2926/AB XX.GP
‚Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freun-
dinnen und Freunde vom 18. September 1997, Nr. 2906/J, betreffend
Forstliche Förderungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen:
In der Einleitung zu Ihrer parlamentarischen Anfrage wird festge-
stellt, daß sich die Forstförderung gemäß VO (EWG) Nr. 2080/92 im
Jahre 1996 (lt. Grünen Bericht) gegenüber 1995 nahezu verdoppelt
hat, 114,0 Mio Schilling betrug, und daß mit diesen Mitteln der
Forstwegebau im Umfang von weiteren 660 km
gefördert wurde. Dies
entspricht nicht den Tatsachen; vielmehr wurden mit dem von Ihnen
genannten Betrag auch andere Maßnahmen wie Neuaufforstung, Pflege-
maßnahmen, Bestandesumwandlungen und die Anlage von Wasserstellen
für die Waldbrandbekämpfung gefördert.
Vergleicht man die Daten des Grünen Berichtes 1995 mit jenen von
1996, ergibt sich folgendes Bild:
1995 1996
Gesamtvolumen 69,2 Mio S 114 Mio S + 65 %
Neuaufforstung 331 ha 594 ha + 80 %
Pflege 0 257 ha + 100 %
Bestandesumwandlung 410 ha 800 ha + 95 %
Forstwege 505 km 660 km + 31 %
Somit erfuhr der Forstwegebau die geringste Steigerungsrate aller
geförderten Maßnahmen.
Die von Ihnen erwähnte Hemerobiestudie stellt dem österreichischen
Wald ein gutes Zeugnis aus. Sie stellt fest, daß 25 % des österrei-
chischen Waldes als natürlich bzw. als naturnahe zu bezeichnen
sind, was europaweit zweifellos einen Spitzenwert darstellt. Das
bedeutet, daß 2/3 des österreichischen Waldes den zeitgemäßen Vor-
stellungen von intakten Ökosystemen entsprechen. Mit nachhaltiger
Waldwirtschaft und intensiver Waldpflege konnte dieser hohe Grad an
Natürlichkeit gehalten werden. Selbst im ersten nationalen Bericht
Österreichs über das Übereinkommen über die biologische Vielfalt,
herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
wird im Kapitel „Wald“ festgestellt, daß lt. Hemerobiestudie
insgesamt nur 7 % der österreichischen Waldbestände als künstlich
bezeichnet werden können, 27 % der österreichischen Waldbestände
als durch menschlichen Einfluß stark verändert zu bezeichnen sind
und daß in der Forstwirtschaft zunehmend eine naturnahe Waldbehand-
lung betrieben wird. Im Kapitel „Anreizmaßnahmen“ wird zudem u.a.
festgestellt, daß das derzeit bestehende forstliche Förderungssy-
stern bereits auf ökologische Gesichtspunkte
ausgerichtet ist.
Die verstärkte Förderung von Bestandesumwandlungen und Mischwuchs-
regelungen (Waldpflege), sowohl im nationalen als auch im kofinan-
zierten Förderungsprogramm, soll wesentlich dazu beitragen, auch
die vom Idealzustand noch weiter entfernten Waldbestände in natur-
nahe Waldbestände umzugestalten.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 und 5:
Zur Erhaltung der Artenvielfalt tragen sämtliche waldbaulichen För-
derungen, wie Hochlagenaufforstung, Schutzwaldsicherung, Bestandes-
umwandlungen, Waldpflegemaßnahmen, Mischwald- und Laubwaldauffor-
stungen, biologische Forstschutzmaßnahmen, Sanierung
immissionsgeschädigter Wälder u.a. bei. Auch das Programm zur
Erhaltung der genetischen Vielfalt der forstlichen Baumarten trägt
zur Erreichung dieses Zieles bei. In den Jahren 1995 und 1996
wurden für sämtliche waldbauliche Förderungsmaßnahmen (incl.
Forstschutz und Generhaltungsplantagen) insgesamt über 200 Mio
Schilling an Bundesförderungsmitteln (incl. EU-Mittel) aufgewendet.
