2926/AB XX.GP

 

‚Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freun-

dinnen und Freunde vom 18. September 1997, Nr. 2906/J, betreffend

Forstliche Förderungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich

folgendes ausführen:

In der Einleitung zu Ihrer parlamentarischen Anfrage wird festge-

stellt, daß sich die Forstförderung gemäß VO (EWG) Nr. 2080/92 im

Jahre 1996 (lt. Grünen Bericht) gegenüber 1995 nahezu verdoppelt

hat, 114,0 Mio Schilling betrug, und daß mit diesen Mitteln der

Forstwegebau im Umfang von weiteren 660 km gefördert wurde. Dies

entspricht nicht den Tatsachen; vielmehr wurden mit dem von Ihnen

genannten Betrag auch andere Maßnahmen wie Neuaufforstung, Pflege-

maßnahmen, Bestandesumwandlungen und die Anlage von Wasserstellen

für die Waldbrandbekämpfung gefördert.

Vergleicht man die Daten des Grünen Berichtes 1995 mit jenen von

1996, ergibt sich folgendes Bild:

                                                  1995                                   1996

Gesamtvolumen                        69,2 Mio S                       114 Mio S + 65 %

Neuaufforstung                              331 ha                            594 ha + 80 %

Pflege                                              0                                   257 ha + 100 %

Bestandesumwandlung               410 ha                               800 ha + 95 %

Forstwege                                  505 km                              660 km + 31 %

Somit erfuhr der Forstwegebau die geringste Steigerungsrate aller

geförderten Maßnahmen.

Die von Ihnen erwähnte Hemerobiestudie stellt dem österreichischen

Wald ein gutes Zeugnis aus. Sie stellt fest, daß 25 % des österrei-

chischen Waldes als natürlich bzw. als naturnahe zu bezeichnen

sind, was europaweit zweifellos einen Spitzenwert darstellt. Das

bedeutet, daß 2/3 des österreichischen Waldes den zeitgemäßen Vor-

stellungen von intakten Ökosystemen entsprechen. Mit nachhaltiger

Waldwirtschaft und intensiver Waldpflege konnte dieser hohe Grad an

Natürlichkeit gehalten werden. Selbst im ersten nationalen Bericht

Österreichs über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt,

herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

wird im Kapitel „Wald“ festgestellt, daß lt. Hemerobiestudie

insgesamt nur 7 % der österreichischen Waldbestände als künstlich

bezeichnet werden können, 27 % der österreichischen Waldbestände

als durch menschlichen Einfluß stark verändert zu bezeichnen sind

und daß in der Forstwirtschaft zunehmend eine naturnahe Waldbehand-

lung betrieben wird. Im Kapitel „Anreizmaßnahmen“ wird zudem u.a.

festgestellt, daß das derzeit bestehende forstliche Förderungssy-

stern bereits auf ökologische Gesichtspunkte ausgerichtet ist.

Die verstärkte Förderung von Bestandesumwandlungen und Mischwuchs-

regelungen (Waldpflege), sowohl im nationalen als auch im kofinan-

zierten Förderungsprogramm, soll wesentlich dazu beitragen, auch

die vom Idealzustand noch weiter entfernten Waldbestände in natur-

nahe Waldbestände umzugestalten.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

Zu den Fragen 1 und 5:

Zur Erhaltung der Artenvielfalt tragen sämtliche waldbaulichen För-

derungen, wie Hochlagenaufforstung, Schutzwaldsicherung, Bestandes-

umwandlungen, Waldpflegemaßnahmen, Mischwald- und Laubwaldauffor-

stungen, biologische Forstschutzmaßnahmen, Sanierung

immissionsgeschädigter Wälder u.a. bei. Auch das Programm zur

Erhaltung der genetischen Vielfalt der forstlichen Baumarten trägt

zur Erreichung dieses Zieles bei. In den Jahren 1995 und 1996

wurden für sämtliche waldbauliche Förderungsmaßnahmen (incl.

Forstschutz und Generhaltungsplantagen) insgesamt über 200 Mio

Schilling an Bundesförderungsmitteln (incl. EU-Mittel) aufgewendet.

