2923/AB XX.GP
zur Zahl 2924/J-NR/1997
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Mißbrauch von Bankomatkarten, gerichtet
und folgende Fragen gestellt:
„1. Gibt es auch in Ihrem Ministerium Anhaltspunkte dafür, daß es kriminellen Or-
ganisationen oder Einzeltätern gelungen sein könnte in Europa oder in Öster-
reich1 das Berechnungsverfahren für den PIN-Code zu knacken?
2. Wie viele Fälle des Bankomatmißbrauchs (Diebstahl der Bankomatkarte und
Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte) sind 1990, 1991, 1992,
1993,1994 und 1995 sowie 1996 den Sicherheitsbehörden mitgeteilt worden?
3. Wie viele Fälle des Bankomatmißbrauchs (Diebstahl der Bankomatkarte und
Verwendung des PIN-Codes durch unbekannte Dritte) sind 1990, 1991, 1992,
199311994,1995 sowie 1996 bei den Staatsanwaltschaften zur Anzeige ge-
bracht worden?
4. In wie vielen Fällen kam es zu gerichtlichen Klärungen und damit zu rechts-
kräftigen Verurteilungen (z.B. Betrug) durch die damit befaßten Strafgerichte?
5. In wie vielen Fällen kam es dabei zu einer Zurücklegung bzw. Einstellung des
Strafverfahrens?
6. Gibt es in Ihrem Ministerium Kennzahlen über die Schadenshöhe aufgrund von
Bankomatmißbrauch in Österreich?
7. Wenn nein, welches Ministerium oder welche Stelle verfügt über diese Zah-
len?
8. Wie sehen diese Zahlen im europäischen Vergleich (Vergleich mit anderen
EU-Mitgliedstaaten) aus (Fragen 2. bis 6.)?
9. Sollte kein entsprechendes statistisches Material (Fragen 2. bis 6.) zur Verfü-
gung stehen, werden Sie in Zukunft die Erstellung derartiger Statistiken veran-
lassen?
10. Hat Ihr Ministerium ein Ansteigen dieser besonderen Form der Vermögenskri-
minalität - nämlich Bankomatmißbrauch (z.B. Betrug) - sonstwie registriert?
11. können Sie ein Ansteigen dieser Kriminalität für die Zukunft im genannten Be-
reich grundsätzlich ausschließen?
12. In welchen europäischen Staaten existiert eine „unabhängige Aufsichtsbehör-
de“ für den Betrieb des Bankomatsystems?
13. Werden Sie für die Einrichtung „einer unabhängigen Aufsichtsbehörde“ für den
Betrieb des Bankomatsystems in Österreich eintreten?
14. Werden Sie dem Beispiel in der BRD folgen und den Einsatz einer neuen Ver-
schlüsselungssoftware verlangen bzw. gesetzlich vorschreiben?“
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1:
Weder dem Bundesministerium für Justiz noch den einzelnen Staatsanwaltschaften
liegen Hinweise dafür vor, daß es
kriminellen Organisationen oder Einzeltätern in
Europa oder in Österreich gelungen sein könnte das Berechnungsverfahren für den
PIN-Code zu knacken.
Zu 2:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bun-
desministers für Inneres. Soweit mir bekannt ist, verfügen jedoch weder das Bun-
desministerium für Inneres noch die Sicherheitsbehörden über derartiges Zahlen-
material.
Zu 3 bis 6:
Weder im Bundesministerium für Justiz noch bei den Staatsanwaltschaften werden
spezifische Statistiken über Fälle des Mißbrauchs von Bankomatkarten geführt. Ei-
ne eigene Erhebung der Zahl der diesbezüglichen Anzeigen des jeweiligen Verfah-
rensausgangs sowie von „Kennzahlen über die Schadenshöhe“ ist mit vertretbarem
Aufwand nicht möglich, weil dazu nahezu sämtliche Strafakten der Bezirks- und
Landesgerichte aus mehreren Jahren, die in Frage kommende Tatbestände zum
Gegenstand haben: eingesehen werden müßten.
Zu 7:
Kennzahlen über die Schadenshöhe auf Grund von Bankomatkartenmißbrauch in
Österreich könnten dem Bundesministerium für Finanzen bekannt sein.
Zu 8:
Auch Vergleichszahlen aus anderen EU-Mitgliedstaaten liegen dem Bundesministe-
rium für Justiz nicht vor.
Zu 9:
Es ist nicht geplant, künftig solche
Statistiken zu erstellen.
Zu 10;
In den aus Anlaß dieser Anfrage eingeholten Berichten der staatsanwaltschaftlichen
Behörden meldeten nur die Staatsanwaltschaften Wels, Graz und Innsbruck ein An-
steigen der Fälle des Bankomatkartenmißbrauchs. Da sich die Berichterstattung
aber nicht auf statistische Daten, sondern lediglich auf die Erinnerung der einzelnen
Referenten stützen konnte, ist eine nähere Quantifizierung hiezu nicht möglich.
Zu 11:
Das Ansteigen einer speziellen kriminalitätsform kann grundsätzlich nie ausge-
schlossen werden.
Zu 12:
Die allfällige Einrichtung einer Aufsichtsbehörde für den Betrieb von Bankomatsy-
sternen ist eine Angelegenheit der Bankenaufsicht1 die nicht in den Kompetenzbe-
reich des Bundesministers für Justiz fällt. Daher wurden seitens des Bundesministe-
riums für Justiz keine Ermittlungen über die diesbeziglichen Gegebenheiten in an-
deren Staaten angestellt.
Zu 13:
Da das in Österreich bestehende „Bankomat-System“ einen wesentlichen Bestand-
teil des Zahlungsverkehrs darstellt und damit dem Finanzwesen zuzurechnen ist,
spricht diese Frage den Vollziehungsbereich des Bundesministers für Finanzen an
auf dessen Zuständigkeit ich sohin verweisen darf.
Zu 14:
Gesetzliche Vorkehrungen zum Schutz von Verbrauchern vor der betrügerischen
Verwendung von Zahlungskarten im Rahmen des Fernabsatzes werden auf Grund
des Art. 8 der Richtlinie 97/7 EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüs-
sen im Fernabsatz vorzusehen sein. Diese
Richtlinie muß bis spätestens zum 4. Ju-
ni 2000 umgesetzt werden. Ich werde aber danach trachten, daß diese Umset-
zungsfrist nicht zur Gänze in Anspruch genommen wird, sondern die erforderlichen
Änderungen im im Kosumentenschutzgesetz zügig vorbereitet werden. In diesem Zu-
sammenhang wird auch eine Regelung über die Sicherheitsstandards für die Ver-
wendung von zahlungskarten zu überlegen sein. In diesem Rahmen können freilich
von Gesetzes wegen nur allgemeine, auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft
und Technik abstellende Sicherheitsanforderungen vorgesehen werden.