Mit der Unterzeichnung der Resolutionen der Ministerkonferenz zum
Schutz der Wälder in Europa in Helsinki hat sich Österreich ver-
pflichtet, die Einrichtung eines Netzwerkes von Naturwaldreservaten
voranzutreiben. Jede innerhalb eines Wuchsgebietes vorkommende
Waldgesellschaft soll durch mindestens ein Naturwaldreservat reprä-
sentiert werden. In Österreich kommen ca. 125 Waldgesellschaften in
22 Wuchsgebieten vor. Daraus ergibt sich für die Endausbaustufe des
Netzes eine Anzahl von ca. 430 Naturwaldreservaten mit einer Ge-
samtfläche von mindestens 10.000 Hektar. Im Jahr 1997 stehen für
Naturwaldreservate 8 Mio Schilling zur Verfügung, im Jahr 1998
werden es 12 Mio Schilling und im Jahr 1999 15
Mio Schilling sein.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat - insbeson-
dere zur weiteren Verwirklichung ökologischer Zielsetzungen in der
waldbewirtschaftung, auch einschließlich Biotop-, Arten- und Land-
schaftsschutz - in Übereinstimmung mit der EU ein umfangreiches
Maßnahmenbündel geschnürt, das wie folgt aussieht:
In Entsprechung der Leitlinien für die Anwendung der VO (EWG) Nr.
2080/92 werden auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen Auf-
forstungen getätigt. Sie kommen vorwiegend in den extrem unterbe-
waldeten landwirtschaftlichen Intensivgebieten des pannonischen
Ostens Österreichs, aber auch in den Hochlagen zur Durchführung.
Von übergeordneter ökologischer Bedeutung ist dabei die langfri-
stige Bindung von atmosphärischem Kohlendioxid in den Bäumen und
damit die Verringerung des Treibhauseffektes. Auch die unmittelba-
ren positiven Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf die verbleiben-
den landwirtschaftlichen Flächen durch Verbesserung des Kleinklimas
und der Wasserhaushaltsverhältnisse und damit der biologischen
Vielfalt sind Ziel der Maßnahmen.
Mischwald- und Edellaubbaumaufforstungen werden mit erhöhten Sätzen
gefördert (S 21.000,-- bzw. S 42.000,--/ha). Saat- und Pflanzgut
haben hinsichtlich Art, Herkunft und Qualität dem Aufforstungs-
standort zu entsprechen. Hinkünftig sollen seltene heimische und
gefährdete Baumarten verstärkt in die Aufforstungsmaßnahmen mitein-
bezogen werden.
In Gebieten, in denen Aufforstungen besonders wünschenswert sind
(Regionen mit minimaler bis geringer Waldausstattung in der unteren
Kampfzone des Waldes im sommerwarmen Osten) soll - vorausgesetzt
der Genehmigung durch die EU-Kommission - 20 Jahre hindurch eine
jährliche Hektarprämie von S 7.000,-- zum Ausgleich von Einkommens-
verlusten aufgrund der Aufforstung
landwirtschaftlicher Nutzflächen
- zusätzlich zur Aufforstungs- und Pflegebeihilfe - ausbezahlt wer-
den. Es sollen ausschließlich Mischwald- und Edellaubbaumauffor-
stungen bezuschußt werden. Diese Aufforstungen sollen im Zusammen-
hang mit Biotopverbundsystemen stehen.
Umwandlungen nicht standortsgemäßer Waldbestände in ertragreiche,
den natürlichen Wuchsbedingungen entsprechende Waldbestände sind in
den lt. Hemerobiestudie ausgewiesenen künstlichen Beständen vor-
dringlich. Vor allem Reinbestände aus nicht standortsgemäßen Baum-
arten sind durch verschiedene Faktoren stark gefährdet. Mit der
Einbringung standortsgemäßer Mischbaumarten werden sie stabiler. In
diese Mischwälder kehren Tier- und Pflanzenarten zurück, die in
Reinbeständen keine Lebensgrundlage haben. Die Humusbildung des
Bodens wird durch vermehrte Laubstreu positiv beeinflußt.