Mit der Unterzeichnung der Resolutionen der Ministerkonferenz zum

Schutz der Wälder in Europa in Helsinki hat sich Österreich ver-

pflichtet, die Einrichtung eines Netzwerkes von Naturwaldreservaten

voranzutreiben. Jede innerhalb eines Wuchsgebietes vorkommende

Waldgesellschaft soll durch mindestens ein Naturwaldreservat reprä-

sentiert werden. In Österreich kommen ca. 125 Waldgesellschaften in

22 Wuchsgebieten vor. Daraus ergibt sich für die Endausbaustufe des

Netzes eine Anzahl von ca. 430 Naturwaldreservaten mit einer Ge-

samtfläche von mindestens 10.000 Hektar. Im Jahr 1997 stehen für

Naturwaldreservate 8 Mio Schilling zur Verfügung, im Jahr 1998

werden es 12 Mio Schilling und im Jahr 1999 15 Mio Schilling sein.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat - insbeson-

dere zur weiteren Verwirklichung ökologischer Zielsetzungen in der

waldbewirtschaftung, auch einschließlich Biotop-, Arten- und Land-

schaftsschutz - in Übereinstimmung mit der EU ein umfangreiches

Maßnahmenbündel geschnürt, das wie folgt aussieht:

In Entsprechung der Leitlinien für die Anwendung der VO (EWG) Nr.

2080/92 werden auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen Auf-

forstungen getätigt. Sie kommen vorwiegend in den extrem unterbe-

waldeten landwirtschaftlichen Intensivgebieten des pannonischen

Ostens Österreichs, aber auch in den Hochlagen zur Durchführung.

Von übergeordneter ökologischer Bedeutung ist dabei die langfri-

stige Bindung von atmosphärischem Kohlendioxid in den Bäumen und

damit die Verringerung des Treibhauseffektes. Auch die unmittelba-

ren positiven Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf die verbleiben-

den landwirtschaftlichen Flächen durch Verbesserung des Kleinklimas

und der Wasserhaushaltsverhältnisse und damit der biologischen

Vielfalt sind Ziel der Maßnahmen.

Mischwald- und Edellaubbaumaufforstungen werden mit erhöhten Sätzen

gefördert (S 21.000,-- bzw. S 42.000,--/ha). Saat- und Pflanzgut

haben hinsichtlich Art, Herkunft und Qualität dem Aufforstungs-

standort zu entsprechen. Hinkünftig sollen seltene heimische und

gefährdete Baumarten verstärkt in die Aufforstungsmaßnahmen mitein-

bezogen werden.

In Gebieten, in denen Aufforstungen besonders wünschenswert sind

(Regionen mit minimaler bis geringer Waldausstattung in der unteren

Kampfzone des Waldes im sommerwarmen Osten) soll - vorausgesetzt

der Genehmigung durch die EU-Kommission - 20 Jahre hindurch eine

jährliche Hektarprämie von S 7.000,-- zum Ausgleich von Einkommens-

verlusten aufgrund der Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen

- zusätzlich zur Aufforstungs- und Pflegebeihilfe - ausbezahlt wer-

den. Es sollen ausschließlich Mischwald- und Edellaubbaumauffor-

stungen bezuschußt werden. Diese Aufforstungen sollen im Zusammen-

hang mit Biotopverbundsystemen stehen.

Umwandlungen nicht standortsgemäßer Waldbestände in ertragreiche,

den natürlichen Wuchsbedingungen entsprechende Waldbestände sind in

den lt. Hemerobiestudie ausgewiesenen künstlichen Beständen vor-

dringlich. Vor allem Reinbestände aus nicht standortsgemäßen Baum-

arten sind durch verschiedene Faktoren stark gefährdet. Mit der

Einbringung standortsgemäßer Mischbaumarten werden sie stabiler. In

diese Mischwälder kehren Tier- und Pflanzenarten zurück, die in

Reinbeständen keine Lebensgrundlage haben. Die Humusbildung des

Bodens wird durch vermehrte Laubstreu positiv beeinflußt.

