberatung wurden 19964186

Personen beraten/betreut/behandelt. Die vorgenannten Daten beziehen sich auf jene

Einrichtungen, die aus bei meinem Ressort budgetierten Bundesmitteln gefördert werden. Eine

Aufschlüsselung nach lit a, b und c ist nicht möglich.

Zu Frage 6:

Mangels entsprechender Daten ist mir eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.

Zu den Fragen 7 und 8:

Drogenopfer 1990 bis 1996

Beteiligung von Methadon

 

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

Bgld.

0

0

0

0

0

1

1

K

1

1

0

0

1

0

0

0

0

0

2

1

4

2

1

0

2

0

3

1

0

Slbg.

0

0

0

0

0

0

1

Stmk.

0

0

0

0

2

0

1

T

0

1

1

2

8

2

2

Vlbg.

0

0

0

0

1

2

1

Wien

3

2

3

7

19

12

37

Ö ges.

5

4

6

11

35

22

45

 

Im Zeitraum vom 1.1.-30.6.1997 wurden in Wien 12 Todesfälle verzeichnet, aus den übrigen

Bundesländern liegen keine Angaben vor.

Zu Frage 9:

Die Möglichkeiten für orale substitutionsbehandlungen bestanden in Österreich sehr früh und es

konnten daher eine Reihe von dramatischen Entwicklungen der Drogenproblematik, wie

Überdosierungen, hohe Anzahl von HIV-Infektionen, soziale Verwahrlosung und körperlicher

Verfall der Betroffenen stärker aufgefangen werden, als im vergleichbaren Ausland. Die

Drogenproblematik ist zu komplex, um Erfolg und Sinnhaftigkeit einer Maßnahme (z.B.

substitutionsbehandlung) anhand eines Indikators (z.B. Drogenopfer) zu erkennen.

Im übrigen ist in Wien, dem Bundesland mit dem höchsten Anstieg und der höchsten Zahl von

substitutionsbehandlungen, die Zahl der Drogentoten massiv im Rückgang.

Zu den Fragen 10 und 11:

Wenn in diesen Fragen von „erfolgreicher Absolvierung“ gesprochen wird, soll offenbar zum

Ausdruck gebracht werden , daß eine zeitliche Begrenzung und ein erfolgreicher Verlauf

miteinander in Einklang stehen. Tatsächlich ist aber eine zeitliche Begrenzung der Substitutions-

behandlung in der Regel die Folge eines einseitigen Abbrechens der Behandlung durch den

Patienten. Eine so weitgehende Besserung des Patienten, daß seitens des behandelnden Arztes

schließlich die Substitution beendet werden kann und damit ein Entzug doch möglich wurde, ist

leider auf wenige Einzelfälle beschränkt. Realistischere Bewertungen einer Substitutions-

behandlung erfassen Prozentsätze hinsichtlich des Straffälligwerdens, der Ausübung eines

Berufes, des für sich selbst sorgen Könnens und die Bewertung der allgemeinen Gesundheits-

situation von Patienten unter einer Substitutionstherapie.

Zu Frage 12:

Begleitende Maßnahmen zur medikamentösen Behandlung stellen einen selbstverständlichen

Bestandteil der Gesamtbehandlung dar; die einzelnen Maßnahmen werden jeweils individuell

nach den Bedürfnissen des Patienten festgelegt.

Zu Frage 13:

Derartige Erhebungen gibt es nicht und erscheinen mir auch nicht durchführbar.

Zu Frage 14:

Dem Handel mit den heute vermehrt verwendeten, auch in der Schmerztherapie bewährten oralen

Morphinen, soll durch die in der neuen Suchtgiftverordnung (in Kraft ab 1.1.1998) festgelegte

Regelung entsprechend vorgebeugt werden. Für die Verschreibung von Substitutionsmitteln sind

demnach zwingend Dauerrezepte, die durch den Amtsarzt zu vidieren sind, zu verwenden.

Weiters ist in dieser Verordnung vorgesehen, daß bei in Ausnahmefällen unerläßlichem

Verwenden von Einzelrezepten (diese sind nicht vom Amtsarzt zu vidieren) durch Einsenden

dieser Verschreibungen an das Gesundheitsressort entsprechende Transparenz und

damit eine allenfalls erforderliche Abklärung sichergestellt wird.

Zu Frage 15:

Die aufgestellte Behauptung, daß bei retardierten Morphinen bei halber Dosis die selbe Wirkung

erzielt werden könne, ist fachlich unrichtig.

ZuFrage16:

In Österreich sind flächendeckend etwa 1000 öffentliche Apotheken zugelassen, die für die

Versorgung der Substitutionspatienten mit magistralen Zubereitungen (meist Methadon-hältig)

oder mit oralen Fertigarzneimitteln (z.B. oralen Morphinen) im Sinne der bestehenden

Regelungen zur Verfügung stehen. Damit ist die österreichweite Versorgung mit Substitutions-

mitteln durch die tägliche Einnahme in der Apotheke bestmöglich sichergestellt.

Die Mitgabe der verordneten Substitutionsmittel über das Wochenende ist nach bisherigen

Erfahrungen bei für diese Versorgung in Frage kommenden Patienten unproblematisch.

Problematisch sind großzügige, nicht dem Erlaß entsprechende ärztlich verordnete Mitgaben für

unverläßliche Patienten.

Zu Frage 17:

Abgesehen davon, daß die gesamte Drogensituation von Fachleuten kontinuierlich beobachtet

wird, um gesichertes Wissen über Entwicklungstrends zu erhalten, bin ich überzeugt davon, daß

der Rückgang der Drogentoten zu einem Gutteil mit dem Erfolg der oralen Substitution mit

Methadon in direkte Verbindung gebracht werden kann.

Zu Frage 18

Im Rahmen der Diskussion der erwähnten Thematik wird auch das Ergebnis des als

wissenschaftliches Projekt konzipierten Versuches zur ärztlich kontrollierten Verschreibung von

Betäubungsmitteln in der Schweiz zu berücksichtigen sein. Zielgruppe dieses Projektes waren

Personen mit chronischer Heroinabhängigkeit (mindestens 2 Jahre), gescheiterten Therapie-

versuchen und deutlichen Defiziten im gesundheitlichen und sozialen Bereich.

Der Abschlußbericht über dieses Projekt kommt zur Schlußempfehlung, daß eine restriktiv

gehandhabte auf die beschriebene Zielgruppe ausgerichtete Weiterführung der heroinunterstützten

Behandlung empfohlen werden kann und zwar in entsprechend ausgerüsteten und kontrollierten

Polikliniken, die den genannten Rahmenbedingungen genügen“.

Prinzipiell möchte ich anmerken, daß eine Substitutionsbehandlung nur dann angezeigt ist, wenn

eine Entzugsbehandlung keine Aussicht auf Erfolg hat. Damit ist bei dieser Patientengruppe schon

von Haus aus eine hohe Letalität zu erwarten.