Mit der Schaffung von Wasserstellen zur Waldbrandbekämpfung wird
ein positiver Effekt zur Bildung von Feuchtbiotopen und zur Bele-
bung des Wald- und Landschaftsbildes sowie der spezifischen
Tierwelt erzeugt.
Das nationale Budget für waldbauliche Maßnahmen wurde für 1997,
1998 und 1999 um jeweils 22 Mio Schilling aufgestockt.
Bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Forstschädlinge
wird im Rahmen des Integrierten Forstschutzes unter vorrangiger Be-
rücksichtigung biologischer und biotechnischer Verfahren die Anwen-
dung chemischer Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum beschränkt.
Die seit Jahren laufende Förderung von Vogelnistkastenaktionen und
des Ameisenschutzes wird fortgesetzt.
Die Sanierung geschädigter Wälder verfolgt das Ziel der Wiederher-
stellung und Steigerung der Vitalität des forstlichen Bewuchses und
Stabilisierung des Standortes zur Verminderung neuartiger Waldschä-
digungen. Die Bundesförderungsmittel wurden für 1998 und 1999 von
jeweils 960.000,-- Schilling um jeweils 1,515.000,-- Schilling auf
jeweils 2,475.000,-- Schilling aufgestockt.
Die Förderung der Forstlichen Aufklärung und Beratung befaßt sich
u.a. auch mit waldpädagogikprojekten. Sie bieten wertvolle Gelegen-
heit, das Natur- und waldverständnis vor allem der Schulkinder als
zukünftige Entscheidungsträger nachhaltig zu prägen.
Das Programm zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der forstlichen
Baumarten ist als Überbrückungsmaßnahme anzusehen, bis technische
Vorkehrungen eine wirksame Verringerung der Umweltbelastungen brin-
gen. Es ist deshalb notwendig, die Leistung und Stabilität künft-
iger Baumgenerationen zu sichern.
Förderung von Generhaltungswäldern: Der bisherige Stand der regi-
strierten Erhaltungsbestände umfaßt rund 8.400 ha, längerfristiges
Ziel ist die Erfassung von 3 bis 5 % der Waldfläche Österreichs.
Schließlich ist die Finanzierung von Generhaltungsplantagen durch
das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu erwähnen.
Der derzeitige Stand umfaßt 50 Plantagen mit 83,8 ha. In der mit-
telfristigen Planung ist die Einbeziehung von seltenen Baumarten
.(Wildbirne, Holzapfel, Feldulme) und Sträucher vorgesehen.
Zu Frage 6:
In der Zeit vom 20. bis 24. Oktober 1997 erfolgte u.a. durch die
Europäische Kommission auch eine Überprüfung der Maßnahmen gemäß VO
(EWG) Nr. 2080/92 für die Jahre 1996 und 1997 in Österreich. Dabei
konnten sich die Vertreter der Europäischen Kommission an Ort und
Stelle von der Effizienz dieses Mitteleinsatzes überzeugen (Begut-
achtung von konkreten Projekten). Die nationale Berichterstattung
über die Verwendung der EU-Mittel an die Kommission erfolgt ent-
sprechend den einschlägigen Vorschriften der Kommission (viertel-
jährliche, halbjährliche Meldungen). Der Bericht über das Jahr 1995
erfolgte in Form des Rechnungsabschlusses für Österreich, EAGFL-
Haushaltsjahr 1995.
Zu Frage 7:
Am 15. Oktober 1997 läuft das derzeitige Ausführungsprogramm zur VO
(EWG) Nr. 2080/92 aus. Seitens des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft wurde ein neues, vom 16.10.1997 bis 15.10.2002 lau-
fendes Programm erstellt, welches nach Zustimmung des Bundesmini-
steriums für Finanzen der Europäischen Kommission vorgelegt wird.
Schwerpunkte dieses Programmes werden dabei insbesondere die Neu-
aufforstung in Regionen mit minimaler bis geringer Waldausstattung,
die Auspf lanzung von Edellaubbäumen und Wildobstarten sowie die
Verbesserung der Baumartenmischung bereits bestehender Waldbestände
sein.