Mit der Schaffung von Wasserstellen zur Waldbrandbekämpfung wird

ein positiver Effekt zur Bildung von Feuchtbiotopen und zur Bele-

bung des Wald- und Landschaftsbildes sowie der spezifischen

Tierwelt erzeugt.

Das nationale Budget für waldbauliche Maßnahmen wurde für 1997,

1998 und 1999 um jeweils 22 Mio Schilling aufgestockt.

Bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Forstschädlinge

wird im Rahmen des Integrierten Forstschutzes unter vorrangiger Be-

rücksichtigung biologischer und biotechnischer Verfahren die Anwen-

dung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum beschränkt.

Die seit Jahren laufende Förderung von Vogelnistkastenaktionen und

des Ameisenschutzes wird fortgesetzt.

Die Sanierung geschädigter Wälder verfolgt das Ziel der Wiederher-

stellung und Steigerung der Vitalität des forstlichen Bewuchses und

Stabilisierung des Standortes zur Verminderung neuartiger Waldschä-

digungen. Die Bundesförderungsmittel wurden für 1998 und 1999 von

jeweils 960.000,-- Schilling um jeweils 1,515.000,-- Schilling auf

jeweils 2,475.000,-- Schilling aufgestockt.

Die Förderung der Forstlichen Aufklärung und Beratung befaßt sich

u.a. auch mit waldpädagogikprojekten. Sie bieten wertvolle Gelegen-

heit, das Natur- und waldverständnis vor allem der Schulkinder als

zukünftige Entscheidungsträger nachhaltig zu prägen.

Das Programm zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der forstlichen

Baumarten ist als Überbrückungsmaßnahme anzusehen, bis technische

Vorkehrungen eine wirksame Verringerung der Umweltbelastungen brin-

gen. Es ist deshalb notwendig, die Leistung und Stabilität künft-

iger Baumgenerationen zu sichern.

Förderung von Generhaltungswäldern: Der bisherige Stand der regi-

strierten Erhaltungsbestände umfaßt rund 8.400 ha, längerfristiges

Ziel ist die Erfassung von 3 bis 5 % der Waldfläche Österreichs.

Schließlich ist die Finanzierung von Generhaltungsplantagen durch

das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu erwähnen.

Der derzeitige Stand umfaßt 50 Plantagen mit 83,8 ha. In der mit-

telfristigen Planung ist die Einbeziehung von seltenen Baumarten

.(Wildbirne, Holzapfel, Feldulme) und Sträucher vorgesehen.

Zu Frage 6:

In der Zeit vom 20. bis 24. Oktober 1997 erfolgte u.a. durch die

Europäische Kommission auch eine Überprüfung der Maßnahmen gemäß VO

(EWG) Nr. 2080/92 für die Jahre 1996 und 1997 in Österreich. Dabei

konnten sich die Vertreter der Europäischen Kommission an Ort und

Stelle von der Effizienz dieses Mitteleinsatzes überzeugen (Begut-

achtung von konkreten Projekten). Die nationale Berichterstattung

über die Verwendung der EU-Mittel an die Kommission erfolgt ent-

sprechend den einschlägigen Vorschriften der Kommission (viertel-

jährliche, halbjährliche Meldungen). Der Bericht über das Jahr 1995

erfolgte in Form des Rechnungsabschlusses für Österreich, EAGFL-

Haushaltsjahr 1995.

Zu Frage 7:

Am 15. Oktober 1997 läuft das derzeitige Ausführungsprogramm zur VO

(EWG) Nr. 2080/92 aus. Seitens des Bundesministeriums für Land- und

Forstwirtschaft wurde ein neues, vom 16.10.1997 bis 15.10.2002 lau-

fendes Programm erstellt, welches nach Zustimmung des Bundesmini-

steriums für Finanzen der Europäischen Kommission vorgelegt wird.

Schwerpunkte dieses Programmes werden dabei insbesondere die Neu-

aufforstung in Regionen mit minimaler bis geringer Waldausstattung,

die Auspf lanzung von Edellaubbäumen und Wildobstarten sowie die

Verbesserung der Baumartenmischung bereits bestehender Waldbestände

